Lohnt sich ein Firmenwagen mit Elektro-Antrieb?

Wenn Sie auf einen Firmenwagen mit Elektro-Antrieb umsteigen, sind Sie nicht nur umweltschonender unterwegs, sondern Sie profitieren auch von steuerlichen Vorteilen.

Welche das sind und welche Förderung Sie für Ihren Dienstwagen in Anspruch nehmen können, verraten wir Ihnen im folgenden Artikel.


Das erwartet Sie hier


Das vergangene Jahr war ein sehr gutes Jahr für die Elektromobilität – um nicht zu sagen, ein hervorragendes. Insgesamt registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei rein batteriebetriebenen Stromern über 355.961 Neuzulassungen. Das ist fast eine Verdopplung zum Vorjahr mit 194.000 Neuzulassungen. Hybrid-Fahrzeuge fuhren noch besser. Da meldete das KBA mehr als 754.000 Neuzulassungen, wovon 325.449 Plug-In-Hybride waren.

Ein Grund für den rasanten Anstieg: Immer mehr neue Modelle kommen auf den Markt. Vom kompakten Cityflitzer bis zur elektrifizierten Luxuslimousine ist alles dabei. Sie finden mittlerweile ein passendes Modell für Ihre Bedürfnisse – das ist (so gut wie) sicher. Ein weiterer, vielleicht sogar noch wichtigerer Punkt: Die Bundesregierung hat die staatliche Förderung für E-Autos im Sommer 2020 verdoppelt. Mittlerweile gibt es bis zu 9.000 Euro Zuschuss, wenn Sie sich ein neues E-Auto kaufen.

Wann lohnt sich ein Elektroauto als Firmenwagen?

Was das mit dem Thema Elektroauto als Firmenwagen zu tun hat? Der höhere Umweltbonus gilt natürlich auch für gewerbliche Käufer*innen. Flottenbetreiber*innen und kleine Unternehmen können daher ebenfalls den Zuschuss erhalten. Kein Wunder also, dass immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeiter*innen ein E-Auto anbieten. Doch auch für Sie als Arbeitsnehmer*in lohnt sich ein Elektroauto: Denn E-Autos als Dienstwagen erhalten eine große steuerliche Begünstigung – das gilt sowohl für den Weg zur Arbeit, als auch für die private Nutzung.

Mann sitzt im E-Auto

Wer einen Firmenwagen fährt, setzt immer häufiger auf einen Stromer.

Günstigere Besteuerung der Entfernungskilometer

Für jeden Kilometer, den Sie zwischen Ihrem Zuhause und der Arbeit im Firmenwagen zurücklegen, fallen Steuern an. Hier profitieren Sie von einem Elektroauto. Anstelle der üblichen 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat, die Sie als Entfernungskilometer versteuern müssen, werden nun nur ein Viertel, also 0,0075 Prozent, fällig. Bei einem Plug-in-Hybrid sind es 0,015 Prozent. Sie sparen also die Hälfte.

Die 0,25-Prozent-Regel für Elektroautos

Wenn Sie einen Dienstwagen privat nutzen, müssen Sie den geldwerten Vorteil, der für Sie dadurch entsteht, versteuern. Bei Verbrennern liegt der Pauschalwert, den Sie in der Steuererklärung angeben müssen, bei 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Dienstwagen mit Elektro-Antrieb werden mit gerade einmal dem Viertel, also 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Früher waren es einmal 0,5 Prozent, der Wert wurde Anfang 2020 aber nochmals halbiert.

Die Obergrenze, bis zu welchem Kaufpreis dieser Wert – 0,25 Prozent – gilt, wurde ebenfalls angehoben. Statt der früheren 40.000 Euro kann der Preis des Stromers nun sogar bis zu 60.000 Euro betragen. Dadurch kommt selbst das Model Y von Tesla oder ein Elektro-SUV wie der Skoda Enyaq in den Genuss der steuerlichen Begünstigung. Auch Elektroautos über 60.000 Euro werden mit einem günstigeren Steuersatz berechnet – hier zahlen Sie immerhin nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.

Auch Hybrid-Autos profitieren

Diese 0,5-Prozent-Regel gilt auch, wenn Sie einen Plug-in-Hybrid als Firmenwagen fahren. Dafür müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein: Das Fahrzeug muss eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer haben oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer nach WLTP-Norm ausstoßen. Ab dem kommenden Jahr gelten nochmal strengere Regeln. Dann muss der Hybrid mindestens 80 Kilometer rein elektrisch schaffen, um vom Steuervorteil zu profitieren.

Fahrtenbuch für den Elektro-Dienstwagen

Neben der pauschalen Versteuerung können Sie sich auch für ein Fahrtenbuch entscheiden. In dem Fall müssen Sie nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer versteuern. Das ist auch bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden möglich. Hier gilt wieder der reduzierte Satz von 0,25 bzw. 0,5 Prozent. Ob sich ein Fahrtenbuch für Sie lohnt, hängt davon ob, wie viel Sie Ihren Dienstwagen privat nutzen. Wenn Sie in Ihrer Freizeit nur wenig mit dem Firmenwagen unterwegs sind, können Sie das per Fahrtenbuch nachweisen und nochmal Steuern sparen.

Wie funktioniert die Dienstwagenregelung bei Elektroautos?

An einem Beispiel sehen Sie besser, wie die Regelung funktioniert: Der Skoda Enyaq iV 80 mit 265 PS, 82 kWh Akku-Kapazität und 460 km Reichweite kostet rund 46.000 Euro. Davon müsste ein Viertel Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden. Macht 115 Euro, die monatlich auf das zu versteuernde Einkommen draufgeschlagen werden. Bei einem Steuersatz von 40 Prozent würden Sie für den Enyaq 80 als Elektro-Dienstwagen gerade einmal 552 Euro Steuern zahlen.

Grundsätzlich muss der Fahrweg erst dann versteuert werden, wenn der Firmenwagen an mehr als 47 Tagen im Jahr für den Arbeitsweg benutzt wird. Und auch dann greift ein Sonderrabatt von 0,0075 statt der üblichen 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat. Macht für den Enyaq z. B. 3,45 Euro pro Kilometer. Bei einem Fahrweg von 30 Kilometern erhöht sich das zu versteuernde Monatsgehalt um 103,50 Euro.

E-Auto Bild mit Sonnenuntergang im Hintergrund

Auch teurere Elektroautos profitieren mittlerweile von steuerlichen Vorteilen für Dienstwagen.

Insgesamt müssten Sie dann 1.048,80 Euro Steuern für den elektrisch betriebenen Firmenwagen zahlen. Zum Vergleich: Für den Verbrenner Skoda Kodiaq Clever, der rund 9.000 Euro günstiger ist, wären es nach der 1-Prozent-Regelung 370 Euro Aufschlag aufs Gehalt sowie 333 Euro für den Fahrweg. Summa summarum würde der Kodiaq also pro Jahr mit 3.373,40 Euro zusätzlich zu Buche schlagen. Das ist das Dreifache von dem, was ein Dienstwagen mit Elektro-Antrieb kosten würde.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen unsere Beispiels-Rechnung nochmal dargestellt:

Skoda Enyaq iV 80 (E-Auto) Skoda Kodiaq Clever (Verbrenner)
Kaufpreis 46.000 Euro 37.000 Euro
Geldwerter Vorteil Dienstwagen 1.380 Euro 4.440 Euro
Geldwerter Vorteil Fahrweg (30km) 1.242 Euro 3.996 Euro
Summe Geldwerter Vorteil 2.622 Euro 8.436 Euro
Steuer auf geldwerten Vorteil (40%) 1.048,80 Euro 3.373,40 Euro
Ersparnis Elektro – gegenüber herkömmlichen Dienstwagen 2.324,60 Euro

 

Wie kann ich meinen Elektro-Firmenwagen laden?

Ebenso wie das Laden eines privaten E-Autos wird auch das Laden eines elektrischen Firmenwagens immer unkomplizierter. Zum Beispiel das Laden zuhause: Während Hauseigentümer*innen sich problemlos eine private Wallbox installieren lassen können, war das für Mieter*innen lange Zeit kompliziert. Denn viele Vermieter*innen verweigerten sich der Idee, in der Tiefgarage eine private Ladestation für Mieter*innen einzubauen. Doch das Argument zieht nicht mehr. Stromer-Fahrer*innen, die in Mehrfamilienhäusern leben, haben nun einen juristischen Anspruch darauf, dass in gemeinsam genutzten Tief- oder Sammelgaragen eine Ladestation errichtet werden kann.

Daneben wird inzwischen auch der Aufbau von Ladesäulen im Unternehmen gefördert. Gab es die Förderung von Wallboxen bisher für Privatpersonen, so können seit dem 17. November 2021 auch Firmen bis zu 900 Euro Förderung pro Ladepunkt erhalten. Dazu können Arbeitgeber auf praktische Flottenlösungen, wie EnBW mobility+ Business zurückgreifen, mit denen sie ihren Mitarbeiter*innen das Laden im Unternehmen, zu Hause und unterwegs ermöglichen können.

Für Sie wichtig zu wissen: Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber verbilligt oder gar umsonst den Elektro-Dienstwagen aufladen können, gilt das nicht als geldwerter Vorteil, sondern bleibt – sofern es ein Extra zum Arbeitslohn ist – steuerfrei. Das gilt sogar nicht nur für Firmenwagen, sondern auch für private Stromer.

Mann im Autohaus und Firmenwagen im Hintergrund

Das Aufladen von Firmenwagen im Unternehmen ist steuerfrei.

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Die Dienstwagen-E-Offensive der EnBW

Auch wir als EnBW setzen natürlich voll auf die Elektromobilität und gehen mit gutem Beispiel voran. Um unser Ziel der Klimaneutralität innerhalb des Unternehmens bis 2035 zu erreichen, wurden bereits mehr als 500 unserer etwa 3.000 Betriebsfahrzeuge, wie zum Beispiel Montagefahrzeuge, auf einen elektrischen oder Hybrid-Antrieb umgestellt. Darüber hinaus sollen im Lauf der nächsten vier Jahre alle Dienstwagen im Unternehmen Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge sein. Läuft jetzt ein Leasingvertrag eines Verbrenners aus, können die mehr als 630 Dienstwagenberechtigten nur noch aus einem Angebot von elektrischen oder teilelektrischen Modellen auswählen.

Darüber hinaus bieten wir allen Mitarbeiter*innen das Leasing von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb zu attraktiven Konditionen an. Seit Juli 2020 wurde dieses Angebot bereits von mehr als 560 Mitarbeiter*innen angenommen – Tendenz steigend.

 

Fazit: So werden E-Autos als Dienstwagen gefördert

Hier zum Schluss noch einmal die wesentlichen Fakten auf einen Blick:

  • Firmenwagen mit reinem Elektro-Antrieb genießen größere steuerliche Vorteile als Plug-in-Hybride.
  • Wenn Sie einen E-Firmenwagen privat nutzen, der weniger als 60.000 Euro kostet, müssen Sie 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
  • Elektroautos über 60.000 Euro und Plug-in-Hybride generell werden mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil versteuert.
  • Die Vergünstigung gilt auch die Versteuerung der Fahrstrecke.
  • Die Regelungen gelten im Moment für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2030.

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