Mitarbeiter laden E-Auto auf Firmenparkplatz auf

Investitionsanreiz: Neue Förderungen für E-Dienstwagen

  • Icon Energiesparen Sparschwein mit Euro-Münze

    Neue Förderung von E- Dienstwagen

    Attraktive Steueranreize, von denen sowohl Unternehmen als auch Dienst­wagen­fahrer*innen profitieren – für mehr Elektromobilität in betrieblichen Flotten.
  • Ikonografische Darstellung Ladestation für E-Auto finden

    Degressive Abschreibung auf E-Fahrzeuge

    Rückwirkend ab dem 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 können Unternehmen eine degressive Sonder­abschreibung für neu zugelassene elektrische Dienstwagen nutzen.
  • Ausbau Ladenetz Schnellladeinfrastruktur

    Höhere Preisgrenze für Dienstwagen

    Die Preisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Dienstwagen steigt: Der Brutto-Listenpreis wird auf 100.000 Euro angehoben (zuvor 70.000 Euro).

Starker Innovationsanreiz für Elektromobilität im Unternehmen

Die Bundesregierung setzt neue Impulse für den Ausbau der Elektromobilität in Unternehmensflotten – mit attraktiven steuerlichen Verbesserungen für Elektrofahrzeuge.

Neue degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge

Für zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte vollelektrische Fahrzeuge gilt:

  • 75 % Abschreibung im ersten Jahr
  • Degressiv fallende Sätze über einen Zeitraum von 6 Jahren
  • Gilt für alle Unternehmen – auch KMU profitieren direkt

Erhöhte Preisgrenze für E-Dienstwagen

Die steuerliche Förderung für Elektro-Dienstwagen wird ausgeweitet:

  • Anhebung der Brutto-Listenpreisgrenze auf 100.000 Euro (zuvor 70.000 Euro)
  • Gilt für Fahrzeuge, die im Rahmen der 0,25 %-Regelung genutzt werden

Wir haben die wichtigsten Infos zur Förderung für E-Dienstwagen zusammengefasst

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