Alternativen zur E-Auto-Förderung im Überblick

Nachdem die E-Auto Förderung Ende 2023 ausgelaufen ist, sind die Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge 2024 zunächst gesunken. 2025 hat sich dieser Trend nicht fortgesetzt. Stattdessen sind die Zulassungen für Elektroautos signifikant gestiegen. Jetzt ist außerdem klar, dass es ab 2026 eine neue E-Auto-Förderung geben wird.

Allein der Verkehr macht rund ein Fünftel aller CO2-Emissionen in Deutschland aus. Gerade deshalb gelten Elektroautos auch als das „Fortbewegungsmittel der Zukunft“. Um die E-Mobilität voranzutreiben, sollte die Anzahl an Zulassungen für E-Autos deutlich gesteigert werden.

Die ehemalige Bundesregierung hatte daher das Ziel, dass bis 2030 rund 15 Millionen E-Autos auf Deutschlands Straßen unterwegs sind. Um das zu realisieren, gab es bis zum 17. Dezember 2023 eine Kaufprämie: Damit erhielt man bis zu 6.750 Euro Förderung beim Kauf eines E-Autos. So wollten Staat und Hersteller einen neuen Kaufanreiz für Elektroautos schaffen.

Diesen Faden nimmt die neue Bundesregierung wieder auf und hat eine Förderung für Privatpersonen mit kleinem und mittlerem Einkommen angekündigt. Die konkreten Details werden aktuell noch ausgearbeitet. Allerdings gibt es bereits erste Informationen, wie die E-Auto-Förderung 2026 aussehen könnte.



E-Auto-Förderung 2026: Erste Informationen zum neuen Förderprogramm

Schon im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurden verschiedene Kaufanreize für Elektroautos in Aussicht gestellt. Auch die Wiedereinführung einer E-Auto-Förderung für Privatpersonen war geplant. Diese Pläne nehmen jetzt immer konkretere Formen an. Erste Informationen zu einer E-Auto-Förderung 2026 wurden im Rahmen einer Pressekonferenz am 27. November 2025 genannt. Demnach soll das Förderprogramm bis Ende 2025 finalisiert werden und 2026 an den Start gehen – sofern die Europäische Kommission zustimmt.

Neu ist, dass die Förderung für Privatpersonen vorgesehen ist, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro verfügen. Diese Grenze bezieht sich auf das Einkommen des gesamten Haushalts – und erhöht sich um 5.000 Euro pro Kind, das im Haushalt lebt. Im Gegensatz zur ausgelaufenen Förderung sollen nicht nur vollelektrische Pkw, sondern auch Plug-in-Hybride gefördert werden.

Folgende Voraussetzungen werden für die Förderung gelten:

  • Das Fahrzeug gehört zur EU-Fahrzeugklasse M1. Das sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Verordnung (EU) 2018/858).
  • Das Fahrzeug wurde als Neufahrzeug per Kauf oder Leasing erworben und wird erstmalig in Deutschland zugelassen.
  • Das Fahrzeug bleibt über einen (noch zu bestimmenden) Mindestzeitraum im Besitz der Antragssteller*innen.

Eine Förderung für Gebrauchtwagen wird es zunächst offenbar nicht geben.

So hoch könnte die E-Auto-Förderung 2026 ausfallen

Die E-Auto-Förderung soll mindestens 3.000 Euro betragen. Für die ersten beiden im Haushalt lebenden Kinder soll der Zuschuss um jeweils 500 Euro auf maximal 4.000 Euro angehoben werden. Beträgt das monatliche Haushalts-Netto-Einkommen weniger als 3.000 Euro ist eine Erhöhung der Förderung um 1.000 Euro geplant.

Förderstopp: Warum wurde die staatliche E-Auto-Förderung eingestellt?

Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November 2023 wurde der Bundeshaushalt 2024 grundsätzlich in Frage gestellt. Der Klima- und Transformationsfond (KTF) ist ein Teil dieses Haushalts, ihm wurden daraufhin Mittel in Höhe von rund 60 Milliarden Euro entzogen. Die Übertragung nicht genutzter Corona-Kredite im Bundeshaushalt wurde mit diesem Urteil als verfassungswidrig eingestuft. Der KTF musste seinen Wirtschaftsplan für 2024 mit weniger Mitteln neu aufstellen. Darum wurde sehr kurzfristig entschieden, die E-Auto-Förderprogramme früher auslaufen zu lassen. Ursprünglich war die Förderung bis Ende 2024 geplant.

Rückblick auf die staatliche E-Auto-Förderung

Die Prämie für neu gekaufte oder geleaste Elektroautos und Plug-in-Hybride gab es bereits seit 2016. Ursprünglich sollte die E-Auto-Förderung 2020 enden. Im Herbst 2019 hatte die Bundesregierung jedoch beschlossen, den Umweltbonus bis zum Jahr 2025 zu verlängern.

Zum 1. Januar 2023 wurde die Förderung für E-Autos dann noch einmal stark angepasst und gekürzt. Im Fokus standen rein elektrische Fahrzeuge, die nachweislich einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisteten. Das heißt: Es wurden nur noch rein batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge gefördert, während die Förderung für Plug-in-Hybride komplett auslief. Der Anteil der Hersteller betrug weiterhin 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge und kam bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzu. So konnten bis zu 6.750 Euro Förderung erreicht werden.

Seit dem 1. September 2023 wurde die Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Das bedeutet: Dienstwagen und Handwerker-Fahrzeuge werden seitdem ausgenommen. Im Dezember 2023 wurde die Förderung von E-Autos komplett gestrichen.

Wie konnte man die E-Auto-Förderung beantragen?

Zuständig für die Umweltprämie war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Antragstellung erfolgte einfach online beim BAFA. Im Antragsformular mussten bestimmte Informationen zur Person und dem Fahrzeug eingetragen werden. Anschließend wurde die Rechnung bzw. der Leasingvertrag sowie ein Nachweis über die Zulassung (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Kopie hochgeladen. Für ein gebrauchtes E-Auto musste noch das Formular „Nachweispaket“ ausgefüllt werden.

Welche E-Autos wurden gefördert?

Ab dem 1. Januar 2023 erhielten den Umweltbonus nur noch Stromer, die auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA standen. Deutsche Autohersteller wie Mercedes-BenzVolkswagen und BMW beteiligten sich am Programm, außerdem eine Vielzahl ausländischer Autobauer. Es gab jedoch keinen Rechtsanspruch auf Zuwendungen: Den Umweltbonus für Kauf oder Leasing gab es nur unter Vorbehalt der Verfügbarkeit. War der Fördertopf leer, gab es nichts.

Im Gegensatz zu der für 2026 angekündigten E-Auto-Förderung, in der gekaufte und geleaste Neuwagen berücksichtigt werden, galt die ursprüngliche E-Auto-Förderung auch für gebrauchte E-Autos.

E-Auto wird geladen

Elektroauto an einer Ladesäule – dank Umweltbonus sieht man dieses Bild immer häufiger.

Zum Stand der Dinge

Der Stopp der Umweltprämien hatte den Absatz von Elektroautos (BEV) zunächst gebremst, die Zulassungszahlen gingen 2024 deutlich zurück und der E-Auto-Bestand wuchs merklich langsamer. Dieser Trend hat sich 2025 nicht fortgesetzt. Nach Angaben des Verbands der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) wurden im ersten Halbjahr 2025 mehr als 297.000 Elektroautos neu zugelassen. Im Vergleich zu 2024 entspricht das einem Zuwachs von 38,4 Prozent. Darüber hinaus war nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zunächst der Oktober 2025 mit 52.425 neuzugelassenen E-Autos der stärkste Monat seit dem Ende des Umweltbonus 2023. Mit 55.741 Neuzulassungen löste der November 2025 den Vormonat dann direkt ab. Die erneute Steigerung der Zulassungszahlen von E-Autos in 2025 lässt sich laut dem VDIK vor allem auf das deutlich größere Fahrzeugangebot in den Einstiegssegmenten zurückführen.

Welche Vorteile bleiben aktuell für E-Auto-Fahrer*innen?

Privilegien genießen Sie als Elektroauto-Fahrer*innen weiterhin mit einem E-Kennzeichen. So dürfen Sie in einigen Städten teilweise kostenfrei parken oder Bus- und Sonderspuren benutzen. Um an Ladesäulen parken zu dürfen, wird das Kennzeichen oft vorausgesetzt. Das E-Kennzeichen erhalten reine E-Autos, sowie Plug-in-Hybride mit einer E-Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder weniger als 50 g/km CO2-Ausstoß. Zudem könnte 2025 das Jahr werden, in dem die E-Auto Preise so niedrig sind, wie noch nie.

Halter*innen von E-Fahrzeugen können außerdem ihre eingesparten Emissionen über Zertifikate an Konzerne verkaufen. Über die „THG-Quote“ lässt sich somit bares Geld verdienen. Weitere Förderprogramme richten sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine, zum Beispiel:

  • Sofortprogramm “Saubere Luft” (BMWK)
  • Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ (BMUV)
  • „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ (KfW)

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Wie spart man mit dem E-Auto Steuern?

Auch in steuerlicher Hinsicht profitieren Endverbraucher*innen. So sind batterieelektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, bis zu zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Reine Elektrofahrzeuge sind längstens bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit.

Auch bei einem Halterwechsel bleibt die Steuerbefreiung bestehen – allerdings befristet auf den noch verbleibenden Zeitraum.

Anschließend zahlen E-Auto-Fahrer*innen nur den halben Satz ihrer Kfz-Steuer. Diese Regelung gilt nicht nur für neue, sondern auch für umgerüstete Elektrofahrzeuge. Hybridfahrzeuge profitieren dagegen nicht von diesen steuerlichen Vorteilen.

Die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich eingesetzt werden, wird seit Ende 2023 mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride mit einem höheren Bruttolistenpreis werden weiterhin mit 0,5 Prozent ihres Listenpreises versteuert. Zum Vergleich: Die Versteuerung eines Verbrenners ist mit einem Prozent doppelt so hoch.

Auslaufen wird auch diese Sonderbedingung nach jetzigem Stand Ende 2030.

Interessant für Arbeitnehmer*innen, die mit dem E-Auto zur Arbeit kommen: Wird das Elektroauto beim Arbeitgeber aufgeladen, ist dies steuerfrei. Im Gegensatz zu anderen Arbeitgebervergünstigungen wird das Aufladen nicht als geldwerter Vorteil angesehen.

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Fazit: Weiterhin attraktive Chancen für E-Auto-Halter*innen

Nachdem die ursprüngliche E-Auto-Förderung Ende 2023 ausgelaufen ist, ist ein neues Förderprogramm ab 2026 geplant. Dieses richtet sich an Haushalte mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen. In Kombination mit einem immer breiter werdenden Angebot von E-Autos im Einstiegssegment könnte der Absatz von E-Autos dadurch weiter angekurbelt werden.

Und: Auch aktuell profitieren Sie mit einem E-Auto unter Umständen von Vorteilen wie Steuerersparnissen, dem Verkauf eingesparter Emissionen an Unternehmen oder kostenlosen Parkmöglichkeiten in manchen Städten.