
Investitionsanreiz: Neue Förderungen für E-Dienstwagen
Erfahren Sie das Wichtigste zum neuen Förderprogramm des Bundes
Neue Förderung von E- Dienstwagen
Attraktive Steueranreize, von denen sowohl Unternehmen als auch Dienstwagenfahrer*innen profitieren – für mehr Elektromobilität in betrieblichen Flotten.Degressive Abschreibung auf E-Fahrzeuge
Rückwirkend ab dem 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 können Unternehmen eine degressive Sonderabschreibung für neu zugelassene elektrische Dienstwagen nutzen.Höhere Preisgrenze für Dienstwagen
Die Preisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Dienstwagen steigt: Der Brutto-Listenpreis wird auf 100.000 Euro angehoben (zuvor 70.000 Euro).
Starker Innovationsanreiz für Elektromobilität im Unternehmen
Die Bundesregierung setzt neue Impulse für den Ausbau der Elektromobilität in Unternehmensflotten – mit attraktiven steuerlichen Verbesserungen für Elektrofahrzeuge.
Neue degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge
Für zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte vollelektrische Fahrzeuge gilt:
- 75 % Abschreibung im ersten Jahr
- Degressiv fallende Sätze über einen Zeitraum von 6 Jahren
- Gilt für alle Unternehmen – auch KMU profitieren direkt
Erhöhte Preisgrenze für E-Dienstwagen
Die steuerliche Förderung für Elektro-Dienstwagen wird ausgeweitet:
- Anhebung der Brutto-Listenpreisgrenze auf 100.000 Euro (zuvor 70.000 Euro)
- Gilt für Fahrzeuge, die im Rahmen der 0,25 %-Regelung genutzt werden