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Windpark Heinersdorf Ost I

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Im Gebiet der Gemeinde Steinhöfel im Landkreis Oder-Spree plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH zwei Windparks mit einer Gesamtleistung von 37,2 MW. Es handelt sich dabei um die Windparks Heinersdorf Ost I mit 16,8 MW und Heinersdorf Ost II mit 20,4 MW. Die beiden Vorhaben wurden im von der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree erstellten Entwurf des sachlichen Teilplans „Erneuerbare Energien“ ausgewiesenen Windvorranggebiet Heinersdorf Ost geplant. Die Planungen zum Windpark Heinersdorf Ost I durch die EnBW haben im Jahr 2018 begonnen.

Projektdetails

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Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant derzeit auf der Gemarkung Heinersdorf den Windpark Heinersdorf Ost I mit bis zu drei Windenergieanlagen. Weitere Informationen zum dazugehörigen Windpark Heinersdorf Ost II finden Sie auf der jeweiligen Projektwebsite.

Das Windparkprojekt soll im Rahmen des sachlichen Teilplans „Erneuerbare Energien“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (Entwurf 01/2024) verwirklicht werden. Dieser gibt vor, dass bis zum Jahr 2027 1,97% der Fläche Brandenburgs für Erneuerbare Energien genutzt werden soll. Anstelle der bisherigen Windeignungsgebiete formuliert dieser Teilplan so genannte Windvorranggebiete, bei denen andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen sind, soweit diese mit der vorrangigen Nutzung bzw. den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. Konkret bedeutet dies, dass andere Vorhaben, die der Windenergienutzung entgegenstehen, unzulässig sind. Die Nutzung des Gebietes ist somit festgelegt auf die Errichtung von Windkraftanlagen.

Das Vorhaben befindet sich aktuell in der so genannten „Genehmigungsphase“, das bedeutet, dass das Vorhaben bei den zuständigen Behörden zur Prüfung vorliegt. Wir erwarten einen Erhalt der Genehmigung im zweiten Halbjahr 2024. Der Baubeginn ist zum derzeitigen Stand für 2025 geplant. Im Jahr 2026 soll der Windpark voraussichtlich in Betrieb genommen werden.

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Anlagenzahl und Anlagentypen

Wir planen den Windpark mit drei Binnenlandanlagen des Herstellers Vestas. Der Rotordurchmesser wird voraussichtlich bei 150 m liegen, die Nabenhöhe soll ca. 166m betragen und damit wird die Gesamthöhe rund 241 m erreichen. Die Nennleistung pro Anlage beträgt 5,6 MW. Die gesamte installierte Nennleistung des Windparks würde somit bei 16,8 MW Leistung liegen. Aufgrund des Windpotentials können rund 46.000 MWh Windstrom jährlich durch den Windpark Heinersdorf Ost I erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist werden. Dies entspricht dem Stromverbrauch von ca. 13.100 Haushalten (bei einem Durchschnittsverbrauch von jährlich 3.500 kWh pro Haushalt).

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(Quelle: BWE)

Schallemission

Die Grenzwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich dürfen nicht überschritten werden. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.

Grenzwerte (nachts):

  • Industriegebiete: 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 50 dB(A)
  • Mischgebiete: 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)

Bei Überschreitung würde das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodus verändert bzw. angepasst werden.

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Schallgutachten

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Schattenwurf

Wir stellen sicher, dass die Richtwerte von theor. Maximum (30 h/a) bzw. tatsächlicher Beschattung (8h/a) nicht überschritten werden. Der tägliche Grenzwert für ein betroffenes Gebäude liegt bei 30 Min.

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Genehmigung und zum Bau des Windparks in Heinersdorf Ost I. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Beginn artenschutzfachliche Untersuchungen
2018
Vorbereitung und Start Genehmigungsverfahren
2019
Erhalt BImSchG und EEG Ausschreibung
2. Halbjahr 2024
Baubeginn Windpark
Voraussichtlich 2025
Inbetriebnahme Windpark
Voraussichtlich 2026

Mitmach-Modell

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Attraktive Chancen für Bürger, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Steinhöfel festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.

Alle Informationen finden Sie hier: www.buergerbeteiligung.enbw.com

Freiwillige kommunale Beteiligung nach § 6 EEG (§ 6 EEG)

Die Chance: Die Kommune erhält Pachtzahlungen für die Flächennutzung, sowie eine kommunale Abgabe nach §6 EEG von 0,2 ct je produzierter kWh.

Brandenburger Windkrafteuro

Die Chance: Die Kommune erhält jährlich 5.000 € pro Megawatt installierter Windenergieanlage. Das entspricht insgesamt 90.000 € pro Jahr.

FAQ

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Windkraftanlagen nutzen bisher das klimaschädliche Gas SF₆ in ihren Schaltanlagen, welches jedoch aufgrund seiner hohen Klimabelastung und langen Verweildauer in der Atmosphäre in der EU ab 2030 verboten werden soll. Hersteller und Energieunternehmen wie Siemens und EnBW arbeiten an SF₆-freien Alternativen, um die Umweltverträglichkeit der Windenergie weiter zu verbessern, wobei Siemens bereits SF₆-freie Anlagen für bestimmte Spannungsbereiche bis 2024 an Netze BW liefern wird. Trotz der Klimabelastung durch SF₆ ist der Beitrag von Windkraftanlagen zur CO₂-Einsparung signifikant, und die Industrie hat sich selbst verpflichtet, die SF₆-Emissionen zu reduzieren, was bereits zu einem deutlichen Rückgang geführt hat. Weitere Informationen finden Sie in folgendem Artikel des EnBW Eco-Journal: SF₆ in Windrädern | EnBW

Stoßen die Windenergieanlagen klimaschädliche Gase wie SF₆ aus?

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Es wurden Umweltgutachten durch unabhängige Gutachter durchgeführt. Dabei wurden Brutvogelkartierungen sowie Zug- und Rastvogelkartierung vorgenommen.

Brutvögel:

Es werden keine nachgewiesenen Brutplätze wertgebender Brutvogelarten in Anspruch genommen. Eine Zerstörung besetzter Nester durch baubedingte Nestaufgabe wird durch eine Bauzeitenregelung vermieden.

Das betriebsbedingte Kollisionsrisiko von Brutvögeln wird unter Berücksichtigung der extensiven Mahd der Mastfüße nicht als signifikant erhöht beurteilt, die (vornehmliche) Raumnutzung der betreffenden Arten erfolgt außerhalb des Bereichs der geplanten WEA.

Brutvorkommen von Rohrweihe, Rotmilan, Seeadler, Kranich, Weißstorch und Schwarzstorch liegen in weiterer Entfernung zum Vorhabenstandort als der Schutzbereich dieser Arten.

Weitere Auflagen zur Vermeidung von Kollisionen werden im Genehmigungsverfahren entschieden.

Eulenpopulation:

Zur Erfassung von Eulen wurde eine jahreszeitliche nächtliche Frühbegehung und zwei weitere nächtliche Begehungen entsprechend den Vorgaben nach SÜDBECK et al. (2005) durchgeführt, wobei diese selektiv am Abend/ in der Nacht erfolgten. Bei diesen Begehungen wurden Klangattrappen eingesetzt.

Im Bereich der bau- bzw. anlagebedingten direkten (permanenten oder temporären) Inanspruchnahme oder innerhalb der Fluchtdistanz befinden sich keine Vorkommen des Waldkauzes. Die Tötung von Individuen, insbesondere Nestlingen bzw. die Zerstörung von Gelegen kann daher ausgeschlossen werden.

Der Waldkauz gilt weiterhin nicht als im besonderen Maße schlaggefährdete Art – aus Brandenburg ist derzeit seit Beginn der Erstellung der Schlagopfer-Funddatei nur ein Schlagopfer des Waldkauzes bekannt (DÜRR 2019A). Von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko in der Betriebsphase der Windenergieanlagen ist daher für die Art nicht auszugehen (vgl. auch MUGV 2011).

Zugvögel:

Zur Erfassung von Zugvögeln erfolgte die Kartierung der Zugvogelbewegungen im Bereich der geplanten Standorte. Dazu wurde von exponiert liegenden Beobachtungspunkten aus der Luftraum über dem Kartiergebiet mit Fernglas und Spektiv beobachtet und nach ziehenden und überfliegenden Arten abgesucht. Dabei wurden alle Zugbewegungen mit Flughöhe und Flugrichtung art- oder gruppenbezogen notiert.

Im Artenschutzbeitrag wurde festgestellt, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG durch die geplanten Windenergieanlagen unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können. Zum Beispiel werden die Anlagen ggf. in den Zugzeiten betroffener Zugvögel abgeschaltet.

Werden Brutvögel, Zugvögel oder die Eulenpopulation vor Ort durch den Windpark beeinträchtigt oder gefährdet?

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2012 wurde geschätzt, dass an jeder der damals 22.000 Windenergieanlagen im Schnitt 10 Fledermäuse pro Jahr sterben.

Hauptursache für den Rückgang von Fledermäusen sind aber nicht Windräder, sondern:

  • Biotopverlust, Insektizide, Pestizide, Quartierverlust, Störungen im Winterschlaf, Straßenverkehr, Glatte Fassaden, Künstliches Licht

Für Windenergieanlagen gibt es Systeme, die mittels Ultraschallmessung Fledermäuse erkennen, und dann die Anlagen abschalten. Im Windpark Heinersdorf wird ein potenziell erhöhtes Kollisionsrisiko mit Betriebszeitenbeschränkungen vermieden. Die Modalitäten der Maßnahme können mit Hilfe eines betriebsbegleitenden Gondelmonitoring überprüft werden.

Werden Fledermäuse durch den Windpark beeinträchtigt oder gefährdet?

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Parallel zur Eichenallee wird ein temporärer Plattenweg für die Zeit des Baus geplant, der nach Fertigstellung der Windenergieanlagen zurückgebaut wird. Dieser Weg zweigt vor den Eichen am Wegesrand ab. Auch für die Zuwegung zur zweiten Fläche müssen keine der alten Bäume am Weg entfernt werden.

Nach Beendigung der Errichtung des Windparks wird der ursprüngliche Zustand der Straße wiederhergestellt bzw. in Absprache mit dem Bauamt wird festgelegt, welche Ausbaumaßnahmen verbleiben sollen. Das gilt auch für das historische Kopfsteinpflaster.

Müssen durch die Errichtung des Windparks alte Eichen am Lietzener Weg entfernt werden?

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Aufgrund der Lage der geplanten WEA innerhalb von Ackerflächen werden die WEA in den nächstgelegenen Ortschaften westlich sowie südlich und südöstlich der geplanten WEA wahrgenommen werden. Da sich im Norden dichtere zusammenhängende Waldgebiete erstrecken ist die Sichtbarkeit der Anlagen verstellt sowie für Positionen hinter den Waldflächen verschattet und die WEA nur noch eingeschränkt sichtbar.

Als Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen hat die EnBW eine Ersatzgeldabgabe zu leisten.

Weder in Umfragen noch in statistischen Untersuchungen lässt sich ein Einfluss von Windrädern auf Buchungszahlen nachweisen.

Eine Studie aus Schleswig-Holstein belegt, dass 93 % der Reisenden in Deutschland Windräder in ihrer Urlaubsregion nicht als störend empfinden. Nur 1 % der Touristen würde eine Region wegen der dortigen Windräder nicht wieder besuchen. 93 % der Befragten nannten Bauwerke als störend im Urlaub, die in keinem Zusammenhang mit der Erzeugung erneuerbarer Energien stehen wie Hochhäuser, Industrieanlagen in Hafenbereichen usw. Nur 7 % störten Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Windenergieanlagen.

Für einen nachhaltigen Tourismus spielt das Thema erneuerbare Energien eine immer wichtigere Rolle. Daher gibt es durchaus auch positive Auswirkungen auf den Tourismus.

Inwiefern wird die Sicht aus dem Ortskern beeinträchtigt? Welche Auswirkungen hat Windkraft auf den Tourismus?

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Geräte wie Kühlschrank, Waschmaschine und Heizung verursachen messbare Infraschallpegel. Autofahrer sind im Innenraum des Pkw einem relativ hohen Infraschalldruck in Höhe von 85 bis 110 Dezibel ausgesetzt, ein Vielfaches der maximal gemessenen Schalldrücke in der Nähe von Windenergieanlagen in einer Entfernung von 200 Metern (60 dB).

Dass Infraschall rund um Windenergieanlagen keine gesundheitlichen Auswirkungen auf direkte Anwohner hat, zeigt eine aktuelle Studie des Woolcock Institute of Medical Research in Australien. Die Wissenschaftler*innen haben Testpersonen im Schlaflabor drei Tage lang einem Level an Infraschall ausgesetzt, das höher lag als das eines Windparks mit acht Windturbinen in einer Entfernung von 335 Metern. In der australischen Laborstudie konnten die Wissenschaftlerinnen bei 37 gesunden, „lärmempfindlichen“ Erwachsenen keinen Unterschied zu einem Umfeld ohne Infraschall ausmachen. Der Windturbinen-Infraschall löste keine Schlafstörungen aus. Auch die Funktionen des Gehirns und des Herz-Kreislauf-Systems sowie die psychische Gesundheit blieben unbeeinflusst.

Ist Infraschall gefährlich oder gesundheitsschädigend?

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Die einzige Studie, welche einen Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise nachzuweisen behauptet, ist eine Auftragsarbeit zur Diskreditierung der Energiewende, außerdem lassen Methodik und Ergebnisse diesen Schluss nicht zu. Sämtliche andere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Windenergieanlagen keinen Einfluss auf Immobilienpreise haben.

Wirken sich Windenergieanlagen negativ auf den Wert von Immobilien aus?

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Es ist korrekt, dass brennende Windenergieanlagen nicht direkt gelöscht werden können, sofern die Gondel Feuer fängt, da die Feuerwehr keine Drehleitern hat, die hoch genug reichen. Daher lässt man brennende Anlagen kontrolliert abbrennen und beschränkt sich auf die Sicherung des Umfeldes und die Vermeidung des Übergreifens z.B. auf Bäume durch Ablöschen herabfallender Teile.

Das Risiko eines WEA-Brandes ist aber äußerst gering und betrifft lediglich 0,01% bis 0,04% aller WEA (zwischen 3 und 10 Anlagen pro Jahr von ca. 25.000).

Die WEA werden mit

  • Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen
  • Überzahldrehschutz
  • Sensoren zur Zustandsüberwachung
  • Gefahrenmeldeanlage
  • Blitzschutz
  • Feuerlöscher im Fuß und in der Gondel

ausgestattet.

Was passiert, wenn eine Windenergieanlage brennt und besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr?

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Die Abstände des Windparks zur nächsten Wohnbebauung betragen mehr als 1.000 Meter.

Was hat es mit der H2-Regelung auf sich? Wie weit muss der Windpark von der nächstgelegenen Wohnbebauung gelegen sein?

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Generell gehört Windenergie zu den effizientesten Möglichkeiten, Strom zu produzieren. Der „Rohstoff Wind“ ist unerschöpflich und kostenlos. Etwa 50% der Energie, die auf die Rotorblätter trifft, wird in Strom umgewandelt. Ein Ottomotor im Auto setzt nur maximal 40% der Energie um.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird Windenergieanlagen grundsätzlich nur bauen, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

Tatsächlich gibt es stellenweise Engpässe bei der Abführung des erzeugten Stroms, daher plant die Bundesnetzagentur einen massiven Ausbau der überregionalen Stromtrassen, nämlich bis 2035 einen Zubau von fast 18.000 km mit einem Investitionsvolumen von 95 Mrd. Euro. Am 30. April 2024 haben die Verteilnetzbetreiber der ARGE FNB Ost (u.a. E.DIS) ihren jeweiligen Netzausbauplan für das Hochspannungsnetz veröffentlicht. Die Verteilnetzbetreiber werden ihre Netzausbaupläne in den nächsten Jahren stetig weiterentwickeln.

Wie effizient und wirtschaftlich ist die Stromproduktion durch Windenergieanlagen?

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Die EnBW bietet verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten zur Einbeziehung der Heinersdorfer Ortsgemeinschaft:

  • Strombonus für Haushalte vor Ort
  • Nachrangdarlehen
  • Ein Gespräch mit der BEOS Bürgerenergiegenossenschaft bzgl. des Eigenbetriebs einer Windenergieanlage wurde durchgeführt (zur Zeit in interner Prüfung)
  • Windkrafteuro Brandenburg – BbgWindAbgG
    - 10.000 Euro je Windenergieanlage und Jahr für die Kommunen in einem Radius von 3km
  • EEG § 6
    - Bei Windenergieanlagen an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden
    - 72.307,2 € für die Gemeinde Steinhöfel pro Jahr (3 WEA)
  • Die Akzeptanz erneuerbarer Energien in der Bevölkerung ist höher, als es laute Interessengruppen erscheinen lassen.

Welche sozialen und wirtschaftlichen Folgen hat der Windpark für die Gemeinschaft?

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Energieeffizienz:

Stromsparen ist ein wichtiger Baustein der Energiewende.

Strom stellt aber nur einen Teil der Energie dar, die in Deutschland benötigt wird. Dazu kommen Wärme und Verkehr. Zur Erreichung von CO₂-Neutralität müssen alle Teile auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Daher werden Energieeffizienzmaßnahmen nicht ausreichen, um auf den Ausbau der Windenergie zu verzichten.

Photovoltaik:

Die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik ist ein wichtiger Bestandteil des Energiemixes. Windenergieanlagen und PV ergänzen sich gegenseitig an sonnenarmen bzw. windschwachen Tagen.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG EnBW arbeitet mit stationären Batteriespeichern, die Strom von Wind- und Solarparks in Phasen eines Überangebots zwischenspeichern.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird in Zukunft verstärkt mit Hilfe von Elektrolyseuren Ökostrom und Wasser in grünen Wasserstoff umwandeln.

Gibt es bessere Alternativen zur Windenergie, z.B. Energiesparen oder Photovoltaik? Was passiert in Zeiten eines Überangebots an Windstrom?

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