Heizkostenabrechnung: Das sollten Sie wissen

Einmal im Jahr ist es so weit: Die Heizkostenabrechnung liegt im Briefkasten. Der Bescheid sagt Ihnen wenig? Was in der Heizkostenabrechnung steht, wie sie abgerechnet wird, mit wem sie geteilt wird und mehr erfahren Sie hier.

In unserem Ratgeber geben wir hilfreiche Tipps rund ums Thema Heizkostenabrechnung.


Das erwartet Sie hier


Was ist eine Heizkostenabrechnung?

Neben der monatlichen Miete zahlen Sie an Ihren Vermieter Nebenkosten, wie zum Beispiel die Betriebskosten und eben auch die Heizkosten – also die entstandenen Kosten für die Wassererwärmung und die Wärmelieferung. Dazu gehören außerdem noch die Heiznebenkosten. In Ihrer Heizkostenabrechnung können Sie sehen, wie hoch Ihr Anteil an den zu zahlenden Beiträgen ausfällt.

bulk

Wer erstellt die Heizkostenabrechnung?

Häufig erstellt der Vermieter die Abrechnungen selbst, doch manchmal beauftragen Hausverwaltungen oder Vermieter externe Firmen. Zu den größten Messdienstleistern gehören unter anderem KALO, Techem, Minol, Ista und Brunata, die allesamt Heizkostenabrechnungen erstellen.

Welche Informationen beinhaltet die Heizkostenabrechnung?

In der Regel ist die Abrechnung in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil finden Sie eine Auflistung der Gesamtkosten, die im Abrechnungszeitraum für alle Mietparteien im Gebäude angefallen sind. Hier werden Sie also sowohl über den Abrechnungszeitraum als auch über alle Heizkosten informiert. In der Regel erfahren Sie hier auch direkt, ob Sie Geld zurückbekommen oder etwas nachzahlen müssen. Im zweiten Teil sind die Kosten für die einzelnen Wohnungen nach der im Mietvertrag vereinbarten Umlage aufgelistet.

Inhalt der Heizkostenabrechnung:

  • Kosten für Brennstoffkauf (Fernwärme, Öl oder Gas), inkl. Anlieferungskosten
  • Heiznebenkosten: Bedienung, Wartung, Überwachung, Pflege, Reinigung der Heizanlage und des Heizungskellers, Abgasmessung, Verbrauchserfassung, Betriebsstrom, Brennstoff- und Lieferkosten, Bezahlung des Schornsteinfegers/der Schornsteinfegerin
  • Gesamtkosten, die mit der aufgeführten Vorauszahlung verrechnet sind
  • Benennung des Verteilerschlüssels

Des Weiteren müssen seit dem 1.12.2021 diverse weitere Informationen in der Heizkostenabrechnung stehen, damit sie für die Mieter*innen transparenter ist. Dazu gehören:

  • Aufstellung aller Energiekosten
  • Verbrauch eines Durchschnittsnutzers als Vergleich
  • Tatsächlicher Energiepreis
  • Vergleich zum Vorjahr unter der Berücksichtigung von Wetter und Klima
  • Daten zu CO2-Emissionen
Heizungstechniker

Zu den regulären Heizkosten gehören auch Heiznebenkosten, wie zum Beispiel die Wartung und Reinigung der Heizanlagen.

Aufteilung der Heizkosten

Die Heizkosten für Gebäude, die mit Fernwärme versorgt werden, und für Gebäude mit einer zentralen Heizungsanlage, deren Kosten auf mehrere Hausparteien verteilt werden, werden über die Heizkostenverordnung geregelt. Die Heizkosten werden zu mindestens 50 Prozent und zu höchstens 70 Prozent nach Verbrauch abgerechnet – die Höhe bestimmt in der Regel der*die Vermieter*in. Zu diesem Zweck sind in den Wohnungen oder direkt an den Heizkörpern spezielle Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler angebracht, die einmal pro Jahr vom Mieter oder der Mieterin selbst oder einer Wärmedienstfirma abgelesen werden.

Die restlichen 30 oder 50 Prozent der Heizkostenabrechnung werden meist nach der Wohnfläche verteilt. Warum gibt es diese Aufteilung der Kosten? Zum einen wegen der bereits genannten anfallenden Heiznebenkosten. Zum anderen müssen Wärmeverluste und die Lage der jeweiligen Wohnungen innerhalb des Gebäudes berücksichtigt werden, da sie den Energieverbrauch beeinflussen.

Heizungsthermostat

Heizkosten werden in der Regel sowohl nach Verbrauch als auch nach Wohnfläche abgerechnet.

Wichtige Fristen der Heizkostenabrechnung

Damit die Heizkostenabrechnung rechtlich gültig ist, müssen zwei wichtige Fristen eingehalten werden. Für die Heizkosten gilt eine maximale Abrechnungsfrist von einem Jahr. Der Start des Abrechnungszeitraums kann sowohl einem Kalenderjahr entsprechend oder im laufenden Jahr erfolgen – das genaue Datum ist im Mietvertrag festgelegt.

Damit die Abrechnung gültig ist, müssen Sie sie von Ihrem Vermieter außerdem spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes in schriftlicher Form erhalten haben. Wenn der Zeitraum zum Beispiel bis zum 31.12.2021 läuft, dann muss Ihre Heizkostenabrechnung bis spätestens zum 31.12.2022 in Ihrem Briefkasten liegen. Verspätet sich der Brief, können Sie die Heizungsabrechnung so behandeln, als hätten Sie sie nicht erhalten. Der*Die Vermieter*in muss Ihnen aber mögliche Rückzahlungen auch nach dieser Frist noch erstatten.

Ob Strom, Gas, Lade- oder Wärmestrom:

Finden Sie den Tarif, der zu Ihnen passt!

Sehr hohe Heizkostenabrechnung – wie kann das sein?

Ihre Heizkostenabrechnung ist ungewöhnlich hoch? Dann heizen Sie möglicherweise falsch. Es kann aber auch sein, dass Sie gar nichts dafür können. Ist das Haus, in dem Sie wohnen, nämlich nicht ausreichend wärmegedämmt, müssen Sie die Heizung ordentlich aufdrehen, damit Sie es warm haben. Auch kann es sein, dass die Heizungsanlagen unwirtschaftlich arbeiten oder veraltet sind. Weitere Gründe können überhöhte Heiznebenkosten oder eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung sein.

Sparsam heizen

Wussten Sie, dass Sie Ihre Heizkörper auch innen regelmäßig reinigen sollten? Denn Staub kann tatsächlich die Wärmeabgabe reduzieren. Wie das funktioniert und noch mehr Tipps finden Sie in unserem Artikel zum Thema Heizkosten senken.

Heizkostenabrechnung

Das Erstellen der Heizkostenabrechnung ist sehr komplex, weshalb sich schnell Fehler einschleichen können.

Heizkostenabrechnung prüfen

Es kommt durchaus vor, dass sich beim Erstellen der komplexen Heizkostenabrechnung Fehler einschleichen. Eine falsche Berechnung des Warmwasseranteils oder des Brennstoffverbrauchs kann sich zum Beispiel auf die Höhe Ihrer Abrechnung auswirken, ebenso eine falsche Verteilung der Kosten zwischen Mietparteien, die im Zeitraum ein- und ausgezogen sind. Formelle Fehler wiederum können dafür sorgen, dass Ihre Abrechnung ungültig ist. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Brief verspätet eintrifft oder der Abrechnungszeitraum falsch ist.

Häufige Fehler:

  • Mieter*in und/oder Vermieter*in sind nicht mit vollständigem Namen genannt
  • Ersteller der Abrechnung ist nicht autorisiert oder genannt
  • Falscher Abrechnungszeitraum
  • Überschreiten der Abrechnungsfrist
  • Inkorrekte Daten und falsche Berechnungen
  • Falscher oder fehlender Verteilerschlüssel
  • Falsche Verteilung der Kosten
  • Zusammenfassung einzelner Posten statt einzelner Aufschlüsselung
  • Keine angebrachten Zähler

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre Heizkostenabrechnung prüfen. Das können Sie entweder selbst tun oder sich an Mietervereine oder die Verbraucherzentrale wenden. Genauso wie die Heizkostenabrechnung sollten Sie übrigens auch die Abrechnung Ihrer Betriebskosten prüfen. Worauf Sie dabei achten sollten, haben wir Ihnen im Artikel „Heiz- und Betriebskostenabrechnung für 2022: Das müssen Sie wissen“ zusammengestellt.