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Eine mögliche Entlastung für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (neu) - die seit dem 1. Januar 2024 Anwendung findet - ist bei uns noch nicht berücksichtigt. Die Reduzierung der Strom-Netznutzungsentgelte machen wir für Sie geltend (ggf. auch rückwirkend), wenn die regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.