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Politisches Engagement

Der kontinuierliche Austausch mit unseren internen und externen Stakeholdern ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensaktivitäten. Wir führen einen offenen Dialog mit allen Stakeholdergruppen und arbeiten auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene mit Akteuren aus verschiedenen Sektoren (Politik, NGOs, Zivilgesellschaft usw.) zusammen, um deren Belange zu unterstützen.

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Um unsere Geschäftsaktivitäten weiterentwickeln zu können, setzen wir uns für ein regulatorisches Umfeld ein, das die Umsetzung unserer Strategie zu einem nachhaltigen und innovativen Infrastrukturpartner ermöglicht.

In diesem Zusammenhang vertritt die EnBW prononciert markt- und klimaschutzorientierte Positionen. Dies hat insbesondere zur Folge, dass Vorschläge an die Öffentlichkeit getragen werden, die verbesserten Klimaschutz durch Marktsignale (z. B. einen Reformvorschlag für den EU-Emissionshandel (ETS) oder eine Reform des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystem) oder Marktentstehung (z. B. Wasserstoffmarkt) vorsehen. Zur Erreichung der nationalen und europäischen Ziele werden jedoch aus Sicht der EnBW in vielen Fällen reine Marktsingale nicht ausreichen. Vielmehr sind ergänzende Maßnahmen im Bereich der Regulatorik erforderlich, z. B. Flottengrenzwerte im Verkehrssektor zur Förderung der Elektromobilität oder Effizienzvorgaben im Gebäudebereich.

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In unserem politischen Engagement pflegen wir einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit Akteuren und Organisationen und legen daher seit mehreren Jahren unsere Aktivitäten im Bereich Lobbying im EU-Transparenzregister offen.

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Lobbyingaktivitäten auf EU-Ebene

Für unsere Lobbyingaktivitäten auf EU-Ebene (Standort Brüssel) fielen im Jahr 2021 Ausgaben in Höhe von 1.218.000 € (gerundet) an.

Diese entfielen auf die folgenden Bereiche:
Personalkosten
878.000 €
Mitgliedschaften
120.000 €
Sonstige Kosten
220.000 €
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Lobbyingaktivitäten auf Bundesebene

Seit dem 01. März 2022 sind darüber hinaus unsere bundespolitischen Aktivitäten im Bereich Lobbying im Lobbyregister des Deutschen Bundestages hinterlegt.
Für unsere Lobbyaktivitäten auf Bundesebene (Standort Berlin) fielen im Jahr 2021 Ausgaben in Höhe von 2.214.000 € (gerundet) an.

Diese entfielen auf die folgenden Bereiche:
Personalkosten
1.157.000 €
Mitgliedschaften
256.000 €
Sonstige Kosten
801.000 €
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Lobbyingaktivitäten in Baden-Württemberg

Unsere landespolitischen Aktivitäten im Bereich Lobbying sind bereits seit dem 01. Mai 2021 im Transparenzregister des Landtags Baden-Württemberg hinterlegt.
Für unsere Lobbyaktivitäten in Baden-Württemberg (Standort Stuttgart) fielen im Jahr 2020 Ausgaben in Höhe von 270.000 € (gerundet) an.

Diese entfielen auf die folgenden Bereiche:
Personalkosten
173.000 €
Sonstiger betrieblicher Aufwand
97.000 €

Lobbyingaktivitäten

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Unsere Aktivitäten im Bereich Lobbying werden in unseren Büros in Brüssel, Berlin und Stuttgart von 11 Mitarbeiter*innen koordiniert (Stand: August 2021). Unterstützt werden sie dabei aktuell von einem externen Berater. Neben dem direkten Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern (MdB, MdL, MdEP) oder deren Mitarbeiter*innen und der Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen, beteiligen wir uns am politischen Dialog auch durch Veröffentlichung entsprechender Positionspapiere und Konsultationsbeiträge (direkt oder über Verbände). Gleichzeitig führen wir als EnBW an unseren Standorten eigene politische Fachveranstaltungen und Konferenzen durch.

Darüber hinaus engagieren uns in Branchenverbänden und -initiativen, Forschungsinstituten sowie Stiftungen und Think Tanks auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene. Eine Auswahl der wesentlichen Mitgliedschaften der EnBW bzw. ihrer Konzerntöchter ist im Folgenden aufgeführt.

Politische Positionen

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Über die verschiedenen Kanäle engagieren wir uns zu einer Reihe unterschiedlicher Themen. Über die klassischen energie- und klimapolitischen Themen hinaus umfasst unser politisches Engagement im Zuge unserer Transformation zum Infrastrukturanbieter auch zahlreiche weitere Politikbereiche, z. B. die Verkehrs-, Telekommunikations- oder Digitalisierungspolitik. Die unten aufgeführten Themen/Positionen geben einen Überblick über eine Auswahl unserer Schwerpunktbereiche auf EU-, Bundes- und Landesebene. Diese Liste zu unseren politischen Positionen wird laufend aktualisiert.

Klimaschutz

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Eine wirksame CO₂-Bepreisung als zentrales marktliches Steuerungselement ist in allen Sektoren anzustreben. Sie liefert die richtigen Anreize, um die Klimaziele effizient durchzusetzen. In der konkreten Umsetzung bedarf es auf europäischer und nationaler Ebene:

  • Reform des EU-ETS: Eine ambitionierte EU-ETS Reform ist unumgänglich. Insbesondere ist das ETS-Mengengerüst den schärferen EU-Klimaschutzzielen anzupassen: eine deutliche Verknappung der Zertifikate ist notwendig, um die Ziele in das ETS-System zu übersetzen und die Sektorkopplung anzureizen. Eine einheitliche CO₂-Bepreisung in allen Sektoren ist zwar langfristig sinnvoll. Der jetzt von der EU-Kommission gewählte Weg eines zweiten ETS für Wärme und Verkehr auf EU-Ebene ist aber zunächst besser. Eine unmittelbare Erweiterung des aktuellen Emissionshandels auf weitere Sektoren vor 2030 würde aufgrund der sehr unterschiedlichen Vermeidungskosten zu einem extremen Anstieg der CO₂-Preise im ETS führen. Aus EnBW-Sicht können die beiden getrennten Systeme zu einem späteren Zeitpunkt (nach 2030) in ein einheitliches System überführt werden. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren sind bisher grundsätzlich wesentliche Elemente richtig adressiert. Allerdings drohen aus EnBW-Sicht auch kritische Entwicklungen, die Funktionieren und Integrität des Instruments gefährden (z. B., Eingrenzung des zulässigen Händlerkreises oder Nutzung von ETS-Zertifikaten zur Finanzierung ETS-fremder Instrumente).
  • Reform Steuern, Abgaben und Umlagen in Deutschland: Die trotz des Wegfalls der EEG-Umlage weiterhin hohe Abgabenlast auf den Strom-Endkundenpreis in Deutschland behindert die Sektorkopplung und klimafreundliche Investitionen. Eine Neuausrichtung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems an der CO₂-Intensität der verschiedenen Energieträger ist dringend erforderlich und sollte auch im Rahmen der in den nächsten Jahren anstehenden Entscheidungen zu einem künftigen Strommarktdesign, Preissignalen und geeigneten Förderanreizen eine wichtige Rolle spielen. Kurzfristig wäre eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz und eine Absenkung der Mehrwertsteuer zu erwägen.
  • EnBW befürwortet die stufenweise Anhebung des Preispfades im Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) und eine weiterhin wichtige Rolle der CO₂-Bepreisung.

CO₂-Bepreisung

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  • Der EU Green Deal enthält nicht nur die Klimapolitik, sondern ist ein umfassendes industriepolitisches Modernisierungs- und Investitionsprogramm zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der EU – diese Ganzheitlichkeit des Programms wird von der EnBW ausdrücklich begrüßt.
  • Auch grundsätzlich positiv sehen wir die verschärften Klimaschutzziele im Rahmen des europäischen Green Deal – die EU-weite Klimaneutralität bis 2050 sowie die Anhebung des EU-Klimaziels 2030 auf mindestens -55%.
  • Entscheidend ist nun, dass in den laufenden Gesetzgebungsverfahren zum „Fit for 55-Paket“ (u.a. Revision von ETS-Richtlinie, Lastenteilungsentscheidung für die Nicht-ETS-Sektoren, Erneuerbaren-Richtlinie, Energieeffizienz-Richtlinie) sowie zum „Gaspaket“ (Revision Gasbinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung, neue Methanemissions-Verordnung) die Parameter richtiggestellt werden:
    • angemessene CO₂ Bepreisung für alle Sektoren,
    • Stärkung des beschleunigten Erneuerbaren-Ausbaus (bspw. durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren),
    • ausreichende Spielräume für Erdgasnutzung in der Übergangsphase sowie Rahmengesetzgebung zur schnellstmöglichen Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft.
  • Das Ambitionsniveau im Rahmen des „Fit for 55“-Paket wird von der EnBW in diesem Zusammenhang ebenfalls befürwortet. Allerdings werben wir auch um ein pragmatisches Augenmaß bei einigen Detailregelungen.
  • Entscheidend bleibt aus unserer Sicht, dass im laufenden Gesetzgebungsverfahren die Kohärenz zwischen den einzelnen, in Wechselwirkung stehenden Regelungen gewahrt bleibt.

EU-Green Deal und „Fit for 55“-Paket sowie „Gaspaket“

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  • Das novellierte Klimaschutzgesetz hat die deutschen Klimaziele für 2030 (auf -65% ggü. 1990) und darüber hinaus deutlich verschärft. Das gilt sowohl für die Gesamtziele als auch für die einzelnen Sektoren, insbesondere den Energiesektor, der EnBW insbesondere betrifft.
  • EnBW befürwortet die neue Zielarchitektur. Sie bestätigt unseren Transformationskurs mit dem Ziel der Treibhausneutralität bis spätestens 2035 und gibt uns eine höhere Planungssicherheit.
  • Wir sind uns darüber bewusst, dass die Energiewirtschaft in Bezug auf die Zielerreichung vorangehen muss, da circa 2/3 der vom Gesetz zusätzlich verlangten CO₂-Minderungsleistung durch die Energiewirtschaft zu erbringen sind.
  • Aus Sicht der EnBW ist dies realistisch, wenn dafür die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden:
    • Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich beschleunigt werden, was durch die im Oster- und Sommerpaket 2022 auf den Weg gebrachten Maßnahmen adressiert wurde.
    • Es muss jetzt schnell an der Entstehung eines massentauglichen internationalen Wasserstoffmarktes gearbeitet werden.
    • Der Ausbau der Infrastruktur muss beschleunigt werden.
    • Dies bedeutet vor allem Gasnetzausbau im Süden, integrierte Infrastrukturplanung Strom-Gas-Wasserstoff; und Verfügbarkeit klimaneutralen Wasserstoffs bis spätestens 2035 auch in Süddeutschland, zumindest für die Kraftwerke.
  • Die neu gefassten Ziele bedürfen der Umsetzung durch konkrete Maßnahmen. Die Bundesregierung hat angekündigt, entsprechende Vorschläge innerhalb eines Klimaschutz-Sofortprogramms bis Ende 2022 vorzulegen. Hier ist es wichtig, dass v.a. im Verkehrssektor die Dynamik der Emissionsminderung deutlich verstärkt wird.

Klimaschutzgesetz (KSG) und Klimaschutz-Sofortprogramm

Energie

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  • Im Juli 2022 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 verabschiedet, welches deutlich ambitioniertere Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) geschaffen hat:
    • 80 % EE-Anteil an der Stromerzeugung bis 2030, dadurch wird auf einen Ausbau von Wind- und Sonnenkraftwerken von 360 GW abgezielt
    • Festlegung, dass EE im öffentlichen Interesse ausgebaut werden und der öffentlichen Sicherheit dienen
    • Klimaneutralität ist in internationalen Vereinbarungen (G 7) bis 2035 vorgesehen
  • Im Juni 2021 wurde das Klimaschutzgesetz (KSG) novelliert und ambitioniertere Klimaschutzziele verabschiedet:
    • 65 % weniger Treibhausgase als 1990 bis 2030
    • 88 % weniger Treibhausgase als 1990 bis 2040
    • Klimaneutralität bis 2045
  • Um die Ziele zu erreichen, muss der jährliche Zubau von Erneuerbaren Energien deutlich an Fahrt aufnehmen.
  • Vorgesehen ist ein jährlicher Zubau von ca.
    • 20 Gigawatt PV
    • 10 Gigawatt Wind an Land
    • >4 Gigawatt Wind auf See
  • Vor allem der Ausbau der Windenergie an Land blieb in den vergangenen Jahren weit hinter den erforderlichen Ausbaumengen zurück. Um die ambitionierten Ausbauziele erreichen zu können, waren über die Änderungen im EEG weitere Gesetzesänderungen dringend erforderlich, um die Probleme der mangelnden Flächenverfügbarkeit und der zahlreichen Genehmigungshemmnisse zu adressieren.
  • Dazu wurde das Windenergieflächenbedarfsgesetz auf den Weg gebracht, mit dem die Bundesländer verpflichtet werden, bis Ende 2027 im Schnitt 1,4 % und bis Ende 2032 durchschnittlich 2 % ihrer Landesfläche für den Onshore-Windenergieausbau zur Verfügung zu stellen. Wir begrüßen das Gesetz grundsätzlich sehr, allerdings liegen die genannten Zeitpunkte für die Flächenzielerreichung deutlich zu spät
  • Weiterer wichtiger Baustein war die Überarbeitung des Bundesnaturschutzgesetzes, in dem natur- und artenschutzrechtliche Aspekte vereinheitlicht werden, um für Naturschutz und Ausbau der Windenergie bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine Kohärenz mit der aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen EU-Artenschutz-Richtlinie gilt es zu wahren.
  • Weitere Gesetzesvorhaben zielen auf Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und den Ausbau- und Anschluss von notwendigen Netzen (für alle Anlagensegmente).
  • Mit dem Wegfall der EEG-Umlage zum 1.7.2022 kommt es zu einer spürbaren Entlastung für die Lieferkunden beim Strom. Außerdem führt der Wegfall zu einer deutlichen Vereinfachung von Geschäftsmodellen im Bereich Prosumer: Beispielsweise fallen Aufwände für die (messtechnische) Abgrenzung EEG-umlagebefreiter Eigenverbrauchsmengen von Drittverbräuchen innerhalb einer Kundenanlage und damit verbundene administrative Aufwände für die Prosumer weg. Künftig werden auch PV-Anlagen > 30 kWp von der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch befreit.
  • Die Anpassung der Einspeisevergütung für Volleinspeiseanlagen auf ein wirtschaftlich sinnvolles Niveau erhöht die Attraktivität für dieses Anlagensegment, private Investitionen werden angereizt.
  • Mit der Einführung einer Speicherdefinition wird der erste Schritt getan, um Speicher als eigene Säule des Energiesystems anzuerkennen. Hier sind allerdings weitere Präzisierungen notwendig.
  • Mit erneuerbarem Strom wird im Energiesektor die Basis für die Elektrifizierung weiterer Sektoren geliefert (z. B. Elektromobilität im Verkehrssektor und Wärmepumpen im Gebäudebereich sowie der Herstellung von grünem Wasserstoff) und damit die Dekarbonisierung der Gesamtwirtschaft ermöglicht.
  • Die auf EU-Ebene im Gesetzgebungsverfahren befindliche Revision der Erneuerbaren-Richtlinie unterstützt die Ziele und nationalen Vorgaben weitgehend, einige der zukünftigen Rahmenbedingungen sind jedoch noch im Fluss.

Erneuerbare Energien

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Kohleausstieg und Fuel Switch
  • Als EnBW haben wir unsere nachhaltige Unternehmensstrategie darauf ausgerichtet, bis 2035 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir einerseits die erneuerbaren Energien weiter systematisch ausbauen.
  • Andererseits streben wir an, mittelfristig aus der Nutzung von Kohle als Energieträger auszusteigen, ohne dabei die Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme zu gefährden. Unsere Kohlekraftwerke verfügen heute über eine Leistung von 4,3 Gigawatt. Diese werden wir nach und nach aus dem Markt nehmen.
  • Vor diesem Hintergrund unterstützen wir den von der Bundesregierung beschlossenen Kohleausstieg.
  • Nach bisheriger Planung sollen 2030 nur noch die neuesten Anlagen in Betrieb sein. Sollte die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, einen schnelleren Kohleausstieg bis „idealerweise 2030“ gesetzgeberisch umsetzen, müssen dafür die Voraussetzungen u.a. in Bezug auf die Erhaltung disponibler Leistung geschaffen werden.
  • Wir planen an verschiedenen unserer Steinkohle-Standorte (Heilbronn, Altbach-Deizisau, Stuttgart-Münster) einen sogenannten doppelten Fuel Switch. Damit können die CO₂-Emissionen unmittelbar reduziert und gleichzeitig die Versorgungssicherheit durch den Erhalt gesicherter Leistung gewährleistet werden. Zudem trägt ein Fuel Switch maßgeblich zum Erhalt von Standorten und Arbeitsplätzen bei.
  • Der Fuel Switch erfolgt zunächst von Kohle auf klimafreundlicheres Erdgas, bis grüne Gase wie regenerativ erzeugter Wasserstoff in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Die Bereitstellung klimaneutralen Wasserstoffes muss beschleunigt geschehen, sowohl durch den Aufbau inländischer Produktionsstätten als auch durch einen leistungsfähigen internationalen Markt.
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Wasserstoff
  • Wasserstoff ist als Baustein zum Erreichen der Treibhausgasneutralität unverzichtbar. Die Voraussetzungen für den Hochlauf eines liquiden Wasserstoffmarktes müssen daher jetzt geschaffen werden, um den Mengenhochlauf und Kostendegression zu ermöglichen.
  • Dazu ist eine klare langfristige H₂-Zielperspektive für einen nationalen und europäischen H₂-Markt mit klarem Rahmen notwendig, um Investitionen anzuregen.
  • Bei der Herstellung darf es aus Sicht der EnBW keine Diskriminierung nach „Farben“ geben, da für den Markthochlauf jeglicher klimaneutraler Wasserstoff benötigt wird.
  • Der H₂-Infrastrukturaufbau ist die zentrale Voraussetzung für die Entstehung eines liquiden Marktes. Infrastrukturen für Erzeugung und Transport von Wasserstoff sind zügig aufzubauen. Die Ausdehnung der Gasmarktregulierung auf klimaneutralen Wasserstoff würde hierfür einen bewährten Rahmen schaffen.
  • Der H₂-Marktaufbau braucht klare Regelungen. Diese müssen einfach und pragmatisch sein sowie Gestaltungsfreiräume für die Zukunft offenhalten. Hohe bürokratische Anforderungen, z. B. strenge Vorgaben zur zeitlichen Kopplung von erneuerbarer (EE-) Strom- und Wasserstofferzeugung, stehen einem zügigen Markthochlauf entgegen. Ebenso sollten bereits bestehende EE-Kapazitäten zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff beitragen können.
  • Eine Verschärfung der bewährten und funktionierenden Entflechtungsvorgaben für künftige Wasserstoffnetze ist aus Gründen der Sicherung der Finanzierung und der benötigten Geschwindigkeit des Übergangs nicht sinnvoll.
  • Ein Wasserstoffmarkt wird sich nur über die Nachfrageseite entwickeln. Die Nachfrage ist anfänglich durch Förderung anzureizen. Punktuelle Förderungen, zum Beispiel CCfDs, müssen durch weitere, breiter angelegte Förderinstrumente ergänzt werden.

Konventionelle Energieträger

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Mit ihrer Kraftwerksstrategie (KWS) beabsichtigt die Bundesregierung den Bedarf an disponibler Leistung zu füllen, der nicht zuletzt aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie und Kohle entstanden ist. Hierzu ist eine Ausschreibung von ca. 25 Gigawatt (GW) thermischer Erzeugungskapazität geplant. Neben Anlagen, die ab dem ersten Tag Wasserstoff nutzen, sogenannten Sprinter-Kraftwerken, sollen auch Anlagen unter das Förderregime fallen, die übergangsweise noch Erdgas nutzen. Diese Anlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt auf die Nutzung von Wasserstoff umgestellt.

Nach aktuellem Planungsstand ist mit einer ersten Ausschreibung im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen. Vorab muss die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgen und die Verordnung von der Bundesregierung verabschiedet werden.

Für die Ziele der EnBW ist die KWS von grundlegender Bedeutung, vor allem mit Blick auf Planungssicherheit bei notwendigen Investitionen in neue Kraftwerke.

Die Kraftwerksstrategie sollte aus Sicht der EnBW schnell umgesetzt werden und die folgenden, wesentlichen Punkte berücksichtigen:

  • die Einbeziehung einer Regionalkomponente für Süddeutschland, damit dort der aus Netzgründen erforderliche Mindestzubau gewährleistet ist
  • die Konsistenz mit dem langfristigen Marktdesign, wie es im Rahmen der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) entwickelt werden soll
  • die Förderung über eine Kapazitätsprämie und nicht über eine auf die erzeugte Strommenge bezogene Förderung, die zu einer Marktverzerrung führen dürfte
  • die Zulassung von blauem Wasserstoff, keine Beschränkung auf grünen Wasserstoff. Eine solche Beschränkung könnte es hingegen bei Sprinter-Kraftwerken geben, da dieser Anlagentyp im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angelegt ist

Angesichts der angespannten Haushaltssituation sehen wir, bezogen auf die KWS, vor allem bei Hybrid- und Sprinter-Kraftwerken Einsparpotentiale. Hybrid-Kraftwerke sind Anlagen, die aus einer Komponente zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, einem Elektrolyseur zur Wasserstoff-Herstellung, einem Wasserstoffspeicher sowie einem Kraftwerk zur Rückverstromung des erzeugten Wasserstoffs bestehen sollen. Dieser Kraftwerkstyp soll – neben den Sprinter- und Konversionsanlagen – ebenfalls im Rahmen der Kraftwerksstrategie gefördert werden. Hybrid-Kraftwerke sind aus energiewirtschaftlicher Perspektive wenig effizient und tragen aufgrund ihrer geringen Speicherkapazität kaum zur Versorgungssicherheit bei.

Bei den Sprinter-Kraftwerken ist die Frage nach dem einzusetzenden Wasserstoff essenziell. Sollte ausschließlich grüner Wasserstoff zugelassen sein, ist mit einem hohen Förderbedarf und einer hohen öffentlichen Mittelverausgabung zu rechnen. Es sollte möglich sein, neben grünen auch anderweitig dekarbonisierten, insb. blauen Wasserstoff einsetzen zu dürfen. Dieser wird zu deutlich niedrigeren Kosten verfügbar sein.

Das Ausschreibungsdesign sollte daher – insb. vor dem Hintergrund des Karlsruher Urteils zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) – erneut evaluiert werden. Dabei dürfen Hybrid-Kraftwerke nicht ersatzlos aus dem Ausschreibungsdesign gestrichen werden. Wir regen an, sie durch ein erhöhtes Ausschreibungsvolumen bei den konvertierbaren Kraftwerken zu ersetzen.

Kraftwerksstrategie

Nachhaltige Finanzen

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Die von der EU-Taxonomie angestrebte Schaffung eines Klassifizierungssystems für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten mittels klarer Standards und Instrumente erachten wir als wichtiges Instrument, um mehr Transparenz über nachhaltige Geschäftsaktivitäten insbesondere für Investoren an den Finanzmärkten zu schaffen. EnBW begrüßt den Ansatz des Aktionsplans für Nachhaltiges Finanzwesen, insbesondere die Festlegung der Definition von Nachhaltigkeit in der Taxonomie-Verordnung:

  • Aus Sicht der EnBW ist dabei wichtig, auch die notwendigen Investitionen für die Zwischenschritte der Transformation mit einzubeziehen, wie in der Taxonomie-Verordnung im Rahmen einer Transitionskategorie angelegt: Insbesondere Erdgas ist für einige Mitgliedstaaten, u.a. Deutschland, ein wichtiger Energieträger als Zwischenschritt für eine kostengünstige Dekarbonisierung bis ausreichend grünes/dekarbonisiertes Gas zur Verfügung steht.
  • Dies ist bei der Festlegung der konkreten Grenzwerte, der sog. Technical Screening Kriterien, durch die Kommission berücksichtigt worden, wenn auch mit äußerst engen, nur sehr eingeschränkt erfüllbaren Kriterien.
  • Das gleiche Augenmaß sollte für die weitere geplante Ausdehnung der Ansätze auf andere Regelungsbereiche (Bankenfinanzierung, staatliche Beihilfen/öffentliche Finanzierung, öfftl. Auftragswesen etc.) gelten.

Auch hinsichtlich der Berichtspflichten der Unternehmen im Rahmen der Taxonomie, aber auch den sonstigen Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten fordert die EnBW eine Balance zwischen Aufwand und Nutzen.

EU Taxonomie

Infrastruktur

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  • EnBW unterstützt den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastrukturen, insbesondere im Bereich der Glasfaser und passiver Mobilfunkinfrastrukturen. Entscheidend für eine dringend notwendige Beschleunigung des Ausbaus sind schlanke Genehmigungsverfahren, eine umfängliche und unbürokratische Weiße- und Graue-Flecken-Förderung für eigenwirtschaftlich nicht realisierbare Projekte insb. im ländlichen Raum sowie die Vermeidung eines Überbaus bestehender, geförderter Glasfaserleitungen. Die Gigabit-Strategie der Bundesregierung bietet hierfür eine gute Grundlage für die laufende Legislaturperiode.
  • Einen zusätzlich positiven Beitrag für einen beschleunigten Ausbau von Gigabitnetzen können nachfrageseitige Förderinstrumente, wie die Voucher-Förderung für Endkunden, leisten.

Breitbandausbau

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  • EnBW setzt sich für eine konsequente Antriebswende ein und sieht sich als Vorreiter des Ausbaus der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Ein bedarfsgerechter, flächendeckender und schneller Ausbau des Ladenetzes kann nur im marktlichen Wettbewerb erfolgen.
  • Für das Gelingen des Aufbaus eines den Kundenbedürfnissen entsprechenden Ladenetzes ist entscheidend, dass regulatorische Hürden möglichst gering gehalten werden. Weiterhin gilt es insbesondere durch den Abbau von Hemmnissen bei den behördlichen Genehmigungsverfahren sowie im Rahmen der Netzanschlussprozesse deutschlandweit eine Beschleunigung des Ladeinfrastrukturaufbaus zu erreichen. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, sollten die Vorgaben auf EU- und nationaler Ebene aufeinander abgestimmt sein.
  • Es sollten keine spezifischen Standards oder Lösungen vorgeschrieben werden, die wenigen nutzen, sondern der faire Wettbewerb im Markt und der Zugang aller Marktteilnehmer zum Markt sichergestellt werden. Das betrifft vor allem die Datenhoheit der Kunden über die Fahrzeug- und Ladedaten. Diese dürfen nicht durch einzelne Marktteilnehmer eingeschränkt werden. Nur so werden geschlossene Ökosysteme einzelner Unternehmen verhindert.

Elektromobilität

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Die Änderungen im Klimaschutzgesetz führen nicht nur zu einer Verschärfung der Sektorenziele bis 2030 und zum Vorziehen der Klimaneutralität in Deutschland auf das Jahr 2045. Neben einer stärkeren Elektrifizierung in allen Sektoren, ist die Transformation der Gaswirtschaft zu klimaneutralen Gasen notwendig. Hierfür müssen in den kommenden Jahren auch die Infrastrukturen noch schneller um- und ausgebaut werden als bisher schon geplant. Dies betrifft sowohl die Strom- wie auch die Gasinfrastruktur. Die EnBW setzt sich deshalb dafür ein, dass

  • die Planungs- und Genehmigungsprozesse für Netze bundesweit vereinheitlicht und verkürzt werden.
  • die Investitionsbedingungen in die Netze an den Anforderungen eines globalen Kapitalmarktes angepasst und nicht laufend verschlechtert werden.
  • die bewährte Gasnetzregulierung soweit wie möglich und vor allem schnell auf das Wasserstoffnetz übertragen und eine gemeinsame Finanzierung über die Netzentgelte ermöglicht wird.

Strom- und Gasnetze

Ihre Ansprechpartner*innen

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Andreas Renner
Leiter Politik und Regierungsangelegenheiten
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Vladimir Mijatovic
Leiter der EU-Repräsentanz der EnBW in Brüssel
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Ulrich Janischka
Leiter Landespolitik & Grundsatzfragen, Stuttgart