21.02.2019: Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister

Es ist soweit: Das Marktstammdatenregister steht verbindlich zur Verfügung!
Ab dem 31. Januar 2019 besteht für alle „Energiemarkt-Akteure“ die Verbindlichkeit alle Energieerzeugungsanlagen an das Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Hierzu sollten Sie die Erzeugungs- und Verteilungsstrukturen in Ihrem Unternehmen im Vorfeld klären.

Das MaStR ist ein zentrales Verzeichnis, in dem energiewirtschaftliche Daten gespeichert werden. Es löst damit das bisherige Photovoltaik-Meldeportal und Anlagenregister ab und erfasst außerdem sämtliche Stromerzeugungsanlagen und deren Betreiber. Das MaStR soll laut Gesetzgeber eine verbesserte Datenlage schaffen und der Transparenz in der Energiewirtschaft dienen. Parallel dazu soll es zur Entbürokratisierung beitragen, da Meldepflichten vereinfacht oder ersetzt werden.

Wer ist von der Registrierungspflicht betroffen?

Registrierungspflichtig sind Netzbetreiber, auch Betreiber geschlossener Verteilernetze, Messstellenbetreiber, Lieferanten (soweit sie Strom unter Nutzung eines Energieversorgungsnetzes im Sinne des §3 Nr. 16 EnWG liefern), Bilanzkreisverantwortliche im Strom- und Gasbereich, sowie nahezu alle Betreiber von Erzeugungsanlagen - erneuerbar und konventionell. Neben den Betreibern von Erzeugungs- und Speicheranlagen sind insbesondere Netzbetreiber durch eine Pflicht zur Datenprüfung und -ergänzung gefordert. Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des MaStR in Betrieb genommen wurden, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist für die Eintragung bis zum 31.1.2021. Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme registriert werden. Betreiber müssen sich und ihre Anlagen auch dann umgehend registrieren, wenn sie die Anlagen bereits in einem anderen Register der Bundesnetzagentur eingetragen hatten, da durch die neue Gesetzgebung zusätzliche zu meldende Daten hinzugekommen sind.

Wie funktioniert die Eintragung in das MaStR?

Die Bundesnetzagentur hat hierzu einen Online-Einrichtungsassistenten zur Verfügung gestellt. Die Registrierung erfolgt in drei Schritten:

  1. Anlegen eines MaStR-Kontos
  2. Erfassung der Stammdaten
  3. Registrierung der Marktakteure zur Wahrnehmung verschiedener Marktfunktionen

Die Eintragung der Daten ist unwiderruflich und die Marktstammdaten werden teilweise öffentlich einsehbar sein.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Prüfen Sie mit uns Ihre Eintragung!

Oft entsprechen die Energie(eigen-)versorgungskonzepte nicht mehr der energierechtlichen Anforderung, da sich diese in den letzten Jahren deutlich verschärft hat. Um energiewirtschaftliche Nachteile durch die Registrierung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vor der Registrierung eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie gerne unseren Partner Oliver Staff von Energie Revision unter Oliver.staff@energie-admin.ag