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Lieferkette

Wir haben das Ziel, gemäß der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, unserer Verantwortung für unsere Lieferketten gerecht zu werden. In der EnBW Grundsatzerklärung haben wir dargestellt, wie wir die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei der EnBW umsetzen.

Zur EnBW Grundsatzerklärung

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Gemeinschaftlich verantwortlich.

Verantwortung verbindet: uns bei der EnBW und alle Lieferanten, die mit uns arbeiten. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich durch dieselben Werte und Grundsätze leiten lassen, wie wir es tun. Welche dies sind, erfahren Sie hier.

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Wie schaffen wir eine nachhaltige Lieferkette?

Wir wollen gemeinsam in Partnerschaft mit unseren Lieferanten EnBW-Werte wie Nachhaltigkeit, Verlässlichkeit und Leistungsstärke leben.

Ziel ist es, widerstandsfähige und belastbare Lieferketten zu entwickeln, die Produkte und Dienstleistungen hervorbringen, welche den Anforderungen an menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht gemäß nationalen und internationalen Standards gerecht werden. Wir orientieren uns dabei an den Prinzipien des United Nations (UN) Global Compact, der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Pariser Klimaschutzabkommens.

Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette bedeutet bei uns neben einer sorgfältigen Lieferantenauswahl und der gezielten Lieferantenentwicklung auch die bewusste Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen. Um ein sozial und ökologisch verträgliches Produktportfolio aufzubauen, sind uns langfristige Beziehungen zu unseren Lieferanten, Kommunikation und Kooperation besonders wichtig.

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Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit unter einen Hut zu bringen ist für uns als global handelnder Einkauf der EnBW Ansporn und Anspruch zugleich. Dafür suchen wir Partner, die mit uns diesen Weg gehen, gemeinsam lernen und damit Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft übernehmen wollen.

Olaf Komitsch, Leiter Einkauf

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Schlüsselfunktion: Einkauf.
Drei Fragen an Raphael Pompe, Procurement Category Manager Construction Works

Was bedeutet Supply Chain Sustainability für die EnBW?

Unser Supplier Code of Conduct setzt unsere Mindestanforderungen zur Nachhaltigkeit und ist als gemeinsame Wertebasis die verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. Natürlich nutzen wir Ratings, Selbstauskünfte und Audits zur Bewertung von Risiken und Potenzialen. Wir wollen von und mit unseren Lieferanten lernen und über konkrete Maßnahmen unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gerecht werden. Dazu gehört auch, dass wir Nachhaltigkeit in Produktauswahl und Vergabeentscheidungen berücksichtigen. Mit einer CO₂-Reduktion in der Lieferkette tragen wir zu den Klimaneutralitätszielen der EnBW bei.

Der Gesetzgeber fordert die verbindliche Einhaltung der menschlichen Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette. Welche Rolle spielt hier der Einkauf?

Wir haben eine Schlüsselfunktion, denn wir gestalten die Beziehungen mit unseren Lieferanten, schaffen Transparenz, managen Risiken. Wir stehen für Kommerzialität und Nachhaltigkeit, das passt für uns zusammen. Beim Bau und Betrieb von Gebäuden geht es z.B. um Baustoffe, Energieeffizienz, Recycling und effiziente Haustechnikkonzepte. Dafür vernetzen wir Lieferanten und unsere Geschäftseinheiten.

Welche Herausforderungen ergeben sich daraus für die EnBW?

Ökologische und soziale Anforderungen für nachhaltiges Wirtschaften befinden sich im Wandel. Herausforderungen für uns sind der Erhalt einer sehr guten Lieferantenbasis, die Verfügbarkeit von Gütern und Leistungen sowie die Preisgestaltung. Nachhaltigkeit bringt hier Chancen, aber erfordert auch besondere Anstrengungen und Offenheit aller. Uns muss zudem bewusst sein, dass wir auch ökonomisch in Projekten zunächst investieren müssen, um mittelfristig ein besseres Ergebnis bzgl. Nachhaltigkeit und Klimaneutralität zu erreichen.

Dreifach nachhaltig: unser Lieferantenkodex.

Der Supplier Code of Conduct ist die Basis für jede Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. Gemeinsam mit unseren Lieferanten wollen wir Verantwortung für unsere Lieferkette übernehmen und somit die negativen Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf Mensch und Natur so gering wie möglich halten. Eine ausführliche Version gibt es auch als PDF zum Download.

PDF Supplier Code of Conduct.

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Gemeinschaftlich
menschlich.

Die Menschenrechte sowie gute, sichere Arbeitsbedingungen einzuhalten, sind für uns selbstverständlich. Unsere Lieferanten orientieren sich dabei genauso wie wir am UN Global Compact, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den ILO Kernarbeitsnormen. Die folgenden Prinzipien leiten uns bei der EnBW in unserer täglichen Arbeit genauso wie bei der Auswahl unserer Lieferanten.

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Wir schützen die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten. Wenn Gefahren nicht vermieden werden können, müssen Schutzvorkehrungen getroffen werden. Als rechtliche Grundlage dient hier das Arbeitsschutzgesetz. Eine umfassende Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfolgt über Managementsysteme wie ISO 45001 oder OHSAS 18001.

Wir machen Arbeit sicher.
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Wir halten das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter aller Beschäftigten ein und stellen sicher, dass keine Beschäftigten mehr der Schulpflicht unterliegen. Hierbei folgen wir den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation #29 und #105 (Abschaffung von Zwangsarbeit) sowie #138 und #182 (Mindestalter für Arbeitnehmer*innen).

Wir verhindern Zwangs- und Kinderarbeit.

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Wir behandeln alle Mitarbeiter*innen fair und mit Respekt. Es wird keine Form der direkten oder indirekten Diskriminierung am Arbeitsplatz geduldet. Grundlage hierfür sind die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation #100 und #111 (Gleiches Entgelt und Diskriminierungsverbot).

Wir setzen auf Fairness und Respekt.

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Die Entlohnung für eine Standardwoche deckt mindestens die Grundbedürfnisse der Mitarbeiter*innen und ihrer Familien ab. Die Arbeitszeit liegt bei maximal 60 Stunden pro Woche, wobei mindestens ein freier Tag pro Arbeitswoche eingehalten wird. Die faire Entlohnung von Arbeitnehmer*innen wird in Deutschland über das Mindestlohngesetz geregelt.

Wir folgen den Standards für Lohn und Arbeitszeit.

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Wir lassen keine erniedrigende Behandlung, körperliche Bestrafung sowie psychische oder physische Nötigung zu. Auch legale Disziplinarmaßnahmen dürfen die Würde und Rechte der Mitarbeiter*innen niemals einschränken.

Wir achten die Würde aller Mitarbeiter*innen.

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Alle Mitarbeiter*innen haben ein Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Sie können offen und ohne Angst vor Diskriminierung oder Repressalien mit der Unternehmensführung kommunizieren und Ideen sowie Bedenken in Bezug auf Arbeitsbedingungen vorbringen. Auf internationaler Ebene wird dieses Recht über die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation #87 #98 geregelt.

Wir geben Raum für Offenheit.

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2
Gemeinschaftlich
umweltfreundlich.


Umwelt- und Klimaschutz sind in unseren Unternehmenszielen fest verankert. Unser Handeln richten wir dazu nach den Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens aus und fordern dies auch von unseren Lieferanten.

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Alle Gesetze und Standards zum Schutz der Umwelt müssen eingehalten und Umweltbelastungen sowie Ressourcenverbräuche kontinuierlich minimiert werden. Diese Ziele werden durch Umweltmanagementsysteme wie ISO 14001 oder EMAS nachgewiesen oder durch mindestens eine im Unternehmen dafür verantwortliche Person sichergestellt.

Wir achten die Umweltgesetze.

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Gefahrstoffe und Chemikalien werden sicher beschafft, verwendet und entsorgt. In regelmäßigen Überprüfungen stellen wir fest, welche Gefahrstoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden können. Umgesetzt und nachgewiesen werden diese Vorgaben über ein entsprechendes Umweltmanagementsystem wie ISO 14001.

Wir gehen sorgsam mit Gefahrstoffen um.

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Der Ressourceneinsatz ist kontinuierlich zu minimieren. Dazu sollen ressourcenschonende Technologien eingesetzt werden sowie Stoffkreisläufe so gut es geht geschlossen werden. Unvermeidbare Abfälle verwerten wir fachgerecht. Umgesetzt und nachgewiesen werden diese Vorgaben über entsprechende Umweltmanagementsysteme wie ISO 14001 oder EMAS.

Wir reduzieren den Einsatz von Ressourcen.

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Klimaschädliche Emissionen sind kontinuierlich zu reduzieren. Dazu sollen klare CO₂-Reduktionsziele formuliert und dokumentiert sein, die neben den direkten auch die indirekten Emissionen umfassen. Auch weiteren schädliche Emissionen in Luft, Wasser oder Boden beugen wir so weit wie möglich vor bzw. reduzieren sie. Umgesetzt und nachgewiesen werden diese Vorgaben über entsprechende Umweltmanagementsysteme wie ISO 14001 oder EMAS.

Wir vermeiden klimaschädliche Emissionen.

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3
Gemeinschaftlich
ehrlich.


Ehrlichkeit, Fairness und Integrität leiten unser Handeln. Dass diese Werte auch für unsere Lieferanten gelten, ist für uns selbstverständlich. Dies beinhaltet auch den Einsatz entsprechender Systeme, die helfen, mögliche Verstöße zu vermeiden.

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Um Korruption, Wirtschaftsdelikten, Kartellrechts- und Geldwäscheverstößen vorzubeugen, verpflichten sich die EnBW und ihre Lieferanten zu einem wirksamen System, das das regelkonforme Verhalten der Mitarbeiter*innen sicherstellt. Alle internen Compliance-Vorgaben der EnBW können Sie hier einsehen.

Unsere Compliance hat System.

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Systeme zur Vermeidung von Korruption müssen implementiert sein und jede Vorteilsannahme oder -gewährung ausgeschlossen. Die EnBW und ihre Lieferanten beteiligen sich außerdem niemals an Geldwäscheaktivitäten.

Wir dulden keine Korruption oder Geldwäsche.

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Alle steuerrechtlichen Vorgaben müssen eingehalten werden. Darüber hinaus erfolgt eine wahrheitsgemäße und vollständige Buchführung zu allen Geschäftsaktivitäten.

Wir bilden alle Geschäftsaktivitäten vollständig ab.

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Um den fairen Wettbewerb nicht einzuschränken oder zu verzerren, werden alle Kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben sowie Bestimmungen des Zoll- und Außenhandelsrechts eingehalten.

Wir achten das internationale Kartell- und Zollrecht.

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Alle Interessenskonflikte mit privaten oder wirtschaftlichen Aktivitäten werden vermieden. Tritt ein Interessenskonflikt im Rahmen der Zusammenarbeit auf, wird er der EnBW angezeigt.

Wir vermeiden Interessenskonflikte.

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Vertrauliche Informationen, die Schutzrechte Dritter sowie personenbezogene Daten sind zu schützen. Ausgetauschte sowie geheimhaltungsbedürftige Dokumente werden sorgfältig behandelt und die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen eingehalten.

Wir schützen Vertrauliches.

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Für wen gilt der Supplier Code of Conduct?

Wem steht er zur Verfügung? Und was passiert, wenn gegen ihn verstoßen wird?

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Für wen gilt der Supplier Code of Conduct?
Der Supplier Code of Conduct ist die Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen und ein verbindlicher Teil jedes Lieferantenvertrags. Wir erwarten, dass Lieferanten ihn nicht nur selbst befolgen, sondern ihn auch an ihre Lieferanten, Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner kommunizieren und mit entsprechenden Maßnahmen sicherstellen.

Wie stellt die EnBW seine Einhaltung sicher?
Wir wollen uns gemeinsam mit unseren Lieferanten weiterentwickeln. Dazu stellen wir sicher, dass sie unsere Standards für eine verantwortungsvolle Lieferkette umsetzen und prüfen dies mit Maßnahmen wie Selbstauskunft, dem Einfordern von Nachweisen oder vor Ort-Audits. Der Dialog mit unseren Lieferanten steht dabei immer im Mittelpunkt, so dass wir die Einhaltung des Supplier Code of Conduct bestmöglich unterstützen können.

Was folgt auf einen Verstoß?
Unser Ziel sind langfristige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen. Werden Verstöße gegen den Supplier Code of Conduct festgestellt, verpflichtet sich der Lieferant zu Abhilfe- bzw. Verbesserungsmaßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Stimmt der Lieferant diesen Maßnahmen nicht zu, ist die EnBW berechtigt, die Geschäftsbeziehung ganz oder in Teilen auszusetzen bzw. nach einer angemessenen Frist zu kündigen.

So erreichen Sie uns:

Sie haben eine Frage zum Supplier Code of Conduct?

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Wo kann ich Verstöße melden?

Unsere Lieferanten und ihre Mitarbeiter*innen haben jederzeit die Möglichkeit, uns potenzielle oder bestehende Verstöße gegen die im Supplier Code of Conduct definierten Leitlinien oder anderweitige Regelverstöße in der Lieferkette der EnBW zu melden. Folgende Meldekanäle stehen hierzu zur Verfügung:

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Hinweise an die Compliance-Abteilung

Hinweisgebertool

Online-Meldekanal und Telefonhotline

Die hinweisgebende Person hat die Möglichkeit, in verschiedenen Sprachen und auch anonym über ein vertrauliches und geschütztes System ihre Meldung einzureichen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich über die EnBW.

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Hinweise an den Ombudsmann

Rechtsanwalt Thomas C. Knierim
Knierim & Kollegen Rechtsanwälte
Tel.: +49 6131 906 55 00
Fax: +49 6131 906 55 99
E-Mail:
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz

Der Ombudsmann der EnBW unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Er kann den hinweisgebenden Personen absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegenüber der EnBW zusichern.