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Windpark Neuenbürg

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Auf der Gemarkung der Stadt Neuenbürg im Landkreis Enzkreis plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH die Errichtung eines Windparks. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der aktuellen Windenergie-Suchräume des Regionalverbands Nordschwarzwald. Die Planungen für den Windpark wurden im Jahr 2024 aufgenommen.

Projektdetails

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Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant derzeit die Errichtung eines Windparks auf der Gemarkung Neuenbürg. Die konkreten Standorte für die geplanten Windenergieanlagen wurden bereits identifiziert.

Die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Windenergieplanung haben sich im letzten Jahr verändert: Bund und Länder haben verbindliche Flächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten festgelegt. Der Regionalverband Nordschwarzwald befindet sich mit den Vorranggebieten aktuell in der zweiten Offenlage. Nach aktuellem Stand könnten auf den kommunalen Waldflächen der Stadt Neuenbürg bis zu sieben Anlagen realisiert werden.

Die endgültige Anzahl möglicher Windenergieanlagen hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab. Insbesondere das vom Regionalverband festzulegende Gebiet wird entscheidend dafür sein, wie viele Anlagen tatsächlich errichtet werden können. In jedem Fall erfolgt die Standortwahl unter Berücksichtigung angemessener Abstände zur nächstgelegenen zusammenhängenden Wohnbebauung.

Schlussendlich muss jedes Windparkvorhaben alle Kriterien des jeweils durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einhalten. Es werden alle relevanten Auswirkungen auf den Menschen, Wild- und Nutztiere, die Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, das Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen untersucht und geprüft.

Im Ergebnis aller Planungs- und Genehmigungsschritte entsteht ein Windpark, der einen wichtigen Beitrag zu einer klimaschonenden Stromerzeugung leistet.

Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials

In Anlehnung an den Windatlas BW (2019) berücksichtigen wir Standorte mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von > 215 W/m² in 160 m Höhe.

Bei Potenzialanalysen für Windenergie werden bei uns ausreichende Abstände zur bewohnten Bebauung beachtet.

Wir berücksichtigen Infrastruktur­einrichtungen wie Straßen, Stromnetze oder die Bahn.

Umwelt- und Naturschutz hat bei uns eine wichtige Bedeutung. Schon bei der Planung beachten wir schützenswerte Gebiete.

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse stellen einen entscheidenden Faktor für die Eignung eines Standorts zur Nutzung von Windenergie dar. Insbesondere die sogenannte Windhöffigkeit spielt eine zentrale Rolle für die Wirtschaftlichkeit eines Windenergieprojekts.

Laut dem Windatlas für Baden-Württemberg übertrifft das Projektgebiet mit einer Windleistungsdichte von über 340 W/m² deutlich den definierten Schwellenwert von 215 W/m², ab dem ein Standort als grundsätzlich geeignet für die Windenergienutzung gilt. Somit sind hier sehr gute Bedingungen für den geplanten Windpark zu erwarten.

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Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten erforderlich. Diese basieren unter anderem auf den Ergebnissen vorangegangener ökologischer Untersuchungen. Ziel der Gutachten ist es zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Interessen der Anwohner*innen sowie mit den Anforderungen an Umwelt- und Naturschutz vereinbar ist.

Welche konkreten Untersuchungen notwendig sind, wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Pforzheim als zuständige Genehmigungsbehörde festgelegt. Neben den ökologischen Gutachten sind auch Prognosen zu Schallimmissionen und Schattenwurf verpflichtend. Je nach Standort und Projektspezifika können darüber hinaus weitere Gutachten erforderlich werden, die individuell festgelegt werden.

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(Quelle: BWE)

Schallemission

Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten erforderlich. Diese basieren unter anderem auf den Ergebnissen vorangegangener ökologischer Untersuchungen. Ziel der Gutachten ist es zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Interessen der Anwohner*innen sowie mit den Anforderungen an Umwelt- und Naturschutz vereinbar ist.

Welche konkreten Untersuchungen notwendig sind, wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Pforzheim als zuständige Genehmigungsbehörde festgelegt. Neben den ökologischen Gutachten sind auch Prognosen zu Schallimmissionen und Schattenwurf verpflichtend. Je nach Standort und Projektspezifika können darüber hinaus weitere Gutachten erforderlich werden, die individuell festgelegt werden.

Immissionsrichtwerte (nachts):
  • Industriegebiete: 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 50 dB(A)
  • Mischgebiete: 45 dB(A)
  • Urbane Gebiete: 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)

Bei Überschreitung würde das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodi verändert bzw. angepasst, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.

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Schattenwurf

Um sicherzustellen, dass die zulässigen Grenzwerte beim Schattenwurf eingehalten werden, ist moderne Sensorik an unseren Windenergieanlagen installiert. So wird gewährleistet, dass die theoretische Beschattung 30 Stunden und die tatsächliche Beschattung 8 Stunden pro Jahr nicht überschreitet. Für ein betroffenes Gebäude liegt der tägliche Grenzwert bei 30 Min pro Tag.

Projektzeitplan

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Neuenbürg. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

06/2025:
Einreichung BImSchG-Antrag unter Anwendung von
§ 6 WindBG
Bis Q2 2026:
Ergänzung Antragsunterlagen zu einem vollständigen und
prüffähigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag
Q4 2026 / Q1 2027:
Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
02/2027:
Teilnahme an der EEG-Ausschreibung
Q2 2027:
Baubeginn/Rodung der genehmigten
Eingriffsflächen
Q4 2028:
Geplante Inbetriebnahme Windpark

Mitmach-Modell

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Attraktive Chancen für Bürger, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Stadt Bad Waldsee festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben

Alle Informationen finden Sie hier: https://buergerbeteiligung.enbw.com/

Direkte Beteiligung am Windpark

Die Chance: Ein Geschäftsanteil für unsere Partner

Der Partner beteiligt sich an einer durch die EnBW gegründeten Gesellschaft.

Beteiligung über Darlehen

Die Chance: Bürger finanzieren ihren Windpark direkt.

Grundidee: Die Bürger können am wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes teilhaben und unterstützen die EnBW beim weiteren Windkraftausbau.

Pachteinnahmen für die Gemeinde und kommunale Beteiligung (§ 6 EEG)

Die Chance: Die Kommune erhält Pachtzahlungen für die Flächennutzung, sowie eine kommunale Abgabe nach §6 EEG von 0,2 ct je produzierter kWh.

Termine & Kontakt

Termine

Aktuell sind keine Termine geplant.

Kontakt

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