Zurück nach oben Schließen Hell Bild herunterladen Blättern zu [COUNT] Dunkel Weiterblättern Zurückblättern Nach links scrollen Nach rechts scrollen Sucheingabe zurücksetzen Suchen Teilen Börse aktuell geschlossen
Bild herunterladen

Wie unser Unternehmen von außen wahrgenommen wird, hängt ganz entscheidend vom Verhalten jedes Einzelnen ab. Ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln aller Führungskräfte und Mitarbeitenden ist daher von zentraler Bedeutung für unseren Unternehmenserfolg und das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner.

Organisation

Wir steuern konzernweit Compliance-Maßnahmen

Bild herunterladen

Die Einhaltung geltender gesetzlicher Vorgaben und interner Regelungen bildet die Basis unseres unternehmerischen Handelns bei EnBW. Compliance-Verstöße können erhebliche negative Auswirkungen auf uns als EnBW, unsere Mitarbeitenden sowie Dritte haben. Daher ist eine risikoorientierte und präventive Compliance-Strategie heute wichtiger denn je. Das Compliance-Management der EnBW umfasst die Strukturen, Prozesse und Maßnahmen, die darauf abzielen potenzielle Compliance-Risiken und Verstöße zu erkennen und diese durch angemessene Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Ziel der EnBW ist es, die Einhaltung von externen und internen Regeln zu einem integralen Bestandteil des Denkens und Handelns aller Organe, Führungskräfte und Mitarbeitenden zu machen und das Vertrauen von Geschäftspartnern, Aktionären und dem Kapitalmarkt in das Unternehmen zu stärken.

Der Compliance-Bereich der EnBW steuert konzernweite Maßnahmen zur Korruptionsprävention, Kartellrechtsprävention, Sanktions-Compliance & Exportkontrolle, Geldwäscheprävention und zur Kapitalmarkt-Compliance. Er steht den Führungskräften und Mitarbeitenden als zentraler Ansprechpartner und Berater für Compliance-Fragen zur Verfügung.

Bild herunterladen

Wie wir aufgestellt sind

  • Bereich Compliance: Zentralfunktion mit direkter Berichtslinie zum Vorstand für Personal und Recht, zuständig für die konzernweite Ausgestaltung des Compliance-Management-Systems und die Überwachung der konzerneinheitlichen Umsetzung.
  • Compliance Committee: Internes Beratungs- und Entscheidungsgremium bestehend aus den Vertreter*innen der wichtigsten zentralen Compliance-Funktionen.
  • Compliance Forum: Treffen der dezentralen Compliance-Beauftragten der wichtigsten Konzerngesellschaften und Geschäftseinheiten mit dem Bereich Compliance zur Koordination der Umsetzung zentral geplanter Compliance-Maßnahmen in den operativen Einheiten.
  • Konzernarbeitskreis Compliance: Informationsaustausch des Compliance Bereichs mit den Compliance Officers der nicht beherrschten Konzerngesellschaften.
  • International Panel: Treffen der Compliance Beauftragten der beherrschten internationalen Konzerngesellschaften mit dem Bereich Compliance zur Abstimmung aktueller Compliance-Themen und Steuerung zentraler Compliance-Anforderungen durch den Bereich Compliance.
Bild herunterladen

Von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Compliance-Programms ist es, alle Mitarbeitenden für die Compliance-Themen zu sensibilisieren, damit sie verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien handeln. Um dies zu gewährleisten, werden im EnBW-Konzern Präsenzschulungen und E-Learning-Programme zu allgemeinen Compliance-Themen und zum Verhaltenskodex durchgeführt.

Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss erhalten regelmäßige Berichte zu aktuellen Compliance-Themen und zur Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems.

Bild herunterladen
Verhaltenskodex

Unsere Leitlinien

Integrität – im Sinne der Einhaltung von Recht und Gesetz, Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Fairness – ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für unseren Unternehmenserfolg. Der Vorstand hat daher einen Verhaltenskodex für den EnBW-Konzern verabschiedet, der den Führungskräften und Mitarbeitenden einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und unternehmensinternen Richtlinien gibt.

Der Verhaltenskodex dient damit als Orientierungshilfe für alle Entscheidungen und Handlungen. Er stellt einen verbindlichen Handlungsrahmen für die interne Zusammenarbeit und den Umgang mit Kunden, Wettbewerbern, Amtsträger*innen sowie öffentlichen Einrichtungen dar.

Bild herunterladen Akzeptieren Ablehnen Jetzt herunterladen
Download
Verhaltenskodex des EnBW-Konzerns
Bild herunterladen
Handlungsfelder

Wir denken Compliance ganzheitlich

Bild herunterladen

Im Fokus unseres Compliance-Managements stehen die Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung von Korruption und Bestechung sowie weiteren Wirtschaftsdelikten, die Prävention von Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht, Sanktions-Compliance und Exportkontrolle, Kapitalmarkt-Compliance sowie die Geldwäscheprävention.

Bild herunterladen
Bild herunterladen

Vermeidung von Korruption & Bestechung

Rechtswidrige und unethische Handlungen, wie Korruption & Bestechung, können zu schwerwiegenden negativen Folgen für uns als EnBW, unsere Mitarbeiter*innen sowie Dritte führen. Sie beeinträchtigen den Wettbewerb und entsprechen in keiner Weise den Unternehmenswerten der EnBW.

  • Bei EnBW dulden wir weder die direkte noch indirekte Form der Korruption & Bestechung.
  • Als Mitarbeiter*innen der EnBW lehnen wir jede Aufforderung sowie jeden Versuch zur Korruption & Bestechung unverzüglich ab und informieren den Bereich Compliance & Regulierung darüber.

Wir als EnBW haben Mechanismen zur Prävention, Überwachung und Identifizierung von sowie Reaktion auf Korruption & Bestechung etabliert. Dazu gehört auch die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen. Unsere internen Vorschriften legen verbindliche Handlungsanweisungen für ein angemessenes und ethisches Verhalten unserer Mitarbeiter*innen fest. Durch unsere Mitgliedschaft im UN Global Compact setzen wir uns auch nach außen gegen die Bekämpfung von Korruption & Bestechung ein.

Bild herunterladen

Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum persönlichen oder geschäftlichen Nutzen oder Vorteil. Dies schließt auch den Nutzen oder Vorteil Dritter mit ein. Sie kann in verschiedenen Formen und durch unterschiedliche unlautere oder illegale Handlungsweisen auftreten. Korruption umfasst sowohl Handlungen des „Gebenden“ (aktive Korruption), als auch des „Nehmenden“ (passive Korruption). Korruption kann unter anderem Aktivitäten im Zusammenhang mit Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche, umfassen.

Was ist Korruption?
Bild herunterladen

Bestechung als Teil der Korruption bedeutet das Anbieten, Versprechen oder Gewähren finanzieller oder nicht-finanzieller Vorteile an eine*n Amts- oder Mandatsträger*in, einen Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens, das darauf abzielt, sich oder jemand anderem einen Vorteil zu verschaffen, unabhängig davon, ob dieser tatsächlich eintritt.

Bestechungshandlungen umfassen oftmals die Gewährung oder Annahme von Bargeld, Geschenken, Krediten, Rabatte oder Bewirtungen, Vetternwirtschaft sowie unangemessene vertragliche Leistungen, um einen geschäftlichen oder persönlichen Vorteil zu erlangen. Das Anbieten und/oder Versprechen von Geschenken oder Vorteilen mit dem Ziel der Überredung ist ebenfalls eine Form der Bestechung. Handelt es sich bei dem Geschäftspartner um eine*n Amtsträger- oder Mandatsträger*in, ist somit besondere Vorsicht geboten.

Was fällt unter Bestechung?
Bild herunterladen

Beschleunigungs- oder Erleichterungszahlungen sind Zahlungen – in der Regel kleinere Beträge – an eine*n Amts- oder Mandatsträger*in, mit dem Ziel, Diensthandlungen zu beschleunigen oder vorzunehmen, auf dessen Ausführung die EnBW grundsätzlich einen Anspruch hat.

Was sind Beschleunigungs- oder Erleichterungszahlungen?
Bild herunterladen

Vermeidung und Umgang mit Interessenkonflikten

Transparente, nachvollziehbare und anhand von objektiven Kriterien getroffene Entscheidungen sind für uns als EnBW ein wesentlicher Bestandteil integren Verhaltens. Wir als EnBW sind bestrebt, jede Form von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit unserer Geschäftsaktivität zu vermeiden. Dazu gehört es, dass unsere Mitarbeitenden Situationen erkennen, in denen potenzielle Interessenkonflikte entstehen können und angemessen mit ihnen umgehen.

  • Wir als Mitarbeiter*in sind verpflichtet, die Unternehmensinteressen bei Erfüllung der uns obliegen- den Aufgaben zu wahren. Private Interessen sind von den Interessen der EnBW strikt zu trennen.
  • Ein Missbrauch der Position im EnBW-Konzern zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil Dritter ist unzulässig.
  • Jede Situation, in der im Geschäftsverkehr ein Interessenkonflikt auftreten kann, ist unverzüglich der zuständigen Führungskraft zu melden.
  • Eine Beeinflussung von hierarchisch unterstellten Personen zu Handlungen oder Unterlassungen, die dem Unternehmensinteresse entgegenstehen, ist unzulässig.
Bild herunterladen

Ein Interessenkonflikt tritt im beruflichen Umfeld auf, wenn persönliche Interessen oder Beziehungen einer Person ihre beruflichen Entscheidungen beeinflussen könnten oder den Anschein eines Einflusses erwecken. Auch wenn es nicht zu einer tatsächlichen Beeinflussung kommt, können schon der Anschein oder die Möglichkeit eines Interessenkonflikts kritisch sein. Interessenkonflikte können in verschiedenen Formen auftreten, beispielsweise aufgrund von persönlichen Beziehungen, finanzieller Vorteile, der Zusammenarbeit mit Wettbewerbern oder aufgrund von Nebenbeschäftigungen.

Was ist ein Interessenkonflikt?
Bild herunterladen

Geschäftspartnerprüfung

Die EnBW verfügt über klare Regelungen zur Geschäftspartnerprüfung, die eine sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Geschäftspartner in Bezug auf deren Integrität vorsehen (bspw. in Bezug auf Korruption & Bestechung, Menschenrechten). Ziel der Regelungen ist es, insbesondere bei Auslandsaktivitäten finanzielle Schäden und Reputationsrisiken für die EnBW zu vermeiden. Die Geschäftspartnerprüfung dient damit der Verankerung von Compliance in den operativen Geschäftsprozessen.

Hinweisgebersystem

Meldung von (potenziellen) Verstößen

Bild herunterladen

Um potenzielles Fehlverhalten identifizieren zu können und verbundenen Schaden für die EnBW, Individuen und für Dritte frühzeitig abzuwenden, gibt es bei uns verschiedene Kanäle, Compliance-Verstößen oder Verdachtsfällen (z.B. Wirtschaftskriminalität, Diskriminierung, Menschenrechts- oder Umweltverletzungen) zu melden. Über das Beschwerdeverfahren bzw. Hinweisgebersystem können unternehmensinterne wie -externe Personen Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten im Geschäftsbereich der EnBW sowie in ihrer Lieferkette melden.

Hinweisgebertool

Die hinweisgebende Person hat die Möglichkeit, in verschiedenen Sprachen und auch anonym über ein vertrauliches und geschütztes System ihre Meldung einzureichen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich über die EnBW.

Online-Meldekanal und Telefonhotline

Hinweise an die Compliance-Abteilung
Rechtsanwalt Thomas C. Knierim

KNIERIM LORENZ BREIT Rechtsanwälte PartG mbB
Tel.: +49 6131 906 55 00
Fax: +49 6131 906 55 99
E-Mail: 
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz

Der Ombudsmann der EnBW unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Er kann den hinweisgebenden Personen absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegenüber der EnBW zusichern.

Die Datenschutzhinweise zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier.

Hinweise an den Ombudsmann

In den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann, sollte eine Meldung an die oben genannten internen Meldestellen bevorzugt werden.

Eine Liste der externen Meldestellen auf nationaler Ebene sowie der einschlägigen externen Meldekanäle von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU finden Sie hier.

Externe Meldestellen
Bild herunterladen

Unsere Hinweisbearbeitung

Unsere Regelungen definieren klare Zuständigkeiten und Prozesse für die Aufklärung von Compliance-Verstößen, gewährleisten die Vertraulichkeit und bieten einen größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten. Die Verfahrensordnung beschreibt das Beschwerdeverfahren des EnBW-Konzerns und bietet der potenziellen hinweisgebenden Person Transparenz über den Umgang mit ihrer Beschwerde.

Bild herunterladen Akzeptieren Ablehnen Jetzt herunterladen
Schaubild Ablauf der Hinweisbearbeitung
Bild herunterladen

Nicht vom Anwendungsbereich erfasst sind Kundenbeschwerden oder sonstige Kundenanliegen, soweit sie keinen Hinweis der oben genannten Art darstellen. Diese sind an den jeweiligen Kundenservice zu richten, bspw. an Kontakt zur EnBW.

Bild herunterladen
Bild herunterladen

Unbundling Compliance bei der EnBW

Mit den Unbundling- bzw. Entflechtungsvorschriften im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergeben sich für Energieversorgungsunternehmen zahlreiche konkrete Verpflichtungen zur Trennung des Netzbereichs als so genanntes „natürliches Monopol“ von den Marktbereichen Vertrieb, Handel und Erzeugung. Ziel der Vorschriften ist die Schaffung von Transparenz und die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs.

In unserem Gleichbehandlungsbericht nach § 7a Abs. 5 EnWG möchten wir eine Übersicht über die von uns zum Unbundling und damit zur Förderung eines fairen Wettbewerbs ergriffenen Maßnahmen geben. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

Bild herunterladen Akzeptieren Ablehnen Jetzt herunterladen
Download
EnBW Gleichbehandlungs­bericht 2024

Kontakt

Telefax: Mobil: Telefon:
Telefax: Mobil: Telefon:
Dr. Andreas Schweinberger
Leiter Compliance