Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Gesetz für Erneuerbares Heizen in Kraft, auch Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannt. Für Neubauten bedeutet dies, dass Heizsysteme künftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen.
Für Bestandsgebäude gibt es längere Übergangsfristen sowie verschiedene technologische Optionen. Sie möchten Ihre Heizung erneuern? Wir geben einen Überblick über die Möglichkeiten der Heizungsförderung und was Sie sonst noch wissen sollten.
Gas- und Ölheizung: Wann ist Erneuern sinnvoll oder notwendig?
Es ist nicht erst seit den steigenden Gaspreisen sinnvoll, über eine neue Heizung nachzudenken. Hier sind einige überzeugende (oder sogar verpflichtende) Argumente, wann und warum der Austausch sinnvoll ist:
- Viele Heizungen sind bereits 10, 20 oder noch mehr Jahre in Betrieb und arbeiten mit veralteter Technik. Die sorgt nicht nur für hohe Abgasemissionen – hat also eine schlechte Klimabilanz –, sondern verursacht auch hohe Betriebskosten. Mit einer neuen Heizung können Sie bis zu 30 Prozent der jährlichen Kosten einsparen.
- Für Heizungen, die 30 Jahre oder älter sind, gilt eine gesetzliche Pflicht zur Erneuerung. Dies ist in der Energiesparverordnung fixiert und gilt vor allem für Gas- und Ölheizkessel im Konstanttemperaturbetrieb. Bei Missachtung dieser Pflicht drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Eine Ausnahme gibt es: Immobilienbesitzer*innen, die vor dem 1. Februar 2002 eingezogen sind bzw. die Immobilie vorher gekauft haben, sind von dieser Pflicht befreit. Der Austausch von Heizungen, die der gesetzlichen Pflicht zur Erneuerung unterliegen, werden übrigens nicht staatlich gefördert.
- Neue Heizsysteme sind viel leichter und komfortabler zu bedienen. Meist können sie einfach in ein Smart-Home-System integriert werden. Über smarte Heizkörperthermostate sparen Sie zusätzlich Energie und Kosten.
Förderung für Heizungen 2026: Die wichtigsten Neuerungen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch neues Heizungsgesetz genannt, wurde bereits 2020 von der Bundesregierung eingeführt und löste die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. Das Gesetz für Erneuerbares Heizen hilft, die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben.
Aktuell werden nämlich noch immer etwa drei Viertel der Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben. Anders ist es beim Wohnungsneubau: Hier wird seit ein paar Jahren bereits verstärkt auf den Einbau von Wärmepumpen gesetzt. Die Anzahl an neuen Gasheizungen ist enorm gesunken.
Um das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein, einhalten zu können, muss Deutschland in diesem Punkt nachhaltiger werden. Denn rund die Hälfte von Deutschlands Energiebedarf wird für Warmwasser, Kühlen und Heizen verwendet. Durch verschiedene Energieeffizienzmaßnahmen ist der Anteil an Wärmeenergie jedoch leicht rückläufig.
Zudem soll Deutschland unabhängiger von Importen fossiler Brennstoffe werden. Für Verbraucher*innen bietet der Umstieg auf Erneuerbare Energien Schutz vor unvorhersehbaren Preissprüngen bei Gas und Öl.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten Heizungen installieren, die auf mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Neubauten in Baulücken und bestehende Gebäude erhalten hier längere Übergangsfristen. Zudem dürfen kaputte Heizungen in Bestandsgebäuden repariert werden. Ist die Heizung irreparabel, soll es laut dem Gesetz für Erneuerbares Heizen 2024 pragmatische Übergangslösungen geben. Seit 2024 ist bei einem Heizungstausch eine Beratung durch eine fachkundige Person verpflichtend, wenn die neue Heizung beispielsweise mit Gas oder Öl betrieben werden soll. Dazu zählen zum Beispiel Heizungsinstallateure, Heizungsbauer und Schornsteinfeger.
Spätestens bis Mitte 2028 sollen alle Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen haben, je nach Einwohnerzahl auch eher. Bis dahin dürfen noch Heizungen eingebaut werden, die mit Gas oder Öl betrieben werden. Diese müssen ab 2029 jedoch einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien nutzen können, um bis 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung komplett einzustellen:
- 2029: mindestens 15 Prozent
- 2035: mindestens 30 Prozent
- 2040: mindestens 60 Prozent
- 2045: 100 Prozent
Wer seine aktuelle Heizung gegen ein Modell mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie umtauscht, darf auf staatliche Förderung hoffen. Hierbei gibt es eine Grundförderung sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – weitere Fördermittel. Insgesamt kann so eine Förderung von bis zu 70 Prozent erreicht werden.

Energieeffizienz und somit Nachhaltigkeit stehen beim Hausbau aktuell im Fokus .
Darüber hinaus können Sie weitere Förderprogramme nutzen, zum Beispiel für einbruchsichere Fenster, energetische Sanierung oder einen barrierefreien Zugang. Viele Förderprogramme lassen sich auch untereinander kombinieren. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bieten Zuschüsse und günstige Förderkredite. Eine Doppelförderung bei bundesweiten Förderprogrammen ist jedoch ausgeschlossen.
Welche Heizungsförderung gibt es 2026?
Es gibt mehrere technologische Möglichkeiten, für die man sich bei einer neuen Heizung entscheiden kann. Gefördert werden zum Beispiel:
- Biomasseheizungen
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Verwendung einer elektrischen Wärmepumpe
- Heizen mit Hilfe von Solarthermie
- Einbau einer Hybridheizung (Kombination von Erneuerbaren Energien mit Öl oder Gas)
- eine „H2-Ready“-Gasheizung, die auf die Nutzung von Wasserstoff umgerüstet werden kann
Bei der Entscheidung kann es hilfreich sein, sich über die kommunale Wärmeplanung zu informieren. Diese soll Aufschluss darüber geben, wo Wärmenetze oder Wasserstoffnetzausbaugebiete entstehen bzw. ausgebaut werden sollen. Die kommunale Wärmeplanung muss bis zum 30. Juni 2026 (für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern) beziehungsweise bis zum 30. Juni 2028 (für alle anderen Kommunen) abgeschlossen sein.
Auch eine professionelle Beratung ist empfehlenswert: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert zudem bis zu 50 Prozent der Kosten für eine „Energieberatung für Wohngebäude“ durch qualifizierte Energieberater*innen.
Wie viel Förderung gibt es für den Heizungstausch?
Die Heizungsförderung beinhaltet alle Maßnahmen, die für den Einbau eines zukunftsfähigen Heizsystems nötig sind. Wie hoch die Förderung für eine neue Heizung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt mehrere Klimaboni, die miteinander kombiniert werden können. Insgesamt darf die Förderung jedoch nicht mehr als 70 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Folgende Fördermöglichkeiten gibt es:
Förderung |
Wer erhält sie? |
30 % Grundförderung |
Wer eine klimafreundliche Heizung installiert, erhält die staatliche Grundförderung. |
20 % Geschwindigkeitsbonus |
Wer besonders schnell (bis Ende 2028) von einer fossilen Heizung zu einer umweltfreundlichen Heizung wechselt, erhält den Geschwindigkeitsbonus. Dies gilt für den Tausch von Kohle-, Öl- und Nachtspeicher-Heizungen, sowie Gasheizungen mit mehr als 20 Jahren Betriebslaufzeit. |
30 % einkommensabhängiger Bonus |
Wer selbstnutzende/r Eigentümer*in ist und ein zu versteuerndes Gesamteinkommen von unter 40.000 Euro im Jahr besitzt, erhält den einkommensabhängigen Bonus. |
5 % Wärmepumpen-Bonus |
Wer natürliche Kältemittel verwendet oder Wärmequellen wie Erde, Wasser oder Abwasser nutzt, erhält den Bonus für Wärmepumpen. |
2.500 € Biomasse-Bonus |
Wer eine besonders emissionsarme Biomasseheizung anschafft, kann den Pauschalbetrag erhalten. |
Was gilt beim Heizungstausch in Mietshäusern?
Auch wenn der Umstieg auf zukunftsfähige Heizungen wichtig ist, sollen Mieter*innen vor zu hohen Kosten geschützt werden. Damit Vermieter*innen in neue Heizungsanlagen investieren, können sie bis zu 10 Prozent der Modernisierungskosten auf ihre Mieter*innen umlegen. Allerdings muss von den Kosten in diesem Falle die staatliche Förderung abgezogen werden. Zudem wird die Modernisierungsumlage gedeckelt, auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter. So können alle von klimafreundlicheren Heizungen profitieren.
Was passiert mit meiner intakten Gas- oder Ölheizung?
Haben Sie vor 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lassen, können Sie diese problemlos bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betreiben. Sie genießen Bestandsschutz. Ab 2045 sind diese Heizungen jedoch verpflichtend auf biogene oder synthetische Brennstoffe umzustellen. Wer vor 2028 seine Heizung gegen ein klimafreundliches Modell tauschen lässt, kann nicht nur von den 30 Prozent Grundförderung profitieren, sondern auch zusätzliche 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus erhalten. Ab 2028 wird der Bonus-Fördersatz fortlaufend gesenkt.
Zudem gilt weiterhin das Betriebsverbot für zu alte Heizkessel. Bei Heizkesseln für flüssige oder gasförmige Brennstoffe, die vor dem Jahr 1991 installiert wurden, gilt die Austauschpflicht. Heizkessel, die nach 1991 eingebaut wurden, dürfen maximal 30 Jahre lang im Betrieb sein. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie Ihren Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau nach dem Alter der Anlage fragen. Ausnahmen gelten für:
- Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel
- Besonders kleine und große Heizungsanlagen (unter 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt)
- Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit dem 1. Februar 2002 selbst in dem Gebäude wohnen. Bei einem Wechsel der Eigentümer*innen muss der Heizkessel jedoch innerhalb von zwei Jahren außer Betrieb genommen werden.
Welche Kosten sind förderfähig?
Ein neues Heizsystem zu installieren ist nicht günstig. Bei der Berechnung der tatsächlichen Fördergelder werden nicht nur die Kosten für die Heizung und Montage berücksichtigt, sondern auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen – also beispielsweise die Verlegung etwaiger zusätzlicher Anschlüsse. Dabei können Sie bis zu 30.000 Euro für eine Wohneinheit als Förderung erhalten. Danach gibt es für jede weitere Wohneinheit je 15.000 Euro für den Heizungstausch. Ab der siebten Wohneinheit sind es noch je 8.000 Euro.
Alle Maßnahmen zum Einbau werden von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahmen durch einen Zuschuss oder einen zinsgünstigen Kredit entlastet. Zudem können – wie bisher – Fördermittel für weitere Effizienzmaßnahmen beantragt werden.

Heizung erneuern und richtig sparen: Die Förderung der BAFA macht es möglich.
Wie kann ich die KfW-Förderung für meine Heizung beantragen?
Wenn Sie alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, beantragen Sie diese direkt bei der KfW. Das geht online. Achten Sie dabei genau darauf, welche Kosten Sie angeben. Stellt sich der Umbau nämlich als teurer heraus, so ist im Nachhinein keine Anpassung mehr möglich. Die im Antrag angegebenen Kosten bilden die Grundlage für die Zuwendungsentscheidung.
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Fachkraft für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen. Diese stellen Ihnen eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus. Darin stehen die geplante Heizungsart, die förderfähigen Kosten und der Nachweis, dass alle technischen Anforderungen erfüllt werden. Um den Antrag dann stellen zu können, müssen Sie einen Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen haben, der nur gilt, wenn die KfW die Förderung zusagt. Im Vertrag muss außerdem stehen, wann die geplante Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Zudem sollten Sie bedenken, dass die Bearbeitung Ihres Antrags etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Mit Ihrem Projekt können Sie beginnen, sobald Sie den Online-Antrag gestellt haben und dieser bewilligt wurde. Eine Auszahlung der Mittel erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Baumaßnahmen, sowie der Einreichung der erforderlichen Nachweise. Für andere Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise für die Gebäudehülle, Gebäudetechnik oder eine Heizungsoptimierung, können Sie eine BAFA-Förderung beantragen. Es lassen sich auch beide Förderungen miteinander kombinieren (solange die Förderungen nicht für dieselbe Maßnahme gelten).
Heizung neu bauen: Welche Förderungen gibt es?
Auch für alle, die gerade ihr Eigenheim bauen oder als Bauherr*in tätig sind, hat sich die Förderungsgrundlage geändert. Seit dem 1. März 2023 werden bei dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ nun Neubauten nach dem Effizienzhausstandard EH 40 NH (Nachhaltigkeits-Klasse) gefördert. Zusätzliche Unterstützung gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BSWSB) für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Der Einbau einer umweltschonenden Heizung allein wird als Einzelmaßnahme nicht mehr berücksichtigt. In unserem Artikel KfW-Effizienzhaus: So nutzen Sie die Förderung vom Staat haben wir alle wichtigen Informationen dazu für Sie zusammengestellt.
Regionale Förderungen
Außerdem: Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es einzelne Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen. Informieren Sie sich also vor Baubeginn gezielt über mögliche Zuschüsse in Ihrer Region. Es kommt vor, dass einzelne Maßnahmen auf Bundesebene nicht bezuschusst werden, Bundesland oder Kommune aber eine Förderung vorsehen.
Steuervergünstigungen
Nicht zu vergessen: Der § 35c im Einkommensteuergesetz wurde extra im Rahmen des Klimaschutzprogramms eingeführt. Er sieht vor, dass Privatpersonen 20 Prozent (maximal 40.000 Euro) der Aufwendungen für eine energetische Modernisierung ihres Eigenheims über drei Jahre von der Steuer absetzen können – das gilt demnach auch fürs Erneuern einer Heizung.
Seit 2023 sind gasbetriebene Heizsysteme jedoch nicht mehr förderfähig. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die energetischen Maßnahmen von Fachbetrieben vorgenommen wurden. Kosten für eine Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung können darüber hinaus zu 50 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Wer von der vollen Steuerermäßigung profitieren möchte, muss sein Vorhaben bis zum 31. Dezember 2029 umgesetzt haben.
Aufgepasst: Diese Steuervergünstigungen sind nicht möglich, wenn Sie schon andere Förderungsmaßnahmen in Anspruch genommen haben.
Förderung für die Energieberatung
Eine umfassende Energieberatung kann steuerlich geltend gemacht werden oder Sie nutzen die entsprechende Förderung des BAFA. Diese kann bis zu 50 Prozent der Kosten betragen. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern beträgt die Förderung für die Energieberatung maximal 650 Euro. Bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten sind es maximal 850 Euro. Lassen Sie sich Ihre Ergebnisse am besten als individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausstellen.
Zusätzlich kann eine einmalige Förderung von 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse bei einer Wohnungseigentümerversammlung beantragt werden.
Wie lange wird es die Förderung für Heizungen noch geben?
Die Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird es voraussichtlich auch noch in den nächsten Jahren geben. Allerdings sind dynamische Anpassungen möglich. Und: Die Förderung ist abhängig von den jährlichen Haushaltsbeschlüssen der Bundesregierung. Fest steht, dass es aktuell kein festes Enddatum für die gesamte Förderung gibt. Aber die Konditionen können sich immer wieder ändern.
Die BEG ist als langfristiges Instrument zur Erreichung der Klimaziele gedacht. Eine komplette Einstellung der Förderung ist nicht geplant, solange der Umstieg auf erneuerbare Energien noch das Ziel ist.
Die Grundförderung von 30 Prozent soll bestehen bleiben. Doch einige Boni sind zeitlich befristet oder an bestimmte Bedingungen geknüpft. So soll zum Beispiel der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2029 schrittweise reduziert werden.
Die technischen Anforderungen an die geförderten Heizungen werden zudem im Laufe der Zeit strenger. Ab 2028 müssen zum Beispiel nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig sein. Allgemein gilt also: Wer von den aktuell sehr attraktiven Boni profitieren möchte, sollte die Anträge für eine Heizungsförderung in den nächsten Jahren stellen.
Fazit: Langfristig planen und Heizung erneuern
Wer seine alte Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche Anlage austauscht, kann von attraktiven Förderungen und langfristig niedrigeren Energiekosten profitieren. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Neubauten bereits heute zu mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie. Bestandsgebäude sollen den Umstieg schrittweise meistern. Mit Grundförderung, Boni und steuerlichen Vorteilen sind Förderquoten von bis zu 70 Prozent möglich – vorausgesetzt, der Umstieg erfolgt rechtzeitig. Da einige Zuschläge zeitlich begrenzt sind und die technischen Anforderungen steigen, sollten Sie frühzeitig planen, Angebote einholen und die kommunale Wärmeplanung im Blick behalten.
