Was bedeutet Repowering?
Repowering ist Englisch und bedeutet übersetzt „Kraftwerkserneuerung“. Die Idee: Ältere Anlagen oder Teile davon werden durch moderne und leistungsfähigere ersetzt. Diese Erneuerung kann im Grunde alle Arten von Kraftwerken betreffen – auch ein älterer Solarpark etwa lässt sich durch Repowering, was in diesem Fall den Austausch von Solarmodulen meint, in seiner Effizienz steigern. Er erzeugt dann auf gleicher Fläche mehr Strom, weil die neuen Solarpaneele leistungsfähiger sind. In diesem Artikel bezieht sich Repowering auf die Erneuerung von Windkraftanlagen an Land. Anders als im Solarpark, werden hier aber nicht einzelne Teile, sondern die komplette Erzeugungsanlage getauscht.
Welche Arten gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Beim Repowering von Windkraftanlagen unterscheidet man zwei Arten: das standorterhaltende Repowering (im unmittelbaren Umfeld des vorhandenen Standorts) und das standortverlagernde Repowering (in größerer Distanz zum alten Standort).
- Ein standorterhaltendes Repowering ist nach der Definition des Bundesverbands WindEnergie e.V. (BWE) gegeben, wenn der Bau neuer Windenergieanlagen auf den ursprünglichen Standortflächen erfolgt oder der Abstand höchstens dem dreifachen Rotordurchmesser entspricht. Das liegt daran, dass moderne Windkraftanlagen größer sind und dementsprechend mehr Abstand zueinander benötigen.
- Das standortverlagernde Repowering schreibt keinen engen räumlichen Bezug zwischen dem Abbau und der Errichtung neuer Windenergieanlagen vor. Das standortverlagernde Repowering erfolgt, wenn ein standorterhaltendes Repowering nicht möglich ist.
In der Praxis wird hauptsächlich das standortverlagernde Repowering umgesetzt. Das liegt daran, dass moderne Windkraftanlagen größer sind und dementsprechend mehr Abstand zueinander benötigen, aber auch daran, dass etwa die Hälfte der Altanlagen in Deutschland außerhalb der zwischenzeitlich planungsrechtlich festgesetzten Flächen liegt. Ein standorterhaltendes Repowering ist dadurch dort nicht möglich.
Wie läuft Repowering in der Praxis ab?
Nur weil an einem Standort schon Windräder stehen, können sie jedoch nicht einfach ersetzt werden. Auch dafür braucht es ein Planungs- und Genehmigungsverfahren.
- Planung und Genehmigung: Moderne Windenergieanlagen ragen teils mehr als 200 Meter in den Himmel, haben größere Rotoren und benötigen deshalb mehr Abstand zueinander. Daher ändern sich die Standorte der neuen Anlagen, was genehmigt werden muss. Im Standortkonzept wird festgehalten, wie viele Windräder gebaut, welche Turbinen-Modelle und Fundamente neu gebaut werden und welche Anpassungen es beim Stromanschluss benötigt.
- Rückbau der alten Windräder: Dann erfolgt der eigentliche Abbau. Gearbeitet wird von oben nach unten – angefangen bei den Rotorblättern, gefolgt von Nabe und Gondel, zuletzt der Turm. Sofern Teile der Verkabelung und Fundamente weiter genutzt werden können, verbleiben sie im Boden. Oftmals müssen aber auch sie erneuert werden. Nach dem Abbau werden die Windradteile recycelt bzw. fachgerecht entsorgt.
- Installation der neuen Anlagen: Wurde die Genehmigung erteilt, werden die neuen Windenergieanlagen installiert. Passen Planung, Logistik und Wetterbedingungen dauert der Aufbau eines neuen Windrads nur etwa einen Tag.
- Inbetriebnahme: Am Ende erfolgen die Abnahme und der Anschluss ans Stromnetz.
Repowering bei EnBW – das Beispiel Düsedau
Auch die EnBW nutzt die hohen Potenziale, die sich durch Repowering ergeben. Eines der ersten Projekte war die Erneuerung des Windparks auf Flächen im Ortsteil Düsedau der Hansestadt Osterburg in Sachsen-Anhalt. Hier wurden die fünf bestehenden Windenergieanlagen komplett zurückgebaut und durch vier leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Jede der vier Anlagen hat eine Nennleistung von bis zu 5,6 Megawatt. Somit kann der Windpark jährlich rein rechnerisch den Strombedarf von etwa 14.500 Vier-Personen-Haushalten decken – vorher waren es etwa 2.500 Haushalte.
Was bringt Repowering?
Vorher-Nachher-Vergleich ausgewählter EnBW-Projekte
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Projektname
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Neu
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Alt
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Neu
Rotordurchmesser
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Turbinen
Turbinen
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Alt
Rotordurchmesser
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Turbinen
Turbinen
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Projektname
Düsedau
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Neu
150 m
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Turbinen
4
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Alt
72 m
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Turbinen
5
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Projektname
Elze II
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Neu
138 m
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Turbinen
1
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Alt
40 m
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Turbinen
3
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Projektname
Zernitz
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Neu
138 m
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Turbinen
2
|
Alt
70 m
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Turbinen
8
|
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Projektname
Zernitz
|
Neu
160 m
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Turbinen
2
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Projektname
Wiemerstedt
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Neu
149 m
|
Turbinen
1
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Alt
48 m
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Turbinen
2
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Repowering in Deutschland: Ein Blick auf die Zahlen
Im ersten Halbjahr 2025 wurden insgesamt 409 Windenergieanlagen an Land mit einer Leistung von 2.202 Megawatt (MW) in Betrieb genommen. 35 Prozent davon – das entspricht 138 Anlagen mit einer Leistung von 777 MW - wurden mit Hilfe von Repowering realisiert. Die meisten Repowering-Projekte gemessen an der installierten Leistung wurden in Nordrhein-Westfalen (195 MW) umgesetzt, gefolgt von Niedersachen (148 MW) und Sachsen-Anhalt (147 MW).
Im gleichen Zeitraum wurden 210 Anlagen stillgelegt, um sie durch neue Windenergieanlagen zu ersetzen. Vermutlich wird der Anteil der Repowering-Projekten für das Gesamtjahr 2025 dadurch nochmals ansteigen. Bereits seit 2021 lässt sich ein Aufwärtstrend erkennen: im Jahr 2021 lag der Anteil der repowerten Leistung bei 293 MW, im Jahr 2024 bei 1.214 MW.
Der Grund: Beinahe die Hälfte aller deutschen Windkraftanlagen sind mittlerweile mindestens 15 Jahre alt. 9.700 Anlagen sind sogar älter als 20 Jahre. Für sie endet zudem die feste EEG-Einspeisevergütung für den erzeugten Strom. Betreiber müssen dann entschieden, ob die Anlagen am Ende ihrer technischen Lebensdauer zurückgebaut oder durch neue Anlagen ersetzt werden sollen.
Quelle: FA Wind und Solar
Welche Rolle spielt Repowering um die Ausbauziele für Windkraft zu erreichen?
Nach dem aktuell geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die installierte Leistung aus Windenergieanlagen an Land bis Ende 2030 in Deutschland rund 115 Gigawatt (GW) betragen - das entspricht 115.000 Megawatt (MW). Das Ausbautempo der Windkraft hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit geeigneter Flächen und der Genehmigung von Windparks und Einzelanlagen ab. Für das Jahr 2026 prognostiziert der Bundesverband für WindEnergie bei unveränderter Realisierungsgeschwindigkeit einen Zubau von maximal 7,8 Gigawatt an Land.
Um das 2030-Ziel zu erreichen, wird laut Umweltbundesamt aber ein jährlicher Zubau von 9 Gigawatt brutto (oder 7 Gigawatt netto) nötig sein. Repowering kann hierzu einen Beitrag leisten. Allein dadurch wird das Ausbauziel aber nicht erreicht.
Repowering bei Windkraft: Welche Gesetze sind relevant?
Grundsätzlich gelten für Repowering-Projekte dieselben Gesetze wie für neu errichtete Windparks – mit ein paar Ausnahmen. Die wichtigsten Sonderregelungen finden sich in zwei zentralen Gesetzen: dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Baugesetzbuch (BauGB).
- Delta-Prüfung: Für Repowering-Projekte reicht ein Änderungsgenehmigungsverfahren aus. Es ist nicht so umfangreich wie für einen komplett neuen Windpark und sieht lediglich die sogenannte „Deltaprüfung“ vor – das heißt, die Behörden prüfen nur noch die Auswirkungen des neuen im Vergleich zum alten Windrad. Bleiben beispielsweise die Lärmimmissionen durch die modernisierte Anlage gleich, ist dieser Aspekt im Genehmigungsverfahren nicht erneut umfassend zu prüfen. Ähnlich wird mit Aspekten des Immissionsschutzes verfahren.
- Erweiterter Standortradius: Damit ein Vorhaben als standorterhaltendes Repowering gilt und von den vorhergesehenen Verfahrenserleichterungen profitieren kann, darf der Abstand zwischen der alten und der neuen Anlage höchstens das Fünffache der Gesamthöhe der neuen Anlage (5H) betragen. Diese Vorgabe wurde in den jüngsten Gesetzesnovellen erweitert, um den Projektträgern mehr Flexibilität bei der Standortwahl zu ermöglichen. Durch die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) sind mittlerweile auch Vorhaben außerhalb festgelegter Windenergiegebiete möglich.
- Verlängerte Frist: Die Errichtung einer neuen Anlage muss innerhalb von 48 Monaten nach dem Rückbau der bestehenden Anlage erfolgen. Zuvor betrug die zulässige Frist 24 Monate.
Quelle: FA Wind und Solar; Stand: November 2025
Weitere Erleichterungen geplant
Mit der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) stehen weitere Erleichterungen an: Im August 2025 trat das entsprechende Gesetz für die Umsetzung in Kraft. Das zentrale Element des Gesetzes sind sogenannte „Beschleunigungsgebiete“. In diesen Gebieten können neue Projekte einfacher und zügiger genehmigt werden. Seit November 2025 soll eine Antragsstellung dort, aber auch darüber hinaus, unbürokratischer werden, was wiederum mehr Planungssicherheit gibt. Der Bundestag hat dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie bereits zugestimmt, sodass es zeitnah in Kraft treten kann.