KfW-Effizienzhaus: So nutzen Sie die Förderung vom Staat

Wer ein neues Haus baut oder ein bestehendes Gebäude saniert, muss viel Geld in die Hand nehmen. Der Staat unterstützt diese Vorhaben – unter der Voraussetzung, dass man bestimmte Standards in Bezug auf den Energieverbrauch erfüllt. Wir erklären, was es mit den KfW-Effizienzhäusern auf sich hat und wie Sie an die Förderung kommen.

Effizienzhaus 70, 55 oder 40, mit EE- oder NH-Klasse – die verschiedenen Bezeichnungen und Klassen von KfW-Effizienzhäusern können sehr verwirrend sein. Die meisten Förderprogramme lassen sich für die energetische Sanierung älterer Gebäude nutzen.


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Was ist ein KfW-Effizienzhaus?

Unter einem Effizienzhaus versteht man ein Gebäude, das bestimmte energetische Standards erfüllt. Diese Standards werden von der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) genutzt, wenn es um die staatliche Förderung von Neubauten oder Sanierungen bestehender Gebäude geht. Effizienzhäuser gibt es in mehreren Klassen, für die Einteilung spielen zwei Faktoren eine Rolle:

  • Primärenergiebedarf: Das ist die Energiemenge, die man braucht, um den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes zu decken. In dem Wert sind auch vorgelagerte Mengen enthalten, die man zum Beispiel für die Gewinnung, Umwandlung oder Verteilung des Energieträgers benötigt.
  • Transmissionswärmeverlust: Dieser Wert beschreibt die Energiemenge, die während des Heizens eines Gebäudes nach außen verloren geht. Einfluss haben vor allem Wände, Fenster, Türen und das Dach.

Im Grunde geht es bei der Einteilung um zwei Fragen. Die erste: Wie hoch ist der gesamte Energiebedarf eines Gebäudes (vor allem in Bezug auf Heizen und Kühlen)? Da auch vorgelagerte Energiemengen eine wichtige Rolle spielen, also zum Beispiel der Abbau von Kohle oder Transport von Erdöl, stehen fossile Brennstoffe wie Erdgas und Erdöl schlechter da als erneuerbare Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen.

Die zweite Frage lautet: Wie gut ist die Wärmedämmung, damit es in den Räumen im Winter schön warm und im Sommer angenehm kühl bleibt? Abhängig davon, wie gut ein Gebäude diese Kriterien erfüllt, wird es einer von mehreren Effizienzhaus-Klassen bzw. -Stufen zugeordnet.

Übrigens: Seit Juli 2021 spricht man offiziell nur noch von „Effizienzhäusern“, die frühere Bezeichnung „KfW-Effizienzhäusern“ gilt als überholt.

Energieeffizienzhaus

Ein KfW-Effizienzhaus spart viel Energie und wird daher staatlich gefördert.

Welche Effizienzhaus-Stufen gibt es?

KfW-Effizienzhäuser gibt es mittlerweile nur noch in den Stufen von 85 bis 40 (frühere Programme wie 100 oder 40 plus wurden eingestellt). Je kleiner die Zahl ist, desto geringer fällt auch der Energiebedarf des entsprechenden Gebäudes aus. Ein Effizienzhaus der Stufe 70 spart also mehr Energie ein als ein Effizienzhaus der Stufe 85, aber weniger als ein KfW-Effizienzhaus der Stufe 40. 

Zum Vergleich wird ein Referenzgebäude herangezogen, dass die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Das KfW-Effizienzhaus 55 benötigt beispielsweise nur 55 Prozent der Primärenergie, die im GEG-Referenzgebäude aufgewendet werden müssen. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust höchstens 70 Prozent des Referenzgebäudes betragen. Heißt: Die Wärmedämmung ist insgesamt um 30 Prozent besser. 

Abhängig davon, welche Kriterien Ihr Gebäude nach Neubau oder energetischer Sanierung erfüllt, wird es in eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe eingeordnet. Daran orientiert sich dann auch die Höhe der Fördergelder, die Sie über die KfW in Anspruch nehmen können. Effizienzhäuser mit besseren Einstufungen werden mit höheren Zuschüssen gefördert als solche in niedrigeren Klassen.

Effizienzhaus mit Baugerüst

Eine energetische Sanierung und der Umbau zum Effizienzhaus lohnt sich auch für viele Bestandsgebäude.

Bonus mit Erneuerbare-Energien-Klasse

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die Effizienzhaus-Standards mit der Erneuerbare-Energie-Klasse (EE-Klasse) ergänzt. Dadurch steigen die Zuschüsse. Zudem erhöht sich die Maximalsumme für den zinsgünstigen KfW-Kredit. Diesen Bonus können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihre Heizungsanlage mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs des Gebäudes auf Basis erneuerbarer Energien abdeckt. Berücksichtigt werden folgende Anlagen und Systeme: 

  • Solarthermie (für Heizung und/oder Warmwasser) 
  • Photovoltaik (zur Wärmeerzeugung) 
  • Wärmepumpen (Luft-Wasser-, Sole-Wasser-, Wasser-Wasser- und Abwasser-Wärmepumpen) 
  • Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzkessel 
  • Brennstoffzellen für grünen Wasserstoff oder Biomethan   
  • Nah- oder Fernwärmenutzung mit erneuerbaren Energien 
  • Kombinationen der genannten Anlagen und Systeme 

Nachhaltig - sparsam!

Natürlich heizen mit einer Wärmepumpe.

Förderung nach Effizienzhaus-Stufen im Überblick

Die staatliche Förderung beinhaltet ausschließlich zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse. Direkte Zuschüsse werden nicht mehr gezahlt. Zudem fördert die KfW fast nur noch Komplettsanierungen oder den Kauf frisch sanierter Effizienzhäuser. Einzige Ausnahme stellt die Neubau-Förderung von Wohngebäuden dar, die Effizienzhäusern der Stufe 40 entsprechen. Für diese gelten aber eigene, besondere Richtlinien.  

Folgende Übersicht zeigt die aktuelle Förderung der KfW für die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen:

KfW-Effizienzhaus-Standard  Primär-
energie-bedarf 
Trans-
missions-wärmeverlust 
Maximale Kredithöhe
(je Wohneinheit) 
Betrag je Wohneinheit 
Effizienzhaus 40  40%  55%  120.000 Euro mit 20 % Tilgungszuschuss   bis zu 24.000 Euro 
Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse  40%  55%  150.000 Euro mit 25 % Tilgungszuschuss   bis zu 37.500 Euro 
Effizienzhaus 55  55%  70%  120.000 Euro mit 15 % Tilgungszuschuss   bis zu 18.000 Euro 
Effizienzhaus 55 mit EE-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse  55%  70%  150.000 Euro mit 20 % Tilgungszuschuss   bis zu 30.000 Euro 
Effizienzhaus 70  70%  85%  120.000 Euro mit 10% Tilgungszuschuss   bis zu 12.000 Euro 
Effizienzhaus 70 mit EE-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse  70%  85%  150.000 Euro mit 15 % Tilgungszuschuss   bis zu 22.500 Euro 
Effizienzhaus 85  85%  100%  120.000 Euro mit 5 % Tilgungszuschuss   bis zu 6.000 Euro 
Effizienzhaus 85 mit EE-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse  85%  100%  150.000 Euro mit 10 % Tilgungszuschuss   bis zu 15.000 Euro 

(Stand: 15.03.2024) 

Die Förderung von Einzelmaßnahmen, zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe, der Austausch alter Fenster oder die Dämmung der Gebäudehülle, muss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Das BAFA hat einen Überblick über die Förderprogramme zusammengestellt. 

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Höhere Förderung mit Nachhaltigkeitssiegel

Neben der EE-Klasse stellt die „Nachhaltigkeits-Klasse“ (NH-Klasse) einen weiteren Weg dar, um in den Genuss der höheren staatlichen Förderung zu gelangen. Dafür muss das Gebäude ein spezielles Nachhaltigkeitssiegel vorweisen können. Bei der Vergabe wird die Auswirkung des Gebäudes auf die Umwelt über den gesamten Lebenszyklus hinweg betrachtet. Als Maßstab gilt das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entwickelt wurde. Neben ökologischen Kriterien fließen auch ökonomische und soziokulturelle Faktoren, etwa Wertstabilität und Generationengerechtigkeit, in die Bewertung mit ein. Diese wird auf Grundlage eines Nachhaltigkeitsbewertungssystem erstellt, das bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registriert ist. 

Wie nachhaltig ein Gebäude dann tatsächlich ist, muss immer noch von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft werden. Den Auftrag dazu vergibt der Bauherr bzw. in dessen Vertretung der Architekt. Die Zertifizierungsstelle arbeitet mit Auditor*innen zusammen, die Nachhaltigkeit entsprechend der notwendigen Nachweise und des verwendeten Bewertungssystems überprüft. Dazu ist eventuell die Zuarbeit weiterer Gewerke, zum Beispiel eines Messbüros, notwendig. Auch diese werden jeweils bei Bedarf vom Bauherrn beauftragt. Die Kosten für das NH-Siegel hängen von der Art des Gebäudes und der Grundfläche der Immobilie ab. Für ein Einfamilienhaus mit zwei Geschossen liegen sie ungefähr zwischen 750 und 1.250 Euro. 

Achtung: EE-Klasse und NH-Klasse lassen sich bei der Sanierung zum Effizienzhaus kombinieren, Sie können den Förder-Bonus aber nur einmal in Anspruch nehmen! 

Mehr dazu und eine Liste aktueller Bewertungssysteme finden Sie auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen. 

Generationenhaus mit Gerüst

Wer ein neues Haus baut, muss für eine Förderung die Effizienzhaus-Klasse 40 mit Nachhaltigkeitssiegel erreichen.

KfW-Effizienzhaus: Förderung nur mithilfe von Expert*innen beantragen

Für die Beantragung der Fördermittel sollten Sie genügend Vorlaufzeit einplanen. Auch ist das Regelwerk, das bei energetischen Baumaßnahmen – egal, ob Neubau oder energetische Sanierung – einzuhalten ist, nicht immer einfach zu verstehen. Fachkundige Hilfe ist also notwendig. Und daher können Sie auch die Förderung für KfW-Effizienzhäuser nicht selbst, sondern nur mit Hilfe eines Energieberaters oder einer Energieberaterin beantragen.

Energieberater*innen – bzw. Energie-Effizienz-Expert*innen, wie die Berufsgruppe jetzt heißt – stellen sicher, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden, und bestätigen dies gegenüber der KfW. Zudem unterstützen die qualifizierten Energieberater*innen Sie bei der Planung Ihrer neuen Immobilie bzw. bei der Sanierung. Eine klassische Energieberatung kostet rund 1.000 Euro. Geht es allein um die Beantragung von Fördermitteln, zahlen Sie etwa 350 bis 650 Euro. Für eine Baubegleitung müssen Sie mit mindestens 400 bis 600 Euro rechnen. Beratung, Fachplanung und Baubegleitung werden ebenfalls von der KfW gefördert, für Leistungen der Energieberater*innen gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Dadurch müssen Sie etwa für die Energieberatung nur noch 500 Euro selbst zahlen. Die förderfähigen Ausgaben für Beratung und Begleitung sind aber auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern gedeckelt. Maximal erhalten Sie also 2.500 Euro. Zugelassene Expertinnen und Experten finden Sie in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Die Förderung der KfW für Effizienzhäuser basiert mittlerweile ausschließlich auf Krediten, die über Ihre Hausbank vermittelt werden. Diese übernimmt auch die weitere Kommunikation mit der KfW. Wichtig ist in diesem Kontext, dass Sie erst die Förderung beantragen und die Zusage abwarten, bevor die Baumaßnahmen beginnen. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen! Nach dem Abschluss der Maßnahmen weist der Energieeffizienz-Experte oder die Energieeffizienz-Expertin den erreichten Effizienzhaus-Standard der KfW gegenüber mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nach.

Auch in einem Effizienzhaus sind Sie häufig noch auf externe Energie angewiesen – warum also nicht gleich ganz unabhängig in Sachen Energieversorgung werden? Was Sie alles unternehmen können, um Ihr Haus mit Blick auf Strom und Heizung eigenständig zu versorgen, erklären wir in unserer Übersicht zum autarken Haus.

Schreibtisch mit Grundstücksplänen

Expertinnen und Experten übernehmen die Planung energetischer Maßnahmen und beantragen die Förderung.

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