Genehmigung für Stilllegung und Abbau von KKP 2 wurde erteilt
Block 2 in Philippsburg wurde Ende 2019 abgeschaltet. Im Lauf des Jahres 2020 wird der Rückbau der Anlage beginnen. Im Dezember 2019 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg der EnBW die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für die Anlage erteilt. Die Genehmigung wiederum war von der EnBW im Juli 2016 beantragt worden.
Schon vor der Antragstellung hat die EnBW eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zwischen November 2015 und Februar 2016 hat die EnBW hierfür auf mehreren Wegen Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt und ist mit interessierten Bürgern bei öffentlichen Veranstaltungen in den Dialog getreten. Hinweise aus der Bevölkerung, die für die Antragstellung relevant waren, hat die EnBW betrachtet. Eine Dokumentation der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf der Standortseite Philippsburg zu finden. Im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens hat das Umweltministerium die Öffentlichkeit nochmals beteiligt und dieses formale Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren mit einem Erörterungstermin im September 2018 abgeschlossen.
Nachdem die EnBW die erteilte Genehmigung im Januar 2020 formal in Anspruch genommen hat, müssen der Aufsichtsbehörde nun noch detaillierte Beschreibungen der ersten einzelnen Rückbauvorhaben zur Freigabe vorgelegt werden. Erst dann kann mit den eigentlichen Abbautätigkeiten begonnen werden. Zunächst geplant sind unter anderem die Demontage der Hauptkühlmittelleitungen und die Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters.
In ihrer aktuellen Abschätzung geht die EnBW davon aus, dass der Rückbau von KKP 2 im atomrechtlichen Rahmen etwa zehn bis 15 Jahre dauern wird – gerechnet ab dem Start des Rückbaus.