Im Gebiet der Gemeinde Steinhöfel im Landkreis Oder-Spree plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH zwei Windparks mit einer Gesamtleistung von 37,5 MW. Es handelt sich dabei um die Windparks Heinersdorf Ost I mit 17,1 MW und Heinersdorf Ost II mit 20,4 MW. Die beiden Vorhaben wurden im von der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree erstellten Entwurf des sachlichen Teilplans „Erneuerbare Energien“ ausgewiesenen Windvorranggebiet Heinersdorf Ost geplant. Die Planungen zum Windpark Heinersdorf Ost I durch die EnBW haben im Jahr 2018 begonnen.
Projektdetails
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant derzeit auf der Gemarkung Heinersdorf den Windpark Heinersdorf Ost I mit bis zu drei Windenergieanlagen. Weitere Informationen zum dazugehörigen Windpark Heinersdorf Ost II finden Sie auf der jeweiligen Projektwebsite.
Das Vorhaben befindet sich aktuell in der so genannten „Errichtungsphase“, das bedeutet, dass das Vorhaben bei den zuständigen Behörden genehmigt wurde und nun der Bau des Windparks vollzogen wird. Die EnBW Windkraftprojekte hat am 23.09.2024 nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung von drei WEA des Typs V150 5.6 des WP Heinersdorf Ost I vom Landesamt für Umwelt erhalten. Am 13.08.2025 erhielt sie eine Änderungsgenehmigung vom Landesamt für Umwelt, mit der im Wesentlichen der Anlagentyp der WEA auf N149/5.X geändert wurde. Der Baubeginn wurde im Mai 2026 gestartet. Im Jahr 2027 soll der Windpark voraussichtlich in Betrieb genommen werden.
Anlagenzahl und Anlagentypen
Nach der Änderungsgenehmigung planen wir nun den Windpark mit drei Binnenlandanlagen des Herstellers Nordex. Der Rotordurchmesser wird bei 149 m liegen, die Nabenhöhe wird 164m betragen und damit wird die Gesamthöhe rund 238 m erreichen. Die Nennleistung pro Anlage beträgt 5,7 MW. Die gesamte installierte Nennleistung des Windparks würde somit bei 17,1 MW Leistung liegen. Aufgrund des Windpotentials können rund 46.000 MWh Windstrom jährlich durch den Windpark Heinersdorf Ost I erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist werden. Dies entspricht dem Stromverbrauch von ca. 13.100 Haushalten (bei einem Durchschnittsverbrauch von jährlich 3.500 kWh pro Haushalt).
Schallemission
Die Grenzwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich dürfen nicht überschritten werden. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.
Grenzwerte (nachts):
- Industriegebiete: 70 dB(A)
- Gewerbegebiete: 50 dB(A)
- Mischgebiete: 45 dB(A)
- Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
- Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
- Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)
Bei Überschreitung würde das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodus verändert bzw. angepasst werden.
Schattenwurf
Wir stellen sicher, dass die Richtwerte von theor. Maximum (30 h/a) bzw. tatsächlicher Beschattung (8h/a) nicht überschritten werden. Der tägliche Grenzwert für ein betroffenes Gebäude liegt bei 30 Min.
Projekttagebuch
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Genehmigung und zum Bau des Windparks in Heinersdorf Ost I. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
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Beginn artenschutzfachliche Untersuchungen
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2018
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Vorbereitung und Start Genehmigungsverfahren
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2019
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Erhalt BImSchG und EEG Ausschreibung
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23.09.2024
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Baubeginn Windpark
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Mai 2026
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Inbetriebnahme Windpark
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3. Quartal 2027
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Mitmach-Modell
Attraktive Chancen für Bürger, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW strebt die Miteinbeziehung der Bürger*innen und Kommunen an. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen.
FAQ
Es wurden Umweltgutachten durch unabhängige Gutachter durchgeführt. Dabei wurden Brutvogelkartierungen sowie Zug- und Rastvogelkartierung vorgenommen.
Es werden keine nachgewiesenen Brutplätze wertgebender Brutvogelarten in Anspruch genommen. Eine Zerstörung besetzter Nester durch baubedingte Nestaufgabe soll durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden.
Das betriebsbedingte Kollisionsrisiko von Brutvögeln wird unter Berücksichtigung der extensiven Mahd der Mastfüße nicht als signifikant erhöht beurteilt, die (vornehmliche) Raumnutzung der betreffenden Arten erfolgt außerhalb des Bereichs der geplanten WEA.
Brutvorkommen von Rohrweihe, Rotmilan, Seeadler, Kranich, Weißstorch und Schwarzstorch liegen in weiterer Entfernung zum Vorhabenstandort als der Schutzbereich dieser Arten.
Weitere Auflagen zur Vermeidung von Kollisionen werden im Genehmigungsverfahren entschieden.
Zur Erfassung von Eulen wurde eine jahreszeitliche nächtliche Frühbegehung und zwei weitere nächtliche Begehungen entsprechend den Vorgaben nach SÜDBECK et al. (2005) durchgeführt, wobei diese selektiv am Abend/ in der Nacht erfolgten. Bei diesen Begehungen wurden Klangattrappen eingesetzt.
Im Bereich der bau- bzw. anlagebedingten direkten (permanenten oder temporären) Inanspruchnahme oder innerhalb der Fluchtdistanz befinden sich keine Vorkommen des Waldkauzes. Die Tötung von Individuen, insbesondere Nestlingen bzw. die Zerstörung von Gelegen kann daher ausgeschlossen werden.
Der Waldkauz gilt weiterhin nicht als im besonderen Maße schlaggefährdete Art – aus Brandenburg ist derzeit seit Beginn der Erstellung der Schlagopfer-Funddatei nur ein Schlagopfer des Waldkauzes bekannt (DÜRR 2019A). Von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko in der Betriebsphase der Windenergieanlagen ist daher für die Art nicht auszugehen (vgl. auch MUGV 2011).
Zur Erfassung von Zugvögeln erfolgte die Kartierung der Zugvogelbewegungen im Bereich der geplanten Standorte. Dazu wurde von exponiert liegenden Beobachtungspunkten aus der Luftraum über dem Kartiergebiet mit Fernglas und Spektiv beobachtet und nach ziehenden und überfliegenden Arten abgesucht. Dabei wurden alle Zugbewegungen mit Flughöhe und Flugrichtung art- oder gruppenbezogen notiert.
Im Artenschutzbeitrag wurde festgestellt, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG durch die geplanten Windenergieanlagen unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können. Zum Beispiel werden die Anlagen ggf. in den Zugzeiten betroffener Zugvögel abgeschaltet.
2012 wurde geschätzt, dass an jeder der damals 22.000 Windenergieanlagen im Schnitt 10 Fledermäuse pro Jahr sterben.
Hauptursache für den Rückgang von Fledermäusen sind aber nicht Windräder, sondern:
- Biotopverlust, Insektizide, Pestizide, Quartierverlust, Störungen im Winterschlaf, Straßenverkehr, Glatte Fassaden, Künstliches Licht
Für Windenergieanlagen gibt es Systeme, die mittels Ultraschallmessung Fledermäuse erkennen, und dann die Anlagen abschalten. Im Windpark Heinersdorf wird ein potenziell erhöhtes Kollisionsrisiko mit Betriebszeitenbeschränkungen vermieden. Die Modalitäten der Maßnahme können mit Hilfe eines betriebsbegleitenden Gondelmonitoring überprüft werden.
Parallel zur Eichenallee wird ein temporärer Plattenweg für die Zeit des Baus geplant, der nach Fertigstellung der Windenergieanlagen zurückgebaut wird. Dieser Weg zweigt vor den Eichen am Wegesrand ab. Auch für die Zuwegung zur zweiten Fläche müssen keine der alten Bäume am Weg entfernt werden.
Nach Beendigung der Errichtung des Windparks wird der ursprüngliche Zustand der Straße wiederhergestellt bzw. in Absprache mit dem Bauamt wird festgelegt, welche Ausbaumaßnahmen verbleiben sollen. Das gilt auch für das historische Kopfsteinpflaster.
Aufgrund der Lage der geplanten WEA innerhalb von Ackerflächen werden die WEA in den nächstgelegenen Ortschaften westlich sowie südlich und südöstlich der geplanten WEA wahrgenommen werden. Da sich im Norden dichtere zusammenhängende Waldgebiete erstrecken ist die Sichtbarkeit der Anlagen verstellt sowie für Positionen hinter den Waldflächen verschattet und die WEA nur noch eingeschränkt sichtbar.
Als Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen hat die EnBW eine Ersatzgeldabgabe zu leisten.
Weder in Umfragen noch in statistischen Untersuchungen lässt sich ein Einfluss von Windrädern auf Buchungszahlen nachweisen.
Eine Studie aus Schleswig-Holstein belegt, dass 93 % der Reisenden in Deutschland Windräder in ihrer Urlaubsregion nicht als störend empfinden. Nur 1 % der Touristen würde eine Region wegen der dortigen Windräder nicht wieder besuchen. 93 % der Befragten nannten Bauwerke als störend im Urlaub, die in keinem Zusammenhang mit der Erzeugung erneuerbarer Energien stehen wie Hochhäuser, Industrieanlagen in Hafenbereichen usw. Nur 7 % störten Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Windenergieanlagen.
Geräte wie Kühlschrank, Waschmaschine und Heizung verursachen messbare Infraschallpegel. Autofahrer sind im Innenraum des Pkw einem relativ hohen Infraschalldruck in Höhe von 85 bis 110 Dezibel ausgesetzt, ein Vielfaches der maximal gemessenen Schalldrücke in der Nähe von Windenergieanlagen in einer Entfernung von 200 Metern (60 dB).
Dass Infraschall rund um Windenergieanlagen keine gesundheitlichen Auswirkungen auf direkte Anwohner hat, zeigt eine aktuelle Studie des Woolcock Institute of Medical Research in Australien. Die Wissenschaftler*innen haben Testpersonen im Schlaflabor drei Tage lang einem Level an Infraschall ausgesetzt, das höher lag als das eines Windparks mit acht Windturbinen in einer Entfernung von 335 Metern. In der australischen Laborstudie konnten die Wissenschaftlerinnen bei 37 gesunden, „lärmempfindlichen“ Erwachsenen keinen Unterschied zu einem Umfeld ohne Infraschall ausmachen. Der Windturbinen-Infraschall löste keine Schlafstörungen aus. Auch die Funktionen des Gehirns und des Herz-Kreislauf-Systems sowie die psychische Gesundheit blieben unbeeinflusst.
Zahlreiche Studien belegen, dass ein dauerhafter Wertverlust nicht durch Windenergieanlagen verursacht ist. Maßgebliche Gründe, die den Wert beeinflussen, sind vielmehr in ökonomischen und demografischen Einflüssen zu sehen. Sämtliche andere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Windenergieanlagen keinen Einfluss auf Immobilienpreise haben.
Es ist korrekt, dass brennende Windenergieanlagen nicht direkt gelöscht werden können, sofern die Gondel Feuer fängt, da die Feuerwehr keine Drehleitern hat, die hoch genug reichen. Daher lässt man brennende Anlagen kontrolliert abbrennen und beschränkt sich auf die Sicherung des Umfeldes und die Vermeidung des Übergreifens z.B. auf Bäume durch Ablöschen herabfallender Teile.
Das Risiko eines WEA-Brandes ist aber äußerst gering und betrifft lediglich 0,01% bis 0,04% aller WEA (zwischen 3 und 10 Anlagen pro Jahr von ca. 25.000).
Die WEA werden mit
- Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen
- Überzahldrehschutz
- Sensoren zur Zustandsüberwachung
- Gefahrenmeldeanlage
- Blitzschutz
- Feuerlöscher im Fuß und in der Gondel
ausgestattet.
Die Abstände des Windparks zur nächsten Wohnbebauung betragen mehr als 1.000 Meter.
Generell gehört Windenergie zu den effizientesten Möglichkeiten, Strom zu produzieren. Der „Rohstoff Wind“ ist unerschöpflich und kostenlos. Etwa 50% der Energie, die auf die Rotorblätter trifft, wird in Strom umgewandelt. Ein Ottomotor im Auto setzt nur maximal 40% der Energie um.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird Windenergieanlagen grundsätzlich nur bauen, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Tatsächlich gibt es stellenweise Engpässe bei der Abführung des erzeugten Stroms, daher plant die Bundesnetzagentur einen massiven Ausbau der überregionalen Stromtrassen, nämlich bis 2035 einen Zubau von fast 18.000 km mit einem Investitionsvolumen von 95 Mrd. Euro. Am 30. April 2024 haben die Verteilnetzbetreiber der ARGE FNB Ost (u.a. E.DIS) ihren jeweiligen Netzausbauplan für das Hochspannungsnetz veröffentlicht. Die Verteilnetzbetreiber werden ihre Netzausbaupläne in den nächsten Jahren stetig weiterentwickeln.
- Windkrafteuro Brandenburg – BbgWindAbgG
- 10.000 Euro je Windenergieanlage und Jahr für die Kommunen in einem Radius von 3km - EEG § 6
- Bei Windenergieanlagen an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden
- 72.307,2 € für die Gemeinde Steinhöfel pro Jahr (3 WEA) - Die Akzeptanz erneuerbarer Energien in der Bevölkerung ist höher, als es laute Interessengruppen erscheinen lassen.