Um Ihren Tarif berechnen zu können, benötigen wir noch folgende Angaben:

Ihr Heizgerät

Ihr Tarifzähler

Haben Sie neben Ihrem Stromzähler einen zweiten, separaten Zähler für Ihre Wärmepumpe?
Ist dieser zweite, separate Zähler ein Ein- oder Zweitarifzähler?

Ihr Verbrauch

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Wichtige Information zu den angezeigten Preisen

Eine mögliche Entlastung für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (neu) - die seit dem 1. Januar 2024 Anwendung findet - ist bei uns noch nicht berücksichtigt. Die Reduzierung der Strom-Netznutzungsentgelte machen wir für Sie geltend (ggf. auch rückwirkend), wenn die regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.