Elektroauto laden: So klappt’s auch in der Mietwohnung

Häufig scheuen Menschen ohne Eigentum vor der Anschaffung eines Elektroautos zurück, weil sie Sorge haben, dass ihnen nicht ausreichend Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dabei hat sich die Lage für Mieter*innen längst verbessert.

Immer mehr Menschen spielen mit dem Gedanken ihren alten Verbrenner gegen ein modernes und umweltfreundlicheres E-Auto einzutauschen. Doch wer kein Eigenheim besitzt, muss sich zunächst mit der Frage auseinandersetzen, wo das neue Elektroauto aufgeladen werden soll. Für Eigenheim-Besitzer*innen ist die Installation einer eigenen Ladestation kein Problem, aber wie sieht es mit den Lademöglichkeiten in einer Mietwohnung im Mehrparteienhaus aus? So viel schon vorab: Auch als Mieter*in können Sie eine eigene Wallbox installieren. Sie können sich also schon mal nach einem passenden Modell für sich umsehen.


Das erwartet Sie hier


Habe ich auch als Mieter*in das Anrecht auf eine Wallbox?

EnBW Mobility+ WallboxEin Elektroauto wird immer attraktiver. Doch wie sieht es mit den Lademöglichkeiten aus? Von der Ladung über die Haushaltssteckdose wird abgeraten. Darauf sollten Sie nur im Notfall zurückgreifen, da die Stromleitungen stark erhitzen. Zudem dauert der Ladevorgang sehr lange. Sicherer, schneller und einfacher geht es mit einer Wallbox. Für Eigenheim-Besitzer*innen ist das einfach. Die können die Box an ihrem privaten Stellplatz oder in der Garage installieren. Doch welche Möglichkeit haben Mieter*innen?

Seit dem 01. Dezember 2020 gilt: Auch als Mieter*in haben Sie das Recht auf eine eigene Wallbox an Ihrem gemieteten Stellplatz. Nur in äußerst seltenen Fällen, beispielsweise wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, kann der Vermieter die Installation einer Wallbox verbieten. Dennoch gibt es einiges, was Sie beachten sollten, bevor Sie sich Ihre eigene Ladestation zulegen, nicht zuletzt, weil Sie als Mieter*in die Kosten für die Wallbox tragen.

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Was gilt für Wohnungseigentümer?

Auch als Wohnungseigentümer haben Sie seit dem 01.12.2020 ein Anrecht auf die Installation einer Wallbox an Ihrem zur Wohnanlage gehördenen Parkplatz. Dazu müssen Sie zwar nach wie vor einen Antrag bei der Eigentümergemeinschaft stellen – dieser darf in der Regel aber nicht abgelehnt werden. Klären Sie zudem mit der Eigentümergemeinschaft wie die Abrechnung des Ladestroms erfolgen soll. Hier haben Sie z.B. die Möglichkeit einen eigenen Zähler an der Wallbox anzubringen oder die Wallbox über den zu Ihrer Wohnung gehörenden Zähler laufen zu lassen.

Wer trägt bei einer Mietwohnung die Kosten für eine Wallbox?

Die Kosten für die Installation sowie die Betriebskosten einer Wallbox übernimmt zu 100% der Mieter. Auch den kompletten Rückbau (z. B. im Falle eines Auszugs) müssen Sie als Mieter*in komplett selbst finanzieren. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass die Wallbox Ihr Eigentum ist und Sie sie bei Umzug mitnehmen können. Eigentlich steht die Nutzung der Wallbox nur Ihnen als Antragsteller*in zu, sofern es aber auch andere Mieter*innen mit Elektroauto im Haus gibt, kann es gerade hinsichtlich der Kosten attraktiv sein, die Wallbox zu teilen.

Unser Experte für E-Mobilität Robin @ROBINTV erklärt Ihnen auf unserem @Energie erleben-Channel ebenfalls alles was Sie zum Thema wissen müssen:

Wie kann ich als Mieter*in eine Wallbox beantragen?

Mithilfe unseres Muster-Genehmigungsschreiben können Sie als Mieter*in die Genehmigung für die Installation einer Wallbox bei Ihrem Vermieter per Post oder E-Mail beantragen. Gehört diesem das Haus nicht alleine, so gibt er Ihren Antrag an die Eigentümergemeinschaft weiter. Sobald Sie die Zustimmung des Vermieters haben, können Sie die Wallbox bestellen und die Installation in Auftrag geben. Die Installation sollte durch einen professionellen Elektroinstallateur erfolgen, der auch die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt. Das ist in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) § 13 Elektrische Anlage“ geregelt.

In Hinblick auf die Installation einer Wallbox ist es darüber hinaus sinnvoll in den Austausch mit Ihren Vermieter*innen zu gehen. Denn auch wenn der Anspruch von Mieter*innen zwar eindeutig gesetzlich geregelt ist, lässt die verabschiedete Regelung noch viele Fragen offen.

Am besten halten Sie mit Ihrem Vermieter alles schriftlich fest, was mit der Installation und dem Betrieb Ihrer Wallbox zusammenhängt. Denn auch, wenn Ihr Vermieter die Montage der Box in der Regel nicht verbieten kann, so kann er bei Ihrem Auszug doch den kompletten Rückbau fordern. Und das beinhaltet in der Regel neben den sichtbaren Bauteilen auch unterirdisch verlaufende Kabel.

Auch ob möglicherweise notwendige bauliche Installationen von Vermieter*innen überhaupt verlangt werden können, ist voraussichtlich eine Einzelfallentscheidung. In § 554 Abs. 1 S. 2 BGB heißt es nämlich, dass ein Anspruch von Mieter*innen auf Zustimmung zum Einbau nicht besteht, wenn die bauliche Veränderung Vermieter*innen auch unter Würdigung der Interessen der Mieter*innen nicht zugemutet werden können. Allerdings ist nicht geregelt, wann der Einbau nicht zumutbar ist.

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Wo lade ich mein Elektroauto, wenn meine Mietwohnung keinen Stellplatz hat?

Dank rechtlicher Neuerungen und zunehmenden Förderungen, wird es auch für Mieter*innen immer erschwinglicher, ihr Elektroauto zu Hause zu laden. Jedoch steht nicht jedem ein Stellplatz an der Mietwohnung zur Verfügung. Zudem scheuen manche die Kosten, die sie bei der Installation einer Wallbox zu tragen haben, weswegen die Skepsis gegenüber eines Elektroautos bestehen bleibt.

Diese Punkte lassen sich leicht widerlegen: Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur geht rasant voran. Nicht nur entlang der Autobahnen werden immer mehr Ladepunkte und Schnellladesäulen errichtet, auch in vielen Städten stehen immer mehr E-Tankstellen zur Verfügung. Befinden sich mehrere dieser Stationen an einem Standort spricht man von sogenannten Charging Hubs. Diese sind mit den heutigen Tankstellen vergleichbar und bieten pro Station eine Ladeleistung von mindestens 150 kW. Fahrzeuge, die diese Leistung abrufen können, werden damit in nur wenigen Minuten wieder vollgeladen. Zusätzlich macht das sogenannte Roaming es immer einfacher, anbieterunabhängig zu laden, womit dir ein größeres Ladenetz zur Verfügung steht.

Ausbau des HyperNetz bei der EnBW

Auch die EnBW arbeitet am stetigen Ausbau des flächendeckenden Ladenetzes. So können Sie im EnBW HyperNetz an über 600.000 Ladepunkten im größten Ladenetz in Deutschland, Österreich und Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien laden. Selbstverständlich laden Sie bei der EnBW 100% Ökostrom. Dank Schnellladefunktion können Sie im EnBW HyperNetz Ihr Elektroauto in 5 Minuten mit bis zu 100 km Reichweite aufladen. Über die EnBW mobility+ App finden Sie einfach und schnell die nächste freie Ladestation in Ihrer Nähe. Zudem profitieren Sie bei der EnBW mobility+ App von einheitlichen und fairen Preisen – egal wo und bei wem Sie laden.

Fazit: Laden ist auch für Mieter möglich

Fazit: Spätestens mit der seit Ende 2020 geltenden Regelungen ist es kein Problem sein E-Auto zu laden, wenn man in einer Mietwohnung lebt. Aber auch wer keine eigene Wallbox zur Verfügung hat, kann sich dank immer mehr öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten unbeschwert mit dem Elektroauto bewegen.