Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN)
Das Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) liegt zehn Kilometer südlich von Heilbronn auf dem Gelände eines ehemaligen Steinbruchs direkt am Neckar. Die EnBW hat dort bis Mitte April 2023 mit einem Druckwasserreaktor (Neckarwestheim II; GKN II) sowie bis 2011 zusätzlich mit einem weiteren Druckwasserreaktor (Neckarwestheim I; GKN I) Strom produziert.
Block II ging 1989 ans Netz und hatte eine elektrische Leistung von 1.400 Megawatt. In 34 Betriebsjahren erzeugte die Anlage mehr als 375 Milliarden Kilowattstunden Strom und konnte rund ein Sechstel des Strombedarfs in Baden-Württemberg decken.
Block I wurde 1976 in Betrieb genommen und hatte eine elektrische Leistung von 840 Megawatt. In 35 Betriebsjahren erzeugte Block I mehr als 201 Milliarden Kilowattstunden Strom und versorgte jährlich etwa 1,5 Millionen Haushalte.
Die Stromproduktion von Block I endete im Jahr 2011. Im Februar 2017 hat die EnBW vom baden-württembergischen Umweltministerium die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage erhalten und noch im gleichen Monat mit den ersten Rückbauarbeiten begonnen. Damit ist GKN I die erste der bundesweit acht Anlagen, die 2011 im Zuge der Energiewende abgeschaltet wurden, die in den Rückbau gegangen ist.
Block II wurde Mitte April 2023 abgeschaltet. Im Atomgesetz war ursprünglich vorgesehen gewesen, dass die Anlage spätestens Ende 2022 abgeschaltet werden muss. Zugunsten der Versorgungssicherheit in Deutschland hatte die Bundesregierung jedoch eine kurzfristige Änderung des Atomgesetzes initiiert, die am 9. Dezember 2022 in Kraft trat. Das geänderte Gesetz ermöglichte den letzten drei deutschen Kernkraftwerken – darunter der Block II in Neckarwestheim – eine Stromproduktion bis zum 15. April 2023. An diesem Datum ging Neckarwestheim II dann endgültig vom Netz. Bereits vor der endgültigen Abschaltung der Anlage wurde der EnBW vom baden-württembergischen Umweltministerium die Genehmigung für Stilllegung und Abbau erteilt. Die EnBW hat diese Genehmigung Mitte Mai 2023 in Anspruch genommen, so dass der Rückbau noch im Jahr 2023 starten konnte.
In ihrer aktuellen Abschätzung geht die EnBW davon aus, dass der atomrechtliche Rückbau von GKN I und GKN II etwa zehn bis 15 Jahre dauern wird – jeweils gerechnet ab dem Start des Rückbaus.
Rückbau-Infrastruktur in Neckarwestheim
Die EnBW hat zur Unterstützung des Rückbaus des ersten und später auch des zweiten Kraftwerksblocks in die Infrastruktur am Standort Neckarwestheim investiert und ein Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ) und ein Standort-Abfalllager (SAL) auf dem Kraftwerksgelände errichtet. Das Standort-Abfalllager wurde – wie gesetzlich vorgesehen – im Jahr 2020 an die staatliche Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) als neue Betreiberin übergeben. Das Reststoffbearbeitungszentrum nahm im Jahr 2021 seine Arbeit auf und wird von einem Unternehmen der EnBW – der Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling (GNR) – betrieben.
Downloads
- Wasserrechtliche Erlaubnis GKN (Neckarwasser): Dokumentation der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (Stand Oktober 2016)
- Wasserrechtliche Erlaubnis GKN (Neckarwasser): Informationen für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (Stand Juni 2016)
- Stilllegung und Abbau von GKN II: Dokumentation der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (Stand März 2016)
- Rückbau im Dialog – Rückbau GKN II: Bürgerdialog in Neckarwestheim am 23. Februar 2016
- Stilllegung und Abbau von GKN II: Informationen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Stand Januar 2016)
- Rückbau im Dialog – Schaffung von Rückbau-Infrastruktur und möglicher BE-Transport: Bürgerdialog in Neckarwestheim am 5. März 2015
- Umwelterheblichkeitsstudie (UES) Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ) Neckarwestheim
- Umwelterheblichkeitsstudie (UES) Standort-Abfalllager (SAL) Neckarwestheim
- Sicherheit für uns alle – Informationen zum Notfallschutz Neckarwestheim
- Ergänzende Information zur Broschüre „Sicherheit für uns alle“
- Bericht der IAEA zur OSART-Mission – 2009
- Abschlussbericht EU-Stresstest Kernkraftwerk Neckarwestheim - 2011