Digitale Stromzähler: Fakten und Irrtümer im Überblick

Analoge Stromzähler – auch bekannt als Ferraris-Zähler – sind eine aussterbende Art. Wer noch einen klassischen Stromzähler mit Drehscheibe besitzt, kann sich bereits vorbereiten: Bis spätestens 2032 soll es in Deutschland nur noch digitale Stromzähler geben.

Wo neue Technologie Einzug hält, mischen sich natürlich auch Tatsachen und Gerüchte. Wir schauen genauer hin und beleuchten Fakten und Irrtümer zu digitalen Stromzählern.


Das erwartet Sie hier


Intelligente Messsysteme und digitale Stromzähler kurz erklärt

Seit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind die Tage analoger Stromzähler gezählt. Das MsbG ist im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) enthalten und trat 2016 in Kraft. Das MsbG regelt die Ausstattung und den Betrieb moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme. Ziel ist es, den Aufbau eines klimaschonenden, energieeffizienten Stromnetzes („Smart Grid“) zu fördern. Spätestens bis 2032 müssen daher in allen deutschen Haushalten moderne Messeinrichtungen eingebaut sein. Je nach Höhe des Stromverbrauchs oder je nach Größe einer Photovoltaik-Anlage besteht sogar eine Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen.

Obwohl vom sogenannten „Smart-Meter-Rollout“ die Rede ist, steht das Messstellenbetriebsgesetz vor allem für den Austausch analoger Messtechnik durch moderne Messeinrichtungen. Intelligente Messsysteme machen hierbei nur einen kleineren Prozentsatz aus.

Folgende Zählertypen sind zu unterscheiden:

  • Moderne Messeinrichtung (mME): Digitaler Stromzähler, der u.a. den Stromverbrauch und die Zählerstände über ein digitales Display anzeigt, und sich zum intelligenten Messsystem aufrüsten lässt. Die Messwerte werden hier nicht automatisch übermittelt.
  • Intelligentes Messsystem (iMS): Moderne Messeinrichtung mit einem zusätzlichen Kommunikationsmodul, dem „Smart Meter Gateway“, dass die Messwerte an die gesetzlich festgelegten Berechtigten (z.B. Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Lieferant) kommuniziert.
Ein intelligenter Stromzähler, der den Energieverbrauch eines Hauses misst

Mit einem Smart Meter lässt sich der eigene Stromverbrauch nicht nur exakt messen, sondern auch Nachzahlungen vermeiden.

Intelligente Messsysteme („Smart Meter“) : Die wichtigsten Fakten

Da es viele Fragen und Gerüchte rings um intelligente Messsysteme gibt, erklären wir dir die wichtigsten Fakten zu smarten Messsystemen.

Fakt 1: Smart Meter nicht für alle Pflicht

Smart-Meter-Rollout – das klingt nach einer Smart-Meter-Pflicht für alle. Das stimmt aber nicht. Intelligente Messsysteme sind nur für drei Gruppen in Deutschland verpflichtend:

  • Stromverbrauch über 6000 Kilowattstunden pro Jahr: Den Ausschlag gibt der Durchschnittsstromverbrauch der letzten drei Jahre. Liegt der Verbrauch darunter, so ist der Einbau eines intelligenten Messsystems nur optional – je nach Entscheidung des grundzuständigen Messstellenbetreibers (in der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber)
  • Einspeiser ab 7 kW (Verpflichtend ab Feststellung der technischen Möglichkeit): Smart Meter für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW sind Pflicht. Der Einbau von Intelligenten Messsystemen bei PV-Neuanlagen mit über 1 bis 7 kW installierter Leistung ist optional- auch hier je nach Entscheidung des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
  • Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Verpflichtend ab Feststellung der technischen Möglichkeit): Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Nachtspeicherheizungen sind zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet.

Fakt 2: Smart Meter nur mit Datenschutzstandards

Bei Intelligenten Messsystemen werden die Messwerte vom intelligenten Messsystem an den Messstellenbetreiber übermittelt, der wiederum die Messwerte dann an weitere berechtigte Stellen wie beispielsweise den Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und Energielieferanten übermittelt. Die Datenübermittlung erfolgt zwischen der Kommunikationseinheit des Zählers (Smart Meter Gateway) und dem Messstellenbetreiber. Dabei werden die Daten hochverschlüsselt über eine sichere Verbindung (z.B. Mobilfunk) automatisch übertragen. Es dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die den hohen Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.

Fakt 3: Intelligente-Messsysteme haben hinsichtlich der Kosten eine Obergrenze

Letzverbraucher haben mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems zusätzliche Kosten zu erwarten. Diese umfassen jährliche Betriebskosten, die der Messstellenbetreiber erhebt. Zur Kostenkontrolle legt das MsbG sogenannte Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme fest, die maximal pro Jahr in Rechnung gestellt werden dürfen. Ein intelligentes Messsystem bei Haushalten mit 6.000 kWh bis 10.000 kWh Stromverbrauch pro Jahr kosten beispielsweise maximal 100 Euro pro Jahr. Der Einbau und Betrieb eines intelligenten Messsystems bei Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 7 bis 15 kW sowie Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zahlen ebenfalls maximal 100 Euro pro Jahr.

 

 Elektriker installiert Energiesparzähler

Den Einbau eines Smart Meters übernimmt der zuständige Messstellenbetreiber.

Fakt 4: Smart-Meter-Einbau durch Messstellenbetreiber

Haushalte, die zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet sind, müssen den Einbau nicht selbst aktiv veranlassen. Dafür ist der örtliche Messstellenbetreiber (ggfs. identisch mit örtlichem Netzbetreiber) grundzuständig. Messstellenbetreiber sind für Einbau, Wartung und Betrieb von intelligenten Messsystemen verantwortlich und entscheiden, welche Haushalte wann zeitlich beim Einbau der neuen Messtechnik an der Reihe sind. Der Einbau ist durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber mindestens drei Monate im Voraus anzukündigen.
Sie können auch jederzeit den Messstellenbetrieb von einem anderen als dem grundzuständigen örtlichen Messstellenbetreiber durchführen lassen. Da das Messwesen liberalisiert ist, haben Sie die freie Wahl. Der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist kostenfrei. Das heißt, für den Wechsel an sich darf nichts berechnet werden. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber müssen sich nicht an Preisobergrenzen halten, hier kannst du die Preise für den Messstellenbetrieb mit Ihrem Messstellenbetreiber individuell vereinbaren.

Für den Fall, dass im Zusammenhang mit dem Einbau der neuen Messtechnik der alte Zählerschrank ersetzt werden muss oder weitere Installationsarbeiten für den Einbau von modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen notwendig werden, tragen die Hauseigentümer die Kosten. Das bedeutet, dass – je nach Sachlage – weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Einbau anfallen können.

Intelligente Messsysteme: Die größten Irrtümer

Große Veränderungen bringen Fragen und Irrtümer mit sich. Gleiches gilt für den Smart-Meter-Rollout. Wir klären häufige Irrtümer auf.

Irrtum 1: Smart Meter erhalten nur Verbraucher mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr

Grundsätzlich darf der Messstellenbetreiber bei jedem*jeder Kunden*in — unabhängig vom Stromverbrauch — einen Smart Meter einbauen.
Bei Haushalten mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh oder einer Anlage zur Stromerzeugung (bspw. Solaranlage) mit einer Leistung von mehr als 7 kWp ist er dazu hingegen verpflichtet.

Irrtum 2: Ich bin an den Messstellenbetreiber meiner Region gebunden

Jede*r kann sich seinen Messstellenbetreiber selbst auswählen. Das ist gesetzlich festgeschrieben. Jede*r Kunde*in kann so vergleichen, welches Angebot für ihn*sie am besten geeignet ist.

Irrtum 3: Smart Meter können verweigert werden

Der Einbau eines intelligenten Messsystems kann nicht von Ihnen verweigert werden, wenn das MsbG einen Einbau explizit vorsieht. Diesen Einbau muss geduldet werden. Gleiches gilt für den Einbau einer modernen Messeinrichtung, auch dieser Einbau ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu dulden.

Irrtum 4: Digitale Messsysteme zählen falsch

Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme verfügen angeblich über eine schlechte Genauigkeit bei der Strommessung. Laut der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sollen jedoch nur bei älteren digitalen Stromzählern Probleme aufgetreten sein, die jedoch nicht mehr betrieben bzw. verbaut werden dürfen. Neue Modelle bieten zuverlässige Messgenauigkeit.

Freileitungsmast

Der Smart-Meter-Rollout betrifft nur einen kleinen Prozentsatz deutscher Haushalte, da die intelligenten Messsysteme erst ab 6.000 kWh/Jahr verpflichtend sind.

Fazit: Lohnt sich der Einbau eines intelligenten Messsystems?

Da es im Einzelfall noch einige Jahre dauern kann, bis bei den verpflichteten Letztverbrauchern oder Photovoltaik-Anlagen ein intelligentes Messsystem verbaut wird, fragen sich viele Menschen, ob sich die Umrüstung schon vorher für sie lohnt. Ein Vorteil, der für den zeitnahen Einbau spricht, ist die fortlaufende Kontrolle der Stromkosten. Moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme messen den Verbrauch an Kilowattstunden mindestens alle 15 Minuten. Mit einer entsprechenden App können Sie immer genau sehen, ob Sie unter, über oder genau in Ihrem persönlichen Durchschnitt liegen.

Auch Vergleiche mit dem Vortag, der vorigen Woche, dem letzten Monat oder dem ganzen Jahr sind möglich. Diese Transparenz hilft Ihnen beim Stromsparen, zum Beispiel können Sie so Stromfresser gezielter identifizieren und letztendlich ausschalten. Auch kann die Abschlagszahlung Ihres Stromtarifs genau auf Ihren Verbrauch angepasst werden – zumindest unerwartete Nachzahlungen sollten dank der neuen Messtechnik dann der Vergangenheit angehören.

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