E-Auto und Steuern: Zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit

Die Anschaffung eines E-Autos lohnt sich nicht nur aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes, sondern auch aus finanzieller Sicht. Im Vergleich zu klassischen Verbrennern punkten Stromer neben der Kaufprämie und geringeren Wartungs- und Haltungskosten auch mit einer Befreiung von der Kfz-Steuer. Wir erklären, was Sie dazu wissen müssen.

Hier erfahren Sie alles zum Thema E-Autos und Steuern: Wie lange sind Sie von der Steuer befreit? Wie ist es mit Hybriden? Was passiert nach dem steuerbefreiten Zeitraum?


Das erwartet Sie hier


E-Auto und Steuer: So lange ist die Kfz-Steuer kein Thema für dich

Um das Thema Elektromobilität voranzubringen, hat die Bundesregierung vielerlei Anreize für den Kauf von E-Autos geschaffen. Unter anderem unterstützt sie Sie im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, wenn Sie sich für eine Anschaffung eines E-Autos interessieren, mit einer befristeten Befreiung von der Kfz-Steuer. Das soll dazu beitragen, dass in Deutschland bis 2030 idealerweise zehn Millionen Elektrofahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.

Bereits 2008 brachte der Bund eine erste Regelung auf den Weg. Für neu zugelassene Elektroautos brauchten Halter*innen fünf Jahre lang (ab Tag der Erstzulassung) keine Kfz-Steuer zahlen. 2011 wurde die Befreiung auf maximal zehn Jahre verlängert und zudem auf wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge ausgeweitet. Für Autofahrer*innen bedeutet das eine Erleichterung fürs Portemonnaie; die Steuerbefreiung wirkt außerdem als zusätzlicher Anreiz für den Umstieg auf Elektromobilität.

E-Auto wird geladen

Die Anschaffung eines rein elektrischen E-Fahrzeugs bringt nicht nur der Umwelt, sondern auch Ihrem Geldbeutel Vorteile.

Die Bestimmung war zunächst bis Ende 2020 befristet. Wer seinen Stromer 2018 oder 2019 gekauft hatte, musste damit rechnen, ab 2021 wieder Kfz-Steuern zu zahlen. Doch die Bundesregierung beschloss noch 2020 im Rahmen der E-Mobilitäts-Offensive, die Regelung um weitere zehn Jahre zu verlängern. Für E-Autos gilt die Befreiung weiterhin maximal zehn Jahre, aber nun bis spätestens zum 31.12.2030.

Auch wasserstoffbetriebene Fahrzeuge sind befreit

Um von der Befreiung von der Kfz-Steuer für Ihren Stromer zu profitieren, sollten Sie wissen: Die Regelung gilt nur für rein elektrisch betriebene Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, da diese direkt im Auto aus Wasserstoff Strom erzeugen. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Plug-in-Hybrid fahren oder ein E-Auto, bei denen ein Verbrenner die Akkus wieder auflädt (die sog. „Range Extender). Bei diesen beiden Antriebsarten wird die Kfz-Steuer wie bei Verbrennern berechnet.

Wasserstoff-Auto

Auch wasserstoffbetriebene Fahrzeuge unterliegen der zehnjährigen Kfz-Steuer-Befreiung.

Gilt die Steuerbefreiung auch für gebrauchte Stromer?

Ja, auch beim Kauf eines gebrauchten E-Autos gilt die Steuerbefreiung. Wenn Sie Ihr Elektroauto als Gebrauchtwagen kaufst, kommen Sie weiterhin in den Genuss der Regelung.

Dabei gilt: Das E-Auto ist maximal zehn Jahre ab Tag der Zulassung durch den*die erste*n Halter*in von der Kfz-Steuer befreit (bis spätestens zum 31.12.2030). Die Steuerfreiheit verliert sich als nicht bei einem gebrauchten Stromer, sondern geht bis zum Ablauf der Frist auf den*die Käufer*in des Autos über. Kaufen Sie beispielsweise im Jahr 2022 ein drei Jahre altes E-Auto, können Sie weitere sieben Jahre die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.

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Wie teuer wird die Kfz-Steuer für E-Autos nach Ablauf der Befreiung?

Zehn Jahre nach der Erstzulassung fällt dann für Ihr E-Auto erstmalig die Kfz-Steuer an. Die Berechnungsgrundlage findet sich in §9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Um zu ermitteln, was Ihr E-Auto an Steuern kostet, wird wie bei einem Verbrenner das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs herangezogen.

Die Höhe der zu zahlendenden Kfz-Steuer ist entsprechend des Gewichts des Autos gestaffelt. Bedeutet: Kleine (und damit tendenziell leichtere Autos) werden weniger stark besteuert als große (und für gewöhnlich schwerere) Fahrzeuge. Der Bonus für E-Autos: Auf den ermittelten Betrag für die Kfz-Steuer gibt es am Ende 50 Prozent Nachlass.

Die Staffelung lautet wie folgt:

Zulässiges Gesamtgewicht Kfz-Steuern pro angefangene 200 Kilogramm
bis 2.000 kg 11,25 Euro
2.001 bis 3.000 kg 12,02 Euro
3.001 bis 3.500 kg 12,78 Euro

 

Ein Beispiel gefällig? Im Gegensatz zu Elektrofahrzeugen ist bei Autos mit Verbrennungsmotoren der Hubraum entscheidend für die Berechnung der Kfz-Steuer. Dabei gilt: Je größer der Hubraum (in ccm), desto teurer. Darüber hinaus spielt auch der CO2-Ausstoß eine entscheidende Rolle. Wie genau die Kfz-Steuer bei Verbrennern berechnet wird, hat zu Beispiel carwow zusammengestellt. Den über die Jahre gesehenen finanziellen Vorteil gegenüber einem Verbrenner möchten wir dir in der folgenden Tabelle am Beispiel Volkswagen verdeutlichen:

Fahrzeug zulässiges Gesamtgewicht CO²-Emission nach WLTP jährliche KfZ-Steuer
VW Golf 8 2.0 TDI (116 PS, Diesel) 1.880 kg 93 g/km 190 Euro
VW Golf 8 1.0 TSI (110 PS, Benziner) 1.800 kg 119 g/km 68 Euro
VW ID.3 Pro (146 PS, voll elektrisch) 2.270 kg 0 g/km ab Erstzulassung 10 Jahre: 0,00 Euro danach: 68 Euro
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Zum Stromer umgerüstete ehemalige Verbrenner

Auch als Besitzer*in eines Fahrzeuges mit Umrüstung vom Verbrenner zum reinen Stromer haben Sie die Möglichkeit, die zehnjährige Befreiung von E-Auto-Steuern in Anspruch zu nehmen. Die Frist beginnt ab dem Tag der Umwandlung.

 

Fazit: E-Mobilität lohnt sich für Ihren Geldbeutel

Zehn Jahre ab Erstzulassung keine Kfz-Steuer für Ihr E-Auto: Klingt verlockend? Ist es auch! Und das ist nicht der einzige finanzielle Vorteil, den dir die Elektromobilität bietet. Bei Kauf eines neuen E-Autos winkt dir mit Umweltbonus und Innovationsprämie eine Förderung von bis 9.000 Euro.  Dazu kommen die geringeren Wartungs- und Unterhaltskosten, dank derer Sie bei Ihrem E-Auto im Vergleich zu einem Verbrenner bei Wartung und Service ebenfalls zusätzlich Geld sparen können. Eine klassische Win-Win-Situation für die Umwelt und Ihr Portemonnaie.

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