Die EnBW plant an ihrem bestehenden Kraftwerksstandort in Walheim ein hochmodernes Klärschlammheizkraftwerk. Hier sollen rund 180.000 Tonnen kommunaler Klärschlamm nachhaltig entsorgt bzw. verwertet werden. Die Anlage erfüllt die Voraussetzungen, um den für die Landwirtschaft wichtigen Rohstoff Phosphor aus dem Klärschlamm zurückzugewinnen. Durch Auskopplung von umweltfreundlicher Fernwärme können bis zu 300 Haushalte nachhaltig versorgt werden.
Klärschlammverwertung
Projektvorstellung
Mit dem Kohleausstieg übernehmen erneuerbare Energien Schritt für Schritt die Versorgung. Dieser Wandel bringt die Herausforderung mit sich, auch für andere Lebensbereiche nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Ein Beispiel ist der Umgang mit Klärschlamm: Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 7 bis 8 Millionen Tonnen Klärschlamm an, ein Nebenprodukt der Abwasserreinigung in Kläranlagen. Bisher wurde ein Großteil davon in Kohlekraftwerken mitverbrannt. Da diese bald nicht mehr zur Verfügung stehen, braucht es neue Wege, um Klärschlamm umweltfreundlich zu entsorgen und daraus wertvolle Ressourcen wie Phosphor zurückzugewinnen.
Phosphor ist für alle biologischen Organismen unverzichtbar, denn er spielt eine zentrale Rolle in der DNA und der Energieversorgung von Zellen. In der Landwirtschaft wird der lebenswichtige Nährstoff für Pflanzen über Düngemittel in den Boden eingebracht, um deren Wachstum zu fördern. Da die direkte Nutzung von Klärschlamm als Dünger aufgrund von Schadstoffbelastungen stark eingeschränkt wurde, ist das Recycling von Phosphor aus Klärschlamm umso wichtiger. Deutschland muss Phosphor aktuell zu 100 Prozent aus dem Ausland beziehen. Durch konsequentes Phosphorrecycling könnten bis zu 40 Prozent dieser Importe ersetzt werden.
Ab 2029/2030 wird es gesetzlich vorgeschrieben sein, bis zu 80 Prozent des Phosphors aus Klärschlamm zurückzugewinnen – für Städte und größere Kommunen gilt dies ab 2029, für kleinere Gemeinden mit eigenen Kläranlagen ab 2032. In den letzten Jahren wurden in Deutschland deshalb bereits erste Anlagen gebaut, die Klärschlamm nachhaltig verwerten. Diese Anlagen sind nahezu emissionsfrei und erzeugen als Restprodukt eine phosphorhaltige Asche, die als Rohstoff für die Herstellung von Düngemitteln genutzt wird. Das Recycling dieses wertvollen Stoffes verringert also nicht nur die Abhängigkeit von Importen, sondern ist auch sehr nachhaltig.
In Walheim entsteht ein solches hochmodernes Klärschlammheizkraftwerk. Auf dem Gelände des mittlerweile stillgelegten Kohlekraftwerks werden Teile des alten Kraftwerks zurückgebaut, um Platz für die neue Anlage zu schaffen. Das Projekt wird neben dem Zweck der Klärschlammverbrennung von weiteren nachhaltigen Konzepten begleitet, wie der Förderung von Elektromobilität und der Nutzung von klimafreundlicher Wärme. Das Klärschlammheizkraftwerk Walheim wird somit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch lokale Interessen unterstützen und weit über die Region hinaus von Bedeutung sein.
Technik
Das bisherige Kraftwerk Walheim wurde zwischen 1962 und 1967 errichtet und umfasst zwei kohlebefeuerte Blöcke. Im Winter 1981/1982 kam eine mit leichtem Heizöl betriebene Gasturbine hinzu, die schnell einsatzbereit ist und bei Bedarfsspitzen Strom ins Netz einspeist. Obwohl die beiden Kohlekraftwerksblöcke bereits 2014 zur Stilllegung angemeldet wurden, sind sie bis März 2025 von der Bundesnetzagentur als systemrelevant eingestuft worden. Die endgültige Stilllegung der Kohleblöcke erfolgte im März 2025, während die Gasturbine weiterhin in Betrieb bleibt.
Auf einem Teil der ehemaligen Kohlehalde entsteht nun das neue Klärschlammheizkraftwerk. Die geplante Anlage wird aus einem geschlossenen Speicherbunker, einem Wirbelschichtofen zur Klärschlammverbrennung und einer modernen Rauchgasreinigungsanlage bestehen. Bei der Verbrennung von Klärschlamm entsteht Rauchgas, das in einen Abhitzekessel geleitet wird, um Wasserdampf zu erzeugen. Dieser treibt eine Dampfturbine an und produziert somit Strom. Das abgekühlte Rauchgas wird dann in einer mehrstufigen Rauchgasreinigungsanlage gereinigt. Dabei wird die Asche abgetrennt, aus der wertvoller Phosphor zurückgewonnen werden kann. Dieses Recycling erfolgt zentral an anderer Stelle durch Fachbetriebe.
In der Brüdenaufbereitung werden die Dämpfe, die bei der Trocknung des Klärschlamms entstehen, gereinigt und kondensiert. Hierbei kann eine Auskopplung von bis zu 4 Megawatt Fernwärme realisiert werden, was ausreicht, um rund 300 Haushalte mit Energie zu versorgen. Eine mögliche Geruchsbelästigung ist dank modernster Technik ausgeschlossen: Während des Betriebs wird die Verbrennungsluft über einen Anliefer- und Speicherbunker angesaugt; ein Unterdruck entsteht. Zusammen mit einem Schleusensystem wird so verhindert, dass Gerüche nach außen dringen. Bei Stillstand oder Wartung wird die Abluft über ein Filtersystem geleitet. Die in der 1. Teilgenehmigung gesetzten, sehr strengen Auflagen garantieren dabei einen sauberen Betrieb.
Bereits heute wird Klärschlamm verbrannt und in Kohlekraftwerken dem Brennstoff beigemischt. Die speziell für Walheim geplante Verbrennungsanlage übertrifft diese Methode deutlich: Sie ist emissionsarm und reduziert den CO₂-Ausstoß erheblich. Zudem enthält die bei der Verbrennung anfallende Asche wertvollen Phosphor, der recycelt werden kann – eine Maßnahme, die der Gesetzgeber ab 2029/2030 vorschreibt. In modernen Anlagen kann die phosphorhaltige Asche besser aufbereitet und dann von spezialisierten Unternehmen an einer anderen Stelle weiterverarbeitet werden, was bei der Mitverbrennung in Kohlekraftwerken nicht möglich ist.
Spezifikationen
Die Anlage kann rund 180.000 Tonnen entwässerten Klärschlamm pro Jahr verbrennen bei einer Betriebsdauer von 8.000 Stunden im Jahr. Sie verfügt über eine Nahwärmeleistung von bis zu 4 MW und eine elektrische Leistung von circa 1,5 MW.
Kapazität der Anlage
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rund 180.000 t/a entwässerter Klärschlamm (entspricht 50.000 t/a Trockensubstanz) und rund 5.000 t/a getrockneter Klärschlamm
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Trockensubstanzgehalt des angelieferten Klärschlamms
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20-30 % Trockensubstanz
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Durchsatz
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ca. 20 Tonnen pro Stunde entwässerter Klärschlamm
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Betriebsdauer
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über 8.000 Stunden im Jahr
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Elektrische Leistung
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ca. 1,5 Megawatt elektrisch
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Nahwärme
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bis zu 4 Megawatt thermisch
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Umsetzung
Projektablauf
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zu Planung und Bau eines hochmodernen Klärschlammheizkraftwerks am Kraftwerksstandort Walheim. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Zeitplan des Planungs- und Genehmigungsprozesses sowie zu den Baufortschritten.
Q1 2028
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Kommerzieller Betrieb
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Q3 2027
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Inbetriebsetzungsphase
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2026
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Montage der Anlagentechnik
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Juni 2025
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Erhalt der 1. Teilgenehmigung
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Q2 2025
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Beginn der Rohbauarbeiten
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Februar 2025
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Bohrpfähle zur Gründung
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Oktober 2024
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Zulassung des vorzeitigen Beginns
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November 2023
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Vervollständigung der Unterlagen zum Genehmigungsantrag
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März 2023
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Prüfung des Genehmigungsantrags auf Vollständigkeit durch die Behörden
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Februar 2023
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Einreichung des Genehmigungsantrags
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26. Oktober 2022
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Scoping-Termin* des Regierungspräsidiums Stuttgart
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Anfang 2022
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Dialogkommunikation mit der Gemeinde
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2020/2021
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Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, Vorstellung im Gemeinderat, Gutachtenerstellung
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* Bei komplexen Planungsprozessen wird von der verfahrensführenden Behörde (hier das Regierungspräsidium Stuttgart) ein Scoping-Termin durchgeführt. Dabei werden – unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden – Gegenstand, Umfang und Methodik der Raumverträglichkeits- und Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie der Inhalt der zu erstellenden Antragsunterlagen formal festgelegt.
Bautagebuch
September 2025
Auf der Baustelle wurde mit der Errichtung der Bewehrung und Schalung für das Klärschlammbunkergebäude begonnen. Die Bewehrung gewährleistet später die notwendige Stabilität und Tragfähigkeit. Die Schalung dient als Form für den Beton, damit dieser beim Gießen nicht ausläuft.
August 2025
Die Bodenplatten, deren Bewehrung bereits fertiggestellt wurde, wurden nun betoniert. Die Betonierung erfolgt in mehreren Abschnitten.
Juli 2025
Die Bewehrungen für die Bodenplatten wurden eingebaut. Dabei werden die Bewehrungsstäbe verlegt und mit Abstandshaltern fixiert.
Juni 2025
Bei den Bohrpfählen wurden die Köpfe abgespritzt und somit die Bewehrung vom Beton befreit, damit die Verbindung zur Bodenplatte erfolgen kann. Die künftige Bodenplatte wird von diesen Pfählen gestützt.
April 2025
Im Bereich des geplanten Neubaus wurden auf dem Kohlelager insgesamt acht Schürfgruben für die Entnahme von Bodenproben angelegt. Zuerst wurde hierfür der unterschiedlich dicke Kohlehorizont abgetragen. Danach wurden die Schürfgruben ausgehoben (Bsp. siehe Abbildung). Aus dem Material, das beim Aushub der Schürfgruben anfiel, wurden horizontiert Proben entnommen und je nach Aussehen zu Mischproben zusammengestellt.
Untersucht wurden diese Proben auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Schwermetalle und per- sowie polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen zeigten keine Hinweise auf Schadstoffbelastungen im Baufeld des Klärschlammheizkraftwerks auf dem Gelände des Kraftwerks Walheim. Das untersuchte Bodenmaterial kann also ohne Bedenken und, sofern es geotechnisch geeignet ist, uneingeschränkt zum Wiedereinbau verwendet werden.
März 2025
Die neue Kraftwerkszufahrt entsteht. Eingebaut wurden Rohrpakete für u. a. Wasser, die Feuerlöschleitung, Fernwärme und Kabelschutzrohre.
Februar 2025
Die Gründung von 226 Bohrpfählen hat begonnen. Diese stabilisieren den Untergrund, da sie die Last von Bauwerken in tragfähigere Bodenschichten ableiten.
Januar 2025
Die ehemalige Kohlehalde wurde für den Bau der Bohrpfähle vorbereitet. Dabei schieben die Bagger die dünne Schicht der Kohle ab.
November 2024
Am Standort wurde mit vorbereitenden Maßnahmen wie dem Freischneiden der Zufahrtsstraße begonnen, nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart den sogenannten vorzeitigen Beginn mit Bescheid vom 30.10.2024 zugelassen hat (siehe Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart). Dies erlaubt bestimmte vorbereitende Maßnahmen vor Ort. Die Anwohner*innen von Walheim und Gemmrigheim wurden darüber mit einem Schreiben der EnBW informiert, das am Freitag, den 08.11.2024 an die jeweiligen Haushalte verteilt wurde.
August 2024
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Umsetzung von Zaun- und Mauereidechsen erteilt. Die Maßnahme zur Umsetzung von Zaun- und Mauereidechsen begann am Mittwoch, den 21.08.2024. Dabei wurden die Tiere von erfahrenen Wildtierökologen fachgerecht eingefangen und in das bereits errichtete Ersatzhabitat am Rande des Kraftwerksgeländes umgesiedelt. Die Durchführung dieser Arbeiten kann nur zu bestimmten Jahreszeiten erfolgen.
Februar 2024
Die Belastungstests an den Probepfählen wurden abgeschlossen. Anfang 2024 fanden auf der Kohlehalde des Kraftwerks Walheim die Belastungstests für die inzwischen ausgehärteten Probebohrpfähle statt, die Ende 2023 bis in eine Tiefe von ca. 26 Metern eingebracht worden waren. Dabei wurde mit Hilfe der sogenannten Reaktionspfähle über eine hydraulische Presse auf die Probepfähle Druck ausgeübt. Die Reaktionspfähle bildeten über den roten Stahlträger das Gegenlager. Der Druck wurde so langsam über verschiedene Laststufen und Zyklen aufgebracht, wobei die Verschiebung und die Neigung des Probepfahles über Messeinrichtungen registriert und aufgezeichnet worden sind.
Januar 2024
Im Januar 2024 startete die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen für das geplante Klärschlammheizkraftwerk in Walheim.
Die EnBW hatte bereits im Februar 2023 den Antrag auf die 1. immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eingereicht. Nach einer Überprüfung und Ergänzung der Unterlagen bestätigte das RPS schließlich deren Vollständigkeit. Am 19. Januar 2024 wurde das Vorhaben im Staatsanzeiger, auf den Internetseiten des RPS und der Gemeinden Walheim und Gemmrigheim sowie über das zentrale UVP-Portal bekanntgemacht. Der Bekanntmachungstext kann unter www.rp-stuttgart.de > Service > Bekanntmachungen > Umweltangelegenheiten abgerufen werden.
Die Antragsunterlagen lagen vom 26. Januar bis 26. Februar 2024 in den Rathäusern der beiden Gemeinden sowie beim RPS zur öffentlichen Einsicht aus. Parallel dazu waren entscheidungserhebliche Unterlagen auch online im UVP-Portal einsehbar. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis zum 26. März 2024 schriftlich oder elektronisch beim RPS oder den beiden Gemeinden eingereicht werden. Das RPS hatte derweil die vom Vorhaben berührten Träger öffentlicher Belange um fachliche Stellungnahme zum Vorhaben gebeten.
Im Juni 2024 fand im Forum in Ludwigsburg schließlich der zugehörige Erörterungstermin statt, um die eingegangenen Einwendungen zu besprechen.
April 2022
Über verschiedene Dialogformate – Gesprächsrunden, Informationsbesuche, Hotline und digitale Plattformen – kommunizieren wir mit den Bürger*innen, kommunalen Verantwortungsträger*innen und Interessenvertreter*innen der Region, um Fragen zum avisierten Klärschlammheizkraftwerk zu beantworten, Meinungen auszutauschen und Informationen aktuell zu vermitteln. Impulse und Änderungswünsche der Gemeinderät*innen und Walheimer Bürger*innen sind unter anderem in die Kubatur des neuen Klärschlammheizkraftwerks eingeflossen. So konnte der Bau noch einmal deutlich verkleinert werden.
Die EnBW öffnete am 26. und 29. April 2022 die Werkstore des Walheimer Kraftwerks für die interessierte Walheimer Bevölkerung, aber auch Initiativgruppen, die vor Ort ihre Fragen direkt an die zuständigen Vertreter der EnBW und über die Pläne zum Bau des Klärschlammheizkraftwerks vor Ort sprechen konnten. Auch eine durch die hiesigen Landtagsabgeordneten ins Leben gerufene Dialogrunde mit den Gemeinderät*innen von Walheim, Kirchheim a.N., Gemmrigheim und Besigheim wurde zum Austausch genutzt. Anregungen und Anmerkungen aus den Veranstaltungen und Terminen nahmen und nehmen wir fortlaufend in unserem bestehenden Fragenkatalog auf. Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr zur ersten Walheimer Dialogrunde:
„Alles auf den Tisch“ hieß es bei einer Dialogveranstaltung mit Gemeinderäten und Bürgermeister:innen von Walheim, Besigheim, Gemmrigheim und Kirchheim a.N. sowie der Bürgerinitiative „Bürger im Neckartal“. Am 1. April waren auf Einladung der beiden Landtagsabgeordneten Tobias Vogt (CDU) und Tayfun Tok (Die Grünen) rund 60 Teilnehmer:innen in die Gemeindehalle von Walheim gekommen, um wesentliche Facetten zur geplanten Klärschlammheizkraftwerk zu besprechen. Die Präsentation zur Dialogrunde haben wir auf dieser Seite eingestellt.
Die Tübinger Dialogexpertin Dr. Antje Grobe hatte im Vorfeld mit allen Beteiligten gesprochen und ihre Fragen aufgenommen, so dass vor Ort vier Themenblöcke besprochen werden konnten, darunter etwa „Technik“ und „Rechtlicher Rahmen“. In der anschließenden Diskussionsrunde wurden weitere Fragen aus dem Publikum aufgegriffen. Für die EnBW standen dabei Michael Class (Leiter Portfolioentwicklung) und Andreas Pick (Gesamtprojektleiter Fuel-Switch-Projekte) Rede und Antwort, weitere Details beantworteten die Experten Werner Maier von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. sowie Martin Wiemann vom Verband Region Stuttgart.
Im Namen der EnBW dankt Michael Class den Beteiligten, dass die Dialogrunde stattfinden konnte: „Wir sind froh, dass das Format von allen Seiten akzeptiert wurde und auf großes Interesse stieß. Dafür danken wir den beiden MdL Tok und Vogt, die zu dem Austausch eingeladen hatten. Besonders wertvoll waren für uns die zahlreichen Wortmeldungen aus den Gemeinden und der Bürgerinitiative, die uns nochmals verdeutlicht haben, wo es noch offene Fragen und auch Sorgen der Bürgerschaft gibt. Diese werden wir selbstverständlich im weiteren Verfahren aufgreifen, zumal sich manche Detailfragen erst in der weiteren Projektentwicklung beantworten lassen. So sind wir zum Beispiel gerne bereit, gemeinsam mit den Gemeinden und der Bürgerschaft Möglichkeiten zu entwickeln, damit sich eine neue Anlage besser in das Landschaftsbild integriert und optisch weniger ins Gewicht fällt. Wir haben aus der Veranstaltung viele Punkte mitgenommen, die wir jetzt intern besprechen und klären und hoffentlich in weiteren Gesprächen mit der Gemeinde Walheim diskutieren können.“
1. Januar 2025
3. Januar 2025
29. Januar 2025
13. Februar 2025
27. Februar 2025
17. März 2025
27. März 2025
9. April 2025
23. April 2025
7. Mai 2025
21. Mai 2025
4. Juni 2025
18. Juni 2025
2. Juli 2025
16. Juli 2025
30. Juli 2025
13. August 2025
27. August 2025
3. September 2025
19. September 2025
1. Oktober 2025
Fragen und Antworten
Eine gutachterliche Untersuchung des tagsüber zu erwartenden Baulärms hat ergeben, dass die gesetzlichen Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) unter Berücksichtigung der Schallschutzmaßnahmen in allen Bauphasen eingehalten werden.
Bei nächtlichen Arbeiten, wie dem Betongleiten, wird der Beurteilungspegel unter Einhaltung der Schallschutzmaßnahmen an der planrechtlich zulässigen Wohnbebauung auf maximal 47 Dezibel nach der Bewertungskurve A (dB(A)) begrenzt. Nach gängiger Rechtsprechung wird auch nachts keine Gesundheitsgefährdung durch den Baulärm erwartet, selbst ohne Schallschutzmaßnahmen.
Die Bauphase (Errichtung und Inbetriebnahme) dauert in Abhängigkeit der Genehmigung ca. 3 Jahre.
Eine umfassende Schallprognose hat ergeben, dass der Lärm, der durch den Betrieb der Anlage entsteht, alle gesetzlichen Anforderungen einhält. Die Schallemissionen liegen dabei mindestens 6 Dezibel (dB) unter den Grenzwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).
Es werden verschiedene Schallschutzmaßnahmen umgesetzt, um die zulässigen Grenzwerte einzuhalten, darunter eine Lärmschutzwand für den Containerumschlagplatz.
Die Anlage wird rund um die Uhr in Betrieb sein. Die Anlieferung des Klärschlamms erfolgt planmäßig von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr. Eine Anlieferung samstags erfolgt nur nach Feiertagen, wie bspw. bei der Müllabfuhr, oder in Ausnahmefällen.
Die Anlage ist sicher, da sie nach allen gesetzlichen Vorschriften geplant wird, um einen gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten. Brand-, Explosions- und Hochwasserschutz werden durch verschiedene Gutachten geprüft und die Anlage entsprechend gebaut und betrieben:
- Bei Störungen, die die Luftqualität beeinflussen, wird der Betrieb der Anlage vorübergehend gestoppt. Dadurch werden Umweltschäden vermieden.
- Brände und Rauchentwicklung werden effektiv verhindert und im Notfall sicher gelöscht. Ein Brandschutznachweis bestätigt die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorgaben.
- Explosionen werden ebenfalls verhindert. Das zugrundeliegende Explosionsschutzkonzept entspricht allen gesetzlichen Anforderungen.
Die von der Anlage verwendeten oder erzeugten Betriebsstoffe und Chemikalien fallen nicht unter die „gefährlichen Stoffe“ der Störfallverordnung (StörfallVO). Durch die Stilllegung der Kohleblöcke wird die Anlage weiterhin zu einem Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß StörfallVO (bisher war sie im Betriebsbereich der oberen Klasse eingeordnet).
Die Gebäude der Anlage werden bis zu 36 Meter (m) hoch sein. Ihr Schornstein wird eine Höhe von 50 m haben, gemessen vom neuen Kraftwerksniveau von 180,2 m über Normalnull (N.N.).
Die Anlage riecht nicht, dank ihrer ausgeklügelten Technik: Die Luft, die für die Verbrennung des Klärschlamms benötigt wird (sogenannte „Verbrennungsluft“), wird aus allen geruchsintensiven Bereichen der Anlage abgesaugt, wodurch ein Unterdruck entsteht. Dieser Unterdruck verhindert, dass geruchsbeladene Luft entweicht.
Der Klärschlamm wird wiederum über Schleusen angeliefert, die ebenfalls abgesaugt werden. Die gesamte abgesaugte Luft wird dann dem Verbrennungsprozess zugeführt, bei dem alle Gerüche zerstört werden. Bei Anlagenstillständen, z. B. für Revisionen, wird die entstehende Abluft durch Filter gereinigt, sodass auch dann keine Gerüche entstehen können.
Durch den Betrieb des KHKWs entstehen Emissionen. Gleichzeitig entfallen mit der Stilllegung der Kohleblöcke am Standort sämtliche Emissionen, die der Betrieb der Kohleblöcke bisher verursacht. Damit werden zukünftig weniger Luftschadstoffe an die Umgebung abgegeben.
Die neue Anlage wurde bereits vorausschauend nach den neuesten Standards der 2024 novellierten 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ausgeschrieben und sie übertrifft deren Anforderungen.
Die geplante Anlage erfüllt zudem alle gesetzlichen Anforderungen der Technischen Anordnung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), wodurch schädliche Umweltauswirkungen und Bodenveränderungen ausgeschlossen werden. Dies wurde durch unabhängige Gutachten im Genehmigungsverfahren nachgewiesen und wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde überprüft.
Untersuchungen durch ein Gutachterbüro haben ergeben, dass die an wenigen Stellen festgestellten erhöhten Analysewerte keine Gefahr für das Grundwasser darstellen. Diese Einschätzung beruht auf Basis der Ergebnisse eines akkreditierten Labors und der gesetzlich geltenden Schadstoffgrenzwerte.
In einer Bodenprobe aus 4 bis 5 Metern Tiefe, die von außerhalb des Baufeldes und der Kohlelagerfläche entnommen wurde, wurden leicht erhöhte Schwermetallwerte gefunden. Diese stammen vermutlich von Gießereisanden in der künstlichen Auffüllung. Sie können keine Auswirkungen auf das Grundwasser haben, da eine direkt darunter entnommene Probe wiederum unauffällige Schwermetallgehalte aufweist. Grundwasser wurde bei den Bohrungen nicht angetroffen.
Die Bodenproben aus dem Baufeld wurden ebenfalls untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass der Boden durch die Vermischung mit dem Kohlestaub mehr Kohlenstoff enthält, was den TOC-Gehalt (gesamter organischer Kohlenstoff) und den Glühverlust (Anteil organischer und brennbarer Stoffe) der Probe erhöht. Da diese natürlich vorkommenden Stoffe jedoch als ungefährlich gelten, stellt das Eindringen des Kohlestaubs in den Boden kein schadstofftoxisches Problem dar. Es bedeutet aber, dass der Boden nicht frei weiterverwendet werden kann. Eine Beeinträchtigung des Bodens durch die Kohlelagerung im Baufeld konnte somit nicht nachgewiesen werden.
Die Kohlereste aus der vormaligen Nutzung als Kohlelager wurden vor den eigentlichen Aushubarbeiten abgeschoben und auf Haufwerken außerhalb des Baufeldes zur Deklaration bereitgestellt.
Sämtliche Immissionen der Anlage unterschreiten die Beurteilungswerte gemäß der Technischen Anordnung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sehr deutlich. Sie wirken sich also nicht relevant auf die Weinbauflächen, die landwirtschaftlichen Böden und die Gebiete der Gemeinden Walheim und Gemmrigheim aus. Es entstehen somit keine negativen Auswirkungen für Mensch, Tier und Umwelt.
Der nach Walheim gelieferte und in der Anlage verwertete Klärschlamm kommt größtenteils von kommunalen Kläranlagen aus dem nordöstlichen Baden-Württemberg, in denen dieser als Abfallprodukt anfällt.
Das bei der Klärschlammverwertung entstehende Abwasser, sogenanntes „Brüdenabwasser“, wird erst vorbehandelt und dann mit LKW nach Heilbronn transportiert, wo es über die dortige Kläranlage aufbereitet wird. Optional würde die EnBW den Bau einer Brüdenabwasserleitung unterstützen.
Klärschlamm wird bereits heute transportiert, daher handelt es sich um eine Umverlagerung der Transportwege und nicht um zusätzliche Transporte. Der Bau der Anlage in Walheim führt insgesamt zu einer erheblichen Reduktion der insgesamten Transportkilometer, da Klärschlamm derzeit über sehr weite Strecken, teilweise bis zu 500 km, ins Braunkohlekraftwerk Lippendorf bei Leipzig transportiert werden muss.
Viele der Klärschlämme, die zukünftig nach Walheim gebracht werden sollen, werden bereits heute schon über die B27 transportiert. Daher wird nicht erwartet, dass sich das Verkehrsaufkommen vor Ort merklich erhöht. Vor allem wird kein Anlieferverkehr durch den Ortskern von Walheim führen. Im Durchschnitt werden pro Tag etwa 60 LKW das Kraftwerksgelände anfahren, um Klärschlamm anzuliefern und Betriebsstoffe, insbesondere Brüden, abzutransportieren. Mehr erfahren Sie in der Antwort der Frage zur Routenführung.
Die EnBW hat die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf den lokalen Verkehr auch durch ein unabhängiges Gutachten überprüfen lassen. Dieses hat mehrere Verkehrszählungen und behördliche Daten ausgewertet. Das Ergebnis zeigt, dass zwar zusätzlicher Verkehr entsteht, aber die Leistungsfähigkeit der Verkehrsknotenpunkte nicht beeinträchtigt wird. Die EnBW ist außerdem bereit, mit den Gemeinden über eine Abwasserdruckleitung zur Kläranlage Nesselwörth zu sprechen, um den LKW-Verkehr zu reduzieren.
Da eine Verkehrszunahme für die betroffenen Anwohner*innen belastend sein kann, wurden in einem Verkehrsgutachten die notwendigen Fahrten und Routen der LKW untersucht. Ein Vergleich der geschätzten zusätzlichen Transporte mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die zusätzliche Belastung im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt und damit als nicht erheblich bewertet wird. Die meisten Fahrten verlaufen von der A81 über Landstraßen:
- In Walheim selbst wird der Ort nicht durchfahren, sondern die Fahrten führen von der B27 und der Mühlstraße direkt zur Zufahrt des Kraftwerksgeländes.
- In Gemmrigheim wird der Ort ebenfalls nicht durchfahren, sondern die Transporte verlaufen auf der K1625 nördlich des Ortes über die Neckarbrücke.
- In Kirchheim wird der Großteil der Transporte nur das südliche Gewerbegebiet berühren und von der Neckarbrücke kommend über die Max-Eyth-Straße auf die B27 abbiegen. Nur ein kleiner, unvermeidbarer Teil der Fahrten wird die B27 im Bereich der Ortsdurchfahrt nutzen
Der Klärschlamm kann derzeit nur mit LKW angeliefert werden, da die Kläranlagen, die den Klärschlamm abgeben, nicht über die nötige Infrastruktur für den Transport per Schiff oder Bahn verfügen. Der Aufwand, den Klärschlamm an anderer Stelle auf Schiff oder Bahn umzuladen, ist sehr hoch, da der Zulieferradius zur Anlage in Walheim gering ist. Dennoch prüft die EnBW eine Transportmöglichkeit per Bahn. Auch für den Abtransport der Asche werden alternative Möglichkeiten geprüft und, wenn möglich, dann andere Transportwege genutzt.
Die Kommunen sind als Betreiber von Kläranlagen, in denen der Klärschlamm als Abfallprodukt anfällt, für seine Entsorgung verantwortlich und stehen vor der Herausforderung, bundesweit pro Jahr 7 bis 8 Millionen Tonnen entsorgen zu müssen.
Eine dezentrale Behandlung oder Verbrennung von Klärschlamm in vielen kleinen Anlagen ist weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll. In Baden-Württemberg gibt es bisher nicht genug Kapazitäten für eine Verbrennung des Klärschlamms, weshalb dieser derzeit noch über weite Strecken transportiert werden muss. Die Mengen an entwässertem Klärschlamm und Trockenschlamm, die mit dem Partnerunternehmen für die Weiterverwertung der Klärschlammasche abgestimmt wurden, entsprechen zudem dem Schlammaufkommen aus unserem Einzugsgebiet und spiegeln den tatsächlichen Anteil wider, der in kommunalen Kläranlagen anfällt.
Die gewählte Wirbelschichtofentechnologie der neuen Anlage ist sicher, zuverlässig, wirtschaftlich und entspricht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zur Luftreinhaltung. Weiter hat sie gegenüber älteren Anlagen Verbesserungen, die Umweltbelastungen wie Geruchs- und Schadstoffemissionen reduzieren. Dazu gehören die Annahme des Klärschlamms im Gebäude mit Schleusen, Aktivkohlefilter für die Bunkerluftabsaugung und die Aufbereitung des Brüdenabwassers. Alternative Verfahren wie Pyrolyse oder hydrothermale Karbonisierung sind meist nur im kleinen Maßstab erprobt. Sie benötigen zusätzliche Energie, sind daher weniger effizient und haben weitere Nachteile in Bezug auf Zuverlässigkeit und die Verwertbarkeit der Aschen.
Die EnBW hat alle ihre Standorte im nördlichen Baden-Württemberg geprüft, bei denen das Planungsrecht für eine Kraftwerksanlage gegeben ist, um den Klärschlamm möglichst regional zu verwerten. Dabei hat sich Walheim als der beste Standort für die neue Anlage herausgestellt:
- Da bereits ein Kraftwerk am Standort existiert, verfügt der Standort über eine hervorragende Infrastruktur.
- Der Standort ist verkehrsgünstig gelegen, was unnötige Transporte für die Entsorgung des Klärschlamms reduziert.
- Durch den bevorstehenden Kohleausstieg wird das bestehende Kraftwerk am Standort zukünftig nicht mehr benötigt, wodurch er für eine neue Nutzung frei wird.
- Die neue Klärschlammverwertungsanlage ermöglicht eine sinnvolle Nachnutzung des Standorts, ohne neue Flächen zu verbrauchen.
- Am Standort befinden sind bereits qualifizierte Mitarbeiter*innen, die den Betrieb der neuen Anlage übernehmen können.
Die EnBW hat sich bei ihrer Standortsuche auf das nordöstliche Viertel von Baden-Württemberg konzentriert. In dieser Region besteht ein bislang ungedeckter Bedarf für die Verwertung regionaler Klärschlämme. Betrachtet wurden sowohl industriell geprägte Standorte als auch bereits vorhandene Kraftwerke im Besitz der EnBW. Dies hat den Vorteil, dass keine neuen Flächen versiegelt werden, vorhandene Infrastruktur weiter genutzt kann und Investitionskosten möglichst gering ausfallen. Geprüft wurden demnach die Standorte Marbach, Obrigheim, Heilbronn und Walheim:
- Marbach und Obrigheim wurden wegen Platzmangels sowie ungünstiger personeller, planungsrechtlicher und infrastruktureller Bedingungen ausgeschlossen.
- In Heilbronn fehlen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Aus Platzgründen könnte die Anlage zudem nicht rechtzeitig zum Bau des Fuel-Switch-Projekts (Ersetzen von Kohlekraftwerken durch moderne H2-ready-Gasturbinendampfkraftwerke) realisiert werden.
- Daher wurde Walheim als geeigneter Standort ausgewählt (siehe Frage weiter oben).
Ein Neubau an einem anderen Standort würde höhere Investitionen und einen größeren Aufwand im Genehmigungsverfahren erfordern – beides Faktoren, die die Wirtschaftlichkeit des Projekts negativ beeinflussen. Dies gilt auch für Flächen an Bestandskläranlagen, da die EnBW keine solchen besitzt.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
Die Anlage wird von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG gebaut und betrieben.
Aktuelle Berechnungen gehen von Investitionen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich aus.
Für den Betrieb der neuen Anlage werden voraussichtlich etwa 20 Arbeitsplätze benötigt. Dazu kommen weitere Arbeitsplätze, um die bereits am Standort vorhandenen Anlagen, wie die Gasturbinenanlage, zu betreiben.
Im Auftrag der Bundenetzagentur war die EnBW bis zum 31.03.2025 verpflichtet, das Kohlekraftwerk Walheim in der sogenannten Netzreserve zu betreiben. Sowohl der Kohleblock Walheim 1 als auch der Kohleblock Walheim 2 sind seit dem 01.04.2025 nun offiziell stillgelegt.
Die neue Anlage wird in einem eigens errichteten Gebäude entstehen, das auf dem Bereich der ehemaligen, freigeräumten Kohlehalde des Standorts gebaut wird. Durch den Status des alten, noch bis Ende März 2025 betriebenen Kraftwerksblocks 2 als Netzreservekraftwerk ist eine Nutzung von bestehenden Gebäuden regulatorisch nicht möglich.
Das gesamte Kraftwerksgelände ist in der Regionalplanung als „Vorrangfläche für regionalbedeutsame Kraftwerksanlagen“ ausgewiesen. Daher sind alle Nutzungen, die dieser widersprechen, nicht erlaubt.
Außerdem wird die Gasturbine auf dem Kraftwerksgelände unabhängig von der Stilllegung der Kohleblöcke weiter betrieben, sodass eine Nutzung als Wohn- oder Gewerbefläche nicht möglich ist.
Die Anlage basiert auf der Klärschlammmonoverbrennung mit Wirbelschichttechnik. Diese ist eine zuverlässige und die in Deutschland etablierte Methode zur Klärschlammverwertung. Sie ist in 23 von 29 bestehenden Anlagen im Einsatz und entspricht dem aktuellen technischen Stand.
Die eingesetzte Technologie entwickelt sich zudem stetig weiter, so dass die in Walheim geplante Anlage sehr deutliche Verbesserungen gegenüber älteren Klärschlammmonoverbrennungsanlagen mit einer stationären Wirbelschicht aufweist. Ein Beispiel für eine Verbesserung ist die Rauchgasreinigung, die Schadstoffe wirksam reduziert und die ab 2024 verschärften Emissionsgrenzwerte sicher einhält und teilweise sogar unterschreitet.
Modernere Verfahren, wie z. B. die Pyrolyse, sind technisch noch nicht ausgereift und sehr störungsanfällig, was die sichere Entsorgung des Klärschlamms beeinträchtigen kann. Sie befinden sich meistens noch in der Testphase und können noch nicht im großen Maßstab eingesetzt werden.
Da bei der Klärschlammverbrennung Energie freigesetzt wird, kann die Anlage Energie in Form von ausreichend Strom zur Eigenversorgung und Nutzwärme erzeugen. Dafür ist die Anlage technisch mit einem Abhitzekessel, einer Dampfturbine und einer Möglichkeit zur Wärmeauskopplung ausgestattet. Die Anlage erzeugt dabei einen Überschuss an Strom und Wärme und erfüllt somit laut Genehmigungsantrag die Definition eines Heizkraftwerks gemäß der 4. und 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV).
Entwässerter Klärschlamm, wie er von den Kläranlagen kommt, ist immer noch ein sehr feuchter Brennstoff (Wassergehalt rd. 75%) und enthält auch Anteile energetisch nicht nutzbarer Stoffe wie Sand. Ein großer Teil der erzeugten Energie wird deshalb direkt in der Anlage genutzt, vor allem die Wärme zur Trocknung des Klärschlamms vor der Verbrennung und der erzeugte Strom für den Eigenbedarf.
Wenn der angelieferte Klärschlamm den notwendigen Kriterien entspricht, kommt die Anlage ohne zusätzliche Brennstoffe aus und erzeugt mehr Strom, als sie selbst benötigt. Das macht das geplante Konzept in Walheim nachhaltig, da andere Techniken zur Klärschlammverwertung nicht energieautark sind und fossile Brennstoffe benötigen
Ein Teil der erzeugten Wärme wird intern zur Effizienzsteigerung genutzt, überschüssige Wärme könnte hingegen extern verwendet werden. Die Anlage wird daher technisch für eine Wärmeauskopplung vorbereitet, inklusive einer Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze. Die Anlage kann bis zu 4 Megawatt thermische Leistung (MWth) in Volllast auskoppeln, die für eine lokale Nahwärmeversorgung genutzt werden könnte.
In Walheim gibt es bisher jedoch kein Nahwärmenetz. Die EnBW bietet deshalb Unterstützung beim Aufbau eines solchen Netzes an, das im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung weitere Vorteile bringen kann. In der Nähe betreibt die EnBW bereits Nahwärmenetze, die gegebenenfalls von der Anlage versorgt werden könnten, sollte in Walheim kein Nahwärmekonzept entwickelt werden können.
Kommunaler Klärschlamm entsteht hauptsächlich aus den Abfällen, die täglich die Toiletten hinuntergespült werden. Daher ist Klärschlamm ein biogener Brennstoff und die daraus erzeugte Energie (sowohl Strom als auch Wärme) ist weitgehend CO₂-neutral und somit „grün“.