Reststoffe und Abfälle: Kategorien und Entsorgungswege
Bei den Abfällen und Reststoffen aus Betrieb, Nachbetrieb und Rückbau der kerntechnischen Anlagen gibt es große Unterschiede. Zunächst muss zwischen radioaktiven und nicht-radioaktiven Reststoffen und Abfällen unterschieden werden.
Bei den radioaktiven Abfällen gibt es zwei wesentliche Kategorien:
- Hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle
Dies sind vor allem abgebrannte Brennelemente, die aus dem Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke stammen, aber kein Abbaumaterial sind. Diese Kategorie ist für den Rückbau deshalb nicht relevant. - Schwach- bis mittelradioaktive Abfälle
Dies sind z.B. Betriebsabfälle und Abfälle, die beim Rückbau entstehen. Ein Beispiel ist der Reaktordruckbehälter (RDB) einer Anlage. Hierzu gehören aber auch Abfälle, die nach der Bearbeitung von kontaminierten Reststoffen noch verbleiben.
Bei den nicht-radioaktiven Reststoffen und Abfällen sind ebenfalls zwei wesentliche Kategorien zu unterscheiden:
- Abfälle mit einer spezifischen Freigabe
Dies sind nicht-radioaktive Abfälle, die überwiegend auf Deponien eingelagert werden. - Wertstoffe und konventionelle Reststoffe
Diese Stoffe können größtenteils wieder in den konventionellen Wertstoffkreislauf überführt werden. Der absolut überwiegende Anteil der Abbau-Massen gehört in diese Kategorie!
Für sämtliche im Rahmen des Rückbaus anfallenden Reststoffe und Abfälle gibt es klar geregelte Entsorgungs-/Verwertungspfade. Bevor Abbaumaterial einer Kategorie zugeordnet wird, durchläuft es einen festgelegten Prozess, bei dem immer wieder gemessen, bearbeitet und kategorisiert wird. Diese Prozeduren werden mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt und von unabhängiger Seite überwacht.
Die Endlager liegen im Verantwortungsbereich des Staates
Die Einrichtung von Endlagern für radioaktive Abfälle ist eine staatliche Pflicht, die außerhalb des Einflusses der Betreiber der Kernkraftwerke liegt. Die Kraftwerksbetreiber – darunter auch die EnBW – beteiligen sich jedoch maßgeblich an der Finanzierung der Endlager und haben aus ihren entsprechenden Rückstellungen rund 24 Milliarden Euro in den staatlichen „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ eingezahlt. In diesem Zuge sind die Standort-Zwischenlager in Neckarwestheim und Philippsburg bereits zum 1. Januar 2019 von der EnBW an die staatliche BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übergegangen. In einem zweiten Schritt folgt im Jahr 2020 der Übergang der Standort-Abfalllager in Philippsburg, Neckarwestheim und Obrigheim ebenfalls von der EnBW an die BGZ.