Antrag für Stilllegung und Abbau von GKN II ist gestellt
Spätestens Ende 2022 endet der Leistungsbetrieb von Neckarwestheim II. Aktuell deckt die Anlage noch rund ein Sechstel des Strombedarfs in Baden-Württemberg.
Die EnBW hat den Antrag für Stilllegung und Abbau des Blocks frühzeitig im Juli 2016 beim Umweltministerium Baden-Württemberg eingereicht. Denn die EnBW ist daran interessiert, dass der Rückbau der Anlage möglichst zügig beginnen kann, sobald sie abgeschaltet wurde. Das geht aber nur, wenn die Genehmigung hierfür rechtzeitig vorliegt.
Bereits vor der Antragstellung hat die EnBW eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zwischen November 2015 und Februar 2016 hat die EnBW hierfür auf mehreren Wegen Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt und ist mit interessierten Bürgern bei öffentlichen Veranstaltungen in den Dialog getreten. Hinweise aus der Bevölkerung, die für die Antragstellung relevant waren, hat die EnBW betrachtet. Eine Dokumentation der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf der Standortseite von Neckarwestheim zu finden.
Im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens hat das Umweltministerium die Öffentlichkeit nochmals beteiligt und dieses formale Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren mit einem zweitägigen Erörterungstermin im November 2018 abgeschlossen.
Zur Prüfung der möglichen Umweltauswirkungen des Rückbaus von KKP 2 hat die EnBW eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt und veröffentlicht. Auf Grundlage dieser Untersuchung haben die Genehmigungsbehörde und von ihr hinzugezogene unabhängige Gutachter jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.