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Corporate Compliance

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Wie unser Unternehmen von außen wahrgenommen wird, hängt ganz entscheidend vom Verhalten jedes Einzelnen ab. Ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln aller Führungskräfte und Mitarbeiter ist daher von zentraler Bedeutung für unseren Unternehmenserfolg und das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner.

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Das Thema Compliance – also die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Richtlinien – hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Reputation und der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens können durch Compliance-Verstöße erheblichen Schaden nehmen. Daher ist eine risikoorientierte und präventive Compliance-Strategie heute wichtiger denn je.

Ziel der EnBW ist es, die Einhaltung von externen und internen Regeln zu einem integralen Bestandteil des Denkens und Handelns aller Organe, Führungskräfte und Mitarbeiter zu machen und das Vertrauen von Geschäftspartnern, Aktionären und dem Kapitalmarkt in das Unternehmen zu stärken.

Der Compliance-Bereich der EnBW steuert konzernweite Maßnahmen zur Korruptionsprävention, zur Kartellrechtsprävention, zum Datenschutz und zur Kapitalmarkt-Compliance. Er steht den Führungskräften und Mitarbeitern als zentraler Ansprechpartner und Berater für Compliance-Fragen zur Verfügung.

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  • Bereich Compliance: Zentralfunktion mit direkter Berichtslinie zum Vorstand für Personal und Recht, zuständig für die konzernweite Ausgestaltung des Compliance-Management-Systems und die Überwachung der konzerneinheitlichen Umsetzung.
  • Compliance Committee: Internes Beratungs- und Entscheidungsgremium bestehend aus den Vertretern der wichtigsten zentralen Compliance-Funktionen.
  • Compliance Forum: Treffen der dezentralen Compliance-Beauftragten der wichtigsten Konzerngesellschaften und Geschäftseinheiten mit dem Bereich Compliance zur Koordination der Umsetzung zentral geplanter Compliance-Maßnahmen in den operativen Einheiten.
  • Konzernarbeitskreis Compliance: Informationsaustausch des Compliance Bereichs mit den Compliance Officers der nicht beherrschten Konzerngesellschaften.

Von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Compliance-Programms ist es, alle Mitarbeiter für die Compliance-Themen zu sensibilisieren, damit sie verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien handeln. Um dies zu gewährleisten, werden im EnBW-Konzern Präsenzschulungen und E-Learning-Programme zu allgemeinen Compliance-Themen und zum Verhaltenskodex durchgeführt.

Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss erhalten regelmäßige Berichte zu aktuellen Compliance-Themen und zur Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems.

Compliance-Organisation

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Integrität – im Sinne der Einhaltung von Recht und Gesetz, Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Fairness – ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für unseren Unternehmenserfolg. Der Vorstand hat daher einen Verhaltenskodex für den EnBW-Konzern verabschiedet, der den Führungskräften und Mitarbeitern einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und unternehmensinternen Richtlinien gibt.

Der Verhaltenskodex dient damit als Orientierungshilfe für alle Entscheidungen und Handlungen.

Er stellt einen verbindlichen Handlungsrahmen für die interne Zusammenarbeit und den Umgang mit Kunden, Wettbewerbern, Amtsträgern sowie öffentlichen Einrichtungen dar.

Verhaltenskodex

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Bei der EnBW ist der Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern und öffentlichen Körperschaften im Verhaltenskodex geregelt. Weitere Konkretisierungen enthält eine Konzernrichtlinie zum Umgang mit Geschenken, Einladungen und Bewirtungen, in der konzerninterne Wertgrenzen und qualitative Kriterien festgelegt sind. Bei Überschreitung der Wertgrenzen ist eine Genehmigung durch den Bereich Compliance einzuholen. Die Regelungen leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, die Integrität des EnBW-Konzerns und seiner Mitarbeiter im geschäftlichen Verkehr zu wahren.

Umgang mit Zuwendungen

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Die EnBW verfügt über klare Regelungen zur Geschäftspartner-Prüfung, die eine sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Geschäftspartner in Bezug auf Korruptionsrisiken und Verstöße gegen Sozial- und Umweltstandards vorsehen. Ziel der Regelungen ist es, insbesondere bei Auslandsaktivitäten finanzielle Schäden und Reputationsrisiken für die EnBW zu vermeiden.

Geschäftspartner-Prüfung

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Um potenzielles Fehlverhalten identifizieren zu können und verbundenen Schaden für die EnBW, Individuen und für Dritte frühzeitig abwenden zu können, gibt es bei der EnBW verschiedene Kanäle zur Meldung von Compliance-Verstößen oder Verdachtsfällen (z.B. Wirtschaftskriminalität, Diskriminierung, Menschenrechts- oder Umweltverletzungen). Über das Beschwerdeverfahren bzw. Hinweisgebersystem der EnBW können Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten im Geschäftsbereich der EnBW sowie in ihrer Lieferkette gemeldet werden.

Die Kanäle können sowohl von unternehmensinternen als auch von unternehmensexternen Personen genutzt werden. Die Regelungen der EnBW definieren klare Zuständigkeiten und Prozesse für die Aufklärung von Compliance-Verstößen, gewährleisten die Vertraulichkeit und bieten einen größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten. Die Verfahrensordnung der EnBW beschreibt das Beschwerdeverfahren des EnBW-Konzerns und bietet der potenziellen hinweisgebenden Person Transparenz über den Umgang mit ihrer Beschwerde.

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Hinweise an die Compliance-Abteilung

Hinweisgebertool

Online-Meldekanal und Telefonhotline

Die hinweisgebende Person hat die Möglichkeit, in verschiedenen Sprachen und auch anonym über ein vertrauliches und geschütztes System ihre Meldung einzureichen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich über die EnBW.

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Hinweise an den Ombudsmann

Rechtsanwalt Thomas C. Knierim
KNIERIM LORENZ BREIT Rechtsanwälte PartG mbB
Tel.: +49 6131 906 55 00
Fax: +49 6131 906 55 99
E-Mail:
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz

Der Ombudsmann der EnBW unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Er kann den hinweisgebenden Personen absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegenüber der EnBW zusichern.

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Die Datenschutzhinweise zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier.

Externe Meldestellen

In den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann, sollte eine Meldung an die oben genannten internen Meldestellen bevorzugt werden.

Eine Liste der externen Meldestellen auf nationaler Ebene sowie der einschlägigen externen Meldekanäle von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU finden Sie hier.

Hinweisgebersystem zur Meldung von Verstößen

Kontakt

Telefax: Mobil: Telefon:
Telefax: Mobil: Telefon:
Dr. Andreas Schweinberger
Leiter Compliance

Unbundling Compliance bei der EnBW

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Mit den Unbundling- bzw. Entflechtungsvorschriften im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergeben sich für die Energieversorgungsunternehmen zahlreiche konkrete Verpflichtungen zur Trennung des Netzbereichs als so genanntes „natürliches Monopol“ von den Marktbereichen Vertrieb, Handel und Erzeugung.

Ziel der Vorschriften ist die Schaffung von Transparenz und die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs.

In unserem Gleichbehandlungsbericht nach § 7a Abs. 5 EnWG möchten wir eine Übersicht über die von uns zum Unbundling und damit zur Förderung eines fairen Wettbewerbs ergriffenen Maßnahmen geben.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

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