Windpark Langenenslingen

In der Stadt Langenenslingen im Landkreis Biberach plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH die Errichtung eines Windparks. Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines Vorranggebiet des Regionalverbands Donau-Iller. Die Planungen für den Windpark wurden im Jahr 2026 aufgenommen.

Projektdetails

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant auf Offenlandfläche und Waldfläche in Langenenslingen einen Windpark mit bis zu 12 Windenergieanlagen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren deutlich gesteigert werden. Dabei hat die Windkraft großes Ausbaupotenzial. Mit der Errichtung des Windparks Langenenslingen wird ein substanzieller Beitrag zum Ausbau der Windenergie geleistet. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr pro Haushalt kann das Windparkvorhaben Langenenslingen bis zu ca. 45.000 Haushalte ein Jahr lang versorgen.

Mögliche Standorte für die geplanten Windenergieanlagen wurden bereits seitens der EnBW identifiziert. Schlussendlich muss jedes Windparkvorhaben alle Kriterien des jeweils durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einhalten. Es werden alle relevanten Auswirkungen auf den Menschen, Wild- und Nutztiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor Umwelteinwirkungen untersucht und geprüft. Im Ergebnis aller Planungs- und Genehmigungsschritte entsteht ein Windpark, der einen wichtigen Beitrag zu einer klimaschonenden Stromerzeugung leistet.

Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials

In Anlehnung an den Windatlas BW (2019) berücksichtigen wir Standorte mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von > 215 W/m² in 160 m Höhe.

Bei Potenzialanalysen für Windenergie werden bei uns ausreichende Abstände zur bewohnten Bebauung beachtet.

Wir berücksichtigen Infrastruktur­einrichtungen wie Straßen, Stromnetze oder die Bahn.

Umwelt- und Naturschutz hat bei uns eine wichtige Bedeutung. Schon bei der Planung beachten wir schützenswerte Gebiete.

Windverhältnisse

Die Windverhältnisse stellen einen entscheidenden Faktor für die Eignung eines Standorts zur Nutzung von Windenergie dar. Insbesondere die sogenannte Windhöffigkeit spielt eine zentrale Rolle für die Wirtschaftlichkeit eines Windenergieprojekts. Windhöffigkeit beschreibt, wie viel Wind an einem bestimmten Ort weht und wie gut dieser Standort für die Nutzung von Windenergie geeignet ist. Je stärker und gleichmäßiger der Wind an einem Ort weht, desto höher ist die Windhöffigkeit. Das ist wichtig, weil Windenergieanlagen nur dann effizient Strom erzeugen können, wenn genug Wind vorhanden ist. Um die Windhöffigkeit zu bestimmen, werden Daten wie Windgeschwindigkeit, Windrichtung und die Häufigkeit von Wind gemessen. Diese Werte helfen dabei, herauszufinden, ob sich ein Standort für den Bau von Windkraftanlagen lohnt.

Für den Windpark Langenenslingen ist eine Windmessung mittels eines mobilen Windmessgerätes (LIDAR-Messgeräts) vorgesehen. Das mobile Windmessgerät erfasste über einem Zeitraum von einem Jahr die Windgeschwindigkeiten und andere meteorologische Parameter.

Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, muss geprüft werden, dass das Vorhaben Mensch und Umwelt nicht einschränkt oder übermäßig belastet. Diese basieren unter anderem auf den Ergebnissen vorangegangener ökologischer Untersuchungen. Ziel der Gutachten ist es zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Interessen der Anwohner*innen sowie mit den Anforderungen an Umwelt- und Naturschutz vereinbar ist. Welche konkreten Untersuchungen notwendig sind, wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Main-Tauber-Kreis als zuständige Genehmigungsbehörde festgelegt. Neben den ökologischen Gutachten sind auch Prognosen zu Schallimmissionen und Schattenwurf verpflichtend. Je nach Standort und Projektspezifika können darüber hinaus weitere Gutachten erforderlich werden, die individuell festgelegt werden.

(Quelle: BWE)

Geräuschentwicklung

Zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich plant die EnBW ihre Windparks anhand der Richtwerte der Technischen Anleitung. Hierbei ist zu beachten, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.

Immissionsrichtwerte (nachts):

  • Industriegebiete: 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 50 dB(A)
  • Mischgebiete: 45 dB(A)
  • Urbane Gebiete: 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)

Bei Überschreitung wird das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodi verändert bzw. angepasst, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.

Schattenwurf

Wir legen großen Wert darauf, dass die Windenergieanlagen das Wohlbefinden der Anwohner*innen nicht beeinträchtigen und sich bestmöglich in die Umgebung integrieren. Mithilfe von Sensorik, die an den Windenergieanlagen angebracht ist, stellen wir sicher, dass die zulässigen Grenzwerte für theoretische (maximal 30 Stunden pro Jahr) und tatsächliche Beschattung (maximal 8 Stunden pro Jahr) nicht überschritten werden. Für ein betroffenes Gebäude liegt dieser bei 30 Min pro Tag.

Projektzeitplan

Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Langenenslingen. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

2026
Projektvorbereitung, Flächensicherung und Beauftragung fachspezifischer Gutachten
08.07.2026
Bürgerinformationsveranstaltung
2027
Avifaunistische Untersuchung
2028
Einreichung Antrags nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
2029
Voraussichtlicher Erhalt des Genehmigungsbescheids
2030
Teilnahme an der EEG-Ausschreibung
2030
Beginn der Bauphase
2032
Geplante Inbetriebnahme des Windparks

Mitmach-Modell

Attraktive Chancen für Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger*innen bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten ein maßgeschneidertes Beteiligungsmodell an, das auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nimmt. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Langenenslingen festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.

Hier finden Sie weitere Informationen

Direkte Beteiligung am Windpark

Die Chance: Ein Geschäftsanteil für unsere Partner

Der Partner beteiligt sich an einer durch die EnBW gegründeten Gesellschaft.

Pachteinnahmen für die Gemeinde und kommunale Beteiligung (§ 6 EEG)

Die Chance: Die Kommune erhält Pachtzahlungen für die Flächennutzung, sowie eine kommunale Abgabe nach §6 EEG von 0,2 ct je produzierter kWh.

Termine & Kontakt

Termine

Aktuell sind keine Termine geplant.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
E-Mail:

Windkraft: Fakten statt Mythen

Rund um Windenergie kursieren viele Behauptungen – doch was stimmt wirklich? Unser Faktencheck räumt mit Irrtümern auf und liefert fundierte Antworten.

Jetzt Faktenchecks lesen

Downloads

Kurzpräsentation Bürgerinformationsveranstaltung
Projektplakat Langenenslingen
Visualisierungen Windpark Langenenslingen