Hier erfahren Sie alles zum Thema E-Autos und Steuern: Wie lange sind Sie von der Steuer befreit? Wie ist es mit Hybriden? Was passiert nach dem steuerbefreiten Zeitraum?
E-Auto und Steuer: So lange ist die Kfz-Steuer kein Thema für Sie
Um das Thema Elektromobilität voranzubringen und den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu reduzieren, hat die Bundesregierung verschiedene Anreize für den Kauf von E-Autos geschaffen. Unter anderem unterstützt sie Sie mit einer befristeten Befreiung von der Kfz-Steuer, wenn Sie sich für eine Anschaffung eines E-Autos entscheiden.

Die Anschaffung eines rein elektrischen E-Fahrzeugs bringt nicht nur der Umwelt, sondern auch Ihrem Geldbeutel Vorteile.
Aktuell gilt: Für reine Elektroautos, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, müssen Sie bis zum 31.12.2035 keine Steuern zahlen. Entscheiden Sie sich also jetzt für den Kauf eines E-Autos, können Sie zwar nicht mehr die vollen 10 Jahre Steuerbefreiung ausnutzen, dafür aber noch über 9 Jahre.
Für E-Autofahrer*innen bedeutet das also noch immer eine Erleichterung fürs Portemonnaie.
Für wen gilt die Kfz-Steuer-Befreiung?
Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt nur für rein elektrisch betriebene Autos. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Plug-in-Hybrid fahren oder ein E-Auto, bei dem ein Verbrenner die Akkus wieder auflädt (die sog. „Range Extender”). Bei diesen beiden Antriebsarten wird die Kfz-Steuer wie bei Verbrennern berechnet. Aufgrund niedriger CO₂-Emissionen sind Plug-in-Hybride im Hinblick auf die Steuern meist trotzdem günstiger als Verbrenner.
Auch Brennstoffzellenfahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit, da diese direkt im Auto aus Wasserstoff Strom erzeugen.
Gilt die Steuerbefreiung auch für gebrauchte Stromer?
Ja, auch beim Kauf eines gebrauchten E-Autos gilt die Steuerbefreiung. Wenn Sie Ihr Elektroauto als Gebrauchtwagen kaufen, kommen Sie weiterhin in den Genuss der Regelung.
Dabei gilt: Das E-Auto ist maximal zehn Jahre ab Tag der Zulassung durch den oder die Ersthalter*in von der Kfz-Steuer befreit (bis spätestens zum 31.12.2035). Die Steuerfreiheit verliert sich also nicht bei einem gebrauchten Stromer, sondern geht bis zum Ablauf der Frist auf den Käufer oder die Käuferin des Autos über. Kaufen Sie beispielsweise im Jahr 2026 ein fünf Jahre altes E-Auto, können Sie weitere fünf Jahre die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.
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Wie teuer wird die Kfz-Steuer für E-Autos nach Ablauf der Befreiung?
Zehn Jahre nach der Erstzulassung fällt dann für Ihr E-Auto erstmalig die Kfz-Steuer an. Die Berechnungsgrundlage findet sich in §9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Um zu ermitteln, was Ihr E-Auto an Steuern kostet, wird das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs herangezogen. Bedeutet: Kleine (und damit tendenziell leichtere E-Autos) werden weniger stark besteuert als große (und für gewöhnlich schwerere) Fahrzeuge. Zum Vergleich: Bei Verbrennern und Plug-in-Hybriden setzt sich die Kfz-Steuer aus einem vom Hubraum abhängigen Grundbetrag und einer gestaffelten CO2-Steuer (WLTP-Wert) zusammen. Dabei gilt: Je größer der Hubraum (in ccm), desto teurer. Darüber hinaus spielt auch der CO₂-Ausstoß eine entscheidende Rolle. Wie genau die Kfz-Steuer bei Verbrennern berechnet wird, hat zu Beispiel carwow zusammengestellt.
Doch auch nach der Steuerbefreiung sind Fahrer*innen von E-Autos günstiger unterwegs. Der Bonus für E-Autos: Auf den ermittelten Betrag für die Kfz-Steuer gibt es am Ende 50 Prozent Nachlass. Damit soll der Umweltfreundlichkeit des E-Autos Rechnung getragen werden.
Die Staffelung lautet wie folgt:
Zulässiges Gesamtgewicht |
Kfz-Steuern pro angefangene 200 Kilogramm (inkl. 50 % Nachlass) |
|---|---|
bis 2.000 kg |
5,63 Euro |
2.001 bis 3.000 kg |
6,01 Euro |
3.001 bis 3.500 kg |
6,39 Euro |
Den über die Jahre gesehenen finanziellen Vorteil gegenüber einem Verbrenner möchten wir Ihnen in der folgenden Tabelle am Beispiel Volkswagen verdeutlichen:
Fahrzeug |
zulässiges Gesamtgewicht |
CO₂-Emission nach WLTP |
jährliche Kfz-Steuer |
|---|---|---|---|
VW Golf 8 2.0 TDI (116 PS, Diesel) |
1.880 kg |
93 g/km |
190 Euro |
VW Golf 8 1.0 TSI (110 PS, Benziner) |
1.800 kg |
119 g/km |
68 Euro |
VW ID.3 Pro (146 PS, voll elektrisch) |
2.270 kg |
0 g/km |
ab Erstzulassung maximal 10 Jahre, bis spätestens 31.12.2035: 0,00 Euro danach: 68 Euro |
Fazit: E-Mobilität lohnt sich für Ihren Geldbeutel
Bis Ende 2035, oder maximal 10 Jahre ab Erstzulassung keine Kfz-Steuer für Ihr E-Auto: Klingt verlockend? Ist es auch! Mit den im Vergleich zu einem Verbrenner deutlich geringeren Wartungs- und Unterhaltskosten, können Sie ebenfalls Geld sparen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch wieder eine Förderung für E-Autos. Eine klassische Win-Win-Situation für die Umwelt und Ihr Portemonnaie.
