Das Wichtigste in Kürze
  • Die finanzielle Beteiligung an Windparks ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, da jedes Bundesland eigene Gesetze und Beteiligungsmodelle vorgibt.
  • Bürger*innen können sich aktiv über Genossenschaften oder passiv über Nachrangdarlehen, Anleihen oder Crowdfunding beteiligen.
  • Passive Beteiligungen wie Nachrangdarlehen sind besonders verbreitet und ermöglichen feste Zinsen bei geringem Risiko nach Bauabschluss.
  • Zusätzlich profitieren Anwohner*innen oft durch günstigere Strompreise, Bonuszahlungen oder Einnahmen aus Flächenpacht.
  • Auch Kommunen können über eigene Projekte, Gewinnbeteiligungen, Gewerbesteuern oder EEG‑Zahlungen von bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde profitieren.
Inhalt

Terrasse mit Blick auf einen Windpark. Manche finden das schön, andere nicht. Studien belegen, dass die Akzeptanz vor Ort steigt, wenn die Bevölkerung an einem benachbarten Windpark mitverdient. Und nicht nur draufschaut.

Die finanzielle Beteiligung an einem Windpark ist ein wichtiges Instrument, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Damit alles rechtmäßig läuft, haben zahlreiche Bundesländer entsprechende Gesetze verabschiedet. In Nordrhein-Westfalen fordert zum Beispiel ein Bürgerenergiegesetz, dass die Windkraftbetreiber den Menschen vor Ort entsprechende Beteiligungsangebote machen müssen. Wie auch in anderen Bundesländern gibt es dafür unterschiedliche Wege. Ein Überblick.

Welche Gesetze gelten für Beteiligungen an einem Windpark?

Für die Beteiligung an einem Windpark gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. (Foto: EnBW)

Früher fand die Beteiligung der Bürger*innen oft in rechtlichen Grauzonen statt. Immer mehr Bundesländer sind nun dabei, eigene Gesetze zu erlassen. Das ist gut, bedeutet aber auch: eine deutschlandweit einheitlichen Regelungen gibt es derzeit nicht.

Als erstes Land hat Mecklenburg-Vorpommern 2016 ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz eingeführt. Es sieht Angebote für Anwohner*innen und Kommunen vor, die bis zu fünf Kilometer von einem Windpark entfernt leben. Drei Jahre später kam Brandenburg hinzu, dessen Teilhabegesetz vorsieht, dass Betreiber von Windkraftanlagen eine jährliche Sonderabgabe an die Standortgemeinde zahlen müssen. Sie soll ab 2026 leistungsabhängig sein und 5.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung betragen. Weitere fünf Bundesländer zogen 2024 nach. Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Thüringen, Sachsen und das Saarland verabschiedeten eigene Gesetze. Sachsen-Anhalt folgte 2025, in Bayern ist das geplante Gesetz noch nicht in Kraft.

Weitere Regelungen einzelner Bundesländer sehen eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft, günstigere Stromtarife oder Bonuszahlungen für Anwohner*innen vor. Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Betreiber, eine Beteiligung anzubieten, etwa in Form eines Nachrangdarlehens. In Niedersachsen haben Betreiber nicht nur die Möglichkeit an die Kommunen 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms zu zahlen. Möglich ist auch, dass alle Anwohner*innen im Umkreis von 2,5 Kilometern der Anlage 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Gelten die Regeln auch für Solarparks?

In den meisten Fällen lassen sich die verschiedenen Formen der Beteiligung an einem Wind- auch auf einen Solarpark übertragen. Denn auch der Bau und Betrieb von großen Solarparks ist einfacher, wenn die Bevölkerung hinter dem Projekt steht. Die EnBW hat in den vergangenen Jahren die Anwohnerschaft an zahlreichen Wind- und Solarparks finanziell beteiligt. Allein in den Jahren 2024 und 2025 traf das auf insgesamt acht Projekte zu. Das Risiko für die Anleger*innen ist sehr gering, da die Beteiligung erst beginnt, nachdem der Bau abgeschlossen ist. Die Öffentlichkeit wird während des gesamten Prozesses umfassend informiert – in Gemeinderatssitzungen, über Anzeigen und soziale Medien.

Anteil der Besitzverhältnisse an der installierten Leistung der Erneuerbarern Energie
Quelle: trend:research

Wie kann man sich an Windkraftanlagen beteiligen?

Es gibt viele Möglichkeiten, an einem Windkraftprojekt mitzuverdienen. Eine davon ist die aktive Beteiligung. Dabei investieren Anwohner*innen Geld und werden Mitunternehmer. Ein anderer Weg sieht vor, das Alltagsgeschäft den Profis zu überlassen und sich nur finanziell zu beteiligen (passive Beteiligung). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass Menschen vor Ort einen Teil der Einnahmen des Windparks erhalten, ohne sich persönlich zu engagieren. Dabei geht es meist um Vergünstigungen wie günstige Stromtarife oder einer Beteiligung an der Flächenpacht.

Übersicht finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten

Aktive Beteiligung
Passive Beteiligung
Aktive Beteiligung
Bürger*innen als Unternehmer
Bürger*innen als Finanzierer
Passive Beteiligung
Beteiligung der Anwohner*innen
Aktive Beteiligung
Genossenschaft
Nachrangdarlehen
Passive Beteiligung
Anwohnerbonus
Aktive Beteiligung
Kommanditgesellschaft
Genussrecht
Passive Beteiligung
vergünstigte Strompreise
Aktive Beteiligung
GmbH & Co. KG
Anleihe
Passive Beteiligung
Flächenpachtmodell

Quelle: Eigene Recherche

Wie funktioniert eine aktive Beteiligung?

Wer sich aktiv an einem Windpark beteiligt, wird Miteigentümer, trägt unternehmerische Verantwortung und wird selbst zum Stromerzeuger. Rechtlich kann die aktive Beteiligung unterschiedlich aussehen. Weit verbreitet ist die Form der Energiegenossenschaft. Wie sie aufgebaut sein muss, regelt das Gesetz über Erneuerbare Energien (EEG). Genossenschaften können auf sich gestellt arbeiten oder mit einem Energieunternehmen als Partner. Die Mitglieder von Genossenschaften nehmen über ihr Stimmrecht Einfluss auf die Entscheidungen des Betriebs. Weitere Rechtsformen für eine aktive Beteiligung an Windparks sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die GmbH & Co. KG.

Die Eintrittsschwelle ist oft niedrig. Bei einem Projekt in Kassel können sich Bürger*innen zum Beispiel an einer Genossenschaft beteiligen, die mit Gemeinde und Städtischen Werken Windkraftvorhaben umsetzt. Ein Geschäftsanteil ist schon für 250 Euro zu haben. Eine Mitbestimmung ist so auch für Leute mit kleinem Geldbeutel möglich.

Windparks bieten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit einer rein finanziellen Beteiligung. (Foto: EnBW)

Was ist eine passive finanzielle Beteiligung?

Menschen aus dem Umkreis eines Windparks wollen sich oft ausschließlich finanziell an dem Projekt beteiligen – um Ersparnisse anzulegen oder die erneuerbaren Energien voranzubringen. Ein unternehmerisches Risiko wollen sie nicht eingehen. Eine sehr verbreitete Formen der rein finanziellen Beteiligung sind Nachrangdarlehen.

Beteiligung mit Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen sind eine der einfachsten und gängigsten Beteiligungsformen. In der Regel liegt der Anlagebetrag zwischen 250 und 10.000 Euro. Die Laufzeit liegt meist zwischen drei und zehn Jahren, danach wird der Betrag zurückgezahlt. Zwischendurch gibt es Zinsen. Bei Projekten der EnBW liegt der Satz meist zwei Prozent über dem Marktzins – zum Beispiel bei 4,75 Prozent. Wer also 10.000 Euro anlegt, erhält dafür 475 Euro Zinsen im Jahr.

Anleihen

Anleihen sind eine Art Darlehen und beinhalten feste Zinszahlungen. Der Unterschied zu den anderen Anlageformen besteht darin, dass Anleihen wie Wertpapiere gehandelt werden können. Wer sein Geld vor Ende der Laufzeit zurückhaben will, kann seine Papiere also verkaufen. Anleihen sind sicherer als Genussrechte oder Nachrangdarlehen. Kommt es zur Insolvenz wird der Inhaber vor anderen Gläubigern bedient.

Crowdfunding

Die Anlageart erlaubt es Bürger*innen, sich mit kleinen Beträgen an Windenergieprojekten zu beteiligen – meist über Online-Plattformen und in Form von Nachrangdarlehen. Die häufigste Form von Crowdfunding im Energiebereich ist die Refinanzierung bereits laufender Anlagen. Die Eigentümer der Anlagen beschaffen sich damit neues Eigenkapital, um in weitere Projekte investieren zu können. Die Investoren aus der Crowd werden über die Laufzeit am Ertrag der Anlagen mit attraktiven Renditen beteiligt. Manche Projektentwickler bevorzugen Mischformen. Schreibt die EnBW zum Beispiel eine Beteiligung aus, dann können Interessierte das Nachrangdarlehen auf einer Online-Plattform zeichnen. Teilnehmen dürfen aber nur Bewohner*innen der betroffenen Gemeinden.

Welche Möglichkeiten gibt es noch zu profitieren?

Nicht immer ist eine finanzielle Beteiligung nötig, Menschen vor Ort können auch auf andere Weise profitieren – zum Beispiel über günstigere Strompreise oder einem Zuschuss zur Gemeindekasse.

Flächenpacht für Windräder

Windkraftbetreiber pachten die Standorte für ihre Anlagen meist von den Flächenbesitzer*innen vor Ort – oft sind das Landwirt*innen. Die Höhe der Pacht hängt davon ab, wie windreich das Gelände ist. Die Zahlung kann als fester Jahresbetrag oder als umsatzabhängiger Anteil vereinbart werden. Der beträgt etwa neun bis 15 Prozent des Stromerlöses, kann aber auch höher ausfallen. Die jährliche Pacht für eine einzelne Windkraftanlage liegt im Schnitt zwischen 20.000 und 40.000 Euro. Ist das Gelände besonders gut geeignet, sind auch 80.000 Euro im Jahr möglich.

Die Verträge laufen zwischen 20 und 30 Jahre. Die Pacht für ein einzelnes Windrad kann also auf lange Zeit den Lebensunterhalt einer Familie sichern.

Anwohnerbonus und günstige Strompreise

Kommunen oder Betreiber von Windkraftanlagen gewähren Bürger*innen der Gemeinde zum Beispiel einen Zuschuss zur Stromrechnung, in manchen Bundesländern ist das sogar gesetzlich verankert. Denkbar ist auch ein niedrigerer Verbrauchspreis je Kilowattstunde. Dafür müssen die Begünstigten aber einen Stromvertrag mit dem Betreiber des Windparks abschließen.

Chancen und Risiken der Beteiligungsformen

Beteiligungsform
Kurzbeschreibung
Vorteile
Nachteile
Typische Eintrittsschwelle
Beteiligungsform
Nachrangdarlehen
Kurzbeschreibung
Bürger*innen leihen Projektentwickler*innen Geld, Rückzahlung einschließlich Zinsen
Vorteile
Einfache, planbare Verzinsung, niedrige Einstiegshürden
Nachteile
Hohes Verlustrisiko im Insolvenzfall, kein Mitsprachrecht
Typische Eintrittsschwelle
250 – 1.000 Euro
Beteiligungsform
Bürgeranleihe
Kurzbeschreibung
Festverzinsliche Anleihe
Vorteile
Feste Laufzeit und feste Zinsen, vergleichsweise transparent
Nachteile
Weiterverkauf meist eingeschränkt, kein Eigentum am Windpark, Ausfallrisiko vorhanden
Typische Eintrittsschwelle
etwa 1.000 Euro
Beteiligungsform
Genossenschaftsanteile
Kurzbeschreibung
Beteiligung als Mitglied einer Energiegenossenschaft
Vorteile
Mitbestimmung, Risikostreuung, regionale Wertschöpfung, oft niedrige Eintrittsschwelle
Nachteile
Geringere Rendite, eingeschränkte Handelbarkeit
Typische Eintrittsschwelle
etwa 100 bis 500 Euro
Beteiligungsform
Genussrechte
Kurzbeschreibung
Beteiligung ohne Mitbestimmung, festgeschriebene Vergütung
Vorteile
Relativ hohe Verzinsung, niedrige Einstiegshürden
Nachteile
Nachrangig bei Insolvenz, keine Mitbestimmung, Erträge abhängig vom Projekterfolg
Typische Eintrittsschwelle
etwa 1000 bis 5.000 Euro
Beteiligungsform
Direkte Kommanditbeteiligung (KG)
Kurzbeschreibung
Bürger*innen werden Mitunternehmer*innen des Windparks
Vorteile
Hohe Renditechancen, steuerliche Vorteile möglich
Nachteile
Komplexe rechtliche Konstruktion, Unternehmerrisiko, Nachschusspflicht möglich
Typische Eintrittsschwelle
etwa 5.000 bis 10.000 Euro
Beteiligungsform
GmbH & Co. KG (geschlossener Fonds)
Kurzbeschreibung
Beteiligung mit professioneller Struktur
Vorteile
Klar und transparent, Haftung begrenzt, oft stabile Renditen
Nachteile
Hohe Mindestbeträge, lange Laufzeiten, Ausstieg eingeschränkt
Typische Eintrittsschwelle
etwa 10.000 Euro

Quelle: Eigene Recherche

Können auch Gemeinden an einem Windpark beteiligt werden?

Für Kommunen gibt es spezielle Beteiligungsmöglichkeiten, um von einem Windpark in der Nähe zu profitieren. Die Kommune kann beispielsweise ein Unternehmen gründen, um einen eigenen Windpark zu betreiben. Die Gewinne kommen dann dem Ort zugute, der davon zum Beispiel Schulen oder Freibäder unterhalten kann, wie das Beispiel Simmerath in der Eifel zeigt. Möglich ist auch, dass die Gemeinde vom Betreiber des Windparks einen Anteil am Überschuss erhält und ihre Finanzen damit aufbessert. Oder von höheren Gewerbesteuereinnahmen profitiert.

EEG-Extra-Bonus für Gemeinden

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht einen weiteren, einfacheren Weg vor: Betreiber sollen Gemeinden bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde bezahlen, wenn sie in einem Umkreis von 2,5 Kilometern zum Windpark liegen und dieser eine Leistung größer ein Megawatt hat. Durch das Angebot der Betreiber erhöht sich die Akzeptanz vor Ort. Die Regelung gilt bundesweit, wird aber von landesspezifischen Gesetzen anders gehandhabt.

*Headerbild KI-generiert