E-Auto-Förderung 2026: Alle Details zur neuen Prämie

Nachdem bereits im Herbst 2025 ein Programm zur neuen E-Auto-Förderung 2026 entwickelt wurde, können jetzt Anträge gestellt werden, um die neue Prämie in Anspruch zu nehmen: Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten alle neu zugelassenen E-Autos ab 1. Januar 2026 eine Prämie von bis zu 6.000 Euro. Auch Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender werden gefördert.

Neu ist unter anderem auch, dass sich die neue Förderung an Privatpersonen mit kleinem und mittlerem Einkommen richtet. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen für die neue E-Auto-Förderung erfüllt sein müssen und wie hoch diese ausfällt.



E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro vom Staat

Schon im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eine neue E-Auto-Förderung für Privatpersonen in Aussicht gestellt. Dieses Vorhaben ist nun umgesetzt worden: Die Förderhöhe beträgt 1.500 bis 6.000 Euro und hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Höhe des Haushaltseinkommens
  • Art des Autos
  • Größe der Familie

Generell gilt: Bei Haushalten ohne Kinder darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 80.000 Euro nicht übersteigen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 5.000 Euro pro Kind, das im Haushalt lebt – und wird bei 90.000 Euro gedeckelt.

E-Auto-Förderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge

Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 6.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge möglich.

Dabei beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Dieser Betrag erhöht sich um jeweils 500 Euro pro Kind, das im Haushalt lebt. Allerdings ist der Zuschuss auf 1.000 Euro gedeckelt. Bedeutet: Ab dem dritten Kind gibt es keine höhere Förderung.

Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 45.000 Euro erhöht sich die Förderung um 2.000 Euro. Bis zu einer Einkommensgrenze von 60.000 Euro gibt es 1.000 Euro Zuschuss.

Daraus ergeben sich folgende Fördersummen:

Haushaltseinkommen
(pro Jahr)
Förderung ohne Kinder
Förderung mit einem Kind
Förderung mit zwei und mehr Kindern
bis 45.000 Euro
5.000 Euro
5.500 Euro
6.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro
4.000 Euro
4.500 Euro
5.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro
3.000 Euro
3.500 Euro
4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro
keine Förderung
3.500 Euro
4.000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro
keine Förderung
keine Förderung
4.000 Euro
90.001 und mehr
keine Förderung
keine Förderung
keine Förderung

E-Auto-Förderung für Plug-In-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender

Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender ist insgesamt eine Förderung von bis zu 4.500 Euro möglich.

Während grundsätzlich alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden, förderfähig sind, gibt es bei Plug-In-Hybriden und Range Extendern Einschränkungen. Denn diese

  • dürfen nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder
  • müssen mindestens über 80 Kilometer elektrische Reichweite verfügen.

Ab dem 1. Juli 2027 sollen dann die CO2-Emissionen im realen Betrieb herangezogen werden, um eine mögliche Förderung zu prüfen.

Die Basisförderung beträgt 1.500 Euro. Auch hier gilt: Die Förderung erhöht sich um jeweils 500 Euro pro Kind, das im Haushalt lebt. Dieser Zuschuss ist auf 1.000 Euro gedeckelt. Bedeutet: Ab dem dritten Kind gibt es keine höhere Förderung.

Ebenso erhalten Haushalte mit einer Einkommensgrenze von 45.000 Euro 2.000 Euro Zuschuss. Bis zu einem Haushaltseinkommen von 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro.

Daraus ergeben sich folgende Fördersummen:

Haushaltseinkommen
(pro Jahr)
Förderung ohne Kinder
Förderung mit einem Kind
Förderung mit zwei und mehr Kindern
bis 45.000 Euro
3.500 Euro
4.000 Euro
4.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro
2.500 Euro
3.000 Euro
3.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro
1.500 Euro
2.000 Euro
2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euro
keine Förderung
2.000 Euro
2.500 Euro
85.001 bis 90.000 Euro
keine Förderung
keine Förderung
2.500 Euro
90.001 und mehr
keine Förderung
keine Förderung
keine Förderung

Wer kann die neue E-Auto-Förderung erhalten?

Folgende Voraussetzungen gelten, um die Prämie zu erhalten:

  • Bei Haushalten ohne Kinder darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 80.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind, das im Haushalt lebt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro. Sie ist bei 90.000 Euro gedeckelt.
  • Das Fahrzeug, für das die Förderung beantragt wird, muss zur EU-Fahrzeugklasse M1 gehören. Das sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Verordnung (EU) 2018/858).
  • Das Fahrzeug muss als Neufahrzeug per Kauf oder Leasing erworben und erstmalig in Deutschland zugelassen worden sein.
  • Das Fahrzeug wurde nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen
  • Das Fahrzeug muss mindestens drei Jahre im Besitz der Antragssteller*innen

Da die neue E-Auto-Förderung unter anderem auch die europäischen Autohersteller unterstützen soll, ist eine Förderung für Gebrauchtwagen zunächst nicht vorgesehen.

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Wie Sie den Förderantrag stellen

Die Antragstellung ist mittlerweile online möglich – und zwar über das neue Portal „Förderzentrale Deutschland“. Die Bearbeitung der Anträge übernimmt erneut das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wenn Sie die Antragsstellung im Vorfeld gut vorbereitet haben, soll sie in rund 15 Minuten erledigt werden können. Aber wie sieht eine gute Vorbereitung des Förderantrags konkret aus?

Erste Pflicht: die BundID

Wer einen Antrag stellen möchte, braucht zunächst eine BundID – ein digitales Konto, mit dem Sie sich gegenüber Behörden online ausweisen können. Eine einfache Registrierung mit Nutzernamen und Passwort reicht dabei nicht aus. Für einen förderantragsfähigen Zugang ist entweder ein aktivierter Online-Personalausweis oder ein gültiges Elster-Zertifikat notwendig. Registrieren können Sie sich unter id.bund.de/de. Alternativ kann auch eine Vollmacht von einer Person ohne BundID für eine Person oder zum Beispiel einen Autohändler mit Zugang zu BundID ausgestellt werden. Dadurch können auch Menschen ohne größere Affinität zur digitalen Welt die Förderung beantragen.

Einkommensnachweis: Diese Unterlagen werden benötigt

Da die Förderung an Einkommensgrenzen geknüpft ist, müssen Sie ihr Haushaltseinkommen entsprechend nachweisen. Dafür laden Sie die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen hoch, die zum Haushaltseinkommen beitragen. Aus beiden Bescheiden wird ein Durchschnittswert gebildet. Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein. Angaben, die für die Prüfung nicht relevant sind, dürfen geschwärzt werden.

Das zu versteuernde Einkommen liegt in der Regel übrigens deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Das liegt daran, weil zum Beispiel Werbungskosten oder Vorsorgeausgaben abgezogen werden. Viele Haushalte liegen damit innerhalb der Fördergrenze, auch wenn das Bruttogehalt auf den ersten Blick zu hoch wirkt.

Kindernachweis: Oft nicht extra nötig

Sind die für die Förderung relevanten Kinder bereits in den Steuerbescheiden ersichtlich, ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Ist das nicht der Fall, können alternativ ein Kindergeldbescheid der Familienkasse oder eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt eingereicht werden. Als förderrelevant gelten kindergeldberechtigte Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt der antragstellenden Person leben.

Plug-in-Hybride: CoC-Dokument nicht vergessen

Wer eine Förderung für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender stellt, sollte den zusätzlich erforderlichen Nachweis nicht vergessen: die EU-Konformitätsbescheinigung, auch CoC-Dokument genannt. Damit weisen Sie nach, dass das Fahrzeug entweder maximal 60 g CO₂/km ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern hat. Das Dokument erhalten Sie direkt beim Händler oder Leasinggeber.

Antrag erst nach der Fahrzeugzulassung möglich

Den Förderantrag können Sie übrigens nicht direkt nach Unterzeichnung des Kauf- oder Leasingvertrags einreichen. Möglich ist die Antragstellung erst nach der offiziellen Zulassung des Fahrzeugs. Zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung können zum Teil mehrere Monate liegen. Allerdings ist der Fördertopf von drei Milliarden Euro auf mehrere Jahre ausgelegt. Insofern ist nicht von einem frühzeitigen Programmstopp auszugehen.

E-Auto wird geladen

Durch die neue E-Auto-Förderung soll die Elektromobilität in Deutschland weiter angekurbelt werden.

Wie wird die E-Auto-Förderung finanziert?

Die Mittel für die neue E-Auto-Förderung stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung. Insgesamt ist eine Summe von drei Milliarden Euro vorgesehen, die über den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 2029 ausgeschüttet wird. Es wird davon ausgegangen, dass entsprechend rund 800.000 Fahrzeuge im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden können.

Welche weiteren Vorteile haben E-Auto-Fahrer*innen?

Privilegien genießen Sie als Elektroauto-Fahrer*innen weiterhin mit einem E-Kennzeichen. So dürfen Sie aktuell noch in einigen Städten teilweise kostenfrei parken oder Bus- und Sonderspuren benutzen. Um an Ladesäulen parken zu dürfen, wird das Kennzeichen oft vorausgesetzt. Das E-Kennzeichen erhalten reine E-Autos, sowie Plug-in-Hybride mit einer elektronischen Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder weniger als 50 g/km CO2-Ausstoß.

Halter*innen von E-Fahrzeugen können außerdem ihre eingesparten Emissionen über Zertifikate an Konzerne verkaufen. Über die „THG-Quote“ lässt sich somit bares Geld verdienen. Darüber hinaus sind E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden, bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung ist allerdings bis längstens zum 31. Dezember 2035 begrenzt.

Weitere Förderprogramme richten sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine, zum Beispiel:

  • Sofortprogramm “Saubere Luft” (BMWK)
  • Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ (BMUV)
  • „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ (KfW)

Die THG-Prämie von der EnBW

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Fazit: Umstieg auf Elektromobilität wird noch attraktiver

Nachdem der Absatz von E-Autos in Deutschland 2024 aufgrund des Wegfalls der alten staatlichen Kaufprämie um rund 27% gegenüber 2023 zurückgegangen war, feierten Elektroautos schon 2025 ein neues Rekordjahr: Mit 545.142 Fahrzeugen wurden so viele E-Autos neu zugelassen wie nie zuvor.

Die neue E-Auto-Förderung für Privatpersonen ist ein weiterer „starker Anschub für die Elektromobilität in Deutschland. Und es ist ein Anschub für unsere heimische Automobilwirtschaft, die starke Elektroautos im Angebot hat.“, formulierte es Bundesumweltminister Carsten Schneider bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der neuen E-Auto-Förderung treffend. Entsprechend sieht er keinen vernünftigen Grund mehr, der Privatpersonen davon abhalten sollte auf ein Fahrzeug mit Elektromotor umzusteigen. Die Resonanz auf das neue Angebot war übrigens schon einen Tag nach dem Start der neuen Plattform deutlich: Wie die ZEIT berichtet, wurden innerhalb dieses kurzen Zeitraums rund 17.000 Anträge für die Kaufprämie gestellt

Laut der Süddeutschen Zeitung sind E-Autos dank der neuen staatlichen Förderung inzwischen zum Teil deutlich günstiger als vergleichbare Verbrenner-Modelle. Dazu kommen weitere Vorteile für E-Auto-Fahrer*innen, die den Umstieg auf ein E-Auto noch attraktiver machen. Außerdem sind das „jetzt richtig geile Autos, die von deutschen Herstellern auf dem Markt sind“, die nicht nur für saubere Luft in den Städten sorgen, sondern auch Spaß beim Fahren machen, fasst Carsten Schneider den aktuellen Stand der E-Mobilität zusammen. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.