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Lieferkette

Wir haben das Ziel, gemäß der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, unserer Verantwortung für unsere Lieferketten gerecht zu werden.

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Wie schaffen wir eine nachhaltige Lieferkette?

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Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit unter einen Hut zu bringen ist für uns als global handelnder Einkauf der EnBW Ansporn und Anspruch zugleich. Dafür suchen wir Partner, die mit uns diesen Weg gehen, gemeinsam lernen und damit Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft übernehmen wollen.

Olaf Komitsch, Leiter Einkauf

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Was bedeutet Supply Chain Sustainability für die EnBW?

Unser Supplier Code of Conduct setzt unsere Mindestanforderungen zur Nachhaltigkeit und ist als gemeinsame Wertebasis die verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. Natürlich nutzen wir Ratings, Selbstauskünfte und Audits zur Bewertung von Risiken und Potenzialen. Wir wollen von und mit unseren Lieferanten lernen und über konkrete Maßnahmen unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gerecht werden. Dazu gehört auch, dass wir Nachhaltigkeit in Produktauswahl und Vergabeentscheidungen berücksichtigen. Mit einer CO₂-Reduktion in der Lieferkette tragen wir zu den Klimaneutralitätszielen der EnBW bei.

Der Gesetzgeber fordert die verbindliche Einhaltung der menschlichen Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette. Welche Rolle spielt hier der Einkauf?

Wir haben eine Schlüsselfunktion, denn wir gestalten die Beziehungen mit unseren Lieferanten, schaffen Transparenz, managen Risiken. Wir stehen für Kommerzialität und Nachhaltigkeit, das passt für uns zusammen. Beim Bau und Betrieb von Gebäuden geht es z.B. um Baustoffe, Energieeffizienz, Recycling und effiziente Haustechnikkonzepte. Dafür vernetzen wir Lieferanten und unsere Geschäftseinheiten.

Welche Herausforderungen ergeben sich daraus für die EnBW?

Ökologische und soziale Anforderungen für nachhaltiges Wirtschaften befinden sich im Wandel. Herausforderungen für uns sind der Erhalt einer sehr guten Lieferantenbasis, die Verfügbarkeit von Gütern und Leistungen sowie die Preisgestaltung. Nachhaltigkeit bringt hier Chancen, aber erfordert auch besondere Anstrengungen und Offenheit aller. Uns muss zudem bewusst sein, dass wir auch ökonomisch in Projekten zunächst investieren müssen, um mittelfristig ein besseres Ergebnis bzgl. Nachhaltigkeit und Klimaneutralität zu erreichen.

Dreifach nachhaltig: unser Lieferantenkodex.

Der Supplier Code of Conduct ist die Basis für jede Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. Gemeinsam mit unseren Lieferanten wollen wir Verantwortung für unsere Lieferkette übernehmen und somit die negativen Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf Mensch und Natur so gering wie möglich halten. Eine ausführliche Version gibt es auch als PDF zum Download.

PDF Supplier Code of Conduct.

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Wir machen Arbeit sicher.
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Wir verhindern Zwangs- und Kinderarbeit.

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Wir setzen auf Fairness und Respekt.

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Wir folgen den Standards für Lohn und Arbeitszeit.

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Wir achten die Würde aller Mitarbeiter*innen.

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Wir geben Raum für Offenheit.

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Wir achten die Umweltgesetze.

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Wir gehen sorgsam mit Gefahrstoffen um.

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Wir reduzieren den Einsatz von Ressourcen.

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Wir vermeiden klimaschädliche Emissionen.

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Unsere Compliance hat System.

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Wir dulden keine Korruption oder Geldwäsche.

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Wir bilden alle Geschäftsaktivitäten vollständig ab.

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Wir achten das internationale Kartell- und Zollrecht.

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Wir vermeiden Interessenskonflikte.

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Wir schützen Vertrauliches.

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Für wen gilt der Supplier Code of Conduct?

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So erreichen Sie uns:

Sie haben eine Frage zum Supplier Code of Conduct?

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Wo kann ich Verstöße melden?

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Hinweise an die Compliance-Abteilung

Hinweisgebertool

Online-Meldekanal und Telefonhotline

Die hinweisgebende Person hat die Möglichkeit, in verschiedenen Sprachen und auch anonym über ein vertrauliches und geschütztes System ihre Meldung einzureichen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich über die EnBW.

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Hinweise an den Ombudsmann

Rechtsanwalt Thomas C. Knierim
Knierim & Kollegen Rechtsanwälte
Tel.: +49 6131 906 55 00
Fax: +49 6131 906 55 99
E-Mail:
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz

Der Ombudsmann der EnBW unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Er kann den hinweisgebenden Personen absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegenüber der EnBW zusichern.