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Windenergieprojekt Pfettrach

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH hatte auf Flächen der Gemarkung des Marktes Altdorf, Ortsteil Pfettrach, im Landkreis Landshut (Niederbayern) eine Windenergieanlage mit einer Leistung von 3,4 MW geplant. Nach aktualisierten Erhebungen der Windverhältnisse in Verbindung mit der seit Spätherbst 2014 in Bayern geltenden 10H-Regelung hat die EnBW beschlossen, das Windkraftvorhaben einzustellen.

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Projektdetails

Abb. Standort des Windparkprojekts Pfettrach

Der geplante Standort befindet sich nordöstlich der Gemeinde Pfettrach, nahe der Landesstraße LA 29.

Die Flächen sind nach §35 Baugesetzbuch zur Nutzung für Windenergievorhaben geeignet und zulässig. Der Anlagenstandort befindet sich auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

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Anlagenanzahl und Anlagentyp

Die Planung sieht die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs Senvion 3.4M140 mit 3,4 MW Nennleistung vor. Die Nabenhöhe beträgt 129,5 m über Grund, der Rotor hat einen Durchmesser von 140 m. Somit ergibt sich eine Bauwerkshöhe von 199,5 m über Grund.

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Windverhältnisse

Der für die Windenergieanlage vorgesehene Standort stellt sich als gut geeignete Fläche hinsichtlich des Windpotentials dar. Unter anderem mit Hilfe von Wind- und Ertragsdaten bestehender Windparks in der Region um Landshut hat die EnBW mithilfe des WindPro-Modells (einer branchenüblichen und – bewährten Berechnungssoftware) interne Berechnungen zu den Windverhältnissen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden durch ein aktuell gefertigtes Windgutachten eines unabhängigen Gutachterbüros bestätigt bzw. die Gutachter-Prognose weist sogar noch ein leicht erhöhtes Windpotential aus. Es wurden 5,7 m/s auf Nabenhöhe ermittelt. Dies ist für das Binnenland eine knappe aber mit der jetzt genehmigten modernen Windenergieanlage durchaus wirtschaftlich ausnutzbare Windgeschwindigkeit.

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Die Belange von Mensch und Umwelt

Bevor die Windenergieanlage Pfettrach genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig, über die geprüft wird, ob die WEA im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden sollten, wurde mit dem zuständigen Landratsamt Landshut im Rahmen einer Vorantragskonferenz abgestimmt und festgelegt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind avifaunistische und faunistische Erhebungen ebenso üblich wie Fledermaus-, Schall- und Schattenwurfgutachten.

Da statt von ursprünglich geplanten zwei Windenergieanlagen jetzt nur noch eine gebaut wird, reduzieren sich am Standort die Immissionen und Auswirkungen auf die Umwelt. Zwar ändert sich aufgrund eines neuen Anlagentyps der Rotordurchmesser, die Gesamthöhe der Anlage bleibt aber gleich. Insgesamt kann von einer reduzierten Auswirkung auf die Umwelt ausgegangen werden.

Abstände der Anlage zur Wohnbebauung

Die Entfernung der geplanten Windenergieanlage zur bestehenden Bebauung im Ort Pfettrach beträgt mehr als 1.000 Meter. Die nach dem aktuellen Recht in Bayern in der Regel einzuhaltende Entfernung zur nächsten Bebauung von 10H (sogenannte 10H-Regelung) trifft auf diese bereits genehmigte Windenergieanlage nicht zu. Die für die Windenergieanlage gültige Genehmigung stammt aus dem Jahr 2014.

Auch wenn ein neues Baugebiet in Pfettrach ausgewiesen wird, werden mehr als 1.000 Meter Entfernung zur Wohnbebauung eingehalten. Zu den umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben wird ebenfalls ein ausreichender Abstand eingehalten.

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Zuwegung

Für die Zuwegung zum Windenergieprojekt Pfettrach werden im Wesentlichen bestehende Wege genutzt, die in der Regel etwas ausgebaut werden müssen. Falls diese Wege nicht asphaltiert waren, werden sie auch nicht asphaltiert, um versiegelte Oberflächen zu vermeiden. Wie im Rahmen einer Planung üblich, gibt es mehrere Varianten, um mit den Baufahrzeugen, und insbesondere mit Schwertransporten, zur Windenergieanlage zu gelangen. Wir sind selbstverständlich bemüht, hier eine mit den Gegebenheiten vor Ort verträgliche Wegführung mit den jeweiligen Geländeeigentümern zu vereinbaren. Dabei suchen wir auch die Lösung, die mit den Belangen von Natur und Umwelt im bestmöglichen Einklang steht.

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Netzanbindung

Die Netzanbindung ist vom Bayernwerk, dem zuständigen Netzbetreiber, in relativ kurzer Entfernung im kleinen Industriegebiet jenseits der Autobahn zugewiesen worden. Dort wird eine Übergabestation errichtet, über die der Strom ins Netz eingespeist wird. Die Anbindung erfolgt über ein Erdkabel.

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Kontakt

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Termine

Derzeit stehen keine Termine an.

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