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Netzsteuerung

Die Energieflüsse im Stromnetz so zu steuern, dass es stabil funktioniert, ist eine Aufgabe, die mit fortschreitender Energiewende immer komplexer wird. Die Kunst ist, Verbrauch und Angebot im Gleichgewicht zu halten. IT-Systeme unterstützen dabei, denn es bedarf dazu eines kontinuierlichen Austauschs großer Datenmengen in Echtzeit zwischen Erzeugung und Abnahme.

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Sicherheit der Daten im Netzbetrieb

Die Digitalisierung verändert auch die Energiewirtschaft. Sie ermöglicht Innovationen, zum Beispiel neue Dienstleistungen und Produkte, wie günstigere Tarife zu Zeiten hohen Stromangebots im Netz. Tiefgreifend ist die Digitalisierung auch für den Netzbetrieb. Die Sicherheit der Daten spielt hierfür eine entscheidende Rolle. Sie wirkt auf zwei Ebenen:

  • Netzbetrieb: Energie ist für unsere moderne Gesellschaft lebenswichtig, Energie- und Wassernetze werden deshalb als kritische Infrastruktur eingestuft, die eines besonderen Schutzes von außen bedarf. Das regelt das IT-Sicherheitsgesetz.
  • Verbraucherdaten: Viele Verbraucher haben angesichts der Datenflüsse Sorgen um den Schutz ihrer Daten. Der Datenschutz ist deshalb zentrales Diskussionsthema, wenn es um digitale Energieverbrauchs- und Bedarfsinformationen geht. Die Sicherheit privater Energiedaten regelt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.

Die rechtlichen Grundlagen

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Die Digitalisierung bietet auch neue Möglichkeiten für Angriffe auf unsere Gesellschaft. Da Energie- und Wassernetze eine wichtige Bedeutung für das Gemeinwesen haben, werden sie als kritische Infrastrukturen, kurz KRITIS, eingestuft. Ihr Schutz ist eine wichtige Aufgabe der staatlichen Vorsorge. Neben Naturkatastrophen und kriminellen Handlungen könnte durch die Digitalisierung ein weiteres Einfalltor für Angriffe auf diese Systeme entstehen. Im Juli 2015 ist deshalb das das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme, kurz IT-Sicherheitsgesetz, in Kraft getreten. Das Gesetz betrifft Telekommunikationsunternehmen, Anbieter von digitalen Diensten und Betreiber von kritischen Infrastrukturen. Es enthält auch die Verpflichtung, dass Betreiber von kritischer Infrastruktur alle IT-Vorfälle melden müssen. Netzbetreiber schützen sich mit umfassenden Sicherheitsvorkehrungen wie Redundanzen und Firewalls vor digitalen Angriffen von außen.

Ein wichtiger Bestandteil ist die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), wie es das Gesetz vorschreibt. Alle rund 900 Energieversorger in Deutschland müssen sich regelmäßig der ISMS-Zertifizierung unterziehen. Prozesse, Abläufe, Betriebsmittel und die Dokumentation stehen dann auf dem Prüfstand, ebenso wie die stetige Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit sensiblen Daten. Vieles, was für die ISMS-Zertifizierung verlangt wird, praktizieren Energieversorger schon seit Jahren, das IT-Sicherheitsgesetzt schafft einen branchenweiten Standard.

IT-Sicherheitsgesetz

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Smart Meter

Beim Aufbau und bei der Nutzung des Smart Grid in Deutschland werden auch personenbezogene Daten verarbeitet. Diese können Rückschlüsse auf einen energetischen Fußabdruck und Lebensgewohnheiten einzelner Verbraucher geben. Der Gesetzgeber hat deshalb verbindliche Vorgaben gemacht, die dies verhindern. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) ist eines der jüngsten, das die Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft gestaltet. Der Bundestag hat es im Juni 2016 verabschiedet. Zusätzlich hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umfassende technische Richtlinien und Schutzprofile erarbeitet, die dem Verbraucherschutz dienen.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schafft wichtige Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende – unter anderem durch verlässliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen für Verbraucher, Erzeuger und Kleinspeicher. Es regelt unter anderem ein intelligentes Last- und Erzeugungsmanagement. Für Privatverbraucher bietet die Transparenz des eigenen Energieverbrauchsverhaltens zudem die Möglichkeit für mehr Energieeffizienz. Für Netzbetreiber bedeutet das Gesetz einen enormen Umbau- und Investitionsaufwand, der auch mit viel Bürokratie verbunden ist.

In Deutschland erhält nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende jedes Gebäude einen digitalen Zähler. Allerdings gibt es Unterschiede je nach Verbrauch:

  • Privathaushalte und Abnehmer mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden erhalten eine sogenannte moderne Messeinrichtung. Dieser Zähler misst den Verbrauch digital und speichert ihn vor Ort.
  • Ebenfalls eine moderne Messeinrichtung erhält, wer eine Erzeugungsanlage mit weniger als 7 Kilowatt Leitung hat.
  • Alle übrigen Abnehmer erhalten – zeitlich gestaffelt bis 2032 – ein intelligentes Messsystem. Es verfügt über Zusatzfunktionen und kann über ein Gateway Daten übermitteln.

Modern oder intelligent: Was steckt dahinter?

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

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