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Windpark Titisee-Neustadt

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Die EnBW plant auf Waldflächen in der Gemeinde Titisee-Neustadt (Gemarkung Schwärzenbach) einen Windpark mit drei Windenergieanlagen. Die Erteilung der Genehmigung wird in Kürze erwartet, die voraussichtliche Inbetriebnahme ist für das 3.Quartal 2028 geplant.

Projektdetails

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Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant in dem derzeit forstwirtschaftlich genutzten Waldgebiet auf dem Höhenrücken des Kolmen ca. 1km nordwestlich der Gemeinde Eisenbach einen Windpark mit drei Windenergieanlagen.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren deutlich gesteigert werden. Dabei hat die Windkraft großes Ausbaupotenzial. Mit der Errichtung des Windparks Titisee-Neustadt wird ein substanzieller Beitrag zum Ausbau der Windenergie geleistet. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr pro Haushalt kann das Windparkvorhaben Titisee-Neustadt bis zu ca. 11.500-Haushalte ein Jahr lang versorgen.

Für die Standorte sind insgesamt drei Windenergieanlagen des Typs Vestas vorgese-hen. Die geplanten Windenergieanlagen haben eine Nennleistung von je 6,0 Megawatt (MW), einen Rotordurchmesser von 162 Metern und eine Nabenhöhe bei WEA 1 von 166 Metern und WEA 2 und 3 eine Nabenhöhe von 169 Metern. Dies entspricht einer Gesamtleistung von 18,0 MW.

Alle Anlagen halten die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben ein. Es wurden alle relevanten Auswirkungen auf den Menschen, Wild- und Nutztiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor Umweltein-wirkungen untersucht und geprüft. Im Ergebnis aller Planungs- und Genehmigungs-schritte wird ein Windpark entstehen, der einen wichtigen Beitrag zu einer klima-schonenden Stromerzeugung leistet.

Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials

In Anlehnung an den Windatlas BW (2019) berücksichtigen wir Standorte mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von > 215 W/m² in 160 m Höhe.

Bei Potenzialanalysen für Windenergie werden bei uns ausreichende Abstände zur bewohnten Bebauung beachtet.

Wir berücksichtigen Infrastruktur­einrichtungen wie Straßen, Stromnetze oder die Bahn.

Umwelt- und Naturschutz hat bei uns eine wichtige Bedeutung. Schon bei der Planung beachten wir schützenswerte Gebiete.

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts.

Gemäß Windatlas ist die maßgebende Größe zur Darstellung der Windhöffigkeit (also des Windaufkommens) an einem Standort die sogenannte „mittlere gekappte Windleistungsdichte“. Diese liegt im Projektgebiet bei über 300 W/m² auf 160 Meter über Grund, was auf gute Windverhältnisse schließen lässt.

Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu erhalten, führte die EnBW ab April 2020 eine einjährige Windmessungen mit einem LiDAR-Gerät durch. Nach Auswertung der Daten wird ein jährlichen Energieertrag von ca. 40.000 MWh erwartet.

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Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Ziel der Gutachten ist es zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Interessen der Anwohner*innen sowie mit den Anforderungen an Umwelt- und Naturschutz vereinbar ist.

Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem zuständigen Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald im Voraus abgestimmt und festgelegt. Neben den ökologischen Gutachten sind auch Prognosen zu Schallimmissionen und Schattenwurf verpflichtend. Je nach Standort und Projektspezifika können darüber hinaus weitere Gutachten erforderlich werden, die individuell festgelegt werden.

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(Quelle: BWE)

Geräuschentwicklung

Zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich plant die EnBW ihre Windparks anhand der Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Hierbei ist zu beachten, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.

Immissionsrichtwerte (nachts):
  • Industriegebiete: 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 50 dB(A)
  • Dorf- und Mischgebiete: 45 dB(A)
  • Urbane Gebiete: 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)


Bei Überschreitung wird das Parklayout, der Anlagentyp und/oder die Betriebsmodi verändert bzw. angepasst, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.

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Schattenwurf

Wir legen großen Wert darauf, dass die Windenergieanlagen das Wohlbefinden der Anwohner*innen nicht beeinträchtigen und sich bestmöglich in die Umgebung integrieren. Mithilfe von Sensorik, die an den Windenergieanlagen angebracht ist, stellen wir sicher, dass die zulässigen Grenzwerte für theoretische (maximal 30 Stunden pro Jahr) und tatsächliche Beschattung (maximal 8 Stunden pro Jahr) nicht überschritten werden. Für ein betroffenes Gebäude liegt dieser bei 30 Min pro Tag.

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Netzanbindung

Die Netzanbindung erfolgt über Erdkabel. Der für den Windpark Titisee-Neustadt vom örtli-chen Netzbetreiber zugewiesene Netzanschluss befindet sich am Umspannwerk in Neu-stadt. Der Netzverknüpfungspunkt befindet sich in einer Entfernung (Luftlinie) von ca. 11 km zum Windpark.

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Titisee-Neustadt. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Oktober 2019
Vertragsunterzeichnung Waldbesitzer / EnBW
2. Quartal 2020
Beginn Windmessung
3. Quartal 2021
Abschluss Windmessung
4. Quartal 2021
Abschluss der naturschutzfachlichen Untersuchungen
Februar 2021
Vorantragskonferenz
August 2021
Einreichung Antrag auf Vorbescheid
August 2022
Einreichung Genehmigungsantrag
1. Quartal 2026
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG
2026
Teilnahme EEG-Ausschreibung
1. Quartal 2027
Bei Zuschlag voraussichtlicher Baubeginn
2028
Geplante Inbetriebnahme

Termine & Kontakte

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