KfW-Effizienzhaus: So nutzt du die Förderung vom Staat

Wer ein neues Haus baut oder ein bestehendes Gebäude saniert, muss viel Geld in die Hand nehmen. Der Staat unterstützt diese Vorhaben – unter der Voraussetzung, dass man bestimmte Standards in Bezug auf den Energieverbrauch erfüllt. Wir erklären, was es mit den KfW-Effizienzhäuser auf sich hat und wie du an die Förderung kommst.

Effizienzhaus 70, 55 oder 40, mit und ohne Nachhaltigkeitssiegel – die verschiedenen Bezeichnungen und Klassen von KfW-Effizienzhäusern können sehr verwirrend sein. Die meisten Förderprogramme lassen sich für die energetische Sanierung älterer Gebäude nutzen.


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Was ist ein KfW-Effizienzhaus?

Unter einem Effizienzhaus versteht man ein Gebäude, das bestimmte energetische Standards erfüllt. Diese Standards werden von der KfW-Bank (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) genutzt, wenn es um die staatliche Förderung von Neubauten oder Sanierungen bestehender Gebäude geht. Effizienzhäuser gibt in mehreren Klassen, für die Einteilung spielen zwei Faktoren eine Rolle:

  • Primärenergiebedarf: Das ist die Energiemenge, die man braucht, um den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes zu decken. In dem Wert sind auch vorgelagerte Mengen enthalten, die man zum Beispiel für die Gewinnung, Umwandlung oder Verteilung des Energieträgers benötigt.
  • Transmissionswärmeverlust: Dieser Wert beschreibt die Energiemenge, die während des Heizens eines Gebäudes nach außen verloren geht. Einfluss haben vor allem Wände, Fenster, Türen und das Dach.

Im Grunde geht es bei der Einteilung um zwei Fragen. Die erste: Wie hoch ist der gesamte Energiebedarf eines Gebäudes (vor allem in Bezug auf Heizen und Kühlen)? Da auch vorgelagerte Energiemengen eine wichtige Rolle spielen, also zum Beispiel der Abbau von Kohle oder Transport von Erdöl, stehen fossile Brennstoffe wie Erdgas und Erdöl schlechter da als erneuerbare Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen.

Die zweite Frage lautet: Wie gut ist die Wärmedämmung, damit es in den Räumen im Winter schön warm und im Sommer angenehm kühl bleibt? Abhängig davon, wie gut ein Gebäude diese Kriterien erfüllt, wird es einer von mehreren Effizienzhaus-Klassen bzw. -Stufen zugeordnet.

Übrigens: Seit Juli 2021 spricht man offiziell nur noch von „Effizienzhäusern“, die frühere Bezeichnung „KfW-Effizienzhäusern“ gilt als überholt.

Energieeffizienzhaus

Ein KfW-Effizienzhaus spart viel Energie und wird daher staatlich gefördert.

Welche Effizienzhaus-Stufen gibt es?

KfW-Effizienzhäuser gibt es in mehreren Stufen von 100 bis 40 (das Programm 40 plus wurde eingestellt). Je kleiner die Zahl ist, desto geringer fällt auch der Energiebedarf des entsprechenden Gebäudes aus. Ein Effizienzhaus der Stufe 70 spart also mehr Energie ein als ein Effizienzhaus der Stufe 100, aber weniger als ein KfW-Effizienzhaus der Stufe 40.

Zum Vergleich wird ein Referenzgebäude herangezogen, dass die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Das KfW-Effizienzhaus 55 benötigt beispielsweise nur 55 Prozent der Primärenergie, die im GEG-Referenzgebäude aufgewendet werden müssen. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust höchstens 70 Prozent des Referenzgebäudes liegen. Heißt: Die Wärmedämmung ist insgesamt um 30 Prozent besser.

Abhängig davon, welche Kriterien dein Gebäude nach Neubau oder energetischer Sanierung erfüllt, wird es in eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe eingeordnet. Daran orientiert sich dann auch die Höhe der Fördergelder, die du über die KfW in Anspruch nehmen kannst. Effizienzhäuser mit besseren Einstufungen werden mit höheren Zuschüssen gefördert als solche in niedrigeren Klassen.

Effizienzhaus mit Baugerüst

Eine energetische Sanierung und der Umbau zum Effizienzhaus lohnt sich auch für viele Bestandsgebäude.

Bonus mit Erneuerbare-Energien-Klasse

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die Effizienzhaus-Standards mit der Erneuerbare-Energie-Klasse (EE-Klasse) ergänzt. Dadurch steigen die Zuschüsse. Zudem erhöht sich die Maximalsumme für den zinsgünstigen KfW-Kredit. Diesen Bonus kannst du in Anspruch nehmen, wenn deine Heizungsanlage mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs des Gebäudes auf Basis erneuerbarer Energien abdeckt. Berücksichtigt wurden bislang beispielsweise:

Mit der BEG-Reform vom 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen. Der Einbau neuer Gasheizungen wird generell nicht mehr gefördert, auch nicht von Hybrid-Heizungen oder Anlagen, die innerhalb von zwei Jahren mit erneuerbaren Energien kombiniert werden („renewable ready“). Stattdessen gibt es einen Heizungs-Tausch-Bonus, wenn man von Erdgas zum Beispiel auf Wärmepumpe wechselt. Voraussetzung für den Bonus: Der Gaskessel muss mindestens 20 Jahre alt sein.

Nachhaltig - sparsam!

Natürlich heizen mit einer Wärmepumpe.

Förderung nach Effizienzhaus-Stufen im Überblick

Für die staatliche Förderung konntest du früher zwischen einem Investitionszuschuss (die Summe wird direkt ausgezahlt) oder einem zinsgünstigen Kredit inklusive Tilgungsschuss entscheiden. Achtung: Seit dem 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen. Eingestellt wird nun zum Beispiel die Förderung für Effizienzhäuser der Stufe 100, die neue Eingangsstufe stellt das Effizienzhaus 85 dar. Auch der Direktzuschuss entfällt nun. Es gibt nur noch die Variante mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschuss. Zudem fördert die KfW fast nur noch Komplettsanierungen. Einzige Ausnahme stellt die Neubau-Förderung von Effizienzhäusern der Stufe 40 dar. Hierbei wird der Tilgungszuschuss aber auf 5 Prozent abgesenkt. Hier eine Übersicht:

KfW-Effizienzhaus-Standard Primär-
energie-bedarf
Trans-
missions-wärmeverlust
Maximale Kredit- oder
Zuschusshöhe
(je Wohneinheit)
Effizienzhaus 40 40% 55% 120.000 Euro mit 45 % Tilgungszuschuss oder 54.000 Euro Investitionszuschuss (entfällt seit 28.07.22)
Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse 40% 55% 150.000 Euro mit 50 % Tilgungszuschuss oder 75.000 Euro Investitionszuschuss (entfällt seit 28.07.22)
Effizienzhaus 55 55% 70% 120.000 Euro mit 40 % Tilgungszuschuss oder 48.000 Euro Investitionszuschuss (entfällt seit 28.07.22)
Effizienzhaus 55 mit EE-Klasse 55% 70% 150.000 Euro mit 45 % Tilgungszuschuss oder 67.500 Euro Investitionszuschuss (entfällt seit 28.07.22)
Effizienzhaus 70 70% 85% 120.000 Euro mit 35 % Tilgungszuschuss oder 42.000 Euro Investitionszuschuss (entfällt seit 28.07.22)
Effizienzhaus 70 mit EE-Klasse 70% 85% 150.000 Euro mit 40 % Tilgungszuschuss oder 60.000 Euro Investitionszuschuss (entfällt seit 28.07.22)
Effizienzhaus 85 85% 100% 120.000 Euro mit 30 % Tilgungszuschuss oder 36.000 Euro Investitionszuschuss (entfällt seit 28.07.22)
Effizienzhaus 85 mit EE-Klasse 85% 100% 150.000 Euro mit 35 % Tilgungszuschuss oder 52.500 Euro Investitionszuschuss (entfällt seit 28.07.22)
Effizienzhaus 100 (entfällt seit 28.07.22) 100% 115% 120.000 Euro mit 27,5 % Tilgungszuschuss oder 33.000 Euro Investitionszuschuss
Effizienzhaus 100 mit EE-Klasse (entfällt seit 28.07.22) 100% 115% 150.000 Euro mit 32,5 % Tilgungszuschuss oder 48.750 Euro Investitionszuschuss

(Stand: 28.07.2022)

Die Förderung von Einzelmaßnahmen, zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe, der Austausch alter Fenster oder die Dämmung der Gebäudehülle, muss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Hier bleibt auch die Zuschussvariante erhalten. Allerdings werden ab 15. August 2022 die einzelnen Fördersätze um 5 bis 10 Prozent gesenkt. Das BAFA hat einen Überblick über die Förderprogramme zusammengestellt.

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Förderung für Neubauten nur noch mit Nachhaltigkeitssiegel

Die oben genannten KfW-Effizienzhaus-Stufen gelten für die energetische Sanierung bestehender Gebäude. Nach dem vorübergehenden Stopp des BEG werden bei Neubauten seit April 2022 nur noch Effizienzhäuser der Stufe 40 gefördert, die zudem über das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ verfügen müssen. Dabei handelt es sich um ein Gütesiegel, das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verliehen wird. Die sog. „NH-Klasse“ war seit Mitte 2021 bereits optionaler Bestandteil der Förderung, jetzt ist sie vorgeschrieben.

Um das Nachhaltigkeitssiegel zu erhalten, wird die Auswirkung des Gebäudes auf die Umwelt über den gesamten Lebenszyklus hinweg betrachtet. Als Maßstab gilt das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), das vom BMWSB entwickelt wurde. Neben ökologischen Kriterien fließen auch ökonomische und soziokulturelle Faktoren, etwa Wertstabilität und Generationengerechtigkeit, in die Bewertung mit ein. Diese wird auf Grundlage eines Nachhaltigkeitsbewertungssystem erstellt, das bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registriert ist.

Wie nachhaltig ein Gebäude dann tatsächlich ist, muss immer noch von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft werden. Den Auftrag dazu vergibt der Bauherr bzw. in dessen Vertretung der Architekt. Die Zertifizierungsstelle arbeitet mit einem Auditor zusammen, der die Nachhaltigkeit entsprechend der notwendigen Nachweise und des verwendeten Bewertungssystems überprüft. Dazu ist eventuell die Zuarbeit weiterer Gewerke, zum Beispiel eines Messbüros, notwendig. Auch diese werden jeweils bei Bedarf vom Bauherrn beauftragt. Die Kosten für das NH-Siegel hängen von der Art des Gebäudes und der Grundfläche der Immobilie ab. Für ein Einfamilienhaus mit zwei Geschossen liegen sie ungefähr zwischen 750 und 1.250 Euro.

Mehr dazu und eine Liste aktueller Bewertungssysteme findest du auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen.

Generationenhaus mit Gerüst

Wer ein neues Haus baut, muss für eine Förderung die Effizienzhaus-Klasse 40 mit Nachhaltigkeitssiegel erreichen.

KfW-Effizienzhaus: Förderung nur mithilfe eines Experten beantragen

Für die Beantragung der Fördermittel solltest du genügend Vorlaufzeit einplanen. Auch ist das Regelwerk, das bei energetischen Baumaßnahmen – egal, ob Neubau oder energetischen Sanierung – einzuhalten ist, nicht immer einfach zu verstehen. Fachkundige Hilfe ist also notwendig. Und daher kannst du auch die Förderung für KfW-Effizienzhäuser nicht selbst, sondern nur mit Hilfe eines Energieberaters beantragen.

Der Energieberater – bzw. „Energie-Effizienz-Experte“, wie die Berufsgruppe jetzt heißt – stellt sicher, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden, und bestätigt dies gegenüber der KfW. Zudem unterstützen dich die qualifizierten Energieberater bei der Planung deiner neuen Immobilie bzw. bei der Sanierung. Eine klassische Energieberatung kostet rund 1.000 Euro. Geht es allein um die Beantragung von Fördermitteln, zahlst du etwa 350 bis 650 Euro. Für eine Baubegleitung musst du mit mindestens 400 bis 600 Euro rechnen. Beratung, Fachplanung und Baubegleitung werden ebenfalls von der KfW gefördert, für Leistungen des Energieberaters gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Dadurch musst du etwa für die Energieberatung nur noch 500 Euro selbst zahlen. Zugelassene Expertinnen und Experten findest du in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Während die Investitionszuschüsse bei der KfW selbst beantragt werden, ist das bei den Krediten nicht möglich. Diese werden über deine Hausbank vermittelt, die auch die weitere Kommunikation mit der KfW übernimmt. Wichtig ist aber in beiden Fällen, dass du erst die Förderung beantragst und die Zusage abwartet, bevor die Baumaßnahmen beginnen. Nach dem Abschluss der Maßnahmen weist der Energieeffizienz-Experte den erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nach.

Auch in einem Effizienzhaus bist du häufig noch auf externe Energie angewiesen – warum also nicht gleich ganz unabhängig in Sachen Energieversorgung werden? Was du alles unternehmen kannst, um dein Haus mit Blick auf Strom und Heizung eigenständig zu versorgen, erklären wir in unserer Übersicht zum autarken Haus.

Schreibtisch mit Grundstücksplänen

Expertinnen und Experten übernehmen die Planung energetischer Maßnahmen und beantragen die Förderung.

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