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In Östringen im Landkreis Karlsruhe plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH die Errichtung eines Windparks. Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines vorläufig festgesetzten Vorranggebietes des Verbands Region Karlsruhe.

Projektdetails

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Standortkarte Windpark Östringen

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant auf kommunalen Waldflächen der Stadt Östringen einen Windpark mit bis zu vier Windenergieanlagen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren deutlich gesteigert werden. Dabei hat die Windkraft großes Ausbaupotenzial. Mit der Errichtung des Windparks Östringen wird ein substanzieller Beitrag zum Ausbau der Windenergie geleistet. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr pro Haushalt kann das Windparkvorhaben Östringen bis zu ca. 20.000 Haushalte ein Jahr lang versorgen.

Die konkreten Standorte für die geplanten Windenergieanlagen wurden für das Genehmigungsverfahren bereits seitens der EnBW identifiziert. Schlussendlich muss jedes Windparkvorhaben alle Kriterien des jeweils durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einhalten. Es werden alle relevanten Auswirkungen auf den Menschen, Wild- und Nutztiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor Umwelteinwirkungen untersucht und geprüft. Im Ergebnis aller Planungs- und Genehmigungsschritte entsteht ein Windpark, der einen wichtigen Beitrag zu einer klimaschonenden Stromerzeugung leistet.

Standortkarte Windpark Östringen

Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials

In Anlehnung an den Windatlas BW (2019) berücksichtigen wir Standorte mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von > 215 W/m² in 160 m Höhe.

Bei Potenzialanalysen für Windenergie werden bei uns ausreichende Abstände zur bewohnten Bebauung beachtet.

Wir berücksichtigen Infrastruktur­einrichtungen wie Straßen, Stromnetze oder die Bahn.

Umwelt- und Naturschutz hat bei uns eine wichtige Bedeutung. Schon bei der Planung beachten wir schützenswerte Gebiete.

Anlagenzahl und Anlagentypen

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse stellen einen entscheidenden Faktor für die Eignung eines Standorts zur Nutzung von Windenergie dar. Insbesondere die sogenannte Windhöffigkeit spielt eine zentrale Rolle für die Wirtschaftlichkeit eines Windenergieprojekts. Windhöffigkeit beschreibt, wie viel Wind an einem bestimmten Ort weht und wie gut dieser Standort für die Nutzung von Windenergie geeignet ist. Je stärker und gleichmäßiger der Wind an einem Ort weht, desto höher ist die Windhöffigkeit. Das ist wichtig, weil Windenergieanlagen nur dann effizient Strom erzeugen können, wenn genug Wind vorhanden ist. Um die Windhöffigkeit zu bestimmen, werden Daten wie Windgeschwindigkeit, Windrichtung und die Häufigkeit von Wind gemessen. Diese Werte helfen dabei, herauszufinden, ob sich ein Standort für den Bau von Windkraftanlagen lohnt.

Gemäß Windatlas Baden-Württemberg liegt das Potenzial für die Windenergienutzung im Vorranggebiet bei über 250 W/m² (Windleistungsdichte auf 160 m).

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(Quelle: BWE)

Geräuschentwicklung

Zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich plant die EnBW ihre Windparks anhand der Richtwerte der Technischen Anleitung. Hierbei ist zu beachten, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.

Immissionsrichtwerte (nachts):
  • Industriegebiete: 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 50 dB(A)
  • Dorf- und Mischgebiete: 45 dB(A)
  • Urbane Gebiete: 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)


Bei Überschreitung wird das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodi verändert bzw. angepasst, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.

(Quelle: BWE)
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Schattenwurf

Wir legen großen Wert darauf, dass die Windenergieanlagen das Wohlbefinden der Anwohner*innen nicht beeinträchtigen und sich bestmöglich in die Umgebung integrieren. Mithilfe von Sensorik, die an den Windenergieanlagen angebracht ist, stellen wir sicher, dass die zulässigen Grenzwerte für theoretische (maximal 30 Stunden pro Jahr) und tatsächliche Beschattung (maximal 8 Stunden pro Jahr) nicht überschritten werden. Für ein betroffenes Gebäude liegt dieser bei 30 Min pro Tag.

Projektzeitplan

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Östringen. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

2026
Durchführung Genehmigungsverfahren und Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
2027
Bei positiver Erteilung: Ausschreibung BNetzA und Teilnahme an der EEG-Ausschreibung
2027
Frühester Baubeginn / Rodung der genehmigten Eingriffsflächen
2028 / 2029
Geplante Inbetriebnahme Windpark

Mitmach-Modell

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Attraktive Chancen für Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger*innen bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten ein maßgeschneidertes Beteiligungsmodell an, das auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nimmt. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Östringen festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.

Alle Informationen finden Sie hier: https://buergerbeteiligung.enbw.com/

Direkte Beteiligung am Windpark

Die Chance: Ein Geschäftsanteil für unsere Partner

Der Partner beteiligt sich an einer durch die EnBW gegründeten Gesellschaft.

Beteiligung über Darlehen

Die Chance: Bürger finanzieren ihren Windpark direkt.

Grundidee: Die Bürger können am wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes teilhaben und unterstützen die EnBW beim weiteren Windkraftausbau.

Pachteinnahmen für die Gemeinde und kommunale Beteiligung (§ 6 EEG)

Die Chance: Die Kommune erhält Pachtzahlungen für die Flächennutzung, sowie eine kommunale Abgabe nach §6 EEG von 0,2 ct je produzierter kWh.

Termine & Kontakt

Termine

Derzeit gibt es keine aktuellen Termine

Kontakt

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Windkraft: Fakten statt Mythen

Rund um Windenergie kursieren viele Behauptungen – doch was stimmt wirklich? Unser Faktencheck räumt mit Irrtümern auf und liefert fundierte Antworten.

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Präsentation Windpark Östringen
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