Kernkraftwerk Philippsburg (KKP)
Stromproduktion mit Block 2

Das Kernkraftwerk Philippsburg (KKP) liegt rund 30 Kilometer nördlich von Karlsruhe auf einer Insel im Rhein. Die EnKK produziert dort Strom mit einem Druckwasserreaktor (Block 2). Block 2 ging 1984 ans Netz und hat eine elektrische Leistung von 1.468 Megawatt. Im Jahr 2018 erzeugte die Anlage rund 11 Milliarden Kilowattstunden Strom. Damit deckt sie rechnerisch mehr als die Hälfte des Strombedarfs aller privaten Haushalte und etwa ein Sechstel des gesamten Stromverbrauchs in Baden-Württemberg. Weil durch den Betrieb der Anlage jährlich über 9 Millionen Tonnen des klimaschädlichen CO₂ vermieden werden, steht der Standort Philippsburg nicht nur für Versorgungssicherheit, sondern auch für Klimaschutz im Südwesten. Im Atomgesetz ist vorgesehen, dass mit Block 2 noch maximal bis Ende 2019 Strom produziert werden darf. Spätestens dann geht die Anlage vom Netz. Die EnKK hat im Juli 2016 frühzeitig die Genehmigung für Stilllegung und Abbau von Block 2 beantragt, damit nach Ende der Stromproduktion möglichst umgehend mit dem Rückbau begonnen werden kann.
Stilllegung und Abbau von Block 1
Am Standort Philippsburg betreibt die EnKK darüber hinaus einen Siedewasserreaktor (Block 1). Block 1 ging 1979 in Betrieb und verfügte über eine elektrische Leistung von 926 Megawatt. Durch eine Änderung des Atomgesetzes endete im Jahr 2011 die Stromproduktion der Anlage. In 32 Betriebsjahren erzeugte Block 1 mehr als 195 Milliarden Kilowattstunden Strom und versorgte jährlich etwa 1,5 Millionen Haushalte. Die Anlage ersparte der Umwelt über 188 Millionen Tonnen des klimaschädlichen CO₂.
Im April 2017 hat die EnKK vom baden-württembergischen Umweltministerium die
Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage erhalten. Anfang Mai 2017 startete dann der Rückbau von Block 1. In ihrer aktuellen Abschätzung geht die EnKK davon aus, dass der Rückbau von KKP 1 etwa 10-15 Jahre dauern wird. Dies bezieht sich auf die Maßnahmen, die unter dem Regime des Atomrechts stattfinden. Nach der Entlassung aus dem Atomrecht wird KKP 1 nur noch eine konventionelle Industrieanlage sein. Über den Umgang mit verbliebenen Gebäuden – also z.B. den Abriss oder die Nachnutzung von Bürogebäuden – kann dann entschieden werden.
Im März 2014 hat die EnKK ihre Pläne für die Schaffung von Rückbau-Infrastruktur am Standort Philippsburg öffentlich vorgestellt und erläutert. Im Wesentlichen geht es dabei um die Errichtung eines Reststoffbearbeitungszentrums (RBZ) und eines Standort-Abfalllagers (SAL) auf dem Kraftwerksgelände in Philippsburg. Im Februar 2016 konnte auf Basis entsprechender Genehmigungen mit den Bauarbeiten begonnen werden.