Ihre Vorteile auf einen Blick
Ein guter Handel – mit Herkunftsnachweisen
Einblicke in den aktuellen Strommarkt der Europäischen Union sprechen für sich: Der Anteil an Ökostrom steigt – und mit ihm die Zahl deutscher sowie ausländischer Herkunftsnachweise (HKN). Sie machen Verbrauchern die Herkunft von Ökostrom transparent. So dürfen Versorger Ihren Strom aus erneuerbaren Energien nur dann als Ökostrom in der Stromkennzeichnung deklarieren, wenn sie die gekauften Herkunftsnachweise vorher im Herkunftsnachweisregister (HKNR) entwertet haben.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, HKN aus EnBW-eigener Erzeugung in Deutschland und Österreich sowie aus anderen Ländern wie Frankreich, der Schweiz oder Skandinavien zu kaufen und verkaufen. Darüber hinaus sind wir auch im Handel mit HKN zusätzlicher Qualitäten und Labels, z.B. mit Neuanlagenquote, TÜV-Süd-EE oder regionaler Herkunft, aktiv.
Ökostrom aus Deutschland
- Wasserkraft
- Wasserkraft aus Anlagen zertifiziert nach TÜV Süd Standard Erzeugung EE
- Biomasse
Ökostrom aus Österreich
- Wasserkraft
Der regulatorische Rahmen
Die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (2009/28/EG) zusammen mit dem nationalen Recht (EEG, EnWG) bilden den regulatorischen Rahmen für Herkunftsnachweise.
EU-Richtlinie 2009/28/EG
Artikel 15:
Zum Zweck des Nachweises gegenüber den Endkunden darüber, welchen Anteil Energie aus erneuerbaren Quellen im Energiemix eines Energieversorgers ausmacht (…), stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität (…) gemäß objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien garantiert werden kann.
Zu diesem Zweck sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass auf Anfrage eines Produzenten von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen ein Herkunftsnachweis ausgestellt wird.
Der rechtliche Rahmen in Deutschland ist durch §55 EEG 2012 (Herkunftsnachweise) und §42 EnWG (Stromkennzeichnung) geregelt. Das Umweltbundesamt ist mit Aufbau und Betrieb des deutschen Herkunftsnachweisregisters beauftragt und hat dieses zum 01.01.2013 in Betrieb genommen.
Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen, die einen Anspruch auf eine Förderung haben, können auf Antrag Herkunftsnachweise erhalten, sofern sie die Erzeugung im Rahmen des Grünstromprivilegs oder im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung vermarkten. Keinen Anspruch auf Ausstellung von Herkunftsnachweisen haben Anlagen, die eine fixe EEG-Einspeisevergütung erhalten oder ihre Erzeugung im Rahmen „zum Zweck der Inanspruchnahme der Marktprämie nach §33g“ vermarkten. Seit Inbetriebnahme des Registers sind für erneuerbare Strommengen im Rahmen der Stromkennzeichnung entsprechende Mengen HKNs im UBA-Register zu entwerten.

Hier fließt pure Energie: Die EnBW Wasserkraftwerke
Herkunftsnachweise der EnBW stehen für Qualität, die wir für unseren Strom garantieren. Denn dieser wird unter anderem mit der Kraft des Wassers erzeugt – und zwar in unseren Wasserkraftwerken, die in Deutschland unter anderem am Rhein, an der Donau und am Neckar verteilt sind. Die saubere Energie, die sie produzieren, entspricht den Richtlinien der EU-Erneuerbare-Energien-Verordnung.
Laufwasser am Rhein
- Rheinkraftwerk Säckingen
- Rheinkraftwerk Reckingen
- Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt
- Rheinkraftwerk Iffezheim
Laufwasser an der Donau
- Kraftwerk Oberelchingen
- Kraftwerk Leipheim
- Kraftwerk Günzburg
- Kraftwerk Offingen
- Kraftwerk Gundelfingen
- Kraftwerk Faimingen
Laufwasser an der Iller
- Illerkraftwerk Tannheim
Laufwasser am Neckar
- Kraftwerk Schwabenheim
Natürliche Zuflüsse der Schluchseewerke
Natürliche Zuflüsse des Rudolf-Fettweis-Werks


