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Lieferkette

Wir haben das Ziel, gemäß der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, unserer Verantwortung für unsere Lieferketten gerecht zu werden. In der EnBW Grundsatzerklärung haben wir dargestellt, wie wir die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei der EnBW umsetzen.

Zur EnBW Grundsatzerklärung

Wir haben den Anspruch, alle unsere Geschäftsaktivitäten verantwortungsvoll zu gestalten und einen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Mehrwert zu schaffen.

Wir sind uns bewusst, dass es in der gesamten Lieferkette der EnBW auch zu negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt kommen kann. Deshalb sind wir bestrebt, diese Auswirkungen zu begrenzen und gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern unserer Verantwortung gerecht zu werden. Wir lassen uns dabei leiten durch den United Nations Global Compact (UNGC), der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen. Die Beschaffung bei der EnBW zeichnet sich durch ein umfassendes Risikomanagement und einer sorgfältigen Lieferantenauswahl aus.

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Wahrnehmung von Verantwortung

Als Energieunternehmen sehen wir die Verantwortung für nachhaltiges Wirtschaften im eigenen Verantwortungsbereich. Bei Steinkohle steht die EnBW am Ende einer globalen Wertschöpfungskette, die mit dem Abbau des Rohstoffs im Förderland beginnt. Uns ist bewusst, dass jede Art von Bergbau mit Auswirkungen auf Menschen und Umwelt verbunden ist. Diese Eingriffe haben stets im Einklang mit nationalen Gesetzen und internationalen anerkannten Standards zu erfolgen. Wir sind bestrebt, mit präventiven Maßnahmen negative Auswirkungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten.

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Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

Wir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Kohlebeschaffung und zur Achtung der Menschenrechte ergriffen:

  • die Verabschiedung von EnBW-Verhaltensgrundsätzen, die sich auf zentrale nationale und internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beziehen
  • die Einführung eines klar definierten Prozesses der Geschäftspartnerprüfung, der neben der finanziellen Bonität auch die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindestkriterien unter Risikomanagementaspekten überprüft
  • die Einführung eines EnBW-Nachhaltigkeitsregisters , das alle wesentlichen Kohleproduzenten weltweit umfasst, von denen die EnBW Steinkohle bezieht
  • die Etablierung eines Ausschusses für die verantwortungsvolle Beschaffung von Steinkohle und anderen Rohstoffen (AVB), das regelmäßig tagt und Empfehlungen für den Umgang mit relevanten Geschäftspartnern trifft
  • der regelmäßige Dialog mit unseren Kohleproduzenten und –händlern sowie mit weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Stakeholdern zur Gestaltung einer verantwortlichen Wertschöpfungskette in der Kohleverstromung
  • die Verabschiedung einer EnBW Menschenrechtserklärung zeigt, dass Menschen- und Arbeitsrechte der Mitarbeiter:innen sowie aller durch die Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt betroffenen Menschen respektiert und geachtet werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass auch unsere Geschäftspartner Menschenrechte achten und nicht verletzen
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Dialog mit Stakeholdern

Der Abbau von Steinkohle ist ein komplexer Vorgang, der mit Eingriffen in die Umwelt verbunden ist. Die Sicherstellung von guten Arbeits- und Lebensbedingungen stellt daher im Kohleabbau stets eine besondere Herausforderung dar. Die EnBW steht zu diesem Zweck seit Jahren mit den Minenunternehmen, aber auch mit allen weiteren Stakeholdern im direkten Kontakt, angefangen mit Vertretern der Gewerkschaften, der Zivilgesellschaft und weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, die einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, gemäß international anerkannter Standards, leisten.

Im Mittelpunkt der Stakeholdergespräche stehen die Achtung von Menschenrechten, die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards, die Gewährleistung von Vereinigungsfreiheit, der Umwelt- und Klimaschutz und insbesondere auch die Reduktion von negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung.

Im Rahmen der Anforderungen an eine verantwortungsvolle Unternehmensführung übernimmt die EnBW Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette. Wir nehmen erhobene Vorwürfe zur Nicht-Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards sehr ernst und versuchen gezielt Verbesserungen in den Abbauländern unter Beteiligung aller relevanter Akteure zu erzielen und die Standards für eine verantwortungsvolle Kohlebeschaffung stetig zu verbessern.

Wir sind davon überzeugt, dass reine Sanktionsansätze nur begrenzt wirksam sind und mittel- und langfristig nicht zu einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen vor Ort führen. Umso wichtiger sind uns die Kooperation und der Dialog mit unseren Lieferanten und den weiteren Stakeholdern vor Ort (Anwohner, Mitarbeiter, Gewerkschaften, NGOs etc.), um strukturelle Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungsansätze gemeinsam zu entwickeln.

Mitgliedschaft bei Bettercoal

Mitgliedschaft bei Bettercoal, um über diese erweiterte Plattform den Dialog mit Produzenten weiter auszubauen und darüber hinaus lokale zivile und staatliche Stakeholder mit den Dialog einzubeziehen, um gemeinsam mit anderen Wettbewerbern Lösungen für verbesserte Bedingungen in der Kohleindustrie zu erarbeiten.

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Überprüfung der Einhaltung der EnBW-Verhaltensgrundsätze

Im Rahmen dieses Beschaffungsprozesses sehen wir unsere Verantwortung für die gesamte Wertschöpfungskette von der Rohstoffgewinnung vor Ort bis zum Kraftwerk. Daher streben wir die Einhaltung von zentralen Nachhaltigkeitsstandards über die gesamte Wertschöpfungskette an. Als Basis dienen die Verhaltensgrundsätze für eine verantwortliche Beschaffung von Steinkohle und anderen Rohstoffen, in denen alle wesentlichen Anforderungen bezogen auf verantwortliches Geschäftsverhalten, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz enthalten sind. Die Verhaltensgrundsätze wurden mit professioneller Unterstützung erarbeitet und Zwischenergebnisse mit Vertreter*innen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und aus Unternehmen diskutiert. Sie enthalten zentrale Wertevorstellungen der EnBW und stellen somit eine Selbstverpflichtung mit gesellschaftspolitischer Wirkung dar. Die Verhaltensgrundsätze sind bei allen direkten Lieferbeziehungen verbindlicher Bestandteil aller Rohstoffbeschaffungsverträge.

Das seit 2012 bestehende Nachhaltigkeitsregister für Kohleproduzenten dient als zentrale interne Wissensressource für Nachhaltigkeitsaspekte in der Steinkohlebeschaffung. Alle wichtigen Minenunternehmen für Kraftwerkskohle werden auf Nachhaltigkeitskriterien geprüft und mit einem Bewertungsmodell und entsprechender Ampellogik bewertet. Kommt es bei der Analyse eines Kohleproduzenten zu Auffälligkeiten, wird das AVB-Committee (Ausschuss für die verantwortungsvolle Beschaffung von Steinkohle und anderen Rohstoffen) einberufen und das betroffene Unternehmen wird zum Beispiel im Rahmen eines Selbstaudits um Stellungnahme gebeten. Hierbei ist das erklärte Ziel, gemeinsam mit dem Lieferanten etwaige Abweichungen oder Vorwürfe in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu bearbeiten. Zeigt sich der Kohleproduzent nicht kooperativ, kommt es zu weiteren (auch externen) Audits, zudem ist auch ein Ausschluss als Handelspartner möglich.

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Transparenz schaffen. Gemeinsam handeln.

Im Januar 2023 hat der Branchendialog Energiewirtschaft als neues Multistakeholder-Dialogformat seine Arbeit aufgenommen. In dem Zusammenschluss bündeln Unternehmen aus der Energiewirtschaft, Verbände, Gewerkschaften, NGOs, das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kompetenzen und Ressourcen, um die menschenrechtliche Lage und Umweltsituation entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft zu verbessern

Als ein erstes Arbeitsergebnis des Branchendialogs steht Unternehmen der deutschen Energiewirtschaft mit der Publikation "Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Sparten der deutschen Energiewirtschaft" ab sofort eine wichtige Orientierungshilfe zur Verfügung. Sie unterstützt die Unternehmen dabei, Anforderungen umzusetzen, die sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie EU-Richtlinien zu Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit ergeben. Wir haben an der Publikation maßgeblich mitgewirkt und betrachten sie als wichtigen Baustein, um potenzielle Risiken zu ermitteln und geeignete Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Basierend auf den Schwerpunktthemen Rohstoffbeschaffung, Infrastrukturprojekte und Arbeiten in politisch-sensiblen Kontexten wird die EnBW auf Grundlage der Publikation konkrete Maßnahmen entwickeln, um die identifizierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken weiter zu minimieren.

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Beschwerdeverfahren

Liegen Ihnen Hinweise bzw. Kenntnisse über Verstöße gegen die Ziele und Kerninhalte der EnBW-Verhaltensgrundsätze oder über anderweitige Regelverstöße in der Lieferkette der EnBW vor, stehen Ihnen die verschiedenen Meldekanäle der EnBW zur Verfügung.