Die EnBW Windkraftprojekte GmbH plant im Gemeindegebiet Römerstein im Landkreis Reutlingen einen Windpark. Dieses Vorhaben wird im Bereich des aktuellen Windenergie-Suchraums „RT-15“ des Regionalverbandes Neckar-Alb geplant. Die Planungen zum Windpark durch die EnBW haben im Jahr 2023 begonnen.
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant derzeit einen Windpark auf der Gemarkung Römerstein. Die konkreten Standorte für die geplanten Windenergieanlagen werden aktuell identifiziert.
Um die Energiewende zu beschleunigen hat die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen, das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“. In diesem wurden konkrete Flächenziele festgelegt, die in einem weiteren Schritt von den Bundesländern ausgewiesen werden. Diese Ziele sind die planungsrechtliche Grundlage für unser Vorhaben. Der Regionalverband Neckar-Alb übernimmt die Aufgabe diese Flächen in konkrete Regionalpläne zu übersetzen. Dieser Vorgang befindet sich aktuell noch im Prozess, eine erste Offenlage mit den möglichen Flächen hat bereits stattgefunden.
Die finale Anzahl der Windenergieanlagen ist von vielen Faktoren abhängig. Entscheidend ist hier auch die Flächenausweisung des Regionalverbands. Unser Ziel ist es, die Standorte so zu planen, dass sowohl die technischen als auch alle gesetzlichen Anforderungen, wie Schallgrenzwerte, eingehalten werden. Das beinhaltet auch ausreichende Vorsorgeabstände zu den nächstliegenden zusammenhängenden Wohnbebauungen.
Jedes Windparkprojekt durchläuft ein umfassendes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, das die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sorgfältig bewertet. Dieses Verfahren stellt sicher, dass der Windpark nicht nur effizient, sondern auch verträglich für die Umwelt (Flora und Fauna) ist.
Windverhältnisse
Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes für Windenergieanlagen entscheiden. Darüber hinaus ist die sogenannte Windhöffigkeit ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projektes.
Der Windatlas Baden-Württemberg, der im Jahr 2019 veröffentlicht wurde, zeigt auf, dass die Projektfläche in Römerstein mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von etwa 300 W/m² ein hohes Potenzial für die Windenergienutzung bietet. Dieser Wert liegt deutlich über der Schwelle von 215 W/m², die als Kriterium für die Eignung eines Gebietes für Windenergieanlagen herangezogen wird.
Zur Verifizierung der Daten des Windatlas führt die EnBW derzeit eine Windmessung vor Ort durch. Dadurch können wir die Planung und Umsetzung von Windenergieprojekten auf einer soliden Datenbasis vorantreiben und so einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Im Einklang mit Mensch und Umwelt
Bei der Planung des Windparks Römerstein setzen wir uns dafür ein, dass unser Vorhaben Hand in Hand mit den Interessen der Anwohner*innen und dem Schutz der Natur geht. Dies ist ein zentrales Anliegen der EnBW und ebenfalls eine grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung des Projekts.
Welche Untersuchungen durchgeführt werden müssen, wird in Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt Reutlingen festgelegt. Dies umfasst nicht nur eine ökologische Bewertung, sondern auch detaillierte Prognosen zu Schallausbreitung und Schattenwurf. Mitunter sind zusätzliche Untersuchungen erforderlich, um alle Aspekte des Projekts zu beleuchten. Diese werden individuell festgelegt, um auf alle Besonderheiten des Standorts einzugehen
Schallemission
Die Grenzwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für den Außenbe-reich dürfen nicht überschritten werden. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.
Grenzwerte (nachts):
- Industriegebiete: 70 dB(A)
- Gewerbegebiete: 50 dB(A)
- Mischgebiete: 45 dB(A)
- Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
- Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
- Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)
Bei Überschreitung muss das Parklayout, der Anlagentyp und/oder die Betriebsmodi verändert bzw. angepasst werden.
Schattenwurf
Für den von Windenergieanlagen verursachten Schattenwurf gibt es klare Vorgaben. Sobald es zu einer Überschreitung der Richtwerte der zulässigen Schattenwurfdauer von 30 Minuten am Tag oder von 8 Stunden im Jahr kommt, werden die Anlagen abgeschaltet. Dazu werden entsprechende Sensoren an den Windenergieanlagen verbaut.
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung, zum Genehmigungsprozess und Bau des Windparks Römerstein:
Projektvorbereitung und Flächensicherung
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Seit 2023
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Beginn Windmessung
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Februar 2024
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Beauftragung fachspezifische Gutachten
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2024
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Vorbereitung und Start Genehmigungsverfahren
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2024 / 2025
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Erhalt der Genehmigung nach BImSchG
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2026
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Zuschlag EEG-Ausschreibung
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2026
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Voraussichtlicher Baubeginn
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2027
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Voraussichtliche Inbetriebnahme
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2028
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Attraktive Chancen für Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger*innen bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Römerstein festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.
Alle Informationen finden Sie hier: https://buergerbeteiligung.enbw.com/