Zurück nach oben Inhaltsverzeichnis Kapitelnavigation Schließen Inhaltsnavigation Hell Tage Tag Bild herunterladen Blättern zu [COUNT] Stunden Stunde Dunkel Hauptnavigation Minuten Minute Weiterblättern Anhalten Abspielen Zurückblättern Artikel vorlesen Vorlesen pausieren Vorlesen fortsetzen Nach links scrollen Nach rechts scrollen Sucheingabe zurücksetzen Suchen Sekunden Sekunde Teilen Börse aktuell geschlossen Tabnavigation

Der Kraftwerksstandort Mannheim zählt seit über 100 Jahren zu den prägenden Energiestandorten in Mannheim und Baden-Württemberg. Direkt am Rhein gelegen, steht das Grosskraftwerk Mannheim (GKM) für eine verlässliche Energieversorgung und eine leistungsfähige Infrastruktur, die den Wirtschaftsraum der Metropolregion Rhein-Neckar nachhaltig geprägt hat. Die EnBW ist mit einem Anteil von 32 Prozent am GKM beteiligt und seit vielen Jahren eng mit der Entwicklung des Standorts verbunden. Mit dem Umbau des Energiesystems verändern sich auch die Anforderungen an die Stromerzeugung. Der weitere Ausbau von Wind- und Solarenergie erfordert Anlagen, die wetterbedingte Schwankungen ausgleichen und Strom dann bereitstellen können, wenn er benötigt wird. Hierfür wird am Standort derzeit ein Neubauprojekt für flexibel regelbare Kraftwerksleistung geprüft: Eine neue Gas- und Dampfturbinenanlage könnte zunächst mit Erdgas betrieben werden, um Strom zu erzeugen, und dann zu einem späteren Zeitpunkt auf Wasserstoff als Brennstoff umgestellt werden.

Projektvorhaben

Energiewirtschaftlicher Kontext

Erneuerbare Energien (EE) wie Wind und Solar deckten 2025 bereits knapp 58 Prozent der deutschen Brutto-Stromerzeugung. Doch ihr Aufkommen ist wetterabhängig und schwankt. Daher werden im europäischen Verbundnetz Batteriespeicher sowie wasserstofffähige Gaskraftwerke benötigt. Beide Technologien ergänzen sich in ihren Stärken und sorgen zusammen für eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung. Während Batteriespeicher vorwiegend zur Abdeckung kurzfristiger Bedarfsspitzen eingesetzt werden, kommen in längeren Phasen schwacher EE-Einspeisung äußerst flexible, wasserstofffähige Gaskraftwerke zum Einsatz. Sie können schnell hoch- und heruntergefahren werden und liefern jederzeit verfügbare Leistung zur Bedarfsdeckung in Form von Strom. Damit sichern sie die Netzstabilität und sind ein notwendiger Baustein, um hohe Anteile erneuerbarer Energien zuverlässig ins System zu integrieren. Diese Kraftwerksanlagen können zunächst mit Erdgas betrieben werden und sind vollständig auf Wasserstoff umstellbar.

Einen aktuellen Anlass für energiewirtschaftliche Nachnutzungskonzepte bietet ein kürzlich verabschiedetes Gesetz – das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). Beweggrund für diesen neuen gesetzlichen Rahmen ist der hohe Bedarf an flexibler, regelbarer Kraftwerkskapazität, die die wetterabhängige Erzeugung aus erneuerbaren Energien ergänzt. Dazu hat die Bundesregierung nun einen neuen bundesweiten Anreizrahmen für Investitionen geschaffen und den Ausschreibungsprozess für entsprechende Kraftwerksprojekte gestartet. Aus Sicht der EnBW bietet das Gesetz ein gutes Fundament, um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten und die in den nächsten Jahren wegfallende Leistung aus Kohlekraftwerken zu kompensieren. Der definierte Anreizrahmen dürfte grundsätzlich geeignet sein, einen wirtschaftlichen Betrieb von neuen Kraftwerken zu gewährleisten. In den Ausschreibungen ist daher ein intensiver bundesweiter Wettbewerb zu erwarten. Die EnBW prüft auf Basis des Gesetzes neben ihren laufenden und abgeschlossenen Projekten in Stuttgart-Münster, Altbach/Deizisau und Heilbronn weitere Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke. In Mannheim könnte eine neue Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage) zunächst mit Erdgas, später mit Wasserstoff betrieben werden, um Strom zu erzeugen. Neben Mannheim werden auch andere Standorte von der EnBW auf ihre entsprechende Eignung geprüft. Voraussetzung für die tatsächliche Realisierung entsprechender Projekte ist ein Zuschlag in den Ausschreibungen.

Der Standort Mannheim hat eine hohe Bebauungsdichte und nur noch wenige Freiflächen entlang des Rheins. Das mögliche Baufeld für eine GuD-Anlage wäre der Bereich des jetzigen Kohlelagerplatzes zwischen dem Block 8 und dem Werk II (im Bild links). (Foto: GKM Aktiengesellschaft)

Vorhaben Mannheim

Vor allem im Süden Deutschlands besteht ein hoher Bedarf an neuer regelbarer, d. h. flexibler Kraftwerkskapazität: Eine Studie der Übertragungsnetzbetreiber hatte einen Zubaubedarf von bis zu 6,5 Gigawatt (GW) allein im Netzgebiet der TransnetBW (Baden-Württemberg) ergeben. Würde dieser Zubau realisiert, könnte ein Weiterbetrieb von älteren Kohlekraftwerken in der Netzreserve in diesem Netzgebiet vermieden werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen zudem alle Kohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 abgeschaltet werden.

Die regionale Versorgungssicherheit mit Strom hat jedoch oberste Priorität, weshalb die EnBW am Standort eine regelbare, wasserstofffähige Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage) in Betracht zieht:

  • Die neue hochflexible und vor allem zur regelbaren Stromerzeugung eingesetzte Anlage hätte eine elektrische Nennleistung von circa 570 Megawatt (MW). Damit wäre sie ein idealer Partner der Erzeugung aus erneuerbaren Energien und wichtig für die Versorgungssicherheit in Süddeutschland.
  • Das Kraftwerksgelände des GKM liegt im Hafengebiet des Mannheimer Rheinauhafens, im Stadtteil Neckarau. Die ins Auge gefasste Fläche für die neue Anlage ist ein Bereich des jetzigen Kohlelagerplatzes zwischen dem Block 8 und dem Werk II. Durch die Überführung der Blöcke 7 und 8 in die Netzreserve wird nicht mehr die volle Kapazität des Kohlelagerplatzes benötigt.
  • Eine Weiternutzung des Standorts böte viele Vorteile und wäre durch die Nutzung bestehender Infrastruktur und der Netzanbindung besonders kosteneffizient.

Sobald Wasserstoff in ausreichenden Mengen verfügbar ist und die Versorgungsinfrastruktur in Deutschland entsprechend umgestellt wurde, ist ein Betrieb des Kraftwerks mit Wasserstoff möglich, wodurch die CO₂-Emissionen der Stromerzeugung im Vergleich zur Kohleverstromung noch weiter reduziert werden könnten. Somit würde das Gas- und Dampfkraftwerk Mannheim bereits heute zu einer sicheren und flexiblen Stromversorgung beitragen und perspektivisch zudem die Möglichkeit bieten, CO₂-ärmere Energieträger einzusetzen.

Neuinvestitionen in regelbare Kraftwerksleistung können nur dann erfolgen, wenn die EnBW einen Zuschlag in den Ausschreibungen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) erhält. Das Vorhaben Mannheim müsste sich hierbei gegen andere, bundesweit geplante Projekte in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren durchsetzen.

Die Funktionsweise einer GuD-Anlage inkl. Fernwärmeauskopplung als Animation. Für den Standort Mannheim ist primär keine Fern- oder Nahwärmeauskopplung geplant und auch einen Kühlturm wird es nicht geben. Allerdings wird die Anlage technisch so vorbereitet, dass eine zukünftige Fernwärmenutzung möglich wäre.

Technik

Eine Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage) kombiniert die Prinzipien eines Gasturbinen- und die eines Dampfkraftwerks:

  • Eine mit Gas befeuerte Gasturbine erzeugt über einen Generator elektrischen Strom. Die heißen Abgase aus der Gasturbine werden dann durch einen Abhitzekessel geleitet, der die Abwärme nutzt und überhitzten Wasserdampf erzeugt.
  • Der entstehende Wasserdampf wird für den Betrieb einer Dampfturbine genutzt. Diese Dampfturbine treibt ebenfalls einen Generator zur Stromproduktion an.
  • Durch die Kombination beider Prozesse wird die Energie aus der Gasverbrennung doppelt genutzt, was den Wirkungsgrad auf über 60 Prozent erhöht.

Derzeit wird für das Vorhaben Mannheim von einer elektrischen Nennleistung von rund 570 Megawatt (MW) ausgegangen. Nähere Details zu einem neuen Kraftwerk, wie beispielsweise die Anordnung der Anlagen, hängen jedoch von der weiteren technischen Planung ab. Der Standort in Mannheim verfügt bereits heute über einen leistungsfähigen Gasanschluss, der für eine neue GuD-Anlage genutzt werden könnte. Eine Fern- oder Nahwärmeauskopplung am Standort Mannheim ist primär nicht geplant. Allerdings wird die Anlage technisch so vorbereitet, dass eine zukünftige Fernwärmenutzung möglich wäre.

Planung

Projektphasen

Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Vorbereitung und möglichen Umsetzung einer Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage) am Kraftwerksstandort Mannheim.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Umsetzung maßgeblich von einem Zuschlag im geplanten Ausschreibungsverfahren des Bundes im Rahmen des StromVKG abhängen würde. Um eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen, führen wir bereits vor einer möglichen Ausschreibung eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Sie finden nachfolgend aktuelle Informationen zum Zeitplan des voraussichtlichen Planungs- und Genehmigungsprozesses.

9. Oktober 2026
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorauss. November 2026
Scoping-TerminFußnote0Bei komplexen Planungsprozessen wird von der verfahrensführenden Behörde (hier das Regierungspräsidium Karlsruhe) ein Scoping-Termin durchgeführt. Dabei werden – unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden – Gegenstand, Umfang und Methodik der Raumverträglichkeits- und Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie der Inhalt der zu erstellenden Antragsunterlagen formal festgelegt. für das Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
29. Dezember 2026
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren gemäß Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG)
Vorauss. Q1/2027
Einreichung des Genehmigungsantrags gemäß BImSchG
weniger mehr

Fragen und Antworten

Steht der Bau des Gaskraftwerks Mannheim bereits fest?

Nein, Grundvoraussetzung für eine Entscheidung über die Realisierung wäre der Zuschlag bei einer Auktionsteilnahme im Rahmen des StromVKG, da nur damit das Projekt wirtschaftlich darstellbar ist. Außerdem befindet sich das Projekt noch im Genehmigungsverfahren, das die EnBW rein vorsorglich bereits angestoßen hat. Eine finale Investitionsentscheidung wäre an eine erfolgreiche Auktionsteilnahme gekoppelt.

Warum wird ein neues Gaskraftwerk in Mannheim benötigt?

Es werden regelbare Stromerzeugungskapazitäten in Baden-Württemberg benötigt, um den Strombedarf jederzeit zuverlässig zu sichern. Erneuerbare Energiequellen können diesen Bedarf nicht durchgängig übernehmen, und Kohlekraftwerke sollen aufgrund ihrer CO₂-Emissionen künftig nicht mehr dafür herangezogen werden. Batteriespeicher sind zwar regelbar, stehen aber bei Bedarf nur für kurze Zeiträume (bis maximal wenige Stunden) zur Verfügung. Deshalb sollen Gaskraftwerke, die später auf Wasserstoff als Energiequelle umgestellt werden können, die vorhandene Lücke schließen.

In Baden-Württemberg ist der EnBW-Standort Mannheim aus unserer Sicht gut für den Bau eines solchen Gaskraftwerks geeignet. Die geplante Gas- und Dampfturbinenanlage in Mannheim soll vor allem flexibel Strom liefern, wenn Wind- und Sonnenenergie nicht ausreichen oder die Netzstabilität abgesichert werden muss. Batteriespeicher können das nur kurzfristig übernehmen. Ohne die Anlage müssten längerfristig weiterhin Kohlekraftwerke einspringen.

Wie kann ein zunächst mit fossilem Brennstoff befeuertes Kraftwerk als Teil der Energiewende gesehen werden?

Der Begriff der Energiewende beschreibt den Pfad von einer auf CO₂-Emissionen basierenden Stromerzeugung hin zu einer emissionsärmeren Energieversorgung. In diesem Sinne kann auch eine mehrstufige Dekarbonisierung eines Teils der Energieerzeugung als Bestandteil der Energiewende verstanden werden. Eine moderne Gas- und Dampfturbinenanlage emittiert bereits im Erdgasbetrieb pro erzeugter Kilowattstunde Strom weniger CO₂ als ein modernes Kohlekraftwerk und kann somit einen möglichen Zwischenschritt zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung darstellen.

Wie ist ein positiver Klimagasbeitrag möglich, wenn das neue Gaskraftwerk zusätzlich gebaut wird und die bisherigen Kohlekraftwerke in der Netzreserve weiter betrieben werden?

Im Sinne der Energiewende bzw. der Reduktion von klimawirksamen Gasen kommt es nicht auf die installierte Kraftwerksleistung an, sondern auf die in den jeweiligen Kraftwerken erzeugte Strommenge. Wie hoch der Strombedarf im Markt ist, wird durch die Verbraucher*innen vorgegeben. Für Stromerzeugung und Klimaschutz ist dann die Frage relevant, mit welchen CO₂-Emissionen die Bedarfsdeckung erreicht werden kann. Wenn nun durch den Neubau eines hoch effizienten Gaskraftwerks (das eine Kilowattstunde Strom mit rd. 370 g CO₂-Emission erzeugen kann), ein bislang im Mittellastbereich laufendes Kohlekraftwerk (das eine CO₂-Emission von über 800 g CO₂ pro erzeugter Kilowattstunde Strom aufweist) in die Netzreserve verschoben wird und dort erfahrungsgemäß nur noch eine geringe Stundenanzahl im Jahr läuft, kann dies zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen. Investitionen in neue regelbare Kraftwerkskapazitäten sind außerdem die Voraussetzung, um bislang wegen ihrer Systemrelevanz in die Netzreserve verschobene ältere Kohlekraftwerke nach und nach komplett stilllegen zu können.

Was bedeutet es, wenn die EnBW ein sogenanntes H₂-ready-Kraftwerk baut, wenn es zunächst doch als reines Gaskraftwerk betrieben wird?

Erdgas (also Methan) und Wasserstoff (H₂) haben sehr unterschiedliche Eigenschaften, so dass es immer erforderlich sein wird, ein Kraftwerk vor der Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff umzurüsten. Der Vorteil eines H₂-ready-Kraftwerkes ist aber, dass diese Umrüstung technisch überhaupt möglich und bei der Grundauslegung der Kraftwerkskomponenten bereits berücksichtigt ist. Hierdurch werden durch die späteren Umrüstungen Kosten entstehen, die nur im einstelligen Prozentbereich im Vergleich zu den ursprünglichen Investitionskosten liegen. Wichtig ist, dass Kraftwerke wie das, das für Mannheim geplant ist, mit relativ geringem Aufwand umgerüstet werden können, sobald Wasserstoff in ausreichendem Umfang und zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung steht. Sollte nach der Umstellung auf Wasserstoff aus technischen Gründen (z. B. zum Anfahren der Turbinen) eine begrenzte Nutzung von Erdgas erforderlich sein, würde dieser Einsatz aufgrund der kurzen Anfahrdauer der Turbinen auf kurze Phasen beschränkt bleiben und nur einen geringen Anteil am gesamten Betrieb ausmachen.

Wann ist eine Umstellung auf Wasserstoff geplant?

Das lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer voraussagen, da es von vielen Faktoren abhängt. Die wesentlichen Fragen sind hierbei, wann ein entsprechend leistungsfähiger Anschluss an das vorgelagerte geplante Wasserstoffkernnetz möglich sein wird. Dann muss Wasserstoff in ausreichender Menge am Markt verfügbar sein und letztlich muss der Wasserstoff auch zu anderen Brennstoffen, insbesondere Erdgas, kostenseitig konkurrenzfähig sein. Der letzte Punkt könnte z. B. auch über regulatorische Maßnahmen, wie zwei im Kabinettsbeschluss zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz vorgesehene separate Wasserstoffausschreibungen, erreicht werden. Auf der anderen Seite wird im Rahmen der Regulatorik auch eine verbindliche Umstellung der Anlagen auf den Betrieb mit Wasserstoff gefordert, nämlich ab 2045. Die EnBW geht nach heutiger Einschätzung von einem Umstellungszeitpunkt innerhalb der zweiten Hälfte der 2030er Jahre aus.

Spricht die EnBW von grünem Wasserstoff oder doch von blauem Wasserstoff als Brennstoff?

Das Ziel der EnBW ist der Einsatz von grünem Wasserstoff, der durch Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt wird. Gerade in der Hochlaufphase kann es jedoch sein, dass grüner Wasserstoff allein gar nicht in ausreichenden Mengen verfügbar wäre oder aufgrund der vorhandenen Kostenstruktur noch zu teuer ist. Damit würde unter anderem die Umstellung auf Wasserstoff hinausgezögert werden. Wesentlich kostengünstiger ist blauer Wasserstoff, der durch die Dampfreformierung von Erdgas entsteht. Das anfallende CO₂ wird dabei abgeschieden und anschließend dauerhaft gespeichert. Blauer Wasserstoff kann deshalb eine Brücke darstellen, da er stofflich mit grünem Wasserstoff identisch ist und somit später ohne weitere Umstellungen in der Kraftwerkstechnik oder den Versorgungspipelines sukzessive durch grünen Wasserstoff substituiert werden kann. Aus diesem Grund setzt sich die EnBW bei der Regulatorik dafür ein, dass auch blauer Wasserstoff grundsätzlich zugelassen wird, was jedoch nicht damit gleichzusetzen ist, dass die EnBW langfristig oder per se nur blauen Wasserstoff einsetzen möchte.

Aktuelles, Termine & Kontakt
Aktuelles

Derzeit gibt es keine aktuellen Meldungen zum Gas- und Dampfkraftwerk Mannheim.

Termine

Einladung zum Bürgerdialog (im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)

  • Freitag, 9. Oktober 2026, 18:00 Uhr
  • Casino, Grosskraftwerk Mannheim, Marguerrestraße 1, 68199 Mannheim-Neckarau
  • Eine namentliche Anmeldung ist erforderlich unter:
Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Projektvorhaben

E-Mail:

Unternehmenskommunikation

E-Mail: