In der Gemeinde Dietingen im Landkreis Rottweil plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH die Errichtung eines Windparks.
Die Planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet der Teilregionalplan des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg. Die Projektfläche ist als Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Der Teilplan wurde am 26.9.2025 als Satzung festgestellt und bei dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen angezeigt. Die Planungen für den Windpark wurden im Jahr 2024 aufgenommen.
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant auf kommunalen Waldflächen von Dietingen und Rosenfeld einen Windpark mit bis zu vier Windenergieanlagen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren deutlich gesteigert werden. Dabei hat die Windkraft großes Ausbaupotenzial. Mit der Errichtung des Windparks Dietingen Ost wird ein substanzieller Beitrag zum Ausbau der Windenergie geleistet. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr pro Haushalt kann das Windparkvorhaben Dietingen bis zu ca. 16.500 Haushalte ein Jahr lang versorgen.
Die konkreten Standorte für die geplanten Windenergieanlagen wurden für das Genehmigungsverfahren bereits seitens der EnBW identifiziert. Schlussendlich muss jedes Windparkvorhaben alle Kriterien des jeweils durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einhalten. Es werden alle relevanten Auswirkungen auf den Menschen, Wild- und Nutztiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor Umwelteinwirkungen untersucht und geprüft. Im Ergebnis aller Planungs- und Genehmigungsschritte entsteht ein Windpark, der einen wichtigen Beitrag zu einer klimaschonenden Stromerzeugung leistet.
Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials
Windverhältnisse
Die Windverhältnisse stellen einen entscheidenden Faktor für die Eignung eines Standorts zur Nutzung von Windenergie dar. Insbesondere die sogenannte Windhöffigkeit spielt eine zentrale Rolle für die Wirtschaftlichkeit eines Windenergieprojekts. Die Windhöffigkeit beschreibt, wie viel Wind an einem bestimmten Ort weht und wie gut dieser Standort für die Nutzung von Windenergie geeignet ist. Je stärker und gleichmäßiger der Wind an einem Ort weht, desto höher ist die Windhöffigkeit. Das ist wichtig, weil Windenergieanlagen nur dann effizient Strom erzeugen können, wenn genug Wind vorhanden ist. Um die Windhöffigkeit zu bestimmen, werden Daten wie Windgeschwindigkeit, Windrichtung und die Häufigkeit von Wind gemessen. Diese Werte helfen dabei, herauszufinden, ob sich ein Standort für den Bau von Windkraftanlagen lohnt.
Gemäß Windatlas Baden-Württemberg von 2019 liegt das Potenzial für die Windenergienutzung im Vorranggebiet bei 300 W/m² (Windleistungsdichte auf 180 m Höhe).
Für den Windpark Dietingen Ost wird derzeit eine Windmessung mittels eines mobilen Windmessgerätes (LIDAR-Messgeräts) durchgeführt. Das mobile Windmessgerät erfasst über einem Zeitraum von einem Jahr die Windgeschwindigkeiten und andere meteorologische Parameter.
Rücksicht auf Menschen und Umwelt
Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, muss geprüft werden, dass das Vorhaben Menschen und Umwelt nicht einschränkt oder übermäßig belastet. Diese basieren unter anderem auf den Ergebnissen vorangegangener ökologischer Untersuchungen. Ziel der Gutachten ist es zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Interessen der Anwohner*innen sowie mit den Anforderungen an Umwelt- und Naturschutz vereinbar ist. Welche konkreten Untersuchungen notwendig sind, wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Rottweil als zuständige Genehmigungsbehörde festgelegt. Neben den ökologischen Gutachten sind auch Prognosen zu Schallimmissionen und Schattenwurf verpflichtend. Je nach Standort und Projektspezifika können darüber hinaus weitere Gutachten erforderlich werden, die individuell festgelegt werden.
Schallimmissionen
Zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich plant die EnBW ihre Windparks anhand der Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Hierbei ist zu beachten, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.
Immissionsrichtwerte (nachts):
- Industriegebiete: 70 dB(A)
- Gewerbegebiete: 50 dB(A)
- Mischgebiete: 45 dB(A)
- Urbane Gebiete: 45 dB(A)
- Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
- Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
- Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)
Bei Überschreitung wird das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodi verändert bzw. angepasst, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.
Schattenwurf
Wir legen großen Wert darauf, dass die Windenergieanlagen das Wohlbefinden der Anwohner*innen nicht beeinträchtigen und sich bestmöglich in die Umgebung integrieren. Mithilfe von Sensorik, die an den Windenergieanlagen angebracht ist, stellen wir sicher, dass die zulässigen Grenzwerte für theoretische (maximal 30 Stunden pro Jahr) und tatsächliche Beschattung (maximal 8 Stunden pro Jahr) nicht überschritten werden. Für ein betroffenes Gebäude liegt dieser bei 30 Min pro Tag.
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Dietingen Ost. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
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Seit 2024
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Projektvorbereitung und Flächensicherung
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März 2025
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Beginn Windmessung
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2025
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Beauftragung fachspezifischer Gutachten
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2025
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Vorbereitung und Start Genehmigungsverfahren
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2026
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Durchführung Genehmigungsverfahren und voraussichtlicher Erhalt des Genehmigungsbescheids
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2026
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Teilnahme an der EEG-Ausschreibung
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2027
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Zuschlag EEG-Ausschreibung
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2027
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Voraussichtlicher Baubeginn
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2028
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Geplante Inbetriebnahme des Windparks
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Attraktive Chancen für Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger*innen bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten ein maßgeschneidertes Beteiligungsmodell an, das auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nimmt. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Dietingen festgelegt.
Alle Informationen finden Sie hier: https://buergerbeteiligung.enbw.com/