Neu ist unter anderem auch, dass sich die neue Förderung an Privatpersonen mit kleinem und mittlerem Einkommen richtet. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen für die neue E-Auto-Förderung erfüllt sein müssen und wie hoch diese ausfällt.
E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro vom Staat
Schon im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eine neue E-Auto-Förderung für Privatpersonen in Aussicht gestellt. Dieses Vorhaben wird nun umgesetzt: Nach Angaben von Bundesumweltminister Carsten Schneider beträgt die Förderhöhe 1.500 bis 6.000 Euro und hängt von mehreren Faktoren ab:
- Höhe des Haushaltseinkommens
- Art des Autos
- Größe der Familie
Generell gilt: Bei Haushalten ohne Kinder darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 80.000 Euro nicht übersteigen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 5.000 Euro pro Kind, das im Haushalt lebt – und wird bei 90.000 Euro gedeckelt.
E-Auto-Förderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge
Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 6.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge möglich.
Dabei beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Dieser Betrag erhöht sich um jeweils 500 Euro pro Kind, das im Haushalt lebt. Allerdings ist der Zuschuss auf 1.000 Euro gedeckelt. Bedeutet: Ab dem dritten Kind gibt es keine höhere Förderung.
Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 45.000 Euro erhöht sich die Förderung um 2.000 Euro. Bis zu einer Einkommensgrenze von 60.000 Euro gibt es 1.000 Euro Zuschuss.
Daraus ergeben sich folgende Fördersummen:
Haushaltseinkommen (pro Jahr) |
Förderung ohne Kinder |
Förderung mit einem Kind |
Förderung mit zwei und mehr Kindern |
|---|---|---|---|
bis 45.000 Euro |
5.000 Euro |
5.500 Euro |
6.000 Euro |
45.001 bis 60.000 Euro |
4.000 Euro |
4.500 Euro |
5.000 Euro |
60.001 bis 80.000 Euro |
3.000 Euro |
3.500 Euro |
4.000 Euro |
80.001 bis 85.000 Euro |
keine Förderung |
3.500 Euro |
4.000 Euro |
85.001 bis 90.000 Euro |
keine Förderung |
keine Förderung |
4.000 Euro |
90.001 und mehr |
keine Förderung |
keine Förderung |
keine Förderung |
E-Auto-Förderung für Plug-In-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender
Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender ist insgesamt eine Förderung von bis zu 4.500 Euro möglich.
Während grundsätzlich alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden, förderfähig sind, gibt es bei Plug-In-Hybriden und Range Extendern Einschränkungen. Denn diese
- dürfen nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder
- müssen mindestens über 80 Kilometer elektrische Reichweite verfügen.
Ab dem 1. Juli 2027 sollen dann die CO2-Emissionen im realen Betrieb herangezogen werden, um eine mögliche Förderung zu prüfen.
Die Basisförderung beträgt 1.500 Euro. Auch hier gilt: Die Förderung erhöht sich um jeweils 500 Euro pro Kind, das im Haushalt lebt. Dieser Zuschuss ist auf 1.000 Euro gedeckelt. Bedeutet: Ab dem dritten Kind gibt es keine höhere Förderung.
Ebenso erhalten Haushalte mit einer Einkommensgrenze von 45.000 Euro 2.000 Euro Zuschuss. Bis zu einem Haushaltseinkommen von 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro.
Daraus ergeben sich folgende Fördersummen:
Haushaltseinkommen (pro Jahr) |
Förderung ohne Kinder |
Förderung mit einem Kind |
Förderung mit zwei und mehr Kindern |
|---|---|---|---|
bis 45.000 Euro |
3.500 Euro |
4.000 Euro |
4.500 Euro |
45.001 bis 60.000 Euro |
2.500 Euro |
3.000 Euro |
3.500 Euro |
60.001 bis 80.000 Euro |
1.500 Euro |
2.000 Euro |
2.500 Euro |
80.001 bis 85.000 Euro |
keine Förderung |
2.000 Euro |
2.500 Euro |
85.001 bis 90.000 Euro |
keine Förderung |
keine Förderung |
2.500 Euro |
90.001 und mehr |
keine Förderung |
keine Förderung |
keine Förderung |
Wer kann die neue E-Auto-Förderung erhalten?
Folgende Voraussetzungen gelten, um die Prämie zu erhalten:
- Bei Haushalten ohne Kinder darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 80.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind, das im Haushalt lebt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro. Sie ist bei 90.000 Euro gedeckelt.
- Das Fahrzeug, für das die Förderung beantragt wird, muss zur EU-Fahrzeugklasse M1 gehören. Das sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Verordnung (EU) 2018/858).
- Das Fahrzeug muss als Neufahrzeug per Kauf oder Leasing erworben und erstmalig in Deutschland zugelassen worden sein.
- Das Fahrzeug wurde nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen
- Das Fahrzeug muss mindestens drei Jahre im Besitz der Antragssteller*innen
Da die neue E-Auto-Förderung unter anderem auch die europäischen Autohersteller unterstützen soll, ist eine Förderung für Gebrauchtwagen zunächst nicht vorgesehen.
Wann kann die neue E-Auto-Förderung beantragt werden?
Auch wenn die Bundesregierung mit einer Pressekonferenz bereits über die neue E-Auto-Förderung informiert hat, ist eine Antragsstellung bislang noch nicht möglich. Die Verhandlungen, wie genau die E-Auto-Prämie umgesetzt werden soll, sind nämlich noch nicht abgeschlossen. So steht aktuell zum Beispiel noch nicht fest, ob wie beim ursprünglichen Umweltbonus das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig sein wird. Das Antragsportal soll im Mai zur Verfügung stehen. Es soll sich um einen digitalisierten Prozess handeln, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Wichtig: Die neue E-Auto-Prämie gilt für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden, auch wenn noch keine Antragsstellung möglich ist. Die Förderung kann bis zu einem Jahr nach der Zulassung beantragt werden.

Durch die neue E-Auto-Förderung soll die Elektromobilität in Deutschland weiter angekurbelt werden.
Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt?
Details zu den notwendigen Dokumenten sollen mit der Förderrichtlinie veröffentlicht werden. Es ist davon auszugehen, dass folgende Unterlagen einzureichen sind:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
- die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
Wie wird die E-Auto-Förderung finanziert?
Die Mittel für die neue E-Auto-Förderung stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung. Insgesamt ist eine Summe von drei Milliarden Euro vorgesehen, die über den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 2029 ausgeschüttet wird. Es wird davon ausgegangen, dass entsprechend rund 800.000 Fahrzeuge im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden können.
Welche weiteren Vorteile haben E-Auto-Fahrer*innen?
Privilegien genießen Sie als Elektroauto-Fahrer*innen weiterhin mit einem E-Kennzeichen. So dürfen Sie aktuell noch in einigen Städten teilweise kostenfrei parken oder Bus- und Sonderspuren benutzen. Um an Ladesäulen parken zu dürfen, wird das Kennzeichen oft vorausgesetzt. Das E-Kennzeichen erhalten reine E-Autos, sowie Plug-in-Hybride mit einer elektronischen Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder weniger als 50 g/km CO2-Ausstoß.
Halter*innen von E-Fahrzeugen können außerdem ihre eingesparten Emissionen über Zertifikate an Konzerne verkaufen. Über die „THG-Quote“ lässt sich somit bares Geld verdienen. Darüber hinaus sind E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden, bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung ist allerdings bis längstens zum 31. Dezember 2035 begrenzt.
Weitere Förderprogramme richten sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine, zum Beispiel:
- Sofortprogramm “Saubere Luft” (BMWK)
- Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ (BMUV)
- „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ (KfW)
Fazit: Umstieg auf Elektromobilität wird noch attraktiver
Nachdem der Absatz von E-Autos in Deutschland 2024 aufgrund des Wegfalls der alten staatlichen Kaufprämie um rund 27% gegenüber 2023 zurückgegangen war, feierten Elektroautos schon 2025 ein neues Rekordjahr: Mit 545.142 Fahrzeugen wurden so viele E-Autos neu zugelassen wie nie zuvor.
Die neue E-Auto-Förderung für Privatpersonen ist ein weiterer „starker Anschub für die Elektromobilität in Deutschland. Und es ist ein Anschub für unsere heimische Automobilwirtschaft, die starke Elektroautos im Angebot hat.“, formulierte es Bundesumweltminister Carsten Schneider bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der neuen E-Auto-Förderung treffend. Entsprechend sieht er keinen vernünftigen Grund mehr, der Privatpersonen davon abhalten sollte auf ein Fahrzeug mit Elektromotor umzusteigen.
Laut der Süddeutschen Zeitung sind E-Autos dank der neuen staatlichen Förderung inzwischen zum Teil deutlich günstiger als vergleichbare Verbrenner-Modelle. Dazu kommen weitere Vorteile für E-Auto-Fahrer*innen, die den Umstieg auf ein E-Auto noch attraktiver machen. Außerdem sind das „jetzt richtig geile Autos, die von deutschen Herstellern auf dem Markt sind“, die nicht nur für saubere Luft in den Städten sorgen, sondern auch Spaß beim Fahren machen, fasst Carsten Schneider den aktuellen Stand der E-Mobilität zusammen. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

