Starker Innovationsanreiz für Elektromobilität im Unternehmen
Die Bundesregierung setzt neue Impulse für den Ausbau der Elektromobilität in Unternehmensflotten – mit attraktiven steuerlichen Verbesserungen für Elektrofahrzeuge.
Neue degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge
Für zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte vollelektrische Fahrzeuge gilt:
- 75 % Abschreibung im ersten Jahr
- Degressiv fallende Sätze über einen Zeitraum von 6 Jahren
- Gilt für alle Unternehmen – auch KMU profitieren direkt
Erhöhte Preisgrenze für E-Dienstwagen
Die steuerliche Förderung für Elektro-Dienstwagen wird ausgeweitet:
- Anhebung der Brutto-Listenpreisgrenze auf 100.000 Euro (zuvor 70.000 Euro)
- Gilt für Fahrzeuge, die im Rahmen der 0,25 %-Regelung genutzt werden


