Alles rund ums E-Kennzeichen

Sie haben sie im Straßenverkehr sicherlich schon einmal gesehen: Kennzeichen mit einem „E“ am Ende. Dieses Sonderkennzeichen erhalten nur elektrisch betriebene Fahrzeuge. Das E-Kennzeichen ist für E-Autos zwar nicht verpflichtend, doch es soll den Anreiz erhöhen, auf Elektromobilität umzusteigen. Hier erfahren Sie, welche Vorteile ein E-Kennzeichen mit sich bringt.

Auf den ersten Blick sieht ein E-Kennzeichen wie ein normales Kennzeichen aus – am Ende steht allerdings statt einer Zahl ein E. In Deutschland ist dies wie beim H-Kennzeichen für Oldtimer der einzige äußerliche Unterschied zwischen E-Kennzeichen und herkömmlichen Kfz-Kennzeichen. Das E signalisiert, dass das Fahrzeug elektrisch betrieben wird und somit emissionsfrei fährt.


Das erwartet Sie hier


Wenn Sie bereits mit einem E-Auto gefahren sind, wissen Sie, dass es sich durchaus komfortabel fährt. Mit einem E-Kennzeichen erhalten Sie außerdem das Ticket für einige Privilegien im Straßenverkehr.

Welche Vorteile hat man mit einem E-Kennzeichen?

Sobald Sie das E-Kennzeichen haben, genießen Sie je nach Region und Ortschaft einige Vorteile. In Stuttgart beispielsweise ist das E-Kennzeichen das Ticket für unbegrenztes, kostenfreies Parken auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätzen sowie in Bewohnerparkgebieten. In Hamburg und Düsseldorf dürfen E-Autos in der gesamten Innenstadt zwei Stunden am Tag kostenlos parken.

Sehr praktisch, gerade im Berufsverkehr, ist die Erlaubnis, mit einem E-Fahrzeug auf der Busspur oder anderen Sonderfahrstreifen zu fahren. In Karlsruhe und Essen beispielsweise dürfen E-Autos die Busspur mit nutzen. Dies ist jedoch nicht überall erlaubt, sondern nur auf explizit ausgeschilderten Straßenabschnitten. Auch sind einige Straßen, die für den normalen Autoverkehr gesperrt sind, für Elektroautos frei.

Welche Autos können ein E-Kennzeichen bekommen?

E-Fahrzeuge gibt es auf deutschen Straßen schon eine Weile – auch wenn sie lange Zeit nur vereinzelt zu sehen waren. Da jedoch immer mehr finanzielle Anreize für den Umstieg auf E-Mobilität geschaffen werden, steigen mehr und mehr Autofahrer*innen auf ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb um. Die Karosserie solcher Fahrzeuge gibt kaum einen Hinweis darauf, dass es sich um E-Autos handelt. Doch mit den seit September 2015 erhältlichen E-Kennzeichen sind sie nun deutlich markiert. Seitdem können Halter*innen von E-Fahrzeugen ein solches Kennzeichen beantragen, müssen es aber nicht. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) regelt genau, welche Fahrzeuge das E auf der Plakette tragen dürfen:

  • reine Elektroautos
  • Plug-in-Hybride (Ausstoß von max. 50 g CO2/km und mind. 40 km Reichweite rein elektrisch angetrieben; bei vor 2018 zugelassenen Fahrzeugen mindestens 30 km Reichweite)
  • Brennstoffzellenautos
  • neben Pkw mit den vorgenannten Eigenschaften unter anderem auch Wohnmobile und andere Fahrzeugklassen

Wer einen Hybrid fährt, muss also etwas genauer hinschauen. Plug-in-Hybride nennt man Autos, die von außen via Ladekabel mit Strom betankt werden und streckenweise ausschließlich mit elektrischem Antrieb fahren können. Herkömmliche Hybrid-Fahrzeuge (sogenannte Mild-Hybride) generieren elektrische Energie während der Fahrt: Beim Bremsen wird jedes Mal eine Batterie aufgeladen, die den Verbrennungsmotor beim Beschleunigen unterstützt. Damit verbraucht das Fahrzeug zwar weniger Kraftstoff, es fährt jedoch nicht rein elektrisch.

Autos, die mit einer Brennstoffzelle angetrieben werden, zählen ebenfalls zu den Elektroautos, denn auch sie besitzen einen elektrisch angetriebenen Motor. Die Energie ist jedoch nicht in einer Batterie gespeichert; vielmehr wird der benötigte Wasserstoff ebenso wie Benzin und Diesel in einem von außen befüllbaren Tank mitgeführt.

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Gut zu wissen:

Auch wer ein E-Kennzeichen hat, muss eine Umweltplakette am Fahrzeug anbringen, damit er in Umweltzonen fahren darf.

Ladesäule der EnBW

Neben reinen E-Autos können auch Plug-in-Hybride ein E-Kennzeichen erhalten.

Das E-Kennzeichen beantragen

Ein E-Kennzeichen beantragen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle. Die dafür notwendigen Unterlagen unterscheiden sich nicht von denen für die Anmeldung eines herkömmlichen Fahrzeugs: Sie brauchen Ihren Personalausweis, die Fahrzeugpapiere (Teil I und II), eine Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflicht und die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Bei einer Neuanmeldung kostet Sie das Kennzeichen 26 Euro, zuzüglich der Kosten für die Nummernschilder. Damit ist ein E-Kennzeichen nicht teurer oder schwieriger zu bekommen als ein normales Kennzeichen.

Lediglich für ältere E-Autos, die nachträglich ein E-Kennzeichen erhalten sollen, sind die Kosten etwas höher. Die Umkennzeichnung des Fahrzeugs kostet noch mal ungefähr so viel wie die Erstanmeldung. Da bei einem Elektroauto ebenfalls nur acht Zeichen auf der Plakette erlaubt sind, passt zudem in manchen Fällen kein E mehr ans Ende. Dann müssen Sie ein neues Kennzeichen beantragen. Ist jedoch noch Platz vorhanden, wird das E einfach angehängt.

E-Kennzeichen auf weissem Hintergrund mit Ladekabel

Mit einem E-Kennzeichen sind Elektroautos schnell erkennbar.

Die THG-Prämie von der EnBW

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E-Kennzeichen: Vorteile ohne Haken

Sie fragen sich, ob die Sache einen Haken hat? Tatsächlich gibt es keinen. E-Kennzeichen kosten bei einer Erstanmeldung genauso viel wie ein normales Kennzeichen. Lediglich bei einer Umkennzeichnung müssen Sie erneut zahlen, damit Sie die Privilegien nutzen können. Auch das Beantragen dauert nicht länger und Sie haben keinen höheren organisatorischen Aufwand. In manchen Gemeinden erhalten Sie das E-Kennzeichen sogar schneller, weil sich eine separate Abteilung um die Bearbeitung kümmert – und diese hat meist weniger zu tun als die allgemeine Zulassungsstelle. Wenn Sie sich ein Elektroauto zulegen, sollten Sie also auch direkt das E-Kennzeichen beantragen.

Übrigens: Unabhängig davon, welches Kennzeichen Sie für Ihr E-Auto wählen, genießen Sie als Halter*in noch weitere Vorteile. Steuererleichterungen und Kaufprämien in Höhe von aktuell bis zu 6.000 Euro sind ebenfalls gute Argumente für den Umstieg auf Elektromobilität. Zudem ist die Reichweitenangst – die Angst, mit dem E-Antrieb nicht bis zum Ziel zu gelangen – in den meisten Fällen unbegründet. Durchschnittlich legt ein*e Autofahrer*in am Tag 38 Kilometer zurück: Für diese Strecke reicht auch eine kleine E-Auto-Batterie vollkommen aus. Bei längeren Fahrten können Sie mit einer groben Streckenplanung sicher vorbeugen. Die EnBW mobility+ App hilft dabei, Ladesäulen auf der Strecke zu finden.