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Auf der Gemarkung der Gemeinden Berndorf, Hillesheim, Kerpen und Üxheim im Landkreis Vulkaneifel plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH die Errichtung eines Windparks. Das Vorhaben befindet sich innerhalb von Vorranggebieten im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein innerhalb des Planungsgebietes der Planungsgemeinschaft Region Trier. Die Planungen für den Windpark wurden zu Beginn des Jahres 2026 aufgenommen.

Projektdetails

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Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant in Waldflächen der Region „Kalkeifel“ einen Windpark mit bis zu 13 Windenergieanlagen.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Anteil der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren deutlich gesteigert werden. Dabei hat die Windkraft großes Ausbaupotenzial. Mit der Errichtung des Windparks „Kalkeifel“ wird ein substanzieller Beitrag zum Ausbau der Windenergie geleistet. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr pro Haushalt kann das Windparkvorhaben Kalkeifel bis zu ca. 70.000 Haushalte ein Jahr lang versorgen.

Die Standorte für die geplanten Windenergieanlagen wurden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens seitens der EnBW identifiziert. Schlussendlich muss jedes Windparkvorhaben alle Kriterien des jeweils durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einhalten. Es werden alle relevanten Auswirkungen auf den Menschen, Wild- und Nutztiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor Umwelteinwirkungen untersucht und geprüft. An Ende der Planungs- und Genehmigungsschritte steht ein Windpark, der einen wichtigen Beitrag zu einer klimaschonenden Stromerzeugung leistet.

Vorläufiger Lageplan der Windenergieanlagen.

Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials

In Anlehnung an den Windatlas BW (2019) berücksichtigen wir Standorte mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von > 215 W/m² in 160 m Höhe.

Bei Potenzialanalysen für Windenergie werden bei uns ausreichende Abstände zur bewohnten Bebauung beachtet.

Wir berücksichtigen Infrastruktur­einrichtungen wie Straßen, Stromnetze oder die Bahn.

Umwelt- und Naturschutz hat bei uns eine wichtige Bedeutung. Schon bei der Planung beachten wir schützenswerte Gebiete.

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse stellen einen entscheidenden Faktor für die Eignung eines Standorts zur Nutzung von Windenergie dar. Insbesondere die sogenannte Windhöffigkeit spielt eine zentrale Rolle für die Wirtschaftlichkeit eines Windenergieprojekts. Windhöffigkeit beschreibt, wie viel Wind an einem bestimmten Ort weht und wie gut dieser Standort für die Nutzung von Windenergie geeignet ist. Je stärker und gleichmäßiger der Wind an einem Ort weht, desto höher ist die Windhöffigkeit. Das ist wichtig, weil Windenergieanlagen nur dann effizient Strom erzeugen können, wenn genug Wind vorhanden ist. Um die Windhöffigkeit zu bestimmen, werden Daten wie Windgeschwindigkeit, Windrichtung und die Häufigkeit von Wind gemessen bzw. anhand der Erzeugungsdaten von bereits vorhandener Windenergieanlagen der Region berechnet. Diese Werte helfen dabei, herauszufinden, ob sich ein Standort für den Bau von Windkraftanlagen eignet.

Gemäß des „Neuen Europäischen Windatlas“ (NEWA) von 2019 liegt das Potenzial für die Windenergienutzung im Vorranggebiet bei ca. 400 W/m² Windleistungsdichte und bei einer Windgeschwindigkeit von rund 7 – 7,5 m/s auf Nabenhöhe. Für den Windpark Kalkeifel ist zusätzlich eine Windmessung mittels eines mobilen Windmessgerätes (LiDAR-Messgerät) vorgesehen. Das mobile Windmessgerät erfasst über einem Zeitraum von einem Jahr die Windgeschwindigkeiten und andere meteorologische Parameter auf deren Basis eine fundierte Prognose erstellt werden kann.

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Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, wird geprüft, dass das Vorhaben Mensch und Umwelt nicht einschränkt oder mit mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten belastet. Diese basieren unter anderem auf den Ergebnissen vorangegangener ökologischer Untersuchungen. Ziel der Gutachten ist es zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Interessen der Anwohner*innen sowie mit den Anforderungen an Umwelt- und Naturschutz vereinbar ist. Alle konkreten Untersuchungen werden in Abstimmung mit dem Landkreis Vulkaneifel und der SGD-Nord in Koblenz als zuständige Genehmigungsbehörde festgelegt. Neben den ökologischen Gutachten sind auch Prognosen zu Schallimmissionen und Schat-tenwurf verpflichtend. Je nach Standort und Projektspezifika können darüber hinaus weitere Gutachten erforderlich werden, die individuell festgelegt werden.

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(Quelle: BWE)

Schallemission

Zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich plant die EnBW ihre Windparks anhand der Richtwerte der Technischen Anleitung. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.

Immissionsrichtwerte (nachts):
  • Industriegebiete: 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 50 dB(A)
  • Mischgebiete: 45 dB(A)
  • Urbane Gebiete: 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)

Bei Überschreitung wird das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodi verändert bzw. angepasst, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.

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Schattenwurf

Die EnBW legt großen Wert darauf, dass die Windenergieanlagen das Wohlbefinden der Anwohner*innen nicht beeinträchtigen und sich bestmöglich in die Umgebung integrieren. Mithilfe von Sensorik, die an den Windenergieanlagen angebracht ist, stellen wir sicher, dass die zulässigen Grenzwerte für theoretische (maximal 30 Stunden pro Jahr) und tatsächliche Beschattung (maximal 8 Stunden pro Jahr) nicht überschritten werden. Für ein betroffenes Gebäude liegt dieser bei 30 Min pro Tag.

Projektzeitplan

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Kalkeifel Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Seit Beginn 2026
Projektvorbereitung und Flächensicherung
2026
Beauftragung fachspezifische Gutachten
Herbst 2027
Einreichung Antrags nach Bundes-Immissionsschutzgesetz unter Anwendung von § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz
2028
Einreichung ergänzender Unterlagen zur Vervollständigung des vollständig prüffähigen Genehmigungsantrags
Herbst 2028
Voraussichtlicher Erhalt des Genehmigungsbescheids
2030
Beginn der Bauphase
2031
Geplante Inbetriebnahme des Windparks

Mitmach-Modell

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Attraktive Chancen für Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger*innen bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten ein maßgeschneidertes Beteiligungsmodell an, das auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nimmt. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit den Gemeinden Berndorf, Hillesheim, Kerpen und Üxheim festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.

Informationen finden Sie hier: www.buergerbeteiligung.enbw.com/

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und wurde seitdem mehrfach angepasst. Für 2027 steht die nächste Änderung an. Insbesondere das Förderregime wird wahrscheinlich große Änderungen erfahren. Nähere Informationen liegen allerdings noch nicht vor.

Daher ist es sowohl der EnBW als auch allen anderen Projektierern von Erneuerbare-Energieprojekten derzeit nicht möglich, Aussagen über zukünftige Vorteile für die Bürger und Gemeinden zu machen.

Bisher standen seitens der EnBW folgende Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung bereit

Beteiligung über Darlehen

Die Chance: Bürger finanzieren ihren Windpark direkt.

Grundidee: Die Bürger können am wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes teilhaben und unterstützen die EnBW beim weiteren Windkraftausbau.

Pachteinnahmen für die Gemeinden

Die Chance: Die Kommune erhält Pachtzahlungen für die Flächennutzung.

Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG

Die Chance: Die Kommunen erhalten Abgaben nach §6 EEG von 0,2 ct je produzierter kWh.

Bürgerenergie-Beteiligungsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Die Chance: In Anlehnung an das bereits existierende „Bürgerenergiegesetz“ in NRW, ist in Rheinland-Pfalz ein „Bürgerenergie-Beteiligungsgesetz“ geplant. Neben der kommunalen Beteiligung sind diverse Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Termine & Kontakt

Termine

Derzeit gibt es keine aktuellen Termine.

Kontakt

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