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Windpark Römerstein

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Die EnBW Windkraftprojekte GmbH plant im Gemeindegebiet Römerstein im Landkreis Reutlingen einen Windpark. Dieses Vorhaben wird im Bereich des aktuellen Windenergie-Suchraums „RT-15“ des Regionalverbandes Neckar-Alb geplant. Die Planungen zum Windpark durch die EnBW haben im Jahr 2023 begonnen.

Projektdetails
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Karte der in Planung befindlichen Vorranggebiete

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant derzeit auf Wald- und Offenlandflächen in der Gemeinde Römerstein und Westerheim einen Windpark mit bis zu zehn Windenergieanlagen (WEA). Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr pro Haushalt kann das Windparkvorhaben Römerstein bis zu ca. 45.000 Haushalte ein Jahr lang versorgen.

Um die Energiewende zu beschleunigen hat die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen, das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“. In diesem wurden konkrete Flächenziele festgelegt, die in einem weiteren Schritt von den Bundesländern ausgewiesen werden. Diese Ziele sind die planungsrechtliche Grundlage für unser Vorhaben. Der Regionalverband Neckar-Alb übernimmt die Aufgabe diese Flächen in konkrete Regionalpläne zu übersetzen. Ein formelles Beteiligungsverfahren zur ersten Offenlage mit möglichen Flächen hat bereits stattgefunden.

Die finale Anzahl der Windenergieanlagen ist von vielen Faktoren abhängig. Entscheidend ist hier auch die Flächenausweisung des Regionalverbands. Unser Ziel ist es, die Standorte so zu planen, dass sowohl die technischen als auch alle gesetzlichen Anforderungen, wie Schallgrenzwerte, eingehalten werden. Das beinhaltet auch ausreichende Vorsorgeabstände zu den nächstliegenden zusammenhängenden Wohnbebauungen.

Die konkreten Standorte für die geplanten Windenergieanlagen wurden für das Genehmigungsverfahren bereits seitens der EnBW identifiziert. Schlussendlich muss jedes Windparkvorhaben alle Kriterien des jeweils durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einhalten. Es werden alle relevanten Auswirkungen auf den Menschen, Wild- und Nutztiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter im Hinblick auf Umwelteinwirkungen untersucht und geprüft. Im Ergebnis aller Planungs- und Genehmigungsschritte entsteht ein Windpark, der einen wichtigen Beitrag zu einer klimaschonenden Stromerzeugung leistet.

Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials

In Anlehnung an den Windatlas BW (2019) berücksichtigen wir Standorte mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von > 215 W/m² in 160 m Höhe.

Bei Potenzialanalysen für Windenergie werden bei uns ausreichende Abstände zur bewohnten Bebauung beachtet.

Wir berücksichtigen Infrastruktur­einrichtungen wie Straßen, Stromnetze oder die Bahn.

Umwelt- und Naturschutz hat bei uns eine wichtige Bedeutung. Schon bei der Planung beachten wir schützenswerte Gebiete.

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes für Windenergieanlagen entscheiden. Darüber hinaus ist die sogenannte Windhöffigkeit ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projektes. Windhöffigkeit beschreibt, wie viel Wind an einem bestimmten Ort weht und wie gut dieser Standort für die Nutzung von Windenergie geeignet ist. Je stärker und gleichmäßiger der Wind an einem Ort weht, desto höher ist die Windhöffigkeit. Das ist wichtig, weil Windenergieanlagen nur dann effizient Strom erzeugen können, wenn genug Wind vorhanden ist. Um die Windhöffigkeit zu bestimmen, werden Daten wie Windgeschwindigkeit, Windrichtung und die Häufigkeit von Wind gemessen. Diese Werte helfen dabei, herauszufinden, ob sich ein Standort für den Bau von Windkraftanlagen lohnt.

Der Windatlas Baden-Württemberg, der im Jahr 2019 veröffentlicht wurde, zeigt auf, dass die Projektfläche in Römerstein mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von etwa 300 W/m² ein hohes Potenzial für die Windenergienutzung bietet. Dieser Wert liegt deutlich über der Schwelle von 215 W/m², die als Kriterium für die Eignung eines Gebietes für Windenergieanlagen herangezogen wird.

Zur Verifizierung der Daten des Windatlas und genaueren Bestimmung der regionalen Windbedingungen am Projektstandort führte die EnBW eine einjährige Windmessung mit einem LiDAR-Gerät (Light Detection and Ranging) durch. Dabei werden Laserstrahlen ausgesendet, die an Partikeln in der Atmosphäre gestreut werden. Aus der Rückstreuung des Lichts kann das Gerät die Entfernung der Partikel bestimmen und daraus die Windgeschwindigkeit in verschiedenen Höhen ableiten. Über den gesamten Zeitraum wurde hierbei sogar im Durchschnitt eine Windleistungsdichte von über 330 W/m² auf 160 m Höhe ermittelt. Dies unterstreicht die hervorragende Eignung des Gebiets für die Windenergie.

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Im Einklang mit Mensch und Umwelt

Bei der Planung unserer Windparks setzen wir uns dafür ein, dass unser Vorhaben Hand in Hand mit den Interessen der Anwohner*innen und dem Schutz der Natur geht, so auch beim Windparkvorhaben Römerstein. Dies ist ein zentrales Anliegen der EnBW und ebenfalls eine grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung des Projekts.

Welche Untersuchungen durchgeführt werden müssen, wird in Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt Reutlingen festgelegt. Dies umfasst nicht nur eine ökologische Bewertung, sondern auch detaillierte Prognosen zu Schallausbreitung und Schattenwurf. Mitunter sind zusätzliche Untersuchungen erforderlich, um alle Aspekte des Projekts zu beleuchten. Diese werden individuell festgelegt, um auf alle Besonderheiten des Standorts einzugehen.

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(Quelle: BWE)

Schallemission

Zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich plant die EnBW ihre Windparks anhand der Richtwerte der Technischen Anleitung. Hierbei ist zu beachten, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.

Grenzwerte (nachts):

  • Industriegebiete: 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 50 dB(A)
  • Mischgebiete: 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)

Bei Überschreitung wird das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodi verändert bzw. angepasst, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.

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Schattenwurf

Wir legen großen Wert darauf, dass die Windenergieanlagen das Wohlbefinden der Anwohner*innen nicht beeinträchtigen und sich bestmöglich in die Umgebung integrieren. Mithilfe von Sensorik, die an den Windenergieanlagen angebracht ist, stellen wir sicher, dass die zulässigen Grenzwerte für theoretische (maximal 30 Stunden pro Jahr) und tatsächliche Beschattung (maximal 8 Stunden pro Jahr) nicht überschritten werden. Für ein betroffenes Gebäude liegt dieser bei 30 Min pro Tag.

Projektzeitplan
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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Römerstein. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Seit 2023
Projektvorbereitung und Flächensicherung
2024
Beauftragung fachspezifischer Gutachten
2024 - 2025
Windmessung
Juni 2025
Einreichung des Antrags nach Bundes-Immissionsschutzgesetz unter Anwendung von § 6 WindBG
2025/2026
Einreichung ergänzender Unterlagen zur Vervollständigung des vollständig prüffähigen Genehmigungsantrags
2026
Voraussichtlicher Erhalt des Genehmigungsbescheids
2026
Teilnahme an der EEG-Ausschreibung
2027
Beginn der Bauphase
2028
Geplante Inbetriebnahme des Windparks
Mitmach-Modell
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Attraktive Chancen für Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger*innen bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten ein maßgeschneidertes Beteiligungsmodell an, das auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nimmt. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Römerstein festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.

Alle Informationen finden Sie hier: https://buergerbeteiligung.enbw.com/

Direkte Beteiligung am Windpark

Die Chance: Ein Geschäftsanteil für unsere Partner

Der Partner beteiligt sich an einer durch die EnBW gegründeten Gesellschaft.

Beteiligung über Darlehen

Die Chance: Bürger finanzieren ihren Windpark direkt.

Grundidee: Die Bürger können am wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes teilhaben und unterstützen die EnBW beim weiteren Windkraftausbau.

Pachteinnahmen für die Gemeinde und kommunale Beteiligung (§ 6 EEG)

Die Chance: Die Kommune erhält Pachtzahlungen für die Flächennutzung, sowie eine kommunale Abgabe nach §6 EEG von 0,2 ct je produzierter kWh.

Termine & Kontakte

Termine

Aktuell sind keine Termine geplant.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
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