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Allgemeine Infos zum Rückbau

Einheitliche Rückbau-Standards für alle EnBW-Kernkraftwerke

Die EnBW hat für die fünf von ihr betriebenen Kernkraftwerke sowohl alle erforderlichen Rückbaugenehmigungen erhalten, als auch jeweils den Rückbau der Anlagen konkret begonnen. Diesen Status haben wir als erster Betreiber in Deutschland erreicht. Für den Abbau dieser fünf Anlagen in Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg gelten dabei einheitliche Standards und Rahmenbedingungen. Viele davon ergeben sich aus betreiberunabhängigen staatlichen Regelungen und Vorgaben.

Verpflichtender direkter Rückbau

Das Atomgesetz (§7) schreibt seit einigen Jahren vor, dass „Anlagen […] deren Leistungsbetrieb endgültig beendet ist […] unverzüglich stillzulegen und abzubauen“ sind. Schon bevor das im Gesetz geregelt wurde, hatten wir uns für diesen so genannten „direkten Rückbau“ unserer Kernkraftwerke entschieden, statt das Thema auf die lange Bank zu schieben.

Denn der direkte Rückbau hat viele Vorteile:

  • Es können die vorhandenen, in den Anlagen beschäftigten eigenen Mitarbeiter*innen sowie die von Partnerfirmen eingesetzt werden. Diese kennen die Anlagen und besitzen die erforderlichen Qualifikationen.
  • Infrastruktur und Systemtechnik auf dem Kraftwerksgelände sind weitgehend vorhanden und nutzbar.
  • Der Kraftwerksstandort steht früher für eine Nachnutzung zur Verfügung.
  • Der Standort bleibt als regionaler Wirtschaftsfaktor ohne Unterbrechung bestehen.
Rückbau nur mit Genehmigung und mit staatlicher Überwachung

Voraussetzung für den Rückbau ist eine staatliche Rückbaugenehmigung. Dafür ist ein umfassender Antrag erforderlich, der bereits das Konzept für den Rückbau enthalten muss und dessen Vorbereitung bis zu zwei Jahre dauern kann. Der Genehmigungsprozess selbst nimmt im Durchschnitt weitere drei bis vier Jahre in Anspruch. In diesem Rahmen werden auch die Belange der Bevölkerung über eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Umweltschutz durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung angemessen berücksichtigt. Bevor nach der Erteilung und Inanspruchnahme einer Stilllegungs- und Abbaugenehmigung mit einzelnen Rückbau-Tätigkeiten begonnen werden kann, bedarf es – neben den technischen Vorbereitungen in der Anlage selbst – weiterer formaler Schritte:

  • Zum einen prüft das Umweltministerium Baden-Württemberg als zuständige Aufsichtsbehörde jede einzelne Abbaubeschreibung. Eine Abbaubeschreibung ist eine detaillierte Darstellung dessen, was beim jeweiligen Abbauschritt konkret vor Ort passieren soll. Eine Umsetzung des Abbauschritts kann nur erfolgen, wenn das Umweltministerium der dazugehörigen Beschreibung zugestimmt hat.
  • Zum anderen können sich das Umweltministerium und der von ihm beauftragte Gutachter auch vor Ort davon überzeugen, dass die Rückbautätigkeiten den Vorgaben aus der Genehmigung entsprechen.

Es findet also auch nach Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung eine Überwachung durch Aufsichtsbehörde und Gutachter statt – so wie es bereits beim früheren Leistungsbetrieb einer Anlage praktiziert wurde.

Die EnBW hat für den Rückbau ihrer fünf Kernkraftwerke bereits alle erforderlichen Genehmigungen erhalten und in diesem Rahmen alle Beteiligungsprozesse durchgeführt. Sie informiert auf ihrer Website über den Stand des Rückbaus und tut dies gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde auch regelmäßig bei öffentlichen Veranstaltungen („Infoforum“).

Sicherheit hat oberste Priorität: Arbeitssicherheit, Umwelt- und Bevölkerungsschutz

Gesetze, Verordnungen, technische Regelwerke sowie die Festlegungen aus der Rückbaugenehmigung geben einen klaren Rahmen vor, dessen Einhaltung die staatliche Atomaufsicht überwacht. Insbesondere die radiologische Überwachung der Anlage, des Personals und der Umgebung findet weiterhin statt, auch durch staatliche Messungen. Neben den Anforderungen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes haben für uns bei der Planung und Durchführung des Rückbaus aber auch der Brandschutz, die Arbeitssicherheit sowie der Umweltschutz höchste Priorität. Sorgfalt und Genauigkeit sind in allen Belangen gefragt.

Anwendung bewährter Techniken

Weltweit und auch in Deutschland gab es auch in der Vergangenheit schon viele Kernkraftwerke im Rückbau. Von diesen Erfahrungen profitiert auch die EnBW: Beim Rückbau unserer Anlagen kommen ausschließlich industrieerprobte Verfahren zum Einsatz, deren Zuverlässigkeit im Vordergrund steht. So werden die Einbauten der Reaktordruckbehälter beispielsweise mit Band- und Kreissägen sowie verschiedenen Schraubwerkzeugen demontiert und zerlegt – fernbedient und überwiegend unter Wasser. Ebenfalls zum Einsatz kommen Fräsen, Stich- und Seilsägen – letztere zum Beispiel bei der Zerlegung von massiven Betonstrukturen oder großen Anlagenteilen. Genutzt werden im Rückbau auch bewährte thermische Trennverfahren wie etwa das Brenn- oder Plasmaschneiden. Insgesamt ist der Rückbau damit technisch betrachtet kein Neuland.

Abbau erfolgt von innen nach außen

Die technischen Einrichtungen (z.B. Systeme, Komponenten, Rohrleitungen) der Kraftwerke stehen beim Rückbau im Mittelpunkt. Der überwiegende Teil der Tätigkeiten findet deshalb innerhalb von Gebäuden statt. Die Gebäudestrukturen selbst bleiben weitgehend erhalten – man sieht den Rückbau von außen deshalb in der Regel nicht. Nach Abschluss des „nuklearen“ Rückbaus und der erfolgten Entlassung einer Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung kann entweder die Nachnutzung oder der Abriss von Gebäuden erfolgen.

Personelle Kontinuität, Kompetenz und Qualifikation

Für Planung und Umsetzung eines Rückbauprojekts wird viel Fachwissen über die Anlagen, das Arbeiten in Kontrollbereichen sowie den Umgang mit radioaktiven Stoffen benötigt, aber auch über den rechtlichen Rahmen und über Genehmigungsverfahren. Wir haben deshalb schon im Jahr 2011 entschieden, beim Rückbau an unseren Kernkraft-Standorten auf unser eigenes, erfahrenes Personal zu setzen, das die strengen, vom Staat vorgegebenen Fachkunde-Anforderungen erfüllt und regelmäßig entsprechende Schulungen und Qualifikationsmaßnahmen absolviert. Detaillierte Informationen sind in der staatlichen „Richtlinie für den Fachkundenachweis von Kernkraftwerkspersonal“ zu finden. Unsere Vorgehensweise bietet unserem Personal außerdem eine langfristige berufliche Perspektive.

Das Knowhow unseres Personals wird nicht nur für die Planung und Umsetzung der Abbauarbeiten selbst benötigt, sondern auch für den sicheren Restbetrieb der Anlagensysteme, die auch während des Rückbaus erforderlich sind. Gleiches gilt weiterhin für Arbeitsfelder wie die Logistik, die Wiederverwertung von Wertstoffen, die fachgerechte Entsorgung von Abfällen, aber auch für Support-Aufgaben wie z.B. Strahlenschutz und IT.

Megaprojekt mit langer Laufzeit

Mit rund 20 Jahren Planungs- und Umsetzungsdauer hat der Rückbau einer Anlage einen enorm langen Zeithorizont. Hinsichtlich der Komplexität sind Bau und Abbau einer Anlage ähnlich anspruchsvoll. Die Größe des Gesamtprojekts spiegelt sich auch im Kostenrahmen wider: Für Rückbau und Entsorgung unserer fünf EnBW Kernkraftwerke bewegen sich die Gesamtkosten im hohen einstelligen Milliardenbereich.

Der Rückbau an den Standorten

Rückbau am Standort Philippsburg
Rückbau am Standort Neckarwestheim
Rückbau am Standort Obrigheim

Weitere Rückbau-Themen

Bearbeitung von Abbau-Material
Verwertung und Entsorgung