Sowohl in einer Mietwohnung als auch im eigenen Haus kann ein Balkonkraftwerk einen ersten Schritt darstellen, um Teil der Energiewende zu werden. Die Stecker-Solaranlage funktioniert per Plug & Play – also einfach anschließen und durchstarten – und spart auf Dauer Stromkosten ein. Einige Bundesländer und Kommunen unterstützen die Anschaffung. Wir zeigen, wo Sie mit der Förderung für Balkonkraftwerke kräftig sparen können.
Keine bundesweite Förderung von Balkonkraftwerken
Balkonkraftwerke, auch „steckerfertige Solaranlagen“ genannt, liegen voll im Trend. Sie stellen einen relativ einfachen Weg dar, um selbst Sonnenstrom zu erzeugen. Gerade für Mieter*innen, die keine eigene PV-Anlage auf dem Dach installieren können, ist die Mini-Version auf dem Balkon eine interessante Alternative. Da sowohl für PV-Dachanlagen als auch für die Stecker-Solaranlagen seit 01. Januar 2023 die Mehrwertsteuer entfällt, sind die Preise etwas gesunken.
Balkonkraftwerke können meist selbst montiert werden – so gelingt der Einstieg in die Energiewende ganz einfach.
Gleichwohl kosten Balkonkraftwerke – abhängig von Größe, Leistung und Hersteller – zwischen 500 und 1.200 Euro. Baumärkte und Discounter bieten die Mini-Solaranlagen manchmal auch günstiger an. Anders als zum Beispiel bei Heizungen gibt es keine bundesweiten Zuschüsse für Balkonkraftwerke, um die Anschaffungskosten etwas zu senken. Aber wie bei PV-Anlagen kann man unter Umständen ein regionales bzw. kommunales Förderprogramm nutzen.
Viele Kommunen fördern die Installation von Balkonkraftwerken mit einem kräftigen Zuschuss.
Achtung:
Die Fördertöpfe der Länder und Kommunen sind in der Regel begrenzt. Da aber die Zuschüsse stark nachgefragt werden, kann es passieren, dass in Ihrem Bundesland oder in Ihrer Gemeinde derzeit keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Informieren Sie sich vorher, ob die Förderung für Balkonkraftwerke aktuell ist und wann gegebenenfalls neue Mittel bereitgestellt werden.
Förderung für Balkonkraftwerke – Länderprogramme
Im Moment haben nur drei Bundesländer eigene Programme zur Förderung von Balkonkraftwerken: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Wer das Geld beantragen will, muss im jeweiligen Bundesland seinen Wohnsitz haben.
Bundesland |
Förderung |
Weitere Informationen |
Berlin |
250 Euro pro Balkonkraftwerk und Wohnung |
Förderprogramm „SolarPlus„(für Mieter*innen und Eigentümer*innen, sofern die Immobilie selbst bewohnt wird) |
Mecklenburg-Vorpommern |
500 Euro pro Balkonkraftwerk |
Förderprogramm „Mini-Solaranlagen“ (Mittel für Eigentümer*innen ausgeschöpft, Mieter*innen können Zuschuss weiterhin beantragen) |
Sachsen |
300 Euro für Balkonkraftwerke in Mietwohnungen |
Mit Balkonkraftwerken können Menschen auch auf geringer Fläche eigenen Sonnenstrom produzieren.
Kommunale Förderung von Balkonkraftwerken
Die folgenden Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Allerdings erhebt die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Wenn Sie ein neues Förderprogramm kennen oder wenn Sie wissen, dass die Förderung für Balkonkraftwerke bei Ihnen eingestellt wird, informieren Sie uns gern.
In der Regel können kommunale Förderprogramme übrigens nicht mit den oben aufgeführten Landesförderungen kombiniert werden.
Balkonkraftwerk: Kommunale Förderung in Baden-Württemberg
Stadt/Kommune |
Förderung |
Weitere Informationen |
Böblingen |
max. 50% der Anschaffungskosten, bis zu 200 Euro (mit Böblinger Bonuspass bis zu 600 Euro) |
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Filderstadt |
Pauschal 150 Euro pro Balkonkraftwerk |
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Freiburg |
Mieter*innen: 150 Euro Zuschuss |
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Friedrichshafen |
max. 50% der Investitionskosten, max. 300 Euro, Mindestleistung der Anlage 600 Watt |
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Heidelberg |
50 Prozent der Kosten, max. 200 Euro; bis zu 400 Euro für Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+-Besitzer*innen: Sie zahlen einen Eigenanteil von 50 Euro. (aktueller Förderstopp bis Beschluss des Doppelhaushalts 2025/26) |
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Kornwestheim |
Pauschal 200 Euro |
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Lörrach |
pauschale Förderung von 100 Euro pro Balkonkraftwerk |
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Ludwigsburg |
Steckerfertige Balkon-Solaranlagen pauschal mit 150 Euro gefördert, mit einer Ludwigsburg-Card maximale Förderung von bis zu 1.450 Euro. |
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Stuttgart |
Pauschaler Zuschuss von 200 Euro
Inhaber*innen Bonuscard+ Kultur: pauschaler Zuschuss von 300 Euro |
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Ulm |
50 Prozent / maximal 150 Euro |
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Walldorf |
300 Euro pro Wohneinheit, max. 50% des Kaufpreises |
Balkonkraftwerk: Förderung in Bayern
Stadt/Kommune |
Förderung |
Weitere Informationen |
Augsburg |
ab 350 Watt Peak: 100 Euro pauschal |
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Buckenhof |
Pauschal 50 Euro |
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Großenseebach |
Pauschal 50 Euro je Wohneinheit |
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Landkreis Erlangen-Höchstadt |
mehrere Gemeinden mit Förderungen |
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München |
0,40 Euro pro Watt Leistung, 50 Prozent der Kosten bis maximal 320 Euro für ein 800-Watt-Balkonkraftwerk |
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Moosburg |
max. 100 Euro |
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Spardorf |
50 Euro je 100 Watt, max. 200 Euro |
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Unterschleißheim |
25 Prozent der Kosten, max. 200 Euro |
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Vilseck |
100 Euro bis 300 Watt 150 Euro bis 600 Watt |
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Würzburg |
Pauschal 200 Euro |
Balkonkraftwerk: Förderung in Berlin
Derzeit gibt es leider keine kommunale Förderung für Balkonkraftwerke in Berlin. Nutzen Sie stattdessen das Landesprogramm „SolarPLUS“ (siehe oben).
Balkonkraftwerk: Förderung in Brandenburg
Stadt/Kommune |
Förderung |
Weitere Informationen |
Potsdam |
Aktuell keine Förderung möglich |
Balkonkraftwerk: Förderung in Bremen
Derzeit gibt es leider keine Förderung für Balkonkraftwerke in Bremen.
Balkonkraftwerk: Förderung in Hamburg
Stadt/Kommune |
Förderung |
Weitere Informationen |
Buxtehude |
Wohngeldbezieher*innen und Personen mit Wohnberechtigungsschein: 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro |
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Lüneburg |
Mieter*innen: 30 Prozent der Investitionskosten |
Balkonkraftwerk: Förderung in Hessen
Stadt/Kommune |
Förderung |
Weitere Informationen |
Darmstadt |
200 Euro für 1 Modul 400 Euro für 2 Module Max. 50 Prozent der Anschaffungskosten Einkommensschwache Haushalte: bei 300-Watt-Anlagen 75 Euro Eigenanteil |
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Frankfurt am Main |
Für Mieter*innen max. 50% des Kaufpreises
Für Inhaber*innen des Frankfurt-Passes 75% der förderfähigen Kosten |
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Kassel |
Zuschuss von 150 Euro pro Balkonkraftwerk
Haushalte mit niedrigem Einkommen: bis zu 500 Euro |
Balkonkraftwerk: Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Derzeit gibt es leider keine kommunale Förderung für Balkonkraftwerke in MV. Nutzen Sie stattdessen das Landesprogramm „Mini-Solaranlagen“ (siehe oben). Hier gibt es maximal 500 Euro pro Anlage und Haushalt – allerdings nur noch für Mieter*innen.
Balkonkraftwerk: Förderung in Niedersachsen
Stadt/Kommune |
Förderung |
Weitere Informationen |
Braunschweig |
Förderung einer steckerfertigen PV-Anlage 350 – 960 Watt-Peak. Zuschuss von 200 Euro. Mit Bürgergeld oder BAföG kommt noch ein Extra-Zuschuss von 150 Euro obendrauf. |
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Friesoythe |
Bis 600 Watt Leistung: 150 Euro |
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Göttingen |
Mieter*innen: pauschal 180 Euro
Besitzer*innen des Sozialpasses: 380 Euro |
Balkonkraftwerk: Förderung in Nordrhein-Westfalen
Stadt/Kommune |
Förderung |
Weitere Informationen |
Ahaus |
50 Prozent bis max.
150 Euro. Balkonsolaranlagen bis 800 Watt |
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Bonn |
Mieter*innen: 600 Euro pro Kilowatt-Peak; max. 480 Euro bei 800 Watt. Bonn-Ausweis-Inhaber*innen: max. 480 Euro, höchstens 60 Prozent der Anschaffungskosten.
Haus- oder Wohnungseigentümer*innen: 300 Euro pro Kilowatt-Peak; max. 240 Euro bei 800 Watt Einspeiseleistung, höchstens 30 Prozent der Anschaffungskosten Inhaber des Bonn-Ausweises: 800 Euro pro Kilowatt-Peak; max. 640 Euro, höchstens 90 Prozent der Anschaffungskosten |
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Borgentreich |
100 Euro pro Anlage |
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Düsseldorf |
50 Prozent der Anschaffungskosten, max. 400 Euro, bis 600 Watt
80 Prozent Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen (Düsselpassinhaber), max. 800 Euro (nur in Kombination mit Energiesparberatung) |
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Essen |
150 Euro Zuschuss für Balkonkraftwerk mit mind. 300 Watt-Peak Leistung |
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Gelsenkirchen |
100 Euro bei Balkonkraftwerk mit bis zu 400 Watt Leistung. 200 Euro, wenn das System zwischen 400 und 800 Watt leistet. |
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Hiddenhausen |
100 Euro pro Anlage, 300 Euro mit Stromspeicher |
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Kirchlengern |
250 Euro pro Anlage |
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Köln |
300 Euro pro Anlage, für Inhaber*innen eines gültigen Köln-Passes 600 Euro. Der Wechselrichter des Balkonkraftwerks muss mindestens 600 Watt leisten. |
Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen (aktuell Annahme neuer Anträge gestoppt, Fortsetzung der Förderung in Arbeit) |
Landkreis Düren |
100 Euro pro Anlage mit mind. 300 Watt Leistung (pro Immobilie oder Grundstück eine Anlage; bei Mehrfamilienhäusern Förderung für jede Wohnung) |
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Olsberg |
200 Euro Zuschuss pro Balkonkraftwerk |
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Recklinghausen |
100 Euro je Wohneinheit, bis 600 Watt |
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Voerde |
100 Euro pro Wohneinheit |
Balkonkraftwerk: Förderung in Rheinland-Pfalz
Stadt/Kommune |
Förderung |
Weitere Informationen |
Trier |
Pauschal 200 Euro Zuschuss, eine Anlage pro Wohneinheut |
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Urmitz |
100 Euro pro Modul – max. 200 Euro |
Balkonkraftwerk: Förderung im Saarland
Derzeit gibt es leider keine Förderung für Balkonkraftwerke im Saarland.
Balkonkraftwerk: Förderung in Sachsen
In Sachsen gibt es als Förderung eine Pauschale von 300 Euro. Diese gilt für die Anschaffung und Installation bzw. Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (Balkonkraftwerk) mit einer Mindestleistung von 300 Watt Peak.
Stadt/Kommune |
Förderung |
Weitere Informationen |
Leipzig |
Besitzer*innen des Leipzig-Pass: bis zu 500 Euro der Gesamtkosten |
Förderung von Stecker-Solar-Geräten (aktuell nur vorläufige Genehmigung der Förderanträge wegen vorläufiger Haushaltsführung (Stand 17. April 2025)) |
Balkonkraftwerk: Förderung in Sachsen-Anhalt
Derzeit gibt es leider keine Förderung für Balkonkraftwerke in Sachsen-Anhalt.
Balkonkraftwerk: Förderung in Schleswig-Holstein
Derzeit gibt es leider keine Förderung für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein.
Balkonkraftwerk: Förderung Thüringen
Derzeit gibt es leider keine Förderung für Balkonkraftwerke in Thüringen.