Diese Wallbox-Förderungen gibt es 2024

Die KfW-Förderung für Wallboxen in Kombination mit Solaranlage und -speicher wird 2024 nicht fortgesetzt, da die geplanten 200 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt 2024 doch nicht zur Verfügung stehen. Allerdings vergeben einige Bundesländer und Kommunen noch Zuschüsse. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Die Anzahl der E-Autos auf deutschen Straßen steigt rasant. Ab 2035 dürfen neu zugelassene Fahrzeuge in Deutschland nach gesetzlicher Vorschrift kein CO2 mehr ausstoßen. Das führt dazu, dass immer mehr Menschen auf Elektromobilität umsteigen – und in dem Zuge eine Wallbox kaufen. Bislang hat die Bundesregierung Investitionen in die Mobilitätswende mit Fördermitteln unterstützt – doch diese fallen nun weg.


Das erwartet Sie hier


Wallbox-Förderung 2024

Ursprünglich war geplant, das Programm zur Wallbox-Förderung ab März 2024 mit 200 Millionen Euro von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neu aufzulegen. Das Programm wurde 2023 ins Leben gerufen, um E-Auto-Besitzer*innen mit Eigenheim zu fördern. Für 2024 sind nun jedoch keine weiteren Fördermittel verfügbar, da der Ausbau der Ladeinfrastruktur priorisiert wird. 2023 wurden Fördermittel von 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die allerdings schon nach wenigen Stunden aufgebraucht waren. Bereits zugesagte Förderungen werden jedoch weiterhin vollständig finanziert. 

Privathaushalte, die 2023 die Wallbox-Förderung in Anspruch genommen haben, müssen ab März 2024 die Umsetzung der geförderten Maßnahmen gemäß den KfW-Anforderungen nachweisen. Nach der erfolgreichen Überprüfung wird das Geld überwiesen. Das geförderte Gesamtsystem muss mindestens sechs Jahre genutzt werden. 

Die bundesweite KfW-Wallbox-Förderung ist ausgelaufen

Am 26.09.2023 wurde die KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ für Privatpersonen eingeführt. Diese konnten einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro erhalten, wenn sie eine Wallbox, eine Photovoltaikanlage und einen stationären Solarspeicher zusammen kauften und installierten. Das Ziel war es, Elektroautos zu Hause mit selbst erzeugtem Solarstrom aufzuladen und so einen Beitrag zur Elektromobilität und Netzstabilität zu leisten. Um förderberechtigt zu sein, musste man ein Kombipaket aus einem vorhandenen oder bestellten E-Auto, einer neuen Wallbox, einem neuen Stromspeicher und einer neuen Solaranlage auf dem Dach nachweisen. Die Höhe des Zuschusses war abhängig von den Leistungen bzw. Kapazitäten der einzelnen Komponenten.

Frau steht zwischen Wallbox und E-Auto.

Mit einer privaten Wallbox vor dem Haus oder in der Garage das E-Auto bequem über Nacht zuhause laden.

Auch die Förderung mit dem KfW-Zuschuss 440 für private Wallboxen, die zu einem Wohngebäude gehören und ausschließlich privat genutzt werden, ist ausgelaufen. Ebenso erging es der Förderung gewerblicher Ladeinfrastruktur über die KfW 441, die im November 2021 nach Ende des ersten Förderprogramms privater Wallboxen ins Leben gerufen wurde, um den Aufbau von Ladestationen in Unternehmen zu unterstützen. 

 

Die EnBW Wallbox mit voll KfW-Förderung

Die Nachfrage nach dem Kauf einer Wallbox ist so hoch wie noch nie.

Diese Bundesländer bieten noch Fördermöglichkeiten

Bundesland  Förderung für eine Wallbox 
Baden-Württemberg 
  • In Baden-Württemberg bietet die L-Bank, die Förderbank des Landes, Fördermittel für E-Autos und Wallboxen an. Voraussetzung ist eine eigene Photovoltaikanlage. Es können 1000 Euro für das E-Auto und 500 Euro für die Wallbox beantragt werden. 
NRW 
  • Nordrhein-Westfalen vergibt Zuschüsse für den Kauf, Einbau und Anschluss von Ladeinfrastruktur. 
  • Bei Mehrfamilienhäusern übernimmt das Land bis zu 40 Prozent der Kosten und maximal 1000 Euro pro Ladepunkt. 
  • Handelt es sich um eine Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen, werden 20 Prozent bis maximal 50.000 Euro übernommen. 
  • Bei der Förderung für Netzanschlüsse werden 20 Prozent der Kosten bis höchstens 10.000 Euro erstattet. 
  • Antragsberechtigt sind private Personen, Vermietende, Mietende, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler*innen und Unternehmen. 
  • Die Voraussetzung ist, dass der Strom aus erneuerbaren Energien stammt, also z. B. Ökostrom. 

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Diese Städte und Gemeinden bieten noch Fördermöglichkeiten

Stadt / Gemeinde  Das wird gefördert 
Ahaus 
  • Anmeldung einer Ladeeinrichtung 
Castrop-Rauxel 
  • Anschaffung einer privaten Ladestation 
  • Die Förderung beträgt 100 Euro – Voraussetzung ist, dass der Ökostrom über die Stadtwerke bezogen wird. 
Düsseldorf 
  • Anschaffung einer Wallbox 
  • Es wird maximal die Hälfte der gesamten Kosten für die Wandladestation erstattet – mit der Voraussetzung, dass eine Photovoltaikanlage oder Ökostrom und ein E-Auto genutzt werden. 
Frankfurt/Oder 
  • Kauf eines FF-Home-Chargers 
  • Man erhält bis zu 500 Euro und muss einen Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefervertrag bei den Stadtwerken haben. 
Heidelberg 
  • Errichtung einer privaten Ladestation für batteriebetriebene E-Fahrzeuge im Stadtgebiet 
  • Die Stadt übernimmt 50 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 1.000 Euro. 
Konstanz 
  • Anschaffung und Installation einer privaten Ladeinfrastruktur  
  • Die Förderung beträgt bis zu 150 Euro. 
Limburg 
  • Kauf und Installation privater Ladeinfrastruktur 
  • Es werden maximal 500 Euro erstattet. 
Mainz 
  • Anschaffung einer E-Wandladestation 
  • Die Förderung beträgt 400 Euro; Voraussetzung ist die Stromversorgung mit Ökostrom durch die Stadtwerke. 
München 
  • Planung, Montage und Installation von Normal- und Schnellladestationen 
  • Es werden maximal 40 Prozent der Anschaffungs-Nettokosten und bis zu 500 Euro für die Installation übernommen. 

Die Liste enthält lediglich eine Auswahl der Förderprogramme, die in den einzelnen Bundesländern und/oder Städten existieren. Es lohnt sich daher, gezielt nach Zuschussmöglichkeiten in der eigenen Region zu suchen. Oft ist sogar die Kombination mehrerer Programme möglich – etwa mit einer Förderung beim Kauf eines Elektroautos, einer Förderung für eine eigene Photovoltaik-Anlage zum Beispiel auf Ihrem Carport.

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