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Windpark Neu-Eichenberg

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Windpark Neu-Eichenberg

Der Standort für den geplanten Windpark befindet sich in Nordhessen nordwestlich von Neu-Eichenberg auf einer Höhe von rund 290 bis 330 Metern über NN.

Die für den Windpark Neu-Eichenberg geplante Fläche ist als Windvorranggebiet im „Teilregionalplan Energie“ zum Regionalplan Nordhessen aus dem Jahr 2017 ausgewiesen.

Termine

Aktuell gibt es keine geplanten Termine.

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Projektdetails

Für den Windpark Neu-Eichenberg sind vier Anlagen vom Typ Enercon E160 EP5 E3 R1 5,56 MW geplant. Die Anlagen haben eine Nabenhöhe von 166,6 m und einen Rotordurchmesser von 160m. Der gesamte Windpark wird rund 22,2 MW Leistung haben, somit können bis zu 13.000 Haushalte (bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh pro Haushalt pro Jahr) mit lokal produziertem erneuerbarem Strom versorgt werden.

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Übersichtskarte zu den geplanten Standorten der Windenergieanlagen Neu Eichenberg
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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine entscheidende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu bekommen, misst die EnBW mittels eines LiDAR-Messgeräts über einen Zeitraum von 12 Monaten das Windaufkommen in der Region.

Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windenergiebranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich messen Sensoren Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie den Luftdruck. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein Modem übertragen.

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Windkarte zu den geplanten Standorten der Windenergieanlagen Neu-Eichenberg
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Lokale Wertschöpfung

Um die lokale Wertschöpfung auf kommunaler Seite zu vergrößern, bieten wir eine Vergütung nach § 6 EEG an, so bekommen Kommunen im Umkreis von 2,5 km um die jeweilige Windenergieanlage 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde. Zudem kann die Standortkommune für die Beanspruchung kommunaler Flächen wie beispielsweise Wege (für Kabelverlegung oder Transporte/Wegenutzung) entsprechende Entschädigungsentgelte geltend machen. Auch kommen der Standortkommune Gewerbesteuerzahlungen zugute.

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Naturschutzrechtliche Belange

Die umfangreichen Erhebungen zum Artenschutz wurden im Jahr 2021 durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgten nach den Vorgaben des Landes Hessen und im engen Austausch mit dem Regierungspräsidium Kassel. Die Ergebnisse sind Bestandteil des Genehmigungsantrags und beinhalten Erkenntnisse über die Flora und Fauna vor Ort.

Die Ergebnisse der natur- und artenschutzfachlichen Gutachten dienen als Entscheidungsgrundlage für die Genehmigungsbehörde, die den Eingriff in Natur und Umwelt bewertet und Maßnahmen ableitet, die für die Errichtung und den Betrieb des Windparks Neu-Eichenberg durchzuführen sind.

Daneben wurden Gutachten erstellt, die die Erheblichkeit des Eingriffs in den bestehenden Naturhaushalt, inklusive einer Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild, bewerten. Unvermeidliche Eingriffe werden im so genannten „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ dargestellt und sind über die gesetzliche Vorschrift der Eingriffsregelung auszugleichen.

Das Vorkommen von Fledermäusen ist in allen Waldgebieten zu erwarten. Um einen Konflikt während des Windparkbetriebs ausschließen zu können, ist in den ersten Betriebsjahren ein Gondelmonitoring vorgesehen. Bei diesem Monitoring wird die Aktivität der Fledermäuse auf Rotorhöhe erfasst und so das Kollissionsrisiko ermittelt. Selbstverständlich gelten für den Zeitraum dieser betriebsbegleitenden Erhebungen, die vom Land Hessen vorgeschriebenen Abschaltbedingungen.

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Schallimmissionen

Für Windenergieanlagen, wie auch für andere nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigenden Anlagen, gelten die Schallimmissionsgrenzwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). An einem repräsentativen Immissionsort darf die Schallimmission beispielsweise in einem reinen Wohngebiet 35 dB (A) in der Nacht nicht überschreiten. Außerdem gelten folgende Richtwerte (nachts):

Mischgebiet 45 dB (A)

Gewerbegebiet 50 dB (A)

Industriegebiet 70 dB (A)

Wie hoch die Schallemissionen eines Windparks sind, wird über eine Schallprognose in einem Gutachten bestimmt. Bei potenziellen Überschreitungen der Grenzwerte wird die relevante Anlage in einem schallreduzierten Modus gefahren, oder im Zweifel komplett abgeschaltet.

Um zu ermitteln, ob die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden, wählt der Gutachter verschiedene Repräsentative Immissionsorte aus. Ebenso wird im Gutachten eine mögliche Vorbelastung des Gebietes berücksichtigt.

Laut Schallgutachten werden sowohl nachts als auch tagsüber keine über die Grenzwerte hinausgehenden Schalimmissionen prognostiziert.

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Schattenwurf

Windenergieanlagen erzeugen durch die Rotorkreisbewegung einen bewegten Schatten, den so genannten periodischen Schattenwurf. Der Schattenwurf wie auch die Schallemissionen unterliegen den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Für den Schattenwurf gelten folgende Grenzwerte, die von unserer Planung eingehalten werden müssen. Auf einen bestimmten Punkt (z. B. Wohnhaus, Bürogebäude) sind im Jahr max. 8 Stunden Schattenwurf von Windkraftanlagen zulässig. Zudem dürfen von diesen 8 Stunden nicht mehr als 30 Minuten auf einen einzelnen Tag fallen.

Sollte diese Zeit überschritten werden, müssen die Windkraftanlagen so lange abgeschaltet werden, wie ihr Schatten auf den Immissionsort fällt. Dies geschieht automatisch durch eine Schattenabschalteinrichtung in der Windenergieanlage.

Um zu prognostizieren, wie sich der Schattenwurf von geplanten Windenergieanlagen verhält, gibt es Berechnungsmodelle. Damit kann der über das Jahr auftretende maximale Schattenwurf einer Windkraftanlage zuverlässig bestimmt werden.

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Netzanbindung

Der mit dem regionalen Netzbetreiber abgestimmte Netzverknüpfungspunkt ist das Umspannwerk Drammetal. Die Anbindung des Windparks an das Umspannwerk wird über ein Erdkabel erfolgen.

Visualisierungen

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Neu-Eichenberg. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Planungsgebiet wurde als Vorranggebiet ESW 06 im Teilregionalplan Energie ausgewiesen
2017
Flächensicherung für alle Windenergieanlagen ist abgeschlossen
2021
Start der Umweltuntersuchungen
2021
Windmessung
2022 – 2023
Genehmigungsantrag nach BImSchG gemäß § 6 Wind BG eingereicht
Oktober 2023

Mitmach-Modelle

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Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Miteinbeziehung der Bürger bzw. der Kommunen an. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung der Bürgerbeteiligungsmodelle wird unter Berücksichtigung der örtlichen Belange festgelegt.

Welches Modell sich anbietet, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. der Anzahl der Investoren, den jeweiligen Investitionsbeiträgen, der Laufzeit, der Risikobereitschaft und den Renditeerwartungen ab. Eine Übersicht über die möglichen Bürgerbeteiligungsmodelle finden Sie im Download Bereich.

Über unsere Homepage zum Thema Beteiligungen www.buergerbeteiligung.enbw.com können Sie sich jederzeit über aktuelle Beteiligungsprojekte informieren. Sobald es ein konkretes Beteiligungsmodell zum Windpark Neu-Eichenberg gibt, werden wir Sie selbstverständlich auch an dieser Stelle nochmals informieren.