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Deutscher Corporate Governance Kodex

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Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften

Der Deutsche Corporate Governance Kodex gibt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften wieder und enthält zahlreiche international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Der Kodex wurde von der dafür zuständigen Regierungskommission Corporate Governance erarbeitet und erstmals am 26. Februar 2002 veröffentlicht. Seither wurde er von der Regierungskommission mehrfach überarbeitet und jeweils den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.

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Die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, die die Gesellschaft gemäß §§ 289f Abs. 1, 315d HGB jährlich auf ihrer Internetseite veröffentlicht, ist Bestandteil des Lageberichts der EnBW Energie Baden-Württemberg AG bzw. des Konzernlageberichts. Im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß dem Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 16. Dezember 2019) über die Corporate Governance der Gesellschaft.

Hier finden Sie die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung.

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Weitere Erklärungen finden Sie in unserem Downloadcenter.

Erklärung zur Unternehmensführung

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Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG verabschieden jährlich die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz.

Hier finden Sie die aktuelle Entsprechenserklärung vom 7. Dezember 2023.

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Weitere Entsprechenserklärungen finden Sie in unserem Downloadcenter.

Entsprechenserklärung

Ihre Anprechpartnerin

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Nadja Fährenkämper
Corporate Governance
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Vergütungssysteme

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und das diesen jeweils zugrundeliegende Vergütungssystem richtet sich nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere in den §§ 87, 87a, § 113 und 120a Aktiengesetz) und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.

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Vorstandsvergütungssystem

Die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft beschließt gemäß § 120a Absatz 1 Aktiengesetz über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre.

Die Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat zuletzt am 3. Mai 2023 über die Billigung des Vergütungssystems beschlossen und das vorgelegte System gebilligt.

Sowohl der Hauptversammlungsbeschluss über die Billigung des Vergütungssystems als auch das Vorstandsvergütungssystem sind gemäß § 120a Absatz 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen. Hier finden Sie den aktuellen Stand des Vorstandsvergütungssystems der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den letzten Beschluss der Hauptversammlung.

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Aufsichtsratsvergütungssystem

Bei börsennotierten Gesellschaften ist gemäß § 113 Absatz 3 Aktiengesetz mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist durch die Hauptversammlung am 3. Mai 2023 beschlossen worden.

Sowohl der Hauptversammlungsbeschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder als auch das zugrundeliegende Vergütungssystem sind gemäß § 113 Absatz 3 Satz 6 in Verbindung mit § 120a Absatz 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen. Hier finden Sie den aktuellen Stand des Aufsichtsratsvergütungssystems der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den letzten Beschluss der Hauptversammlung.

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Vergütungsbericht

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Bericht über die Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zu erstellen. Der Vergütungsbericht ist durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft zu prüfen und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen. Hier finden Sie den aktuellen Vergütungsbericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG nebst dem Vermerk des Abschlussprüfers.

Die Satzung der EnBW

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Hier finden Sie den aktuellen Stand der Satzung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vom 20. Juni 2023.

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