Fragen und Antworten rund um das Thema Klärschlammheizkraftwerk
Unten finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns bisher am häufigsten gestellt wurden. Falls Sie hier keine passenden Antworten auf Ihre Fragen finden, kontaktieren Sie uns gerne unter walheim@enbw.com oder rufen Sie unser Bürger*innentelefon unter 07143 378 55957 an.
Fragen zur Anlage
Hierfür wurde eine umfangreiche orientierende Schallprognose durchgeführt. Das Ergebnis: Die vom Betrieb der Anlage ausgehende schalltechnische Zusatzbelastung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und kann gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm als „nicht relevant“ eingestuft werden.
Die Anlage riecht nicht – das stellt ihre ausgeklügelte technische Auslegung sicher. Die notwendigen Luftmengen (sog. Verbrennungsluft) für die Verbrennung der Klärschlamms werden aus allen geruchsintensiven Anlagenteilen abgesaugt und sorgen für einen Unterdruck innerhalb der Anlage. Durch den Unterdruck kann keine geruchsbeladene Luft entweichen. Zusätzlich erfolgt die Anlieferung des Klärschlamms über Schleusen, die ebenfalls abgesaugt werden. Die gesamte abgesaugte Luft wird dann dem Verbrennungsprozess zugeführt, bei dem alle Gerüche zuverlässig zerstört werden. Bei Anlagenstillständen (Revisionen) wird die entstehende Abluft über geeignete Filtertechnik gereinigt, so dass auch dann keine Gerüche entstehen können.
Das Gebäude wird größtenteils 26 – 35 m hoch, am höchsten Punkt wird es ca. 38 m hoch. Der Schornstein wird eine Höhe von 56 Metern haben.
Ja, die Anlage ist sicher. Sie wird gemäß aller gesetzlicher Vorschriften geplant, wodurch ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. Das KHKW fällt aufgrund der verwendeten Betriebsstoffe und Chemikalien nicht unter die Störfallverordnung. Brand-, Explosions- und Hochwasserschutz werden im Rahmen von verschiedenen Gutachten betrachtet und die Anlage danach ausgelegt.
Die Anlage wird rund um die Uhr in Betrieb sein. Die Anlieferung des Klärschlamms erfolgt planmäßig Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr. Eine Anlieferung bis 22:00 Uhr, sowie samstags erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Der in der Anlage verwertete Klärschlamm kommt zum größtenteils aus dem nördlichen Baden-Württemberg.
Damit stehen die Kommunen als Betreiber von Kläranlagen, in denen die Klärschlämme als Abfallprodukte anfallen, vor der Herausforderung, bundesweit pro Jahr 7 bis 8 Millionen Tonnen entsorgen zu müssen.
Die Klärschlammverwertungsanlage wird von der EnBW AG betrieben.
Ja, die Anlage kann dezentral grüne Energie in Form von Wärme und ausreichend Strom zu Eigenversorgung erzeugen.
Im Auftrag der Bundenetzagentur ist die EnBW verpflichtet, das Kohlekraftwerk Walheim bis längstens April 2023 zu betreiben. Dieser Verpflichtung kommen wir in vollem Umfang nach. Die Personalplanung am Standort ist auf den Betrieb bis April 2023 ausgelegt. Für einen Betrieb darüber hinaus fehlt kundiges Betriebspersonal. Im Rahmen der regulatorischen Möglichkeiten war es nicht möglich entsprechendes Betriebspersonal auszubilden. Aus heutiger Sicht ist ein Weiterbetrieb nach April 2023 nicht möglich.
Fragen zum Projekt
Für den Betrieb des KHKW werden voraussichtlich etwa 20 Arbeitsplätze benötigt. Dazu kommen Arbeitsplätze in Verbindung mit dem Betrieb der bereits am Standort vorhandenen Anlagen wie z.B. der Gasturbinenanlage.
Die Anlage wird in einem neu errichteten Gebäude entstehen, das auf der bereits bestehenden Kohlehalde des Kraftwerks gebaut wird. Dies liegt daran, dass durch den Status als Netzreservekraftwerk der Kohlekraftwerksblöcke in Walheim eine Nutzung von bestehenden Gebäuden derzeit aus regulatorischen Gründen nicht möglich ist.
Gemäß der Technischen Anordnung zur Reinhaltung der Luft sind die entstehenden Immissionen des Kraftwerks irrelevant. Das bedeutet, dass keine negativen Auswirkungen für Menschen, Tiere und die Umwelt entstehen.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
Aktuelle Berechnungen gehen von Investitionen für das Projekt im oberen zweistelligen Millionenbereich aus.
Baubeginn ist, je nach Verlauf des Genehmigungsverfahrens, voraussichtlich Anfang 2023. Dies vorausgesetzt erscheint eine Inbetriebnahme nach einer zweijährigen Bauphase Anfang 2025 realistisch.
Ja, es wurden alle Standorte der EnBW betrachtet, bei denen zum einen das Planungsrecht für eine Kraftwerksanlage gegeben ist und die sich im nördlichen Baden-Württemberg befinden, um den Klärschlamm möglichst regional verwerten zu können. In der Bewertung und Gegenüberstellung aller Standortoptionen ist Walheim der geeignetste Standort für das KHKW.
Nein, das ist leider nicht möglich. In der Regionalplanung ist das gesamte Kraftwerksgelände als „Vorrangfläche für regionalbedeutsame Kraftwerksanlagen“ ausgewiesen. Daher sind alle Nutzungen, die dieser entgegenstehen, nicht zulässig. Des Weiteren wird die am Standort befindliche Gasturbine weiterhin betrieben, wodurch eine Nutzung als Wohn- oder Gewerbefläche vorläufig nicht möglich ist.
Da schon ein Kraftwerk am Standort existiert verfügt er über eine hervorragende Infrastruktur. Er liegt verkehrstechnisch günstig, was unnötige Transporte für die Entsorgung des Klärschlamms reduziert. Durch den anstehenden Kohleausstieg wird das bestehende Kraftwerk zukünftig nicht mehr benötigt, mit der neuen Klärschlammverwertungsanlage erfolgt eine sinnvolle Nachnutzung des Standorts, ohne neue Flächen verbrauchen zu müssen. Am Standort stehen bereits qualifizierte Mitarbeiter für den Betrieb einer komplexen Anlage zur Verfügung.
Fragen zur Auswirkung auf die Umwelt und das tägliche Leben
Durch den Betrieb des Klärschlammheizkraftwerks entstehen zusätzliche Emissionen. Gleichzeitig entfallen durch die Stilllegung der Kohleblöcke sämtliche Emissionen, die durch den Betrieb der Kohleblöcke entstanden sind. Damit werden zukünftig weniger Lustschadstoffe an die Umgebung abgegeben.
Denn im Vergleich zu den Kohleblöcken gibt das KHKW jährlich lediglich 2 % der bisherigen Schadstofffrachten an Staub, Nox und Quecksilber an die Umgebung ab.
Durch die Einhaltung von strengeren Emissionsgrenzwerten, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sind gemäß der Technischen Anordnung zur Reinhaltung der Luft die entstehenden Immissionen des Kraftwerks irrelevant. Das bedeutet, dass keine negativen Auswirkungen für Menschen, Tiere und die Umwelt entstehen.
Nein, es werden keine Abwässer in den Neckar eingeleitet. Die im KHKW entstehenden Abwässer werden bereits im Kraftwerk vorbehandelt und anschließend in die Kläranlage in Bietigheim-Bissingen eingeleitet.
Viele der Klärschlämme, die zukünftig in Walheim angeliefert werden sollen, werden bereits jetzt über die B27 transportiert. Aus diesem Grund wird nicht erwartet, dass sich das Verkehrsaufkommen bemerkbar erhöht. Vor allem erfolgt kein Anlieferverkehr durch den Ortskern der Gemeinde Walheim. Pro Tag ist im Mittel von 45 LKW auszugehen, die das Kraftwerksgelände für die Anlieferung und den Abtransport aller Betriebsstoffe anfahren.
Für die Rückgewinnung des Phosphors aus der Asche gibt es derzeit noch kein etabliertes Verfahren. Daher ist noch nicht absehbar, welches Verfahren zum Einsatz kommen wird und wie gefährlich dieses ist.
Der Klärschlamm kann nur mit LKW angeliefert werden, da die Kläranlagen, die den Klärschlamm abgeben, nicht über die Infrastruktur für einen Transport per Schiff oder Bahn verfügen. Der Aufwand für den Umschlag an anderer Stelle auf Schiff oder Schiene wäre aufgrund des geringen Zulieferradius zur Anlage in Walheim zu aufwändig.
Für den Abtransport der Asche werden Transportalternativen geprüft und, wenn möglich, andere Transportwege genutzt.
Ja. Kommunaler Klärschlamm entsteht hauptsächlich aus den Produkten, die jeder von uns täglich die Toilette hinunterspült. Somit ist Klärschlamm ein biogener Brennstoff und die aus ihm erzeugte Energie (Strom und Wärme) ist weitestgehend CO₂-neutral.