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Lieferkette

Wir haben das Ziel, gemäß der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, unserer Verantwortung für unsere Lieferketten gerecht zu werden. In der EnBW Grundsatzerklärung haben wir dargestellt, wie wir die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei der EnBW umsetzen.

Zur EnBW Grundsatzerklärung

Wir haben den Anspruch, alle unsere Geschäftsaktivitäten verantwortungsvoll zu gestalten und einen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Mehrwert zu schaffen.

Wir sind uns bewusst, dass es in der gesamten Lieferkette der EnBW auch zu negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt kommen kann. Deshalb sind wir bestrebt, diese Auswirkungen zu begrenzen und gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern unserer Verantwortung gerecht zu werden. Wir lassen uns dabei leiten durch den United Nations Global Compact (UNGC), der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen. Die Beschaffung bei der EnBW zeichnet sich durch ein umfassendes Risikomanagement und einer sorgfältigen Lieferantenauswahl aus.

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Wahrnehmung von Verantwortung

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Menschrechtliche Sorgfaltspflicht

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Dialog mit Stakeholdern

Mitgliedschaft bei Bettercoal

Mitgliedschaft bei Bettercoal, um über diese erweiterte Plattform den Dialog mit Produzenten weiter auszubauen und darüber hinaus lokale zivile und staatliche Stakeholder mit den Dialog einzubeziehen, um gemeinsam mit anderen Wettbewerbern Lösungen für verbesserte Bedingungen in der Kohleindustrie zu erarbeiten.

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Überprüfung der Einhaltung der EnBW-Verhaltensgrundsätze

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Beschwerdeverfahren