Deutscher Corporate Governance Kodex
Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften
Der Deutsche Corporate Governance Kodex gibt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften wieder und enthält zahlreiche international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Der Kodex wurde von der dafür zuständigen Regierungskommission Corporate Governance erarbeitet und erstmals am 26. Februar 2002 veröffentlicht. Seither wurde er von der Regierungskommission mehrfach überarbeitet und jeweils den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, die die Gesellschaft gemäß §§ 289f Abs. 1, 315d HGB jährlich auf ihrer Internetseite veröffentlicht, ist Bestandteil des Lageberichts der EnBW Energie Baden-Württemberg AG bzw. des Konzernlageberichts. Im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß dem Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 16. Dezember 2019) über die Corporate Governance der Gesellschaft.
Hier finden Sie die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung.
Weitere Erklärungen finden Sie in unserem Downloadcenter.
Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG verabschieden jährlich die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz.
Hier finden Sie die aktuelle Entsprechenserklärung vom 8. Dezember 2022.
Weitere Entsprechenserklärungen finden Sie in unserem Downloadcenter.
Ihre Anprechpartnerin
Unser Vorstand
Der Vorstand der EnBW AG besteht aus fünf Mitgliedern. Er führt die Geschäfte des Konzerns in gemeinschaftlicher Verantwortung. Neben dem Ressort des Vorstandsvorsitzenden gliedern sich die Aufgaben des Vorstands in die Ressorts „Finanzen“, „Sales und Human Resources“, „Nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur“ sowie „Systemkritische Infrastruktur“. Der Vorstandsvorsitzende ist Andreas Schell, weitere Mitglieder des Vorstands sind Dirk Güsewell, Thomas Kusterer, Colette Rückert-Hennen und Dr. Georg Stamatelopoulos.
Andreas Schell
Chief Executive Officer
Andreas Schell
Vorstandsvorsitzender der EnBW / Chief Executive Officer
Andreas Schell wurde 1969 in Herborn geboren. Nach seinem Studium des Maschinenbaus und der Elektrotechnik an der Technischen Universität Clausthal begann er seine berufliche Laufbahn 1996 im Daimler-Konzern und machte einen berufsbegleitenden Abschluss als Executive MBA an der Michigan State University in den Vereinigten Staaten. Bei Daimler hatte er bis 2009 mehrere Fach- und Führungspositionen inne, zuletzt als Vice President Electrical Engineering bei Chrysler LLC.
2009 wechselte Andreas Schell zur United Technologies Corporation (UTC) Aerospace Systems in den Vereinigten Staaten (vormals Hamilton Sundstrand) einem in den USA ansässigen Zulieferer für die Luft- und Raumfahrtindustrie, wo er zuletzt die Position des Vice President Digital Strategy innehatte.
Bis zu seinem Eintritt in die EnBW Energie Baden-Württemberg AG im Jahr 2022 gehörte Andreas Schell ab 2016 dem Executive Team des Rolls-Royce Konzerns an und leitete als CEO die Rolls-Royce Power Systems AG. Unter seiner Führung wandelt sich Rolls-Royce Power Systems vom Motorenhersteller zum Anbieter integrierter nachhaltiger Energie- und Antriebslösungen.
Am 15. November 2022 wurde Andreas Schell zum Vorstandsvorsitzenden der EnBW berufen. Neben der Unternehmensentwicklung und der Nachhaltigkeit verantwortet er in seinem Ressort „Vorstandsvorsitz“ die Bereiche Unternehmensentwicklung, Nachhaltigkeit, Strategie/Energiewirtschaft, Kommunikation & Politik, Marketing und Operations, IT/Digital Office, Transformation, Corporate Security sowie Dezentrale Energiedienstleistungen.
Fotos von Andreas Schell finden Sie in unserem
Medien- und Downloadcenter.
Thomas Kusterer
Chief Financial Officer
Thomas Kusterer
Mitglied des Vorstands der EnBW / Chief Financial Officer
Thomas Kusterer, geboren 1968 in Pforzheim, studierte bis 1993 Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim.
Im Anschluss begann er seine berufliche Laufbahn bei der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG. Dort war er zehn Jahre in verschiedenen Positionen und Bereichen unter anderem in Berlin, New York und Stuttgart tätig. In dieser Zeit absolvierte er 1998 sein Steuerberaterexamen, 2001 sein Examen als Certified Public Accountant in Vermont, USA und 2004 das Wirtschaftsprüferexamen.
Von 2004 bis 2009 war er als Leiter Rechnungswesen und Steuern sowie ab 2008 als Generalbevollmächtigter Finanzen bei der EnBW tätig. Anschließend wechselte er für zwei Jahre als Mitglied des Vorstands/CFO zur EDF Energy plc, London.
Am 1. April 2011 wurde Thomas Kusterer zum Mitglied des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG berufen. Er verantwortet in seinem Ressort „Finanzen“ die Bereiche Rechnungswesen/Steuern, Controlling, Finanzen, Digital Finance Transformation, Investor Relations, Mergers and Acquisitions, Risikomanagement/IKS, Beteiligungsmanagement, Performance im Wachstum, Einkauf sowie Risikomanagement Handel.
Thomas Kusterer ist Präsident des Verwaltungsrats der Energiedienst Holding AG (Laufenburg) und Mitglied des Aufsichtsrats der Sick AG.
Fotos von Thomas Kusterer finden Sie in unserem Medien- und Downloadcenter.
Dirk Güsewell
Chief Operating Officer Systemkritische Intrastruktur
Dirk Güsewell
Mitglied des Vorstands der EnBW / Chief Operating Officer Systemkritische Intrastruktur
Dirk Güsewell wurde 1970 in Radolfzell (Bodensee) geboren. Nach Abschluss des Studiums der Betriebswirtschaftslehre war er von 1993 bis 1998 in verschiedenen Fach- und Führungsfunktionen bei der Robert Bosch GmbH beschäftigt, bevor er 1999 zur EnBW wechselte. Er war dort zunächst in verschiedenen Führungspositionen im Kraftwerksbereich tätig. Seit 2008 war Dirk Güsewell bei der EnBW für den Ausbau des Geschäftsfelds Erneuerbare Energien verantwortlich, unter anderem als Mitglied des Vorstands der seinerzeitigen Tochtergesellschaft EnBW erneuerbare und konventionelle Erzeugung AG. Nach Auflösung diverser Tochtergesellschaften im Zuge einer umfassenden Neuordnung der EnBW-Strukturen wurde er 2014 Leiter der Geschäftseinheit Erzeugung/Portfolioentwicklung.
Mit Wirkung zum 1. Juni 2021 wurde Dirk Güsewell in den Vorstand der EnBW berufen.
Dirk Güsewell übernimmt das Ressort „Systemkritische Infrastruktur“, das alle leitungsgebundenen Geschäfte für Strom, Gas und Wasser, die Wertschöpfungskette Gas sowie die Wachstumsfelder Telekommunikation, Innovationsmanagement und urbane Infrastrukturentwicklung umfasst.
Fotos von Dirk Güsewell finden Sie in unserem Medien- und Downloadcenter.
Colette Rückert-Hennen
Chief Sales and Human Resources Officer
Colette Rückert-Hennen
Mitglied des Vorstands der EnBW / Chief Sales and Human Resources Officer / Arbeitsdirektorin
Colette Rückert-Hennen wurde 1961 in Leverkusen/Opladen geboren. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn, Referendariat und zweitem juristischen Staatsexamen in Düsseldorf begann sie ihre berufliche Laufbahn 1990 in der Kanzlei Dr. Klassen & Partner in Bonn. 1992 wechselte sie zum Touristikunternehmen Air Marin Flugreisen GmbH in Bonn, wo sie bis 1999 die Bereiche Personal, Recht und Verwaltung leitete.
1999 wechselte Rückert-Hennen zum internationalen Touristikkonzern Thomas Cook Group, wo sie bis 2008 als Direktorin für das Qualitäts-, Kunden- und Prozessmanagement im deutschen Markt verantwortlich war. Im November 2008 wurde sie Geschäftsführerin der Thomas Cook Service AG in der Schweiz.
Von 2011 bis 2018 war Colette Rückert-Hennen Vorstand Personal, Marke und Compliance bei der SolarWorld AG in Bonn. 2013 übernahm sie zusätzlich den Bereich Informationstechnologie und 2015 wurde sie Arbeitsdirektorin. Von August bis November 2017 leitete sie den organisatorischen und strukturellen Aufbau der Nachfolgegesellschaft der SolarWorld AG, die SolarWorld Industries als Executive Vice President.
2018 bis Februar 2019 war Rückert-Hennen Geschäftsführerin bei der EJOT GmbH & Co. KG in Bad Berleburg. Dort verantwortete sie die Bereiche Personal, Recht sowie Umwelt und Gebäudemanagement.
Seit 1. März 2019 ist Colette Rückert-Hennen Mitglied des Vorstands, seit 1. Juli 2019 außerdem Arbeitsdirektorin der EnBW Energie Baden-Württemberg AG in Karlsruhe. Zu ihrem Ressort gehören die Bereiche Vertrieb, Personal, HR-Strategie, Recht, Revision, Regulierungsmanagement, Compliance Management/Datenschutz, Gremien/Aktionärsbeziehungen, Arbeitsmedizin & Gesundheitsmanagement sowie Corporate Real Estate Management.
Colette Rückert-Hennen ist ehrenamtliches Vorstandsmitglied der Lebenshilfe e.V. in Bonn sowie des Bonner Kunstvereins e.V. und Kuratoriumsmitglied des ZKM (Zentrum für Kunst und Medien) in Karlsruhe.
Fotos von Colette Rückert-Hennen finden Sie in unserem Medien- und Downloadcenter.
Dr. Georg Stamatelopoulos
Chief Operating Officer Nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur
Dr. Georg Stamatelopoulos
Mitglied des Vorstands der EnBW / Chief Operating Officer Nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur
Georg Stamatelopoulos wurde 1970 in Athen geboren. Er promovierte 1996 zum Dr.-Ing. an der TU Braunschweig. Seinen beruflichen Einstieg in die Industrie fand er 1998 bei der AE Energietechnik GmbH in Wien, wo er zuletzt führende Positionen im Bereich Engineering innehatte. Zwei Jahre später wechselte er zur ALSTOM Power Systems GmbH und übernahm dort in der europäischen Sparte „Utility Boilers“ die Verantwortung für die Konstruktion und Realisierung von Großanlagen. Zur EnBW wechselte er im Juli 2010, wo er zunächst für konventionelle und erneuerbare Neubauprojekte im Bereich der Erzeugung verantwortlich war - unter anderem beim Ausbau des Wasserkraftwerks Iffezheim und beim Bau des Steinkohlekraftwerks RDK8 und des Offshore-Windparks EnBW Baltic 2.
Im August 2014 wurde er zum Leiter der Geschäftseinheit Erzeugung ernannt und war verantwortlich für den Betrieb der erneuerbaren und konventionellen Erzeugungsanlagen. Zusätzlich verantwortete er ab Januar 2020 den Bereich Contracting.
Mit Wirkung zum 1. Juni 2021 wurde Dr. Georg Stamatelopoulos in den Vorstand der EnBW berufen.
Georg Stamatelopoulos übernimmt die Verantwortung für das Ressort „Nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur“, das alle marktlichen Themen rund um die Erzeugung umfasst sowie Wachstumsfelder speziell im Bereich der erneuerbaren Energien. Dazu gehören die erneuerbare und konventionelle Erzeugung, die nukleare Erzeugung, der Handel, die Bereiche Steuerung Technik, Entsorgung/Umweltdienstleistungen, Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie Krisenmanagement.
Fotos von Dr. Georg Stamatelopoulos finden Sie in unserem Medien- und Downloadcenter.
Der Aufsichtsrat der EnBW AG
Name
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Ort
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Funktion
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Name
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Ort
Bochum
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Funktion
Selbstständiger Unternehmensberater
Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Name
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Ort
Stuttgart
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Funktion
Minister für Finanzen des Landes Baden-Württemberg
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Name
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Ort
Stuttgart
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Funktion
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Spartengesamtbetriebsrats Netze der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und Vorsitzender des Betriebsrats Regionalservice der Netze BW GmbH
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Name
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Ort
Göppingen
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Funktion
Geschäftsführer des Landesverbands Baden-Württemberg des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. Baden-Württemberg (VDMA)
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Name
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Ort
Sigmaringen
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Funktion
Landrätin des Landkreises Sigmaringen
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Name
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Ort
Gerlingen
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Funktion
Gewerkschaftssekretär / Landesfachbereichsleiter Ver- und Entsorgung, ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg
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Name
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Ort
Stutensee
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Funktion
Gewerkschaftssekretärin Fachbereich Finanzdienste, Kommunikation und Technologie, Kultur, Ver- und Entsorgung sowie Landesbereich Arbeiter*innen, ver.di Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald
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Name
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Ort
Leipzig
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Funktion
Zweite stellvertretende Vorsitzende des Konzernbetriebsrats sowie Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der VNG AG und Vorsitzende des gemeinsamen Betriebsrats der VNG AG, der ONTRAS Gastransport GmbH, der VNG Gasspeicher GmbH und der VNG Handel & Vertrieb GmbH
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Name
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Ort
Düsseldorf
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Funktion
Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns, Vorsitzende des Betriebsrats und erste stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Stadtwerke Düsseldorf AG sowie Mitglied des Aufsichtsrats der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
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Name
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Ort
Heidenheim an der Brenz
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Funktion
Aufsichtsrat
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Name
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Ort
Karlsdorf-Neuthard
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Funktion
Referent Sonderaufgaben in der Sparte Markt der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW Konzerns sowie Vorsitzender des Spartengesamtbetriebsrats Markt und Vorsitzender des Betriebs Karlsruhe der Sparte Markt der EnBW Energie Baden-Württemberg AG |
Name
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Ort
Heppenheim
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Funktion
Vorsitzende der geschäftsführenden Direktoren (CEO) und Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies
SE |
Name
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Ort
Rottweil
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Funktion
Landrat des Landkreises Rottweil
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Name
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Ort
Neuburg am Rhein
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Funktion
Freigestellter Betriebsrat in der Sparte Erzeugung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
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Name
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Ort
Flöha
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Funktion
Kaufmännische Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden GmbH und Prokuristin der Gelsenwasser AG
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Name
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Ort
Plochingen
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Funktion
Industriemechaniker in der Sparte Erzeugung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Freigestellter Betriebsratsvorsitzender |
Name
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Ort
Ravensburg
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Funktion
Landrat des Landkreises Ravensburg
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Name
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Ort
Karlsruhe
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Funktion
Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzende des Spartengesamtbetriebsrats Funktionaleinheiten und Vorsitzende des Betriebs Karlsruhe der Sparte Funktionaleinheiten der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
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Name
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Ort
Friedrichshafen
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Funktion
Landrat des Bodenseekreises
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Name
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Ort
Karlsruhe
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Funktion
Leiter der Funktionaleinheit Recht, Revision, Compliance und Regulierung (General Counsel) bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
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Stand: 15. Februar 2023
Ständige Ausschüsse des EnBW-Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet. Diese dienen der Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse.
Der Aufsichtsrat hat als ständige Ausschüsse einen Personalausschuss, einen Finanz- und Investitionsausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Vermittlungsausschuss eingerichtet. Die Aufgaben und die Mitglieder der Ausschüsse sind nachfolgend dargestellt.
Der Personalausschuss beschließt über die Anstellungsverträge der vom Aufsichtsrat bestellten Vorstandsmitglieder, über die Festsetzung ihrer Jahresvergütung und über die Gewährung von Krediten an die Mitglieder des Vorstands. Der Ausschuss tagt bei Bedarf.
Mitglieder:
- Lutz Feldmann (Vorsitzender)
- Dr. Danyal Bayaz
- Achim Binder
- Stefan Paul Hamm
- Joachim Rudolf
- Lothar Wölfle
Der Finanz- und Investitionsausschuss ist zuständig für die Vorberatung von Investitionsentscheidungen. Falls in eilbedürftigen Fällen eine Aufsichtsratssitzung nicht mit beschlussfähiger Mehrheit stattfinden kann, werden Investitionsentscheidungen dem Ausschuss zur Beschlussfassung überwiesen. Der Ausschuss bereitet außerdem die Aufsichtsratssitzung zur Jahresplanung vor. Diesbezüglich hat er keine Beschlussfunktion. Der Ausschuss tagt bei Bedarf.
Mitglieder:
- Lutz Feldmann (Vorsitzender)
- Dr. Danyal Bayaz
- Achim Binder
- Dr. Dietrich Birk
- Stefan Paul Hamm
- Joachim Rudolf
- Lothar Wölfle
- Dr. Bernd-Michael Zinow
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance sowie mit der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Ausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung. Der Ausschuss bereitet außerdem die Aufsichtsratssitzung zum Jahresabschluss (Bilanzsitzung) vor. Diesbezüglich hat er keine Beschlussfunktion. Der Ausschuss tagt bei Bedarf. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Der Vorsitz im Prüfungsausschuss wird nicht vom Aufsichtsratsvorsitzenden und nicht von einem ehemaligen Vorstandsmitglied der Gesellschaft geführt.
Mitglieder:
- Gunda Röstel (Vorsitzende)
- Stefanie Bürkle
- Michaela Kräutter
- Dr. Hubert Lienhard
- Bernad Lukacin
- Dr. Wolf-Rüdiger Michel
- Thorsten Pfirmann
- Ulrike Weindel
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Außerdem fasst er anstelle der Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats die Beschlüsse nach § 32 Mitbestimmungsgesetz. Der Ausschuss tagt für die Erarbeitung der Kandidatenvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung und ansonsten bei Bedarf.
Mitglieder:
- Lutz Feldmann (Vorsitzender)
- Dr. Danyal Bayaz
- Dr. Dietrich Birk
- Dr. Wolf-Rüdiger Michel
- Gunda Röstel
- Lothar Wölfle
Der Vermittlungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Personalvorschläge, wenn die für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht worden ist. Die Einrichtung des Ausschusses ist durch das Mitbestimmungsgesetz vorgeschrieben. Der Ausschuss tagt bei Bedarf.
Mitglieder:
- Lutz Feldmann (Vorsitzender)
- Dr. Danyal Bayaz
- Achim Binder
- Klarissa Lerp
Der Digitalisierungsausschuss befasst sich mit Maßnahmen und Projekten der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen im Bereich der Digitalisierung, sofern diese für die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns von grundsätzlicher strategischer Bedeutung sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich aus den Projekten oder Maßnahmen erhebliche Änderungen für ein bestehendes Geschäftsmodell oder neue Geschäftsmodelle ergeben, die von herausgehobener Bedeutung für die Gesellschaft sind oder eine solche Bedeutung entwickeln können, wenn sich grundsätzliche Fragen zum Einsatz von Technologien ergeben, die sich maßgeblich auf das bestehende Geschäft auswirken bzw. auswirken können (u. a. Folgenabschätzung bei Digitalisierungstechnologien) oder wenn sich erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Organisation ergeben bzw. ergeben können. Der Ausschuss tagt bei Bedarf.
Mitglieder:
- Dr. Hubert Lienhard (Vorsitzender)
- Christina Ledong
- Bernad Lukacin
- Marika Lulay
- Harald Sievers
- Ulrike Weindel
Vergütungssysteme
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und das diesen jeweils zugrundeliegende Vergütungssystem richtet sich nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere in den §§ 87, 87a, § 113 und 120a Aktiengesetz) und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.
Vorstandsvergütungssystem
Die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft beschließt gemäß § 120a Absatz 1 Aktiengesetz über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre.
Die Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat zuletzt am 5. Mai 2022 über die Billigung des Vergütungssystems beschlossen und das vorgelegte System gebilligt.
Sowohl der Hauptversammlungsbeschluss über die Billigung des Vergütungssystems als auch das Vorstandsvergütungssystem sind gemäß § 120a Absatz 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen. Hier finden Sie den aktuellen Stand des Vorstandsvergütungssystems der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den letzten Beschluss der Hauptversammlung.
Aufsichtsratsvergütungssystem
Bei börsennotierten Gesellschaften ist gemäß § 113 Absatz 3 Aktiengesetz mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist durch die Hauptversammlung am 17. Juli 2020 beschlossen worden und durch die Hauptversammlung am 5. Mai 2021 bestätigt worden.
Sowohl der Hauptversammlungsbeschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder als auch das zugrundeliegende Vergütungssystem sind gemäß § 113 Absatz 3 Satz 6 in Verbindung mit § 120a Absatz 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen. Hier finden Sie den aktuellen Stand des Aufsichtsratsvergütungssystems der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den letzten Beschluss der Hauptversammlung.
Ihre Anprechpartnerin
Vergütungsbericht
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Bericht über die Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zu erstellen. Der Vergütungsbericht ist durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft zu prüfen und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen. Hier finden Sie den aktuellen Vergütungsbericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG nebst dem Vermerk des Abschlussprüfers.
Ihre Anprechpartnerin
Compliance & Regulierung
Das Thema Compliance – also die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Richtlinien – hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Reputation und der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens können durch Compliance-Verstöße erheblichen Schaden nehmen. Daher ist eine risikoorientierte und präventive Compliance-Strategie heute wichtiger denn je.
Ziel der EnBW ist es, die Einhaltung von externen und internen Regeln zu einem integralen Bestandteil des Denkens und Handelns aller Organe, Führungskräfte und Mitarbeiter zu machen und das Vertrauen von Geschäftspartnern, Aktionären und dem Kapitalmarkt in das Unternehmen zu stärken.
Der Compliance-Bereich der EnBW steuert konzernweite Maßnahmen zur Korruptionsprävention, zur Kartellrechtsprävention, zum Datenschutz und zur Kapitalmarkt-Compliance. Er steht den Führungskräften und Mitarbeitern als zentraler Ansprechpartner und Berater für Compliance-Fragen zur Verfügung.
- Bereich Compliance: Zentralfunktion mit direkter Berichtslinie zum Vorstand für Personal und Recht, zuständig für die konzernweite Ausgestaltung des Compliance-Management-Systems und die Überwachung der konzerneinheitlichen Umsetzung.
- Compliance Committee: Internes Beratungs- und Entscheidungsgremium bestehend aus den Vertretern der wichtigsten zentralen Compliance-Funktionen.
- Compliance Forum: Treffen der dezentralen Compliance-Beauftragten der wichtigsten Konzerngesellschaften und Geschäftseinheiten mit dem Bereich Compliance zur Koordination der Umsetzung zentral geplanter Compliance-Maßnahmen in den operativen Einheiten.
- Konzernarbeitskreis Compliance: Informationsaustausch des Compliance Bereichs mit den Compliance Officers der nicht beherrschten Konzerngesellschaften.
Von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Compliance-Programms ist es, alle Mitarbeiter für die Compliance-Themen zu sensibilisieren, damit sie verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien handeln. Um dies zu gewährleisten, werden im EnBW-Konzern Präsenzschulungen und E-Learning-Programme zu allgemeinen Compliance-Themen und zum Verhaltenskodex durchgeführt.
Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss erhalten regelmäßige Berichte zu aktuellen Compliance-Themen und zur Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems.
Integrität – im Sinne der Einhaltung von Recht und Gesetz, Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Fairness – ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für unseren Unternehmenserfolg. Der Vorstand hat daher einen Verhaltenskodex für den EnBW-Konzern verabschiedet, der den Führungskräften und Mitarbeitern einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und unternehmensinternen Richtlinien gibt.
Der Verhaltenskodex dient damit als Orientierungshilfe für alle Entscheidungen und Handlungen.
Er stellt einen verbindlichen Handlungsrahmen für die interne Zusammenarbeit und den Umgang mit Kunden, Wettbewerbern, Amtsträgern sowie öffentlichen Einrichtungen dar.
Bei der EnBW ist der Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern und öffentlichen Körperschaften im Verhaltenskodex geregelt. Weitere Konkretisierungen enthält eine Konzernrichtlinie zum Umgang mit Geschenken, Einladungen und Bewirtungen, in der konzerninterne Wertgrenzen und qualitative Kriterien festgelegt sind. Bei Überschreitung der Wertgrenzen ist eine Genehmigung durch den Bereich Compliance einzuholen. Die Regelungen leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, die Integrität des EnBW-Konzerns und seiner Mitarbeiter im geschäftlichen Verkehr zu wahren.
Die EnBW verfügt über klare Regelungen zur Geschäftspartner-Prüfung, die eine sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Geschäftspartner in Bezug auf Korruptionsrisiken und Verstöße gegen Sozial- und Umweltstandards vorsehen. Ziel der Regelungen ist es, insbesondere bei Auslandsaktivitäten finanzielle Schäden und Reputationsrisiken für die EnBW zu vermeiden.
Bei der EnBW gibt es eine interne und eine externe Anlaufstelle für die Meldung von Compliance-Verstößen oder Verdachtsfällen, die auch von Geschäftspartnern genutzt werden können. Die Regelungen der EnBW definieren klare Zuständigkeiten und Prozesse für die Aufklärung von Compliance-Verstößen, gewährleisten die Vertraulichkeit und bieten einen größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten.
Interne Anlaufstelle für Hinweise:
Dr. Andreas Schweinberger
Leiter Compliance
Telefon: 0721 63-24920
E-Mail: Verdachtsfallmeldungen@enbw.com
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Ombudsmann als externe Anlaufstelle für Hinweise:
Der Ombudsmann der EnBW unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Er kann Hinweisgebern absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegenüber der EnBW zusichern.
Rechtsanwalt Thomas C. Knierim
Knierim & Kollegen Rechtsanwälte
Tel.: +49 6131 906 55 00
Fax: +49 6131 906 55 99
E-Mail: knierim@knierim-kollegen.com
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz
Ihr Ansprechpartner
Die Satzung der EnBW
Hier finden Sie den aktuellen Stand der Satzung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vom 2. August 2022.