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Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe

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Das Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK) versorgt die Wirtschaftsregion Karlsruhe seit mehr als einem halben Jahrhundert zuverlässig, wirtschaftlich und umweltschonend mit Energie. Heute produzieren eine Gas- und Dampfturbinenanlage und zwei steinkohlebetriebene Blöcke im Kraft-Wärme-Kopplungsmodus Strom und Fernwärme. Die Blöcke 4 und 7 sind seit 2017 bzw. 2024 in der Netzreserve und sichern die Netzstabilität. Block 8, seit 2014 im Marktbetrieb, ist mit seinem Nettowirkungsgrad von 46 Prozent einer der effizientesten Steinkohleblöcke weltweit. Die EnBW will bis 2028 aus der Kohleverstromung aussteigen, sofern die Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Hierfür wird am Standort derzeit ein Neubauprojekt für den künftigen Einsatz von Wasserstoff geprüft („Fuel Switch“): Eine neue Gas- und Dampfturbinenanlage („RDK 9“) könnte zunächst mit Erdgas, später mit Wasserstoff betrieben werden und dann CO₂-neutral Strom und Fernwärme erzeugen.

1955

Gründungsjahr

3 Anlagen

2 Steinkohleblöcke und eine Gas- und Dampfturbinenanlage

1811 Megawatt

elektrische Bruttoleistung

220 Megawatt

auskoppelbare Fernwärmeleistung

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Im Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe ermöglichen wir ganzjährig kostenlose Führungen – fachkundige Erläuterungen durch unsere Mitarbeiter*innen inklusive.

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Projektvorhaben

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Energiewirtschaftlicher Kontext

Einen aktuellen Anlass für energiewirtschaftliche Nachnutzungskonzepte bietet ein derzeit laufendes Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung – das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). Beweggrund für dieses Gesetzgebungsvorhaben ist der hohe Bedarf an flexibler, regelbarer Kraftwerkskapazität, die die wetterabhängige Erzeugung aus erneuerbaren Energien ergänzt. Dazu will die Bundesregierung mit dem StromVKG einen neuen bundesweiten Anreizrahmen für Investitionen schaffen und Ausschreibungen für entsprechende Kraftwerksprojekte durchführen. In Abhängigkeit von einer wirtschaftlich attraktiven finanziellen Förderkulisse und der Ausgestaltung eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens des Bundes prüft die EnBW neben ihren bestehenden Projekten in Stuttgart-Münster, Altbach/Deizisau und Heilbronn weitere Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke. In Karlsruhe könnte eine neue Gas- und Dampfturbinenanlage zunächst mit Erdgas, später mit Wasserstoff betrieben werden und dann CO₂-neutral Strom erzeugen. Neben Karlsruhe werden auch andere Standorte von der EnBW auf ihre entsprechende Eignung geprüft.

Erneuerbare Energien (EE) wie Wind und Solar deckten 2025 bereits knapp 58 Prozent der deutschen Brutto-Stromerzeugung. Doch ihr Aufkommen ist wetterabhängig und schwankt. Daher werden im europäischen Verbundnetz Batteriespeicher sowie wasserstofffähige Gaskraftwerke benötigt. Beide Technologien ergänzen sich in ihren Stärken und sorgen zusammen für eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung. Während Batteriespeicher vorwiegend zur Abdeckung kurzfristiger Bedarfsspitzen eingesetzt werden, kommen in längeren Phasen schwacher EE-Einspeisung äußerst flexible, wasserstofffähige Gaskraftwerke zum Einsatz. Sie können schnell hoch- und heruntergefahren werden und liefern jederzeit verfügbare Leistung zur Bedarfsdeckung in Form von Strom. Damit sichern sie die Netzstabilität und sind ein notwendiger Baustein, um hohe Anteile erneuerbarer Energien zuverlässig ins System zu integrieren. Die Kraftwerksanlagen können zunächst mit Erdgas betrieben werden und sind vollständig auf klimafreundlichen Wasserstoff umstellbar.

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Der Standort Karlsruhe mit den bisherigen Kohleblöcken 7 (links) und 8 (rechts). Das Baufeld für den geplanten Block 9 liegt auf dem östlichen Teil der heutigen Kohlehalde (im Bild hinten) und verwendet damit bereits genutzte Flächen. Die verbleibende Kohlehalde ist für den späteren Reservebetrieb von Block 8 ausreichend.

Vorhaben RDK 9

Die EnBW plant, bis 2040 Netto-Null-Emissionen im Unternehmen zu erreichen und setzt mit dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien die Dekarbonisierung ihres Erzeugungsportfolios konsequent fort. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen zudem alle Kohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 abgeschaltet werden, so auch in Karlsruhe.

Die regionale Versorgungssicherheit mit Strom und Fernwärme hat jedoch oberste Priorität, weshalb die EnBW am Standort eine regelbare, wasserstofffähige Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD) in Betracht zieht, sofern die künftigen politischen Rahmenbedingungen einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen:

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  • Die neue hochflexible und vor allem zur regelbaren Stromerzeugung eingesetzte Anlage hätte eine elektrische Leistung von ca. 850 Megawatt (MW) und würde eine Auskopplung von rund 220 MW thermischer Leistung ermöglichen. Damit wäre sie ein idealer Partner der Erzeugung aus erneuerbaren Energien und wichtig für die Versorgungssicherheit in Süddeutschland.
  • Das Kraftwerk würde bereits im Erdgasbetrieb die Emissionen aus der Erzeugung von Strom und Fernwärme am Standort um mehr als 50 Prozent senken. Es ist zudem Voraussetzung für die mittelfristige Stilllegung von Blöcken in der Netzreserve.
  • Eine Weiternutzung des Standorts böte viele Vorteile, nicht zuletzt für Umwelt und Klima, und wäre durch die Nutzung bestehender Infrastruktur besonders kosteneffizient. So ist beispielsweise für die Kreislaufkühlung der Anlage die Weiternutzung des Bestandskühlturms geplant, aber auch die bestehende Infrastruktur zur Energieableitung könnte weiterverwendet werden.

Sobald genug Wasserstoff verfügbar ist und die Versorgungsinfrastruktur auf diesen umgestellt wurde, könnte das Kraftwerk CO₂-neutral Strom und Fernwärme produzieren. Dies gelingt über einen „doppelten Fuel Switch“, also zuerst die Umstellung auf Erdgas, dann auf CO₂-armen Wasserstoff in den 2030er Jahren. Damit wäre mit dem RDK 9 ein wichtiger Schritt in Richtung klimaneutraler Strom- und Fernwärmeerzeugung getan. Mehr zum Fuel Switch erfahren Sie hier.

Neuinvestitionen in regelbare Kraftwerksleistung können nur dann erfolgen, wenn die innerhalb des geplanten Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes festgelegten gesetzlichen Rahmenbedingungen einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erlauben und eine entsprechende Förderkulisse bereitgestellt wird. Das Vorhaben RDK 9 müsste sich dann gegen andere bundesweit geplante Projekte in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren durchsetzen.

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Die Funktionsweise der Gas- und Dampfturbinenanlage inkl. Fernwärmeauskopplung als Animation.

Technik

Eine Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD) kombiniert die Prinzipien eines Gasturbinen- und die eines Dampfkraftwerks:

  • Eine mit Gas befeuerte Turbine erzeugt über einen Generator elektrischen Strom. Die sehr heißen Abgase aus der Gasturbine werden dann durch einen Abhitzekessel geleitet.
  • Der entstehende Wasserdampf wird für den Betrieb einer weiteren Turbine genutzt. Diese Dampfturbine treibt ebenfalls einen Generator zur Stromproduktion an.
  • Durch die Kombination beider Prinzipien wird die Energie aus der Gasverbrennung doppelt genutzt, was den Wirkungsgrad auf bis zu 60 Prozent erhöht.

Die bei der Stromerzeugung entstehende Fernwärme würde in das Fernwärmenetz in Karlsruhe eingespeist werden, vorausgesetzt die Stadtwerke Karlsruhe haben Interesse an einer Abnahme. Derzeit wird für das Vorhaben RDK 9 mit rund 850 Megawatt (MW) elektrischer Bruttoleistung und 220 MW Fernwärmeleistung geplant. Die genauen Dimensionen und die Technik eines neuen Kraftwerks leiten sich jedoch unter anderem auch vom örtlichen Fernwärmebedarf ab.

Planung

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Projektphasen

Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zu Planung und Bau einer Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD) am Kraftwerksstandort Karlsruhe.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Umsetzung maßgeblich von einem Zuschlag im geplanten Ausschreibungsverfahren des Bundes abhängen würde und dass das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Um eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen, haben wir bereits vor einer möglichen Ausschreibung eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Sie finden nachfolgend aktuelle Informationen zum Zeitplan des voraussichtlichen Planungs- und Genehmigungsprozesses.

29. April 2025
Grundsatzbeschluss des Karlsruher Gemeinderats zur Unterstützung des Vorhabens
15. Juli 2025
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
18. Juli 2025
Scoping-TerminFußnote0Bei komplexen Planungsprozessen wird von der verfahrensführenden Behörde (hier das Regierungspräsidium Karlsruhe) ein Scoping-Termin durchgeführt. Dabei werden – unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden – Gegenstand, Umfang und Methodik der Raumverträglichkeits- und Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie der Inhalt der zu erstellenden Antragsunterlagen formal festgelegt. für das Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
31. März 2026
Einreichung des Genehmigungsantrags gemäß BImSchG
13. Juli 2026
Beginn bauvorbereitender Maßnahmen und Rückbau Thermoselect-Anlage
Vorauss. September und Dezember 2026
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren gemäß Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG)
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Fragen und Antworten

Steht der Bau des Gaskraftwerks RDK 9 bereits fest?

Noch ist keine Entscheidung für eine Investition am Kraftwerksstandort Karlsruhe gefallen, denn es hat bislang noch keine Ausschreibung stattgefunden. Allerdings prüft die EnBW an ihren bestehenden Kraftwerksstandorten mögliche Investitionen in neue gasgefeuerte Erzeugungsanlagen, da die Weiternutzung viele Vorteile bietet und besonders kosteneffizient wäre. Insgesamt gilt: Nur wenn die politischen Rahmenbedingungen den wirtschaftlichen Betrieb dieser Kraftwerke ermöglichen, kann und wird die EnBW investieren. Karlsruhe ist dafür prinzipiell ein sehr guter Standort. Unter der Vorbedingung einer geeigneten Förderkulisse im Rahmen des des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) würde die EnBW entsprechende Projekte vorantreiben, um an den geplanten Kraftwerksausschreibungen teilnehmen zu können. Dimension und Technik eines neuen Kraftwerks leiten sich dann unter anderem auch vom Fernwärmebedarf der möglichen Abnehmer ab.

Warum wird ein neues Gaskraftwerk in Karlsruhe benötigt?

Es werden regelbare Stromerzeugungskapazitäten in Baden-Württemberg benötigt, um den Strombedarf jederzeit zuverlässig zu sichern. Erneuerbare Energiequellen können diesen Bedarf nicht durchgängig übernehmen, und Kohlekraftwerke sollen aufgrund ihrer CO₂-Emissionen künftig nicht mehr dafür herangezogen werden. Batteriespeicher sind zwar regelbar, stehen aber bei Bedarf nur für kurze Zeiträume (bis maximal wenige Stunden) zur Verfügung. Deshalb sollen Gaskraftwerke, die später auf Wasserstoff als Energiequelle umgestellt werden können, die vorhandene Lücke schließen.

Wird das neue Gaskraftwerk RDK 9 Fernwärme für die Stadt Karlsruhe erzeugen bzw. zur Verfügung stellen?

Bislang nehmen die Stadtwerke Karlsruhe Fernwärme aus dem Kohlekraftwerk RDK 8 ab. Sobald RDK 8 nicht mehr im Markt betrieben wird, sondern sich in der Netzreserve befindet, ist eine Fernwärmeauskopplung aus regulatorischen Gründen nicht mehr möglich und könnte dann durch das neue Gaskraftwerk RDK 9 ersetzt werden. Die Auskopplung von Fernwärme aus der neuen Anlage RDK 9 ist technisch möglich und würde - vorausgesetzt die Stadtwerke Karlsruhe haben Interesse an der angebotenen Fernwärme - auch vorgesehen werden. Wie bereits RDK 8 würde das Kraftwerk dann als sogenannte stromgeführte Anlage betrieben werden, könnte also nur in den Zeiten Fernwärme zur Verfügung stellen, zu denen eine Stromproduktion benötigt wird und das Kraftwerk daher in Betrieb ist. Aus diesem Grund kann und wird eine GuD-Anlage wie RDK 9 nur einer von mehreren Bausteinen in der Fernwärmeerzeugung für die Stadt Karlsruhe sein. Kurz gesagt kann RDK 9 die bisherige Rolle von RDK 8 in der Fernwärmeerzeugung übernehmen, liefert aber Fernwärme mit deutlich geringeren CO₂-Emissionen und bietet über eine spätere Umstellung des Kraftwerks auf Wasserstoff auch eine Option zur CO₂-freien Fernwärmeerzeugung.

Werden andere Vorhaben zur Fernwärmeerzeugung wie Flusswärmepumpen, Geothermie oder Wärmespeicher durch ein Projekt wie RDK 9 behindert?

Nein, da es sich bei RDK 9 um ein stromgeführtes Kraftwerk handelt, kann es ohnehin nur dann Fernwärme liefern, wenn es sich aufgrund der Stromnachfrage in Betrieb befindet. Es wird daher immer eine Kombination aus mehreren optionalen Fernwärmequellen erforderlich sein, die dann je nach Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit in den Einsatz kommen. Fernwärme aus einem Gaskraftwerk ist z. B. eine gute Ergänzung zu Wärme aus Großwärmepumpen, da beiden Anlagentypen genau entgegengesetzt betrieben werden und die Wärmepumpen dann günstig produzieren können, wenn die Strompreise niedrig sind und ein stromgeführtes Gaskraftwerk nicht läuft.

Die EnBW verknüpft das geplante Gaskraftwerk mit dem Gelingen der Energiewende. Wie kann ein zunächst mit fossilem Brennstoff befeuertes Kraftwerk überhaupt als Teil der Energiewende gesehen werden?

Der Begriff der Energiewende beschreibt den Pfad von einer auf CO₂-Emissionen basierenden Stromerzeugung hin zu einer CO₂-freien Stromerzeugung. In diesem Sinne stellt auch eine mehrstufige Dekarbonisierung eines Teils der Energieerzeugung einen Bestandteil der Energiewende dar. Eine moderne Gas- und Dampfturbinenanlage emittiert bereits im Erdgasbetrieb pro erzeugter Kilowattstunde Strom nur noch halb so viel CO₂ wie ein modernes Kohlekraftwerk und stellt somit einen ersten und vergleichsweise schnell und kostengünstig umsetzbaren Schritt zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung dar.

Wie ist ein positiver Klimagasbeitrag möglich, wenn das neue Gaskraftwerk zusätzlich gebaut wird und die bisherigen Kohlekraftwerke in der Netzreserve weiter betrieben werden?

Im Sinne der Energiewende bzw. der Reduktion von klimawirksamen Gasen kommt es nicht auf die installierte Kraftwerksleistung an, sondern auf die in den jeweiligen Kraftwerken erzeugte Strommenge. Wie hoch der Strombedarf im Markt ist, wird durch die Verbraucher*innen vorgegeben. Für die Stromerzeugung und einen wirksamen Klimaschutz ist dann die Frage relevant, mit welchen CO₂-Emissionen die Bedarfsdeckung erreicht werden kann. Wenn nun durch den Neubau eines hoch effizienten Gaskraftwerks (das eine Kilowattstunde Strom mit rd. 370 g CO₂-Emission erzeugen kann), ein bislang im Mittellastbereich laufendes Kohlekraftwerk (das eine CO₂-Emission von über 800 g CO₂ pro erzeugter Kilowattstunde Strom aufweist) in die Netzreserve verschoben wird und dort erfahrungsgemäß nur noch eine geringe Stundenanzahl im Jahr läuft, trägt dies maßgeblich zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei und ist dementsprechend ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Investitionen in neue regelbare Kraftwerkskapazitäten sind außerdem die Voraussetzung, um bislang wegen ihrer Systemrelevanz in die Netzreserve verschobene ältere Kohlekraftwerke nach und nach komplett stilllegen zu können. Nach unserer Einschätzung dürfte die Inbetriebnahme einer großen GuD-Anlage sogar die endgültige Stillsetzung von Reservekraftwerkskapazitäten ermöglichen, wobei dies zunächst nicht das für ein Kohlekraftwerk sehr effiziente RDK 8, sondern einen älteren Block wie RDK 7 betreffen dürfte, der mit höheren CO₂-Emissionen verbunden ist.

Was bedeutet es, wenn die EnBW ein sogenanntes H2-ready-Kraftwerk baut, wenn es zunächst doch als reines Gaskraftwerk betrieben wird?

Erdgas (also Methan) und Wasserstoff (H₂) haben sehr unterschiedliche Eigenschaften, so dass es immer erforderlich sein wird, ein Kraftwerk vor der Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff umzurüsten. Der entscheidende Vorteil eines H₂-ready-Kraftwerkes ist aber, dass diese Umrüstung technisch überhaupt möglich und bei der Grundauslegung der Kraftwerkskomponenten bereits berücksichtigt ist. Hierdurch werden durch die späteren Umrüstungen Kosten entstehen, die nur im einstelligen Prozentbereich im Vergleich zu den ursprünglichen Investitionskosten liegen. Wichtig ist, dass Kraftwerke wie das, das als RDK 9 geplant ist, mit relativ geringem Aufwand umgerüstet werden können, sobald Wasserstoff in ausreichendem Umfang und zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung steht. Hierbei streben wir den Einsatz von 100 Prozent Wasserstoff an. Sollte nach der Umstellung auf Wasserstoff aus technischen Gründen (z. B. zum Anfahren der Turbinen) Erdgas erforderlich sein, so sind damit aufgrund der kurzen Anfahrdauer der Turbinen nur geringe CO₂-Emissionen verbunden.

Wann ist eine Umstellung auf Wasserstoff geplant?

Das lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer voraussagen, da es von vielen Faktoren abhängt. Die wesentlichen Fragen sind hierbei, wann ein entsprechend leistungsfähiger Anschluss an das vorgelagerte geplante Wasserstoffkernnetz möglich sein wird. Dann muss Wasserstoff in ausreichender Menge am Markt verfügbar sein und letztlich muss der Wasserstoff auch zu anderen Brennstoffen, insbesondere Erdgas, kostenseitig konkurrenzfähig sein. Der letzte Punkt könnte z. B. auch über regulatorische Maßnahmen, wie zwei im Kabinettsbeschluss zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz vorgesehene separate Wasserstoffausschreibungen, erreicht werden. Auf der anderen Seite wird im Rahmen der Regulatorik auch eine verbindliche Umstellung auf Wasserstoff bzw. ein klimaneutraler Betrieb der Anlagen gefordert, nämlich ab 2045. Die EnBW geht nach heutiger Einschätzung von einem Umstellungszeitpunkt innerhalb der zweiten Hälfte der 2030er Jahre aus.

Spricht die EnBW dann von grünem Wasserstoff oder doch von blauem Wasserstoff, der letztlich durch Dampfreformation aus Erdgas gewonnen wird?

Das Ziel der EnBW ist ganz klar der Einsatz von grünem Wasserstoff. Gerade in der Hochlaufphase kann es jedoch sein, dass allein grüner Wasserstoff gar nicht in ausreichenden Mengen verfügbar wäre oder aufgrund der vorhandenen Kostenstruktur noch zu teuer ist. Damit würde unter anderem die Umstellung auf Wasserstoff hinausgezögert. Wesentlich kostengünstiger ist blauer Wasserstoff, der durch die Dampfreformierung von Erdgas entsteht. Das anfallende CO₂ wird dabei abgeschieden und anschließend dauerhaft gespeichert. Blauer Wasserstoff ist deshalb eine sinnvolle Brücke, da er stofflich mit grünem Wasserstoff identisch ist und somit ohne weitere Umstellungen in der Kraftwerkstechnik oder den Versorgungspipelines sukzessive später durch grünen Wasserstoff substituiert werden kann. Wir halten es daher für legitim, auch nach günstigeren Wegen zu suchen, die angestrebte Dekarbonisierung der regelbaren Stromerzeugung umzusetzen, auch wenn das unter Umständen Zwischenschritte, z. B. über sogenannten blauen Wasserstoff, beinhaltet. Aus diesem Grund setzt sich die EnBW bei der Regulatorik dafür ein, dass auch blauer Wasserstoff grundsätzlich zugelassen wird, was jedoch nicht damit gleichzusetzen ist, dass die EnBW langfristig oder per se nur blauen Wasserstoff einsetzen möchte.

Ersetzt der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Unterstützung des RDK 9 in seiner Sitzung vom 29.04.2025 andere planungs- und/oder genehmigungsrechtliche Schritte und die darin vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung?

Ganz klar nein! Ein Projekt wie RDK 9 benötigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen, z. B. durch Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan, ebenso wie eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz. All diese Schritte wird das Projekt auch unabhängig vom Grundsatzbeschluss des Karlsruher Gemeinderates durchlaufen. Das beinhaltet explizit auch die in derartigen Verfahren vorgesehene und übliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Dennoch stellt der Grundsatzbeschluss aus Sicht der EnBW einen wertvollen Startpunkt dar, um die genannten weiteren Schritte zügig einleiten und durchführen zu können. Der Grundsatzbeschluss ist somit als wesentlicher erster Meilenstein zu sehen.

Aktuelles, Termine & Kontakt
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Bauvorbereitende Maßnahmen für eine mögliche Gas- und Dampfturbinenanlage am Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK 9)
Rheinhafen Dampfkraftwerk Block 9: Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Richtiges Verhalten im Störfall
Ergänzende Information zur Störfallbroschüre