Kohleausstieg am Standort Stuttgart-Münster
Klimaneutral bis 2035 – mit diesem Versprechen legt sich die EnBW auf ihren Beitrag zum Klimaschutz im Sinne des Pariser Abkommens von 2015 fest. Für die EnBW bedeutet das einerseits, die erneuerbaren Energien weiter systematisch auszubauen, andererseits will sie mittelfristig aus der Nutzung von Kohle und langfristig aus der Nutzung von fossilen Brennstoffen als Energieträger aussteigen. Mit dem Neubau einer Gasturbinen-Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme auf Basis von klimafreundlicherem Erdgas am Standort Stuttgart-Münster kommt die EnBW diesem Ziel einen Schritt näher. Der Fuel Switch auf klimafreundlicheres Erdgas ist dabei nur eine Brückentechnologie auf dem Weg zur Energieerzeugung über grüne Gase wie regenerativ erzeugtem Wasserstoff.
Projekttagebuch
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zu Planung und Bau einer Gasturbinen-Anlage am Kraftwerksstandort Stuttgart-Münster. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Zeitplan des Planungs- und Genehmigungsprozesses sowie zu den Baufortschritten.
Projektablauf
12. April 2021
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Infoveranstaltung für Fachverbände und Bürgerinitiativen
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13. April 2021
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Virtuelle Info-Veranstaltung für Bürger:innen
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20. April 2021
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Projektvorstellung Bezirksbeirat Münster
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23. April 2021
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Scoping-Termin
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21. Juli 2021
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Projektvorstellung Bezirksbeirat Bad Cannstatt
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7. Februar 2022
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Einreichung des Genehmigungsantrags
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22. März 2022
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Investitionsentscheidung des Aufsichtsrats der EnBW
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Voraussichtlich Oktober 2022
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Erörterungstermin des Regierungspräsidiums Stuttgart
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Voraussichtlich Q4 2022
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Genehmigungserhalt Vorbescheid und erste Teilgenehmigung und Einreichung des Antrags zur zweiten Teilgenehmigung (Betriebsgenehmigung)
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Voraussichtlich Q1 2023
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Baubeginn
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Voraussichtlich Q2 2023
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Genehmigungserhalt zweite Teilgenehmigung
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Voraussichtlich Q2 2025
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Kommerzielle Inbetriebnahme
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* Bei komplexen Planungsprozessen wird von der verfahrensführenden Behörde (hier das Regierungspräsidium Stuttgart) ein Scoping-Termin durchgeführt. Dabei werden – unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden – Gegenstand, Umfang und Methodik der Raumverträglichkeits- und Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie der Inhalt der zu erstellenden Antragsunterlagen formal festgelegt.
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Termine
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