Auf der Gemarkung der Gemeinde Grafenhausen im Landkreis Waldshut plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH die Errichtung eines Windparks. Das Vorhaben befindet sich innerhalb einer ausgewiesenen Konzentrationszone der 12. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Oberes Schlüchttal sowie innerhalb der aktuellen Windenergie-Suchräume des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee. Die Planungen für den Windpark wurden im Jahr 2023 aufgenommen.
Projektdetails
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant derzeit einen Windpark auf der Gemarkung Grafenhausen. Nach aktuellem Stand können auf den kommunalen Waldflächen der Stadt Grafenhausen sowie diversen privaten Flächen bis zu vier Windenergieanlagen realisiert werden. Die Gemeinde Grafenhausen trägt aktiv ihren Teil zur Energiewende bei, insbesondere zum Ausbau der Windkraft – indem sie selbst geeignete Flächen ausgewiesen hat. Aus diesem Grund wurde eine 12. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Oberes Schlüchttal durchgeführt, welche sich ausschließlich auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Grafenhausen bezieht. Der Windpark Grafenhausen befindet sich in der Konzentrationszone „Brünlisbach“.
Mit der Errichtung der Windenergieanlage wird ein substanzieller Beitrag zum Ausbau der Windenergie geleistet. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr pro Haushalt kann das Windparkvorhaben Grafenhausen bis zu ca. 16.000 Haushalte im Jahr versorgen.
Die konkreten Standorte für die geplanten Windenergieanlagen wurden für das Genehmigungsverfahren bereits seitens der EnBW identifiziert. Schlussendlich muss jedes Windparkvorhaben alle Kriterien des jeweils durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einhalten. Es werden alle relevanten Auswirkungen auf den Menschen, Wild- und Nutztiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor Umwelteinwirkungen untersucht und geprüft. Im Ergebnis aller Planungs- und Genehmigungsschritte entsteht ein Windpark, der einen wichtigen Beitrag zu einer klimaschonenden Stromerzeugung leistet.
Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials
Windverhältnisse
Die Windverhältnisse stellen einen entscheidenden Faktor für die Eignung eines Standorts zur Nutzung von Windenergie dar. Insbesondere die sogenannte Windhöffigkeit spielt eine zentrale Rolle für die Wirtschaftlichkeit eines Windenergieprojekts.
Zur genaueren Bestimmung der regionalen Windbedingungen am Projektstandort führt die EnBW derzeit eine insgesamt einjährige Windmessung mit einem LiDAR-Gerät (Light Detection and Ranging) durch. Dabei werden Laserstrahlen ausgesendet, die an Partikeln in der Atmosphäre gestreut werden. Aus der Rückstreuung des Lichts kann das Gerät die Entfernung der Partikel bestimmen und daraus die Windgeschwindigkeit in verschiedenen Höhen ableiten. Ein Windparkprojekt gilt als geeignet, wenn im Projektgebiet der vom Windatlas Baden-Württemberg definierte Schwellenwert einer Windleistungsdichte von 215 W/m² überschritten wird.
Rücksicht auf Mensch und Umwelt
Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, muss geprüft werden, dass das Vorhaben Mensch und Umwelt nicht einschränkt oder übermäßig belastet. Dazu sind zahlreiche Fachgutachten erforderlich. Diese basieren unter anderem auf den Ergebnissen vorangegangener ökologischer Untersuchungen. Ziel der Gutachten ist es zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Interessen der Anwohner*innen sowie mit den Anforderungen an Umwelt- und Naturschutz vereinbar ist. Welche konkreten Untersuchungen notwendig sind, wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Waldshut als zuständige Genehmigungsbehörde festgelegt. Neben den ökologischen Gutachten sind auch Prognosen zu Schallimmissionen und Schattenwurf verpflichtend. Je nach Standort und Projektspezifika können darüber hinaus weitere Gutachten erforderlich werden, die individuell festgelegt werden.
Schallemission
Zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich plant die EnBW ihre Windparks anhand der Richtwerte der Technischen Anleitung. Hierbei ist zu beachten, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.
- Industriegebiete: 70 dB(A)
- Gewerbegebiete: 50 dB(A)
- Mischgebiete: 45 dB(A)
- Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
- Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
- Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)
Bei Überschreitung wird das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodi verändert bzw. angepasst, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.
Schattenwurf
Wir legen großen Wert darauf, dass die Windenergieanlagen das Wohlbefinden der Anwohner*innen nicht beeinträchtigen und sich bestmöglich in die Umgebung integrieren. Mithilfe von Sensorik, die an den Windenergieanlagen angebracht ist, stellen wir sicher, dass die zulässigen Grenzwerte für theoretische (maximal 30 Stunden pro Jahr) und tatsächliche Beschattung (maximal 8 Stunden pro Jahr) nicht überschritten werden. Für ein betroffenes Gebäude liegt dieser bei 30 Min pro Tag.
Projektzeitplan
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Grafenhausen. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
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2023
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Interessensbekundungsverfahren Gemeinde Grafenhausen
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Seit 2024
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Projektvorbereitung und Flächensicherung
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2024
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Beauftragung fachspezifische Gutachten
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Seit April 2025
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Windmessung
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Juni 2025
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Einreichung des Antrags nach Bundesimmissionsschutzgesetz unter Anwendung von § 6 WindBG
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Ende 2025
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Einreichung ergänzender Unterlagen zur Vervollständigung des vollständig prüffähigen Genehmigungsantrags
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2026
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Voraussichtlicher Erhalt des Genehmigungsbescheids
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2026
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Teilnahme an der EEG-Ausschreibung
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2027
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Beginn der Bauphase
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2028
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Geplante Inbetriebnahme des Windparks
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Mitmach-Modell
Attraktive Chancen für Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger*innen bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten ein maßgeschneidertes Beteiligungsmodell an, das auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nimmt. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Grafenhausen festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.
Alle Informationen finden Sie hier: https://buergerbeteiligung.enbw.com/